Hallo
Bin neu hier. Ich habe mich registriert, weil ich eine dringende Frage habe:
Darf Bürgergeld verweigert werden, wenn man nach plötzlichem Vermögensverlust bedürftig geworden ist?
Ich habe dem Jobcenter nachgewiesen, dass ich durch Betrug mein gesamtes Vermögen (Erbe) auf einmal verloren habe und deshalb wieder bedürftig bin.
Nach deren Meinung bin ich selbst Schuld und werde so behandelt, als müsste ich noch Vermögen verbrauchen, bevor ich wieder Geld bekomme.
Dürfen die das?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Hallo,
nein das darf das JC nicht.
Das würde bedeuten, dass man dich jetzt unter Brücke verhungern lassen würde.
Das "schlimmste" was passieren kann ist, dass das JC dir das Geld nur als Darlehen auszahlt und zurückfordert, falls du irgendwann wieder Arbeit hast, im Lotto gewinnst, etc. Sollte es dazu nicht kommen, hat der Staat halt Pech gehabt.
Danke für die Antwort.
Der Antrag und der Widerspruch wurden beide von PaP's abgelehnt.
Meine letzte Hoffnung ist der Teamchef, aber auch nicht alleine entscheiden darf.
Bin halt ein ungewöhnlicher Fall.
Wenn der nächste Woche wieder Nein sagt, muss ich wohl einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.
Hast du vielleicht einen Paragraphen als Argument für mich gegenüber dem Jobcenter?
Übrigens: als ich mein Vermögen bekam, "klärte" das Jobcenter mich darüber auf, das Bürgergeld grundsätzlich ein Darlehen sei und man werde prüfen, ob ich etwas zurück zahlen muss. Netterweise war dies nicht der Fall.
Außerdem macht mir Sorgen, daß ich nur halbtags arbeiten kann. Also selbst wenn ich arbeite, bin ich auf Aufstockung angewiesen....
Hast du eine schriftliche Ablehnung?
Falls du nur noch wenig Schonvermögen hast, dann Versuch es im Eilverfahren vor dem Sozialgericht: Einstweilige Anordnung.
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 23:01:29Übrigens: als ich mein Vermögen bekam, "klärte" das Jobcenter mich darüber auf, das Bürgergeld grundsätzlich ein Darlehen sei und man werde prüfen, ob ich etwas zurück zahlen muss. Netterweise war dies nicht der Fall.
Dann kennt der Typ nichtmal die einfachsten Grundlagen in seinem Job. Glaube niemals eine Aussage von einem SB/JC. Rechne immer damit, dass die 0 Ahnung haben oder vorsätzlich lügen.
Das ist nicht dein Problem. So lange Deppen in Berlin Milliarden am Fenster rauswerfen, darfst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn der Staat Pech hat.
Ok, wir werden sehen.
Bis jetzt hatte die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter immer gut geklappt.
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 23:01:29Der Antrag und der Widerspruch wurden beide von PaP's abgelehnt.
Eine kurze Verständnisfrage: Hast du deine plötzliche Hilfebedürftigkeit ausreichend nachgewiesen, in deinem Fall z. B. durch eine Anzeige gegen den/die Betrüger bei der Polizei?
Engel mit Flugbesen
Das Ablehnungsschreiben wäre gerade in so einem außergewöhnlichen Fall auch sehr wichtig. Also bitte in anonymisierter Form einstellen.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
MfG FN
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 22:04:47Darf Bürgergeld verweigert werden, wenn man nach plötzlichem Vermögensverlust bedürftig geworden ist?
nein
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 22:04:47Ich habe dem Jobcenter nachgewiesen, dass ich durch Betrug mein gesamtes Vermögen (Erbe) auf einmal verloren habe und deshalb wieder bedürftig bin.
was ist denn passiert? und wie zeitnah zu Deinem Erbe hat der Betrug stattgefunden?
Danke für euer Interesse
Ich werde einfach alle Fragen auf einmal beantworten statt jedem einzeln.
Ein Foto der Ablehnung konnte ich leider nicht hochladen wegen technischer Probleme.
Die verlinkte Anleitung ist nicht hilfreich, weil dort Wort-buttons statt der hier sichtbaren Symbole beschrieben werden. Nach try and error ist die Datei zu groß und ich kann sie nicht verkleinern.
Aber hier zitiere ich die 2. Ablehnung auszugsweise:
"Für uns ist nicht nachvollziehbar, ob es sich um Anlagebetrug handelt oder nicht.
Von Ihrem Konto wurden zahlreiche Überweisungen getätigt.
Uns ist nicht bekannt, warum die Überweisungen getätigt wurden und wohin.
Die Tatsache ist,dass im Februar 2024 Ihr Kontostand.......€ betrug.
Dies übersteigt den Vermögensfreibetrag in Höhe von 15000 €.
Daher bleibt es bei dem Ablehnungsbescheid vom 19.07.2024."
Die haben wohl Bedenken, ich hätte das Geld einfach auf andere Konten verschoben, um mich arm zu rechnen.
Diese Ablehnung kam parallel zum Telefonat mit dem Teamchef. Da wusste wohl die Linke Hand nicht, was die rechte tut.
Zu meiner Geschichte ein paar Stichpunkte:
- Seit März vom Jobcenter abgemeldet.
- Ende Mai auf einen fakelink im Internet hereingefallen. Sie gaben vor, seriöse Broker zu sein.
- Durch Gehirnwäsche haben sie es geschafft, mir 3/4 meines Erbes abzuzocken mit dem Versprechen auf hohe Gewinne. Zum Schluss hätte ich laut "Kundenkonto" ein Kapital von rund 140.000€ gehabt.
- Nachdem mein Konto leer war und 100.000€ ausgezahlt werden sollten, war von den Betrügern nichts mehr zu hören und zu lesen.
- Anzeige habe bei der Polizei erstattet, Termin bei der Kripo ist allerdings erst übermorgen.
- Dann gleich mit dem JC telefoniert und nach Absprache WBA online gestellt mit allen üblichen Nachweisen inkl. Kontoauszüge der letzten 3 Monate .
- Auf Wunsch des Teamchefs vorgestern extra eine Liste mit der Erklärung für die einzelnen Buchungen und sogar noch eine Handwerkerrechnung per Mail geschickt.
Ich hoffe wirklich, dass sich morgen alles klärt, denn mit 700€ auf dem Konto kommt man nicht weit.
Wie viel prozentualer Gewinn in welchem Zeitraum wurde versprochen.
Das kann jetzt durchaus so laufen das du erst mal das restliche Viertel verbrauchen musst.
Weil das der Anteil ist den du hättest verbrauchen müssen.
Die Allgemeinheit ist ja nicht für verzocken zuständig.
War da also ein Betrag da um davon zu leben, wird der aus meiner Sicht nicht zum Schonvermögen
nur weil Du dich verzockt hast.
Das letzte Viertel ging für den Handwerker und neue Möbel weg.
Ich konnte nach über 25 Jahren in meiner Wohnung diese endlich renovieren.
Wenn die Brokerin echt gewesen wäre, hätte ich ja viel gewonnen und nicht verzockt!
Wie auch immer, es bringt nichts, über vergossene Milch zu weinen.
Ich lebe im hier und jetzt.
Und im Moment bin ich nun mal bedürftig.
Wenn du noch 700€ hast, dann ist das spätestens nach Zahlung der nächsten Miete ein finanzieller Notfall, der einen Eilantrag beim SG rechtfertigt.
Dann hat das JC halt Pech gehabt, dass dein Vermögen weg ist. Es ist strengstens Verboten doch jetzt verhungern zu lassen, egal warum das Geld weg ist.
Wenn gar nichts mehr da ist das ist bitter.
Mich würde es trotzdem interessieren wie viel Gewinn da in Aussicht gestellt wurde
also prozentualer Zuwachs in welchem Zeitraum.
Inm Rahmen der Gehirnwäsche wurde das nicht immer konkret genannt. Ich solle Vertrauen haben.
Wie schon geschrieben, wurde die geplante Endsumme von 140.000€ erreicht.
Danach sollten 100.000€ ausgezahlt werden und die restlichen 40.000€ weiter investiert werden.
Und ja,daß dies innerhalb von 6 Wochen unrealistisch ist, weiß ich JETZT auch. Hinterher ist man immer schlauer.
Aber ich habe ich viel aus der Geschichte gelernt, sowohl über die Menschheit, als auch über mich. Insofern kann mir das nicht nochmal passieren.
Engel mit Flugbesen
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 28. Juli 2024, 13:20:17Ich hoffe wirklich, dass sich morgen alles klärt, denn mit 700€ auf dem Konto kommt man nicht weit.
Dann warten wir mal was morgen beim JC rauskommt.
Normal sollte bewilligt werden, ob das dann Darlehensweise ist :weisnich: ob die das dürf(t)en.
MFG FN
Gerade habe ich einen Anruf vom Jobcenter erhalten. (Mein Handy hat die Nummer unter Spamverdacht gestellt. :grins: )
Er kam von der PAP, die mir die Ablehnungen geschickt hat. Sie rief im Auftrag vom Teamchef zurück, dem ich heute nochmal auf Band gesprochen hatte.
Sie hat mir lauter überflüssige Detailfragen zum Betrug gestellt.
