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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: maggi061984 am 28. Juli 2024, 18:17:43

Titel: Bedarfsgemeinschaft auf Probe Antrag
Beitrag von: maggi061984 am 28. Juli 2024, 18:17:43
Hallo, ich habe Post bekommen das ich seit März mit einer anderen Person in meiner Wohnung leben soll.
Uns hat wohl jemand angezeigt.
Hat jemand Erfahrung wie man einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft auf Probe stellen kann? Oder eien Vorlage.

Vielen Dank
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe Antrag
Beitrag von: Sheherazade am 28. Juli 2024, 18:33:28
Wenn seit März jemand bei dir in der Wohnung lebt ohne das du das dem Jobcenter gemeldet hast und das Jobcenter dir die volle Miete gezahlt hat, ist eine mögliche Bedarfsgemeinschaft gerade dein kleineres Problem.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe Antrag
Beitrag von: etwas-ratlos am 28. Juli 2024, 20:10:10
Was ist denn eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe Antrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juli 2024, 15:29:42
maggi061984

Zitat von: maggi061984 am 28. Juli 2024, 18:17:43Hallo, ich habe Post bekommen das ich seit März mit einer anderen Person in meiner Wohnung leben soll.
Dem Folgesatz ist zu entnehmen dass das den Tatsachen entspricht.
Um genaueres zu schreiben müsste man aber das JC Schreiben lesen können, anonymisiert natürlich.

MfG FN