Ich habe heute Post bekommen von meiner SB vom JC.
Ich soll weil ich schon sehr lange arbeitsunfähig geschrieben bin einen Antrag stellen auf Prüfung der Erwerbsminderung und einen Antrag auf Prüfung eines Grades der Behinderung.
Meine Leistung läuft noch bis zum 31.7. Ein neuer Antrag wurde am 3.7.gestellt.Nach dem Brief der Arbeitsvermittlerin habe ich keine Ahnung wie es weitergeht.
Der Antrag dauert längere Zeit.Mir wurde gesagt ca 5 Monate.
Bekomme ich weiter Leistungen bis das geklärt ist ?
Ich habe gerade lauter Fragezeichen im Kopf.
Vielleicht hat ja jemand von euch das durch und kann mir helfen.
Zitat von: Manager3018 am 25. Juli 2024, 16:59:11einen Antrag stellen auf Prüfung der Erwerbsminderung
Vermutlich bei deiner RV?
Zitat von: Manager3018 am 25. Juli 2024, 16:59:11wurde gesagt ca 5 Monate
Kommt hin, gern auch länger
Zitat von: Manager3018 am 25. Juli 2024, 16:59:11Bekomme ich weiter Leistungen bis das geklärt ist ?
Ja
Der Antrag macht aber nur Sinn, wenn du auch Anspruch auf eine EM Rente hast.
Kann man aber vorab bei der RV klären.
Ob man dann eine bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2024, 17:12:04Der Antrag macht aber nur Sinn, wenn du auch Anspruch auf eine EM Rente hast.
Nein, in Bezug auf die Vermittlungsmöglichkeiten macht der Antrag immer Sinn. Zumal ja noch mehr gefordert wird.
Zitat von: Manager3018 am 25. Juli 2024, 16:59:11einen Antrag stellen auf Prüfung der Erwerbsminderung und einen Antrag auf Prüfung eines Grades der Behinderung.
Ich würde gern noch 3 Std arbeiten gehen die Frage ist nur als was.In meinen alten Job kann ich nicht zurück.Bin eingeschränkt durch starke Schmerzen die ,die Einnahme von starken Schmerzmitteln erforderlich haben.
Habe neben anderen Erkrankungen auch ein cronisches Schmerzsyndrom .
Manager3018
Zitat von: Manager3018 am 25. Juli 2024, 16:59:11Antrag auf Prüfung eines Grades der Behinderung.
Den macht man bei seiner KK soweit ich weiß und ausgestellt, nach Antrag, wird der dann vom Ministerium für Familie und soziales.
Was der bringen soll außer das bei 30 die Möglichkeit der Gleichstellung besteht erschließt sich mir nicht.
MfG FN
Hier muss man sich an das Versorgungsamt in MD wenden.Die Telefon Nummer hat mir der nette Herr von der RV gleich noch gesagt.
Sorgen mache ich mir natürlich auch wie es danach weitergeht sollte der Antrag abgelehnt werden.
Selbst wenn das ganze wirklich bewilligt werden sollte ,wie geht es dann weiter.
Finanziel gesehen schließlich muss ja Miete und alles andere bezahlt werden können.
Muss ich dann Grundsicherung beantragen? Wohngeld? Habe ich überhaupt ein Anrecht auf Grundsicherung?
Ich bin alleinerziehend mein Sohn bekommt Leistungen für Bildung und Teilhabe und geht noch mindestens 4 Jahre zur Schule.
In meinem Kopf herscht ein heilloses durcheinander.Zukunftsangst inbegriffen.
Zitat von: Manager3018 am 26. Juli 2024, 00:42:45Sorgen mache ich mir natürlich auch wie es danach weitergeht sollte der Antrag abgelehnt werden.
Dann bleibst du im Bürgergeldbezug.
Je nachdem, was ein Gutachten dann dazu sagt, das JC ist daran dann gebunden.
Zitat von: Manager3018 am 26. Juli 2024, 00:42:45Selbst wenn das ganze wirklich bewilligt werden sollte ,wie geht es dann weiter.
Entweder es gibt volle oder Teil EM Rente, erst mal Abwarten, was dabei raus kommt.
Manager3018
Zitat von: Manager3018 am 26. Juli 2024, 00:42:45Sorgen mache ich mir natürlich
Das JC muss solange leisten bis das abgeschlossen ist.
Sollte es zu einer Überzahlung kommen wird es entweder verrechnet oder von Dir zurückgefordert.
MfG FN
Das Jobcenter zahlt weiter, so lange dein Antrag auf Em-Rente bearbeitet/geprüft wird.
Ist der Antrag durch, kommt mit ihm eine Verrechnung Rentenbetrag-JC-Leistungen. Es wird mit JC -verrechnet und du bekommst Überschuss auf dein Konto.
(Wie es bei geringerer Rente ist, weiß ich nicht.)
Evtl. hast du auch schon einen jährlichen Rentenbescheid bekommen, da steht drin "Wenn sie nächstes Jahr in Rente gehen, würden Sie xyz bekommen". Das kannst du als Anhalt nehmen.