Hallo liebes Forum,
wie bereits in meinem vorherigen Beitrag erwähnt, bin ich momentan im Prozess, meine KdU vom JC zu verlangen, da diese sich doet etwas krum stellen.
Mein Vermieter hat nun, wie verlangt und auch hier empfohlen, ein Schreiben angefertigt, welches nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es sich hierbei um eine Pauschalmiete handelt, inklusive allen Kosten, und das mit mir nicht abgerechnet werden / es sich um eine Pauschalmiete handelt, da es keine getrennten Zähler in unserer 3er WG gibt. Kann auch gerne nochmal hier anhängen, aber es steht so ziemlich genau so im Schreiben.
Nun möchte ich allerdings nochmal fragen, welche (s) Gerichtsurteil (e), dass JC dazu:
1. Aufforden Pauschalmieten zu übernehen, ohne Begründung, warum es sich um eine Pauschalmiete handelt.
2. Man von mir nicht verlangen kann, was ich bicht besitzte / vorlegen kann.
3. Der Vermieter nicht verpflichtet ist, irgendetwas vorzulegen oder Zähler etc. zu installieren, von seiner Seite aus.
Ich möchte auch noch fragen:
Da Pauschalmieten nur unter bestimmten Vorraussetzungen auch die Heizkosten beinhalten dürfen (Nur 2 Wohnungen im Haus, und eine vom Vermieter bewohnt), was ist die Lage, wenn eine normale Abrechnung, wie in dieser Situation (WG , keine getrennten Zähler etc.), sehr unpraktisch / unmöglich ist?
Außerdem, was ist, wenn der Vermieter sich krumm stellt, eine Aufschlüsselung oder weitere Schreiben etc. bereitzustellen? Dafür kann ich doch nicht bestraft werden, oder?
In anderen / kurzen Worten:
Muss das JC Pauschalmieten hinnehmen, unabhängig des Grundes, warum es sich in der Situation um eine Pauschalmiete handelt
Kann ich für bestraft werden, für angeforderte Dokumente / Beweise etc., welche ich nicht besitzte / nicht existieren etc.?
Ist der Vermieter zur Mitwirkung verpflichtet / muss dieser Zähler installieren / Verträge ändern etc.? Oder ist er zu gar nichts verpflichtet? Kann ich bei Krummstellen des Vermieters, bestraft werden?
Und welche (s) Urteil (e), wären in dieser ganzen Situation relevant?
(Im Anhang nochmal der Brief vom JC , welchen ich am Samstag, den 20/04/2024 erhalten habe.)
Vielen Dank im Vorraus.
Zitat von: English am 23. Juli 2024, 15:16:32Nun möchte ich allerdings nochmal fragen, welche (s) Gerichtsurteil (e), dass JC dazu:
Wenn der Mietvertrag korrekt aufgesetzt wurde, braucht es keine Gerichtsurteile. In deinem Fall wird im Mietvertrag nicht der Begriff Pauschalmiete verwendet, was ihn perse zu einem "normalen" Mietvertrag macht - daher die Forderungen des Jobcenters, euer Vertragsverhältnis zu präzisieren.
English
Zitat von: English am 23. Juli 2024, 15:16:32Mein Vermieter hat nun, wie verlangt und auch hier empfohlen, ein Schreiben angefertigt, welches nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es sich hierbei um eine Pauschalmiete handelt, inklusive allen Kosten, und das mit mir nicht abgerechnet werden / es sich um eine Pauschalmiete handelt, da es keine getrennten Zähler in unserer 3er WG gibt. Kann auch gerne nochmal hier anhängen, aber es steht so ziemlich genau so im Schreiben.
Ist das jetzt ein neues Schreiben dass dein Vermieter ausgestellt hat und
ausdrücklich darauf verweist das es eine Pauschalmiete ist?
Vllt. mal hier einstellen?
Wenn es so ist dann braucht es nur dieses Schreiben und auch keinen Widerspruch oder sonstiges.
Sondern dann nennt sich das Nachholung der Mitwirkungspflicht (§ 67 SGB 1)
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 23. Juli 2024, 15:29:51Zitat von: English am 23. Juli 2024, 15:16:32Nun möchte ich allerdings nochmal fragen, welche (s) Gerichtsurteil (e), dass JC dazu:
Wenn der Mietvertrag korrekt aufgesetzt wurde, braucht es keine Gerichtsurteile. In deinem Fall wird im Mietvertrag nicht der Begriff Pauschalmiete verwendet, was ihn perse zu einem "normalen" Mietvertrag macht - daher die Forderungen des Jobcenters, euer Vertragsverhältnis zu präzisieren.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 18:25:56English
Zitat von: English am 23. Juli 2024, 15:16:32Mein Vermieter hat nun, wie verlangt und auch hier empfohlen, ein Schreiben angefertigt, welches nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es sich hierbei um eine Pauschalmiete handelt, inklusive allen Kosten, und das mit mir nicht abgerechnet werden / es sich um eine Pauschalmiete handelt, da es keine getrennten Zähler in unserer 3er WG gibt. Kann auch gerne nochmal hier anhängen, aber es steht so ziemlich genau so im Schreiben.
Ist das jetzt ein neues Schreiben dass dein Vermieter ausgestellt hat und ausdrücklich darauf verweist das es eine Pauschalmiete ist?
Vllt. mal hier einstellen?
Wenn es so ist dann braucht es nur dieses Schreiben und auch keinen Widerspruch oder sonstiges.
Sondern dann nennt sich das Nachholung der Mitwirkungspflicht (§ 67 SGB 1)
MfG FN
Korrekt, ein neues Schreiben wurde aufgesetzt. Hier ist der Text zitiert:
"wie von Ihnen gewünscht bescheinigen wir Ihnen, dass Ihre Mietzahlung in Höhe von 510,- € für das angemietete WG Zimmer inkl. Allen Nebenkosten wie Strom, Heizung und Hausnebenkosten eine Pauschalmiete ist.
Wie auch vertraglich vereinbart werden keine Nebenkosten, Strom oder Heizkosten mit Ihnen abgerechnet. Zu Schulden ist dies, dass es hier keine Messeinrichtungen zur direkten Zuordnung zu den einzelnen vermieteten Räumen gibt.
Anbei noch einmal der Auszug § 28 sonstige Vereinbarungen und die Mietzahlungshöhe der Seite 4 Ihres Mietvertrags.
Bei weiteren Fragen können Sie gern unsere Kontaktdaten weiterleiten.
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben mit"
Bin nun mal gespannt ob denen das so nun endlich passt oder ob die schon wieder nach einer unmöglichen Aufschlüsselung fragen werden :no:
English
Zitat von: English am 23. Juli 2024, 21:09:13Bin nun mal gespannt ob denen das so nun endlich passt oder ob die schon wieder nach einer unmöglichen Aufschlüsselung fragen werden :no:
Hast du das dem JC schon zukommen lassen?
und wie hast du das genannt?
*Wenn die dann weitermachen wie du oben meinst dann kommt der Widerspruch und da dann die zwei Urteile rein.
MfG FN
* Edit
Ich frage aus Neugier und um Rückschlüsse auf erwähntes
ZitatObwohl die Mitarbeiter wissen müssten das sie dieses dann so umzulegen/lesen/verstehen haben das sie ihre Antwort haben.
Schließlich ist das von einer Privatperson und nicht von einem RA und bei einer Privatperson muss das JC "im Sinne des Schreibers" denken.
aus dem ersten Thread zu ziehen.
Es ist tatsächlich nicht die Aufgabe des Jobcenters, mangelhafte und unklare Vertragsverhältnisse im Sinne des Schreibers (hier Vermieter = Vertragspartei) umzudenken.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2024, 13:56:59English
Zitat von: English am 23. Juli 2024, 21:09:13Bin nun mal gespannt ob denen das so nun endlich passt oder ob die schon wieder nach einer unmöglichen Aufschlüsselung fragen werden :no:
Hast du das dem JC schon zukommen lassen?
und wie hast du das genannt?*
Wenn die dann weitermachen wie du oben meinst dann kommt der Widerspruch und da dann die zwei Urteile rein.
MfG FN
* Edit
Ich frage aus Neugier und um Rückschlüsse auf erwähntes
ZitatObwohl die Mitarbeiter wissen müssten das sie dieses dann so umzulegen/lesen/verstehen haben das sie ihre Antwort haben.
Schließlich ist das von einer Privatperson und nicht von einem RA und bei einer Privatperson muss das JC "im Sinne des Schreibers" denken.
aus dem ersten Thread zu ziehen.
Ja, ist vorhin abgeschickt worden (digital).
Datei hieß "Schreiben.pdf" und beinhaltete was hier bereits zitiert wurde.
Bin nun gespannt ob es so aktzeptiert wird.
Habe ich im ersten Thread gar nicht gesehen.
Habe auch nochmal geschaut, da Vermieter ja gemeint hatte, dass Pauschalmiete bereits im Vertrag erwähnt ist, und es ist an sich korrekt.
Nicht auf der Hauptseite mit dem Betrag, aber auf Seite 5, versteckt in einer Seite voll Text.
Hier nochmal der Inhalt und die Vertragsseite, welche die Pauschalmiete erwähnt, im Anhang:
"wie von Ihnen gewünscht bescheinigen wir Ihnen, dass Ihre Mietzahlung in Höhe von 510,- € für das angemietete WG Zimmer inkl. Allen Nebenkosten wie Strom, Heizung und Hausnebenkosten eine Pauschalmiete ist.Wie auch vertraglich vereinbart werden keine Nebenkosten, Strom oder Heizkosten mit Ihnen abgerechnet. Zu Schulden ist dies, dass es hier keine Messeinrichtungen zur direkten Zuordnung zu den einzelnen vermieteten Räumen gibt.Anbei noch einmal der Auszug § 28 sonstige Vereinbarungen und die Mietzahlungshöhe der Seite 4 Ihres Mietvertrags.Bei weiteren Fragen können Sie gern unsere Kontaktdaten weiterleiten.Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben mit"
English
Zitat von: English am 24. Juli 2024, 14:12:34Habe auch nochmal geschaut, da Vermieter ja gemeint hatte, dass Pauschalmiete bereits im Vertrag erwähnt ist, und es ist an sich korrekt.
Na super! :lachen:
Ja da bin ich dann auch ein Stück weit noch neugieriger.
Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2024, 14:07:40Es ist tatsächlich nicht die Aufgabe des Jobcenters, mangelhafte und unklare Vertragsverhältnisse im Sinne des Schreibers (hier Vermieter = Vertragspartei) umzudenken.
ach ja nur darum ging es nicht,
sondern um die Antwortschreiben die das JC bekommen hat. Und dazu ist es verpflichtet.
Genauso wie einen Vertrag zu lesen und schau an da steht doch tatsächlich Pauschalmiete
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2024, 15:33:56Genauso wie einen Vertrag zu lesen und schau an da steht doch tatsächlich Pauschalmiete
Ironie ist nicht deine Stärke. Das da im Mietvertrag irgendwo ganz versteckt das Wort Pauschalmiete steht ist, fast unerheblich, wichtiger, wäre die Gesamtheit des Mietvertrages bzw. was genau bei dem §en des Mietvertrages steht, in dem die Kosten geregelt sind.
ZitatIst die Formulierung des Mietvertrags nicht präzise und enthält etwa Bestimmungen zu einer ,,Vorauspauschale" oder einer ,,Pauschale mit jährlicher Abrechnung", so ist die widersprüchliche Wortwahl in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [BGH] so auszulegen, dass eine monatliche Vorauszahlung vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 – Az.: VIII ZR 27/07).
Quelle und noch viel viel mehr Infos (https://www.juraforum.de/lexikon/nebenkostenpauschale)
Vielleicht die Urteile auch mal lesen, bevor man unbesehen etwas hinklatscht, was mit dem Thema nichts zu tun hat. Pauschalmiete ist in dem Urteil überhaupt nicht das Thema.
ZitatTatbestand: Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung der Klägerin in B. Im Mietvertrag vom 1. Oktober 1998 vereinbarten die Parteien jährlich abzurechnende Betriebskostenvorauszahlungen. Das Mietverhältnis endete am 28. Februar 2004. Mit der Klage hat die Klägerin Nachzahlungen aus fünf Heizkostenabrechungen für die Abrechnungszeiträume 1999/2000 bis 2003/2004 sowie aus vier Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 geltend gemacht.
Ich habe die Urteile gelesen. Aber da ihr sonst auch von den SB des Jobcenters Auslegungsfähigkeit, Interpretationswille und ähnliches fordert, bin ich davon ausgegangen, dass euch die genannten §en genug motivieren Zusammenhänge herzustellen.
Welche Urteile wären denn dann jetzt nun relevant?
Wäre wirklich hilfreich, vielen Dank nochmal im Vorraus!
Es wäre sinnvoll, jetzt erstmal die Antwort des Jobcenters auf die gestrige Einreichung des Schreibens deines Vermieters abzuwarten bevor hier wie wild irgendwelche Gerichtsurteile gepostet werden.
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2024, 12:00:22Es wäre sinnvoll, jetzt erstmal die Antwort des Jobcenters auf die gestrige Einreichung des Schreibens deines Vermieters abzuwarten bevor hier wie wild irgendwelche Gerichtsurteile gepostet werden.
Alles klar, werde hier updaten, sobald ich von denen höre.
*Update*
Gute Nachrichten!
Habe heute den (neuen) Bescheid erhalten.
Pauschalmiete, anhand von Mangel an seperaten Einzelzählern in der WG, und da WG etc., steht sogar auf der Hinterseite als Begründung (vom (neuen) Bescheid).
Bei jeder geführten Kostenposition steht "0€", außer bei "Gesamtkosten", dort steht "510€".
Also in anderen Worten, keine Entschlüsselung notwending und hat alles so funktioniert (mit Schreiben vom Vermieter).
Vielen Dank nochmal an alle :)
Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
English
:danke: für die Rückantwort!
Habe nichts anderes erwartet. Spätestens vor dem SG.
MfG FN
Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Also in anderen Worten, keine Entschlüsselung notwending und hat alles so funktioniert (mit Schreiben vom Vermieter).
Das Schreiben enthielt das zuvor wichtige, aber fehlende Wort "Pauschalmiete". Wonach ja auch gefragt oder worum gebeten wurde.
Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
Die Lage ist: Wenn man eine Pauschalmiete zahlt, sollte das genauso im Vertrag stehen. Am besten ohne Interpretation und Co. Das hilft auch ohne Bürgergeld, wenn sich der Vermieter bei einer höheren Nachzahlung auf einmal nicht mehr daran erinnern will.
Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
Bewiesen wurde, dass man das bekommt, was im Vertrag gennant ist. Das JC hat auch nicht bestritten, dass es das zahlen würde, sondern wollte eine Klarstellung, die im Vertrag nicht stand.
Nicht unterkriegen ist wichtig, hier aber ging es nur darum, dass geklärt wird, was Du zahlst. Mehr nicht.
Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Das Schreiben enthielt das zuvor wichtige, aber fehlende Wort "Pauschalmiete".
Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Die Lage ist: Wenn man eine Pauschalmiete zahlt, sollte das genauso im Vertrag stehen. Am besten ohne Interpretation und Co.
Nicht einmal deine Freundin mit ihren Gefälligkeitslikes konnte den § nennen, laut dem das Wort Pauschalmiete zwingend enthalten sein muss. Aber vielleicht meldest du dich noch ein mal an, um uns zu erleuchten; wir wollen ja nicht dumm sterben.
Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Bewiesen wurde, dass man das bekommt, was im Vertrag gennant ist. Das JC hat auch nicht bestritten, dass es das zahlen würde, sondern wollte eine Klarstellung, die im Vertrag nicht stand.
Das JC hatte trotz der Pauschalmiete eine Pflicht zur Aufschlüsselung bzw. eine Pflicht zur Begründung, warum eine solche Aufschlüsselung nicht vorgenommen wird, behauptet und begründet. Was natürlich rechtswidrig und völliger Blödsinn ist. Auch hierfür konnte deine Freundin keine Rechtsgrundlage liefern.
@malsumis: Unsachlich rumstänkern kannste gut, ne? Wo sind denn deine hieb- und stichfesten Rechtsgrundlagen für die angeblich rechtswidrige Forderung des Jobcenters, das unklare Mietvertragsverhältnis durch ein Bestätigungsschreiben des Vermieters zu präzisieren?
Brauchst nicht zu antworten, kann eh nichts gescheites kommen.
Zitat von: Sheherazade am 28. Juli 2024, 14:31:17@malsumis: Unsachlich rumstänkern kannste gut, ne? Wo sind denn deine hieb- und stichfesten Rechtsgrundlagen für die angeblich rechtswidrige Forderung des Jobcenters, das unklare Mietvertragsverhältnis durch ein Bestätigungsschreiben des Vermieters zu präzisieren?
Brauchst nicht zu antworten, kann eh nichts gescheites kommen.
Habe ich schon im anderen Thread geschrieben. Hast es wohl "überlesen".
Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54Das Gesetz fordert nirgends, dass die Bezeichnung 'Pauschalmiete' (richtigerweise Inklusivmiete) im Vertrag genannt wird. Auch steht nirgends eine Verpflichtung zur Aufschlüsselung.
ZitatKinne/Schach/Bieber, BGB § 556 Vereinbarungen über Betri ... / 2.1.4 Inklusivmiete
Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen.
Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen, möglicherweise zuzüglich eines geschätzten Sicherheitszuschlags. Mangels Vereinbarung der Mietvertragsparteien darüber, dass der Mieter bestimmte in der Betriebskostenverordnung bezeichnete Betriebskosten trägt, ist die Miete ihrem gesetzlichen Leitbild entsprechend als Inklusivmiete anzusehen (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17, GE 2019, 248). Ist im Mietvertrag die Vereinbarung "in der Miete sind die Betriebskosten enthalten / nicht enthalten" nicht durch Ausstreichen verdeutlicht, handelt es sich um eine Bruttomiete, in der sämtliche Betriebskosten enthalten sind (LG Berlin, Urteil v. 26.1.2015, 67 S 241/14, GE 2015, 387). Ist die Umlagevereinbarung hinsichtlich der Betriebs- bzw. Nebenkosten unwirksam, sind die hierfür angesetzten Vorauszahlungen als Teil der Bruttomiete anzusehen (OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschlüsse v. 14.2.2018 und 19.4.2018, 2 U 142/17, NZM 2018, 789 für Geschäftsraum). Die Vereinbarung einer derartigen Inklusivmiete ist für preisfreien Wohnraum jedoch nur für die sog. "kalten Betriebskosten" zulässig. Soweit für Wohnraum (und Gewerberaum) über die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig nach der HeizKostenV abzurechnen ist, was grundsätzlich der Fall ist, sind Inklusivmieten unzulässig (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, GE 2006, 1094).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html)
Ich habe gar nichts überlesen. Trotzdem war es für den TE der einfachste und schnellste Weg an seine Leistungen zu kommen, indem er eben nicht mit dem Kopf durch die Wand gegangen ist, nur um sein angebliches "Recht" durchzusetzen.