Also manchmal frage ich mich echt, ob da die Rechte Hand weis , was die Linke macht !!!
Vor etwas über einem Monat, habe ich die Aufforderung bekommen, den (Aktuellen) Rentennachweis (wegen der Erhöhung) einzureichen.
Ich im JC angerufen und erklärt, dass ich den (noch) nicht habe. Mir wurde dann gesagt, dass hätte sich erledigt, und ein neuer "Bescheid" wo das JC das schon alles neu berechnet hat wäre schon unterwegs.
Auf meine Frage , ob der neue Bescheid noch benötigt wird, wurde dies verneint !
So, eben Post im Kasten.
Nun will das JC nicht nur den neuen Bescheid haben, nein, ich soll auch noch den Nachweis über den Zufluss des Rentenzuschlages einreichen !
:wand: :wand: :wand: :wand: :wand:
Wozu wollen die das nun noch haben, wo doch schon lange eine neuer Bescheid besteht !? Und seid wann muss man den Zufluss nachweisen !?
Das kann dem JC gelinde gesagt am Achtersteven vorbei gehen , ob der Zuschlag überwiesen wurde oder nicht :scratch: :scratch: :schock:
vielleicht beim systemeinscannen plötzlich und absolut unerwartet abhanden gekommen....
Zitat von: islandfeuer am 25. Juli 2024, 17:20:03vielleicht beim systemeinscannen plötzlich und absolut unerwartet abhanden gekommen....
Text gelesen UND verstanden !?
Ich habe einen ganz neuen Bescheid hier liegen, incl. der neuen Berechnung wegen der Rente meiner Frau !!!
Naja, der Fehler liegt eindeutig hier
Zitat von: Bundspecht am 25. Juli 2024, 16:38:36Ich im JC angerufen
bzw. darin, auf telefonische Auskünfte zu vertrauen.
Bundspecht
am besten kommst du der Aufforderung nach denn alles andere ist nur überflüssiger Streß und fordern dürfen sie es ja.
Den Zufluß belegen wer weiß warum aber das wird auch nicht durchdacht sein. Schließlich hast du ja gesagt bekommen das sie die Berechnung aufgrund der schon vorliegenden Entscheidungen/Daten der Rentenerhöhungen berechnen konnten. Warst ja nicht der einzige Thread der ziemlich das selbe als Inhalt hatte.
Aber wenigstens hast du mal wieder eine Bestätigung dass dein JC
Zitat von: Bundspecht am 25. Juli 2024, 16:38:36Also manchmal frage ich mich echt, ob da die Rechte Hand weis , was die Linke macht !!!
so ist wie es ist.
MfG FN
Zitat von: Bundspecht am 25. Juli 2024, 16:38:36Nun will das JC nicht nur den neuen Bescheid haben, nein, ich soll auch noch den Nachweis über den Zufluss des Rentenzuschlages einreichen ! :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: Wozu wollen die das nun noch haben, wo doch schon lange eine neuer Bescheid besteht !? Und seid wann muss man den Zufluss nachweisen !?
Warum beschwert du dich ? Deutsche Gründlichkeit muss sein für deutsche mehr als andere. :lachen:
Zitat von: Bundspecht am 25. Juli 2024, 17:27:16Zitat von: islandfeuer am 25. Juli 2024, 17:20:03vielleicht beim systemeinscannen plötzlich und absolut unerwartet abhanden gekommen....
Text gelesen UND verstanden !?
Ich habe einen ganz neuen Bescheid hier liegen, incl. der neuen Berechnung wegen der Rente meiner Frau !!!
ok der vermerk über den Anruf verschwand.... sofern einer gemacht wurde oder ganz bös gesagt der vermerk ist da aber man möchte will oder kann das nicht lesen
Zitat von: islandfeuer am 25. Juli 2024, 21:41:17ok der vermerk über den Anruf verschwand.... sofern einer gemacht wurde oder ganz bös gesagt der vermerk ist da aber man möchte will oder kann das nicht lesen
keine Ahnung , was für ein Zeugs Du da rauchst, aber deine Texte sind unlesbar !!! Lass es lieber
Zitat von: Rotti am 25. Juli 2024, 20:53:01Deutsche Gründlichkeit muss sein für deutsche mehr als andere.
Wenn's lustig wäre, könnte man sogar drüber lachen :no:
Zitat von: Bundspecht am 26. Juli 2024, 11:22:42Zitat von: islandfeuer am 25. Juli 2024, 21:41:17ok der vermerk über den Anruf verschwand.... sofern einer gemacht wurde oder ganz bös gesagt der vermerk ist da aber man möchte will oder kann das nicht lesen
keine Ahnung , was für ein Zeugs Du da rauchst, aber deine Texte sind unlesbar !!! Lass es lieber
Zitat von: Rotti am 25. Juli 2024, 20:53:01Deutsche Gründlichkeit muss sein für deutsche mehr als andere.
Wenn's lustig wäre, könnte man sogar drüber lachen :no:
Dann schreibe das Jc an ind frage nach warum man dir Telefonisch die Auskunft gegeben hat und wozu man den nachweiß des zuflusses wissen will des zuschlags , wenn bereits schon der Bescheid vorliegt ?
Man telefoniert nicht mit Behörden sondern nur schriftlich
Telefonisch hat man keinen Nachweis
Will man hier eine Doppelerhebung machen ?
schriftlich mit telefonisch