Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
Ich wollte auf jeden Fall hiermit das Schreiben gegenprüfen. Ich zeige auch das Schreiben von mir an das Jobcenter und die Betriebskostenabrechnung.
Grüße Patrick
Schreiben bitte ohne Namen und Adresse
Kannst du anonymisiert neu einstellen
Bist du der Erbe?
Wenn ja, übernimmst du natürlich auch diese Schulden.
Was soll er einstellen? Die Abrechnung war garantiert erst nach dem Ableben der Mutter und damit auch die Fälligkeit. Natürlich ist da das Jobcenter nicht mehr zuständig, sondern die Erben. Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II endet, wenn man stirbt.
Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt des Zuganges der Forderung der Betriebskostenachzahlung.
Ging die Forderung erst nach dem Tod des Mieters ein, geht sie automatisch auf den Erben über.
Haben alle Erben die Erbschaft rechtswirksam ausgeschlagen, geht der Vermieter leer aus.
Das Gleiche passiert, wenn die Erben Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB erheben, weil der Nachlass nicht ausreicht, um die offenen Forderung zu bedienen.
Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Mein Beileid und - doch, da Tote keine Leistungen beziehen. Bezahlt wird nach Fälligkeit.
Daher bekommen Leistungsbezieher Nachzahlungen aus Zeiträumen, wo sie noch nicht beim JC waren erstattet. Ehemalige Leistungsbezieher im Job und ohne Aufstockung erhalten keine Nachzahlung bezahlt für einen Zeitraum, wo sie noch beim JC waren.
Datum der Fälligkeit zählt.
Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.
Tut er auch nicht. Die Forderung geht auf die Erben über, die ja auch den Mietvertrag erben und kündigen müssen.
Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
ja, aber da gab es die Forderung noch nicht
Ich möchte hiermit bei allen bedanken die mir weiter geholfen haben...
Dankeschön🙂
je nach dem wer dann für beerdigung etc verantwortlich wird... keine erben wird ja so etwas wohl vom zuständigen zozialamt geregelt.
Auch das Sozialamt übernimmt keine Miete für Verstorbene. Wie kommst du darauf?!
ja je nachdem wer ist da Erben oder keiner ist geld da oder nicht. aber da gibt es
dann ja viele Möglichkeiten.
Wie bitte? Ich verstehe leider nicht, was du da schreibst.
Zitat von: TripleH am 22. Juli 2024, 18:17:48Wie bitte? Ich verstehe leider nicht, was du da schreibst.
also jemand ist verstorben keiner erbt oder ist gesetzlicher Erbe oder alle schlagen aus.
Dann übernimmt der Staat defakto alles. das heist von Räumung Restmieten Beerdigung etc alles. In diesem Umfang könnten auch diese Forderungen dann fallen.
Wenn es keine Erben gibt, bleiben die Gläubiger einfach auf ihren Forderungen sitzen und bekommen kein Geld.
Der Staat bezahlt allerhöchstens ein einfaches Begräbnis.
Der Staat erbt keine Schulden, Gläubiger sind auf den Nachlass beschränkt.
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52also jemand ist verstorben keiner erbt oder ist gesetzlicher Erbe oder alle schlagen aus.
Dann übernimmt der Staat defakto alles. das heist von Räumung Restmieten Beerdigung etc alles. In diesem Umfang könnten auch diese Forderungen dann fallen.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, muss trotzdem von den Erben die Bestattung bezahlt werden.
Inwieweit es von "staatlicher Seite" umgesetzt wird, Erben zu suchen usw, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann übernimmt der Staat defakto alles. das heist von Räumung Restmieten Beerdigung etc alles.
Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.
Zitat von: Taxima am 23. Juli 2024, 23:58:32Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.
Es geht ja um Bedürftigkeit im Monat des Zuflusses / Guthaben bzw Nachzahlung (der BK).
Und der Mieter ist inzwischen nicht mehr bedürftig.
Bei einem Guthaben hätte man sich sicher still verhalten. Das klingt abgedroschen, aber so ist erstmal die rechtliche Lage.
Keine Ahnung, ob der Erbe (TE) selbst bedürftig ist.
Man kann vielleicht auch wegen Ratenzahlung anfragen. Bzw haben die meisten Mieter auch noch (für solche Zwecke z. B., offene Forderungen) eine Kaution ausstehen.
(Nichte alle, in Zeiten von Sozialhilfe musste keine hinterlegt werden, zumindest in unserer Stadt bei der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft war es so. )
Zitat von: TripleH am 23. Juli 2024, 19:06:08Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann übernimmt der Staat defakto alles. das heist von Räumung Restmieten Beerdigung etc alles.
Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
also ich weiß echt nicht .. ordnungsamt transportiert bei euch leichen ? Es geht hier auch um die Kostenübernahme! Oder ist das etwa von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?