Hallo,
ich habe heute den Bescheid erhalten, allerdings wird soweit nur der Regelsatz gezahlt werden.
Das Jobcenter stellt sich etwas krum bei der KdU, da ich auf Pauschalmiete wohne (Zimmer in einer WG, eigenes Bad, 3 Leute insgesammt).
Sie hatten bereits eine Aufschlüsselung oder eine Begründung vom Vermieter gefordert. Aufschlüsselung ist laut Vermieter unmöglich, wurde mir mehrmals bestätigt von Ihm und dann auch schriftlich für das Jobcenter.
Anscheinend reicht denen das aber nun nicht. Es wurden in dem ganzen Prozess generall, Fragen gestellt und Sachen verlangt, zu welchen geundsätzlich kein Anrecht besteht.
Nun fragen die schon wieder nach einer Aufschlüsselung oder einer erneuten Begründung, mit dem Sternchen versehen, dass eine nicht existierende Verbrauchsabrechnung, eine Aufschlüsselung nicht unmöglich macht.
Ich war unter dem Verständniss, dass ich nur einreichen kann was ich auch besitzte, und der Vermieter zu nichts verpflichtet ist etc. bzw. das Jobcenter das so hinnehmen muss und die KdU (zumindest in Angenessenheit) (bei mir Karenzzeit / ansonsten in Angemessenheit) zu tragen hat.
Habe den Teil des Briefes auch fotografiert und hier angehängt.
Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?
Bitte daher um Ratschlag, vielen Dank :)
Hast du den letzten Satz auch gelesen? "Sollte eine Aufschlüsselung nicht möglich sein, lassen Sie sich von Ihrem Vermieter bitte bestätigen, dass es sich bei der Miete um eine gesamte Pauschalmiete handelt, in der alle Kostenpositionen enthalten sind." Offenbar steht das mit der Pauschalmiete NICHT in deinem Mietvertrag, das kann dein Vermieter jetzt mit der genannten Bestätigung nachholen. Nicht vergessen, eine Begründung hinzuzufügen, warum eine ungefähre Aufschlüsselung nicht möglich ist. Rein theoretisch muss er nicht alle Spalten ausfüllen, sondern kann aufschlüsseln nach Schätzung (Grundmiete ein Betrag, dann Strom, Heizkosten sowie sonstige Nebenkosten zusammenfassen zu einem Betrag).
Zitat von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 17:45:45Hast du den letzten Satz auch gelesen? "Sollte eine Aufschlüsselung nicht möglich sein, lassen Sie sich von Ihrem Vermieter bitte bestätigen, dass es sich bei der Miete um eine gesamte Pauschalmiete handelt, in der alle Kostenpositionen enthalten sind." Offenbar steht das mit der Pauschalmiete NICHT in deinem Mietvertrag, das kann dein Vermieter jetzt mit der genannten Bestätigung nachholen. Nicht vergessen, eine Begründung hinzuzufügen, warum eine ungefähre Aufschlüsselung nicht möglich ist. Rein theoretisch muss er nicht alle Spalten ausfüllen, sondern kann aufschlüsseln nach Schätzung (Grundmiete ein Betrag, dann Strom, Heizkosten sowie sonstige Nebenkosten zusammenfassen zu einem Betrag).
Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.
Was wäre denn, wenn der Vermieter wieder nicht genug begründet oder die Miete entschlüsselt?
Müsste das Jobcentee dieses dann so hinnehmen?
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Müsste das Jobcentee dieses dann so hinnehmen?
"Müsste ich als Mieter das so hinnehmen" meinst Du bestimmt? Wenn es blöd formuliert ist, hat der Vermieter vielleicht das Recht, nachträglich für ein gesamtes Jahr Nebenkosten zu berechnen? Bist Du sicher, dass es nicht so ist?
Es ist in Deinem Interesse, einen sauberen Vertrag zu haben (ja, auch und gerade unter Freunden/Verwandten - bei Geld solltest Du auf Schriftlich-Eindeutigem bestehen). Stell Dir mal vor, Du beziehst irgendwann keine Unterstützung mehr vom Staat - der Vertrag wird nicht durch Arbeitsaufnahme/Lottogewinn ungültig.
Bei einer Pauschalmiete muss nichts aufgeschlüsselt werden. Weder muss der Vermieter da was begründen, noch die Grundlage der Kalkulation liefern. Alles steht schon im Vertrag.
Allerdings kann eine echte 'Pauschalmiete' nicht vereinbart werden, wenn HeizkostenV anzuwenden ist, außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt und den Ausnahmen in § 11.
Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 04:03:18Bei einer Pauschalmiete muss nichts aufgeschlüsselt werden. Weder muss der Vermieter da was begründen, noch die Grundlage der Kalkulation liefern. Alles steht schon im Vertrag.
hier wohl nicht, siehe
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.
Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.
Verträge sollten so gestaltet sein, dass NICHTS der Interpretation überlassen bleibt. Das bedeutet in deinem Fall: Der Begriff Pauschalmiete MUSS zwingend enthalten sein. Und eigentlich auch eine genaue Aufstellung der einzelnen Kosten.
ZitatGrundsätzlich darf eine Pauschalmiete nur vereinbart werden, wenn im Mietvertrag eine detaillierte Auflistung der in der Pauschalmiete enthaltenen Nebenkosten vorhanden ist. Andernfalls handelt es sich rechtlich um eine Inklusivmiete, bei der die gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung von Nebenkosten greifen.
Daher ist es wichtig, dass Vermieter darauf achten, bei einer gewollten Pauschalmiete alle Nebenkosten im Mietvertrag präzise zu benennen. Andernfalls kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn aus der Pauschalmiete plötzlich eine Inklusivmiete wird.
Quelle und mehr Infos (https://kanzlei-herfurtner.de/pauschalmiete/)
Zitat von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 08:21:33Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann
Schon mal was von Auslegung gehört? Wenn nicht, dann erst mal die Grundlagen lernen.
https://www.juraforum.de/lexikon/auslegung-rechtsgeschaeft-vertrag-willenserklaerung (https://www.juraforum.de/lexikon/auslegung-rechtsgeschaeft-vertrag-willenserklaerung)
Das Gesetz fordert nirgends, dass die Bezeichnung 'Pauschalmiete' (richtigerweise Inklusivmiete) im Vertrag genannt wird. Auch steht nirgends eine Verpflichtung zur Aufschlüsselung.
ZitatKinne/Schach/Bieber, BGB § 556 Vereinbarungen über Betri ... / 2.1.4 Inklusivmiete
Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen.
Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen, möglicherweise zuzüglich eines geschätzten Sicherheitszuschlags. Mangels Vereinbarung der Mietvertragsparteien darüber, dass der Mieter bestimmte in der Betriebskostenverordnung bezeichnete Betriebskosten trägt, ist die Miete ihrem gesetzlichen Leitbild entsprechend als Inklusivmiete anzusehen (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17, GE 2019, 248). Ist im Mietvertrag die Vereinbarung "in der Miete sind die Betriebskosten enthalten / nicht enthalten" nicht durch Ausstreichen verdeutlicht, handelt es sich um eine Bruttomiete, in der sämtliche Betriebskosten enthalten sind (LG Berlin, Urteil v. 26.1.2015, 67 S 241/14, GE 2015, 387). Ist die Umlagevereinbarung hinsichtlich der Betriebs- bzw. Nebenkosten unwirksam, sind die hierfür angesetzten Vorauszahlungen als Teil der Bruttomiete anzusehen (OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschlüsse v. 14.2.2018 und 19.4.2018, 2 U 142/17, NZM 2018, 789 für Geschäftsraum). Die Vereinbarung einer derartigen Inklusivmiete ist für preisfreien Wohnraum jedoch nur für die sog. "kalten Betriebskosten" zulässig. Soweit für Wohnraum (und Gewerberaum) über die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig nach der HeizKostenV abzurechnen ist, was grundsätzlich der Fall ist, sind Inklusivmieten unzulässig (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, GE 2006, 1094).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html)
Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54Zitat von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 08:21:33Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann
Schon mal was von Auslegung gehört?
Nur muss man sich dann eben nicht wundern, wenn es das JC auslegt, wie es möchte.
Und genau das sollte doch verhindert werden.
Verträge schließt man auch nicht 'passend' für das JC, normalerweise wissen die Leute auch nicht, dass sie zukünftig mal beim JC landen. Außer bei denjenigen, die gerade einen Antrag stellen und erst jetzt einen Mietvertrag zusammenschustern, passend für das JC. Und auch ein JC hat sich an Gesetze zu halten und nicht "wie es möchte".
Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54Schon mal was von Auslegung gehört? Wenn nicht, dann erst mal die Grundlagen lernen.
Grundlagen von was lernen? wie man irgendwelche Quellen einstellt, die zum Thema und Problem gar nicht passen?
Vielen Dank für all die Kommentare.
Was genau ist dann jetzt Sache / Rechtslage?
Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?
Habe ich trotzdem Recht daraug die KdU zu erhalten? Muss der Rechtsweg gewählt werden?
English
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 15:40:28Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?
Nimmt der PauschalMV Bezug zum MV falls du Untermieter bist?
