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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hamburger 171189 am 22. Juli 2024, 18:44:07

Titel: Schreiben von JC wegen Weiterbildung
Beitrag von: Hamburger 171189 am 22. Juli 2024, 18:44:07
Hallo,

ab denn 29.07.2024 machte ich eine Vollzeitweiterbildung
im IT Bereich.

Hierbei habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen.

Was gebau bedeutet die Formulierung...

Hier  bei ist ausschlaggebend, ab wann Sie ihre Selbstständig wieder ausüben..


Was beia bedeuted das ?

Welche rechtliche Grundlage gibt es dazu ß


Gruss aus Hamburg
Titel: Aw: Schreiben von JC wegen Weiterbildung
Beitrag von: islandfeuer am 22. Juli 2024, 18:48:25
könnte  sein  das  hier  die  Berechtigung  zum Bürgergeldbezug  überprüft  wird 
Titel: Aw: Schreiben von JC wegen Weiterbildung
Beitrag von: Hamburger 171189 am 22. Juli 2024, 19:06:22
 :grins:
Und ich soll auch noch eine WBA ausfüllen und einreichen

 :teuflisch:
Wprauf sollte ich achten
Titel: Aw: Schreiben von JC wegen Weiterbildung
Beitrag von: islandfeuer am 22. Juli 2024, 20:24:33
auf jeden  fall nicht  die  verfügung  für  den  arbeitsmarkt  ausschließen !
Titel: Aw: Schreiben von JC wegen Weiterbildung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 18:37:58
Hamburger 171189

Was hat deine
Zitat von: Hamburger 171189 am 22. Juli 2024, 18:44:0729.07.2024 machte ich eine Vollzeitweiterbildung im IT Bereich.
mit einer Anforderung der Anlage EKS zu tun

und wie soll man deine Fragen in dem Zusammenhang verstehen?

MfG FN