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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: lecram am 26. Juli 2024, 14:48:38

Titel: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: lecram am 26. Juli 2024, 14:48:38
Hallo zusammen.

2022 war ich pandemiebedingt für die ersten drei Monate (Januar bis März) noch im Hartz4-Bezug. Danach lief es wieder. Mein Gewebe bestand das ganze Jahr über (wie zuvor und auch heute noch).

Die Tage habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid für 2022 erhalten und brav der Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) übersandt.

Dass ich ein paar hundert Euro nachzahlen muss, war mir klar. Nun aber verlangt die Kasse einen vierstelligen Betrag.

Berechnungsgrundlage sind neun Monate (April bis Dezember), jedoch wird mit dem vollen Jahresgewinn gerechnet. D. h. der monatliche Messbetrag entspricht dem Jahresgewinn durch neun.

Meiner Auffassung nach, hätte hier jedoch durch zwölf gerechnet werden müssen (und ich auf neun Anteile davon meine Sozialabgaben bezahlen). Dies entspräche auch der Berechnung im Vorjahr.

Sehe ich das richtig?
Titel: Aw: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: Sheherazade am 26. Juli 2024, 18:34:23
Nein, das siehst du nicht richtig. Es wird immer der Gewinn des gesamten Steuerjahres zugrunde gelegt.
Zitat§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt
Quelle (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)

Titel: Aw: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: lecram am 26. Juli 2024, 20:08:50
Vielen Dank, auch für den Paragraphen.

Der Schock war heute mittag groß, als ich den Brief öffnete. Weniger Existenzängste – den Betrag hätte ich leisten können – sondern vielmehr, da ich meine Finanzen für gewöhnlich im Blick habe und immer vorher schon ,,weiß", was ich ungefähr zurückbekomme oder nachzuzahlen habe.

2021 war es ja schließlich auch, wie angenommen.

Habe zwischenzeitig mit der Krankenkasse telefoniert. Dort sah man den Fehler – den man nicht als solchen bezeichnete – wohl darin, dass der Kollege davon ausgegangen ist, dass die (15-jährige) Selbständigkeit erst seit April besteht. Er gebe es weiter, dass es nochmal geprüft wird.

Nen schriftlicher Widerspruch geht Montag trotzdem noch raus, damit es auf Papier ist.
Titel: Aw: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:29:25
Irgendwie hat das Ganze nichts mit ALG-II zu tun
Titel: Aw: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 28. Juli 2024, 13:16:02
Irgendwie schon, waren ja auch Zeiten im Bezug mit dabei.
Titel: Aw: Nachforderung der Krankenkasse
Beitrag von: lecram am 29. Juli 2024, 13:29:32
Ehrlich gesagt war ich mir anfangs selbst unsicher. Aber die Frage hätte auch anders formuliert werden können: Sind meine Krankenkassenbeiträge im Bezugszeitraum durch das Jobcenter gedeckt oder Nachforderungen möglich?

Wie ich zwischenzeitig festgestellt habe, wurde meine Problematik in der Vergangenheit aber auch schon in diesem Thread (https://hartz.info/index.php/topic,131267.html) besprochen.

Sobald die Krankenkasse geantwortet hat, werde ich es der Vollständigkeit halber hier ergänzen.