Sie wollte wohl darauf hinaus, daß ich selbst Schuld sei am Betrug.
Ich habe sie darauf hingewiesen, daß die Bedürftigkeit jetzt aber Fakt ist und sie mir die Existenzsicherung nicht verweigern dürfen.
Außerdem wollte sie allen Ernstes ein Gesprächsprotokoll vom Termin morgen mit der Kripo haben! Das habe ich aus Datenschutzgründen verweigert.
Leider wurde das Gespräch sehr erschwert, weil ich sie nur sehr leise und abgehackt gehört habe und sie somit kaum verstehen konnte.
Wir konnten uns darauf einigen, daß ich ihr noch die Anlage VM (ha,ha,welches Vermögen soll ich angeben?) schicke und ihr mitteile, was bei der Kripo rauskommt.
Danach soll ich endlich die Bewilligung bekommen...
Ich werde die Kripo bitten, mir eine passende Bestätigung zu erstellen.
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 29. Juli 2024, 16:37:34Sie wollte wohl darauf hinaus, daß ich selbst Schuld sei am Betrug.
Wer sonst?
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 29. Juli 2024, 16:37:34Das habe ich aus Datenschutzgründen verweigert.
Wessen Daten wolltest Du schützen? Die der Polizeibeamtin? Echt jetzt? Wenn Du Deine eigenen Daten nicht herausgeben möchtest, hat das nichts mit Datenschutz zu tun. Beim Datenschutz geht es per Definition um Daten Dritter, nie um eigene. Niemand darf Dir vorschreiben, was Du mit Deinen Daten machst. Du darfst sie an Klotüren schreiben und an Zeitungen verkaufen. Das ist nicht strafbar. Du darfst sie auch an JC-MA geben. Und Du darfst das verneinen. Aber das, was jemand mit eigenen Daten macht, kann per Definition nichts mit Datenschutz zu tun haben.
Was ich damit sagen will: Wenn Du in solchen Situationen mit "Datenschutz" kommst, weiß Dein Gegenüber genau, dass Du nichts davon verstanden hast, was seit Jahren Gesprächsstoff ist.
@turbulent
Ich weiß, dass ich zumindest mit Schuld habe, auch wenn zum Betrug mindestens zwei Parteien gehören.
Mich stört, daß das JC immer auf der Schuldfrage rumreitet, anstatt den Bedarf nach Existenzsicherung anzuerkennen.
Was den Begriff Datenschutz betrifft,hast du natürlich recht.
Ich konnte es beim Telefonat nur auf Grund der schlechten Verbindung in dem Moment nicht besser ausdrücken.
Engel mit Flugbesen
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 30. Juli 2024, 01:48:31Was den Begriff Datenschutz betrifft,hast du natürlich recht.
Dass
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 29. Juli 2024, 16:37:34Außerdem wollte sie allen Ernstes ein Gesprächsprotokoll vom Termin morgen mit der Kripo haben!
glaubst du jetzt nicht wirklich. Ein solches Protokoll geht einen SB und auch sonst niemand im JC etwas an.
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:47:39Wenn Du Deine eigenen Daten nicht herausgeben möchtest, hat das nichts mit Datenschutz zu tun.
Oh doch
wenn es Daten sind die ein JC nichts angeht die aber verlangt werden.
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:47:39Beim Datenschutz geht es per Definition um Daten Dritter, nie um eigene.
:wand:
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:47:39Und Du darfst das verneinen.
Das ist das einzige von deinem Beitrag das stimmt bis auf den Schmarr`n wo man das alles hinschreiben kann.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/GrundlagenDatenschutzrecht.html
MfG FN
So, habe gerade noch eine Mail ans JC mit den geforderten Unterlagen geschickt.
Sprich die Anlage VM, nochmals die Heizkosten und den Hinweis, daß die Kripo keine Informationen geben darf. Wenn das JC mehr wissen will, müssen die das bei der Staatsanwaltschaft beantragen, was diese meiner Meinung nach aber bestimmt ablehnen würde wegen Irrelevanz.
Habe nur in einem Satz mitgeteilt, dass auch die Kripo kein Geld mehr entdecken konnte.
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 30. Juli 2024, 15:22:17Hinweis, daß die Kripo keine Informationen geben darf.
Die Kripo hat Dir also nichts gegeben, mit dem Du belegen könntest, dass Du Anzeige erstattet hast? Weil sie das nicht dürfen??? Bist Du sicher, dass Du so was - äh - Absurdes geschrieben hast?
Zitat von: turbulent am 02. August 2024, 10:37:02Zitat von: Engel mit Flugbesen am 30. Juli 2024, 15:22:17Hinweis, daß die Kripo keine Informationen geben darf.
