Kernstück dieser Reform ist die Einführung eines neuen zusätzlichen Freibetrags für Erwerbseinkommen in Höhe von 545 Euro. Dadurch sollen die Erwerbsanreize für jüngere Witwen und Witwer zu verbessern, die durch die bisherige Regelung oft benachteiligt waren.
https://www.gegen-hartz.de/news/benachteiligung-bei-der-witwenrente-soll-abgeschafft-werden
ne freundin hat gutes erwerbseinkommen und ne witwenrente..und das macht sich in den jährlichen steuerbescheiden finanziell zum nachteil deutlich bemerkbar.ich würde mal behaupten das diese 545 nicht wirklich spürbar bemerkbar machen..nen tropfen aufm heissem steun..?? :weisnich:
bei niedrigem erwerbseinkommen und witwenrente..denke ich macht das wohl sinn..