Die Info WG ist ja neu da kann das wichtig sein.
Wenn der VM es nicht aufschlüsselt wird sich uU das JC an ihn selber wenden. Du bist außen vor weil du nichts dafür kannst wenn Dritte nicht in die Pötte kommen.
Wie groß ist die Whg.?
Wieviel Personen insgesamt?
Zum rechtlichen:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 15:49:44English
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 15:40:28Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?
Nimmt der PauschalMV Bezug zum MV falls du Untermieter bist?
Die Info WG ist ja neu da kann das wichtig sein.
Wenn der VM es nicht aufschlüsselt wird sich uU das JC an ihn selber wenden. Du bist außen vor weil du nichts dafür kannst wenn Dritte nicht in die Pötte kommen.
Wie groß ist die Whg.?
Wieviel Personen insgesamt?
Zum rechtlichen:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
MfG FN
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich bin kein Untermieter, der Vertrag ist in meinem Namen abgeschlossen.
Es erwähnt das Wort Pauschal / Inklusivmiete nicht, wie gesagt, aber listet nur eine Kostenposition von 510€ für alles insgesamt.
WG sind 3 Leute insgesamt.
Wir haben unsere eigene Doppelhaushälfte.
Und wie gesagt, keine seperaten Zähler etc., weswegen der Vermieter keine Entschlüsselung vornehmen kann / möchte.
Hatte halt bis nun, in diesem, und anderen Foren gelesen, dass das JC mündliche Mietverträge, Pauschalmieten (inkl. Heizkosten) etc. hinnehmen muss, und wie du ja praktisch auch erwähnt hast, ich nichts vorlegen kann, in wessen Besitz ich nicht bin.
Habe die Rechtslage dort nie ganz verstanden.
English
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:19:56WG sind 3 Leute insgesamt.
und jeder hat seinen eigenen Vertrag?
Hast du deinen VM bezügl. der Forderung des JC schon darauf angesprochen
oder etwas unternommen
und was sagt dieser dazu?
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 17:35:26Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?
Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 16:42:16English
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:19:56WG sind 3 Leute insgesamt.
und jeder hat seinen eigenen Vertrag?
Hast du deinen VM bezügl. der Forderung des JC schon darauf angesprochen
oder etwas unternommen
und was sagt dieser dazu?
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 17:35:26Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?
Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.
MfG FN
Korrekt, jeder hier hat seinen eigenen Vertrag.
Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
Dem JC war dies nicht genug anscheinend.
Mir wurde vom JC, sowie auch hier, mitgeteilt, dass Heizkosten nur unter bestimmten Vorraussetzungen in der Pauschalmiete inklusive sein dürfen.
Da wir aber keine seperaten Zähler haben, ist eine Aufschlüsselung allerdings unmöglich, und ich meine, der Vermieter kann nicht dazu gezwungen werden solche zu installieren. Ich habe definitiv von anderen online gehört, dass Pauschalmieten auch zu tragen sind. Bin mir aber nichr sicher wegen der Heizkosten / Rechtslage Geschichte.
Welche Urteile könnte ich den z.B. dem JC vorlegen in dieser Situation?
Kenne mich dort leider nicht gut aus und möchte nichts unrelevantes vorlegen, welches mir am Ende zu Schaden kommt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 16:42:16Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.
Bitte ............... lies erst alle Beiträge und Dateien vom TE. Fang mit meiner Antwort in #1 an. Er braucht nur noch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt (weil das eben nicht im Mietvertrag erwähnt wird) und warum eine Aufschlüsselung nicht möglich ist (z. B. keine Einzelzähler).
"- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen."
Wäre dieses Urteil gut zum Mitbeifügen?
Welche (s) Urteil (e), wären hierfür relevant, im Falle von weiteren Schwierigkeiten, Seitens des JC?
Bin verwirrt, da eine Heizkostenpauschale an sich idr. nicht legal ist, aber hier in meiner WG Situation, ohne seperate Zähler, etwas anderes nicht möglich ist, under Vermieter zu nichts gezwungen werden kann. Auch viele andere scheinen dies beim JC durchgekriegt zu haben.
In anderen Worten, was ist die Rechtslage? Ist dies eine Grauzone?
Und würde das oben genannte Urteil, dies praktisch übertrumpfen, bzw., müsste das JC die Pauschale trotzdem bezahlen, auch wenn Neben / Heizkosten (selbst wenn nicht legal) + Miete, als unentschlüsselbare Gesamtpauschale angegeben ist, und dies, durch eine Nichtexistenz von seperaten Zählern oder welchem Grund / Gründen auch immer, auch weiterhin nicht entschlüsselbar ist?
Meine Muttersprache ist Englisch, nicht Deutsch. Die juristische Sprache fällt mir leider etwas schwer, daher weiß ich nicht genau welche (s) Urteil (e), am besten zutreffen.
Danke nochmal im Vorraus an das Forum!
English
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 21:04:19"- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R: Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen."
Ganz genau dieses Urteil!
und natürlich dieses:
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)
Das Problem ist das bei Pauschalmieten keine Nachzahlungen an NK und HK vom JC übernommen werden.
Stromkosten wenn in der Miete enthalten sind sind vom JC aber ebenfalls zu übernehmen.
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 21:04:19Und würde das oben genannte Urteil, dies praktisch übertrumpfen, bzw., müsste das JC die Pauschale trotzdem bezahlen, auch wenn Neben / Heizkosten (selbst wenn nicht legal) + Miete, als unentschlüsselbare Gesamtpauschale angegeben ist, und dies, durch eine Nichtexistenz von seperaten Zählern oder welchem Grund / Gründen auch immer, auch weiterhin nicht entschlüsselbar ist?
Nur wenn es die Angemessenheitskriterien nicht überschreitet.
BSG Urteile sind Deutschlandweit gültig und können durch Urteilsverkündung auch Einfluss auf bestehende Gesetzte haben.
Zitat von: Sheherazade am 22. Juli 2024, 17:55:50Bitte ............... lies erst alle Beiträge und Dateien vom TE. Fang mit meiner Antwort in #1 an. Er braucht nur noch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt (weil das eben nicht im Mietvertrag erwähnt wird) und warum eine Aufschlüsselung nicht möglich ist (z. B. keine Einzelzähler).
Wie kommst du denn da drauf das ich nicht alles lese. Soweit solltest sogar Du mitbekommen haben das Ich nicht wild drauflos schreibe sondern versuche handfeste Lösungen zu finden.
Und falls du es überlesen hast das JC bleibt stur,
ist mit dem was der VM geschickt
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
hat nicht zufrieden.
Obwohl die Mitarbeiter wissen müssten das sie dieses dann so umzulegen/lesen/verstehen haben das sie ihre Antwort haben.
Schließlich ist das von einer Privatperson und nicht von einem RA und bei einer Privatperson muss das JC "im Sinne des Schreibers" denken.
Sprich ist nicht möglich weil nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt. sich daran aufzuhängen weil da nicht steht das es keine (drei) extra Zähler gibt ist typisch für schlechte JC/SB.
Natürlich hast Du Recht das es einfacher wäre dass dem JC so mitzuteilen das es keine extra Zähler gibt, aber das passiert ja nicht.
Und deswegen muss halt eine andere Lösung für den TE her.
Der hat dadurch ja ein Problem und nicht der VM und nicht das JC.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 17:21:10Und falls du es überlesen hast das JC bleibt stur,
ist mit dem was der VM geschickt
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
hat nicht zufrieden.
Ja, weil der Vermieter immer noch nicht erklärt hat, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt. Steht ganz deutlich in der 2. Datei, die der TE hochgeladen hat.
Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 23. Juli 2024, 18:52:53Steht ganz deutlich in der 2. Datei, die der TE hochgeladen hat.
ja sicher ist ja auch im ersten Anhang erkennbar dass das JC im Moment nicht von einer Pauschalmiete ausgeht.
Und wo ist jetzt das Problem wenn wir beide das mehr oder weniger selbe schreiben, lesen und verstehen?
Naja vllt. bekommen wir ja im anderen neuen Thread wenigsten zu lesen was der VM jetzt geschrieben hat.
MfG FN
*Update*
Gute Nachrichten!
Habe heute den (neuen) Bescheid erhalten.
Pauschalmiete, anhand von Mangel an seperaten Einzelzählern in der WG, und da WG etc., steht sogar auf der Hinterseite als Begründung (vom (neuen) Bescheid).
Bei jeder geführten Kostenposition steht "0€", außer bei "Gesamtkosten", dort steht "510€".
Also in anderen Worten, keine Entschlüsselung notwending und hat alles so funktioniert (mit Schreiben vom Vermieter).
Vielen Dank nochmal an alle :)
Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Korrekt, jeder hier hat seinen eigenen Vertrag.
Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
Dem JC war dies nicht genug anscheinend.
weil "ich kann nicht einzeln abrechnen, da WG" eben nicht "jeder hat eine Pauschalmiete, damit ist alles abgegolten" bedeutet
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
ja, wie genannt, klare Aussagen in Verträgen machen, das sollte das Fazit sein
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
hat in dem Fall Dein JC auch nicht bestritten