Die Kripo hat Dir also nichts gegeben, mit dem Du belegen könntest, dass Du Anzeige erstattet hast? Weil sie das nicht dürfen??? Bist Du sicher, dass Du so was - äh - Absurdes geschrieben hast?
über jeden Vorgang legt die Kripo eine Akte an, mit einem Aktenzeichen. Dieses AZ bekommst du problemlos mitgeteilt und kannst es den JC mitteilen. Deine o.a. Behauptung ist unhaltbar.
Das mit der Kripo ließt sich natürlich etwas abenteuerlich.
Aber wir wissen doch alle, dass der TE das Geld warscheinlich einfach zur Seite geschafft hat um in den genuss des Bürgergeldes zu kommen um das eigene Vermögen nicht für den Lebensunterhalt "verschwenden" zu müssen.
Menschlich verständlich.
Aber man sollte eben wenn man hier Hilfe haben möchte schon mit offenen Karten spielen.
Zitat von: Harald53 am 02. August 2024, 19:32:20Aber wir wissen doch alle, dass der TE das Geld warscheinlich einfach zur Seite geschafft hat um in den genuss des Bürgergeldes zu kommen um das eigene Vermögen nicht für den Lebensunterhalt "verschwenden" zu müssen.
Lächerliche Unterstellung.
Das ist viel zu viel Aufwand. Dann hätte er viel einfacher das Geld Bar abgehoben und die Kontoauszüge gefälscht oder es 4/7 Monate vor Beginn des Bürgergeldes abheben können. Das hätte ihm niemand so einfach nachweisen können.
Hallo?
Ihr kennt mich überhaupt nicht, wisst aber genau, dass ich betrüge?
Habt ihr da nicht eher von euch auf andere bezogen?
Also ich würde mir darüber kein Urteil erlauben wollen, weil ich schließlich auch nicht weiß, wie ihr zu solch seltsamen Annahmen kommt.
Außerdem habt ihr da etwas durcheinander gebracht.
Eine Kopie von der Strafanzeige hat das JC sofort von mir bekommen, gleich beim Antrag.
Wonach die PAP dann noch gefragt hat, war ein Protokoll der Vernehmung und evtl. Ermittlungsergebnisse. Das fällt unter den Datenschutz, erst recht in einem laufenden Verfahren.
Mir wäre es wesentlich lieber, nicht wieder auf das JC angewiesen zu sein. Hatte gestern auch schon ein Vorstellungsgespräch, um das baldmöglichst wieder zu ändern, oder wenigstens nur noch aufstocken zu müssen.
Im übrigen bin ich ein grundehrlicher Mensch, der selbst Einkünfte innerhalb des Freibetrags dem JC meldet.
Ich bin Betrügern aufgesessen, nicht umgekehrt.
Das hat mittlerweile auch das JC verstanden und mir das Bürgergeld bewilligt.
Ende der Geschichte.
nomen est omen
schon deshalb würde ich eine Ehrlichkeit unterstellen bis hin zur Naivität.
Außerdem macht es keinen Sinn davon auszugehen das Gegenüber wäre ein Betrüger, das gibt Paranoia.
Allerdings schadet es nicht sich mit der Menschlichen Psyche zu befassen, vor allem mit der eigenen.
Ich bin auch extrem gutmütig, lasse mich also leicht benutzen, ich löse das einfach so das ich immer
statt ja erst mal in mir nein sage, damit komme ich gar nicht erst in bestimmte Situationen.
Engel mit Flugbesen
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 02. August 2024, 21:50:13Ihr kennt mich überhaupt nicht, wisst aber genau, dass ich betrüge?
Du weißt schon das man nicht jeden Scheiß der geschrieben wird persönlich nehmen sollte und auch nicht darauf antworten muss.
Es gibt immer jemand der seine Meinung nicht für sich behalten kann. Kennt man in der Hauptsache von Leuten die von sich auf andere schließen und denen deswegen genau das zu unterstellen wäre was sie anderen unterstellen.
Oder Leute die beruflich, auf Anweisungen, oder nach dem Generalverdacht des Leistungsbetruges solche Gedanken hegen. Die werden auch SB, Teamleiter usw. genannt und manche leiden darunter sogar in der Freizeit und der eine oder andere ist auch in einem Forum wie hier unterwegs um Hilfesuchende dementsprechend runter zu putzen, oder falsch zu informieren.
Eines mit der 24 im Namen (falls es das überhaupt noch gibt) ist das beste Beispiel dafür.
Zitat von: Engel mit Flugbesen am 02. August 2024, 21:50:13Das hat mittlerweile auch das JC verstanden und mir das Bürgergeld bewilligt.
Gratulation!
MfG FN