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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37

Titel: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37
Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
Ich wollte auf jeden Fall hiermit das Schreiben gegenprüfen. Ich zeige auch das Schreiben von mir an das Jobcenter und die Betriebskostenabrechnung.

Grüße Patrick
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Ronald BW am 20. Juli 2024, 09:37:03
Schreiben bitte ohne Namen und Adresse
Kannst du anonymisiert neu einstellen
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: OLD-MAN am 20. Juli 2024, 09:38:59
Bist du der Erbe?

Wenn ja, übernimmst du natürlich auch diese Schulden.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: TripleH am 20. Juli 2024, 09:40:39
Was soll er einstellen? Die Abrechnung war garantiert erst nach dem Ableben der Mutter und damit auch die Fälligkeit. Natürlich ist da das Jobcenter nicht mehr zuständig, sondern die Erben. Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II endet, wenn man stirbt.

Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2024, 12:33:51
Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt des Zuganges der Forderung der Betriebskostenachzahlung.
Ging die Forderung erst nach dem Tod des Mieters ein, geht sie automatisch auf den Erben über.
Haben alle Erben die Erbschaft rechtswirksam ausgeschlagen, geht der Vermieter leer aus.
Das Gleiche passiert, wenn die Erben Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB erheben, weil der Nachlass nicht ausreicht, um die offenen Forderung zu bedienen.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 07:49:21
Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Mein Beileid und - doch, da Tote keine Leistungen beziehen. Bezahlt wird nach Fälligkeit.

Daher bekommen Leistungsbezieher Nachzahlungen aus Zeiträumen, wo sie noch nicht beim JC waren erstattet. Ehemalige Leistungsbezieher im Job und ohne Aufstockung erhalten keine Nachzahlung bezahlt für einen Zeitraum, wo sie noch beim JC waren.
Datum der Fälligkeit zählt.

Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.
Tut er auch nicht. Die Forderung geht auf die Erben über, die ja auch den Mietvertrag erben und kündigen müssen.

Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
ja, aber da gab es die Forderung noch nicht

Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Peter Pallo am 21. Juli 2024, 09:13:11
Ich möchte hiermit bei allen bedanken die mir weiter geholfen haben...

Dankeschön🙂
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: islandfeuer am 21. Juli 2024, 20:20:54
je  nach  dem  wer  dann  für  beerdigung  etc  verantwortlich  wird...  keine  erben  wird  ja  so  etwas  wohl  vom  zuständigen  zozialamt  geregelt.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: TripleH am 21. Juli 2024, 21:18:03
Auch das Sozialamt übernimmt keine Miete für Verstorbene. Wie kommst du darauf?!
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: islandfeuer am 21. Juli 2024, 23:34:54
ja  je  nachdem  wer  ist  da  Erben  oder  keiner  ist  geld  da  oder  nicht.  aber  da  gibt  es 
dann  ja  viele  Möglichkeiten.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: TripleH am 22. Juli 2024, 18:17:48
Wie bitte? Ich verstehe leider nicht, was du da schreibst.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52
Zitat von: TripleH am 22. Juli 2024, 18:17:48Wie bitte? Ich verstehe leider nicht, was du da schreibst.
also  jemand  ist  verstorben  keiner  erbt  oder  ist  gesetzlicher Erbe  oder  alle  schlagen  aus.
Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.  In  diesem Umfang  könnten  auch  diese Forderungen  dann  fallen. 
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: peter_m am 23. Juli 2024, 12:34:33
Wenn es keine Erben gibt, bleiben die Gläubiger einfach auf ihren Forderungen sitzen und bekommen kein Geld.
Der Staat bezahlt allerhöchstens ein einfaches Begräbnis.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Ottokar am 23. Juli 2024, 15:27:08
Der Staat erbt keine Schulden, Gläubiger sind auf den Nachlass beschränkt.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. Juli 2024, 17:10:56
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52also  jemand  ist  verstorben  keiner  erbt  oder  ist  gesetzlicher Erbe  oder  alle  schlagen  aus.
Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.  In  diesem Umfang  könnten  auch  diese Forderungen  dann  fallen.
 

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, muss trotzdem von den Erben die Bestattung bezahlt werden.

Inwieweit es von "staatlicher Seite" umgesetzt wird,  Erben zu suchen usw, steht auf einem anderen Blatt. 
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: TripleH am 23. Juli 2024, 19:06:08
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.

Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
 
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Taxima am 23. Juli 2024, 23:58:32
Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 11:18:08
Zitat von: Taxima am 23. Juli 2024, 23:58:32Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.


Es geht ja um Bedürftigkeit im Monat des Zuflusses / Guthaben bzw Nachzahlung (der BK).
Und der Mieter ist inzwischen nicht mehr bedürftig.

Bei einem Guthaben hätte man sich sicher still verhalten. Das klingt abgedroschen, aber so ist erstmal die rechtliche Lage.

Keine Ahnung, ob der Erbe (TE) selbst bedürftig ist.
Man kann vielleicht auch wegen Ratenzahlung anfragen. Bzw haben die meisten Mieter auch noch (für solche Zwecke z. B., offene Forderungen) eine Kaution ausstehen.
(Nichte alle, in Zeiten von Sozialhilfe musste keine hinterlegt werden, zumindest in unserer Stadt bei der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft war es so. ) 
 
Titel: Aw: Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen
Beitrag von: islandfeuer am 24. Juli 2024, 12:02:30
Zitat von: TripleH am 23. Juli 2024, 19:06:08
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.

Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
 
also  ich  weiß  echt  nicht  ..  ordnungsamt  transportiert  bei  euch  leichen ?  Es  geht  hier  auch  um die  Kostenübernahme!  Oder  ist  das  etwa  von Bundesland  zu  Bundesland  unterschiedlich?