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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 09:56:28

Titel: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 09:56:28
Ich hatte an einem Montag um 10 Uhr einen Hautarzttermin. Und diesen habe ich erst den Sonntag davor abgesagt, weil es keinen Grund mehr für den Termin gab. Was heißt, dass die Praxis meine Absage erst ca. 2 Stunden vor dem Termin erhalten hat.

Nun wurde mir eine 50 Euro Rechnung für den Termin zugeschickt. Ich habe danach im Internet recherchiert und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich rechtlich in dem Fall diese Rechnung übernehmen muss.

Ich habe den Termin über ein Online-Formular vereinbart. Da steht, dass Termine, die an einem Montag vereinbart werden, spätestens den Freitag abgesagt werden müssen.

Widersprüchlicherweise steht dort aber auch, dass Termine telefonisch abgesagt werden müssen und Absagen per Mail unzulässig sind. Aber in der Rechnung steht genau das Gegenteil. Ich hätte den Termin nicht rechtzeitig per Mail abgesagt.

Was meint ihr dazu?
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: OLD-MAN am 29. Juli 2024, 10:03:40
Zitat von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 09:56:28Was meint ihr dazu?

...das es egal ist, ob telefonisch oder per Mail abgesagt wurde, du hast einfach zu spät abgesagt und deshalb die Rechnung erhalten!
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Ronald BW am 29. Juli 2024, 10:10:10
Du kannst davon ausgehen das der Praxis kein Verlust entstanden ist.
Frag also nach wie viel Zeit der Arzt nicht arbeiten konnte weil er auf Dich gewartet hat.
Ich würde wenn nicht vorher ausdrücklich vereinbart und zwar nicht mit Vordruck, das nicht zahlen.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Juli 2024, 10:19:44
Da kommen einem ja die Tränen. So viele warten auf Termine und haben kaum eine Chance.  :sad:

Die Praxen rufen dann meist wartende Patienten an, ob die kurzfristig kommen können, deshalb die Absage - Praxis.
Meistens steht ein Schild an der Theke mit dem Text wegen rechtzeitiger Absage und Kosten.

Inwieweit das rechtlichen Bestand hat, weiß ich nicht.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 11:00:43
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juli 2024, 10:19:44Da kommen einem ja die Tränen. So viele warten auf Termine und haben kaum eine Chance.  :sad:

Sie haben keine Chance, weil sie auf den Termin warten? Wenn ich zum Arzt gegangen wäre, obwohl es keinen Grund mehr gab, hätte das nichts an der Situation geändert.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: turbulent am 29. Juli 2024, 12:35:28
Zitat von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 11:00:43Sie haben keine Chance, weil sie auf den Termin warten? Wenn ich zum Arzt gegangen wäre, obwohl es keinen Grund mehr gab, hätte das nichts an der Situation geändert.
Doch, der Arzt hätte Geld dafür von der Krankenkasse bekommen. Mit dem er seine Miete, seine Angestellten (mit Kindern und anderen Verpflichtungen) bezahlen muss. Weil Du nicht schon am Freitag wusstest, dass Du den Termin eigentlich gar nicht willst?!?

Nachtrag: Wegen solch unnötigen kurzfristigen Absagen ist es überhaupt nur notwendig geworden, sich abzusichern.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 12:40:46
Zitat von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 09:56:28Ich habe den Termin über ein Online-Formular vereinbart. Da steht, dass Termine, die an einem Montag vereinbart werden, spätestens den Freitag abgesagt werden müssen.

Widersprüchlicherweise steht dort aber auch, dass Termine telefonisch abgesagt werden müssen und Absagen per Mail unzulässig sind. Aber in der Rechnung steht genau das Gegenteil. Ich hätte den Termin nicht rechtzeitig per Mail abgesagt.

Das ist kein Widerspruch. Es ist erforderlich, Termine am Vortag während der Praxiszeiten abzusagen, damit die Praxis das an diesem Tag auch zur Kenntnis bekommt. Ob du das telefonisch oder per Email machst, ist ziemlich egal. Das eine Praxis am Samstag und Sonntag nicht geöffnet ist, dürfte auch dir einleuchten.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: anne am 29. Juli 2024, 12:56:48
Nur mal so am Rande ... Trotz Termin müssen Patienten auch sehr oft lange warten, bis sie ins Sprechzimmer zitiert werden.
Benutzer 50
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-13939
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juli 2024, 17:40:30
Zitat von: Benutzer50 am 29. Juli 2024, 09:56:28Was meint ihr dazu?
Erst mal nicht zahlen.

Wenn, dann muss der Arzt dir was Schriftliches dazu gegeben haben wegen der Folgen einer Terminabsage.
Das von dir dann mit Unterschrift.

Was die meinen sonst dazu schreiben zu müssen, ist deren Ding, kann dir aber egal sein.

Abgesehen davon, die wollen 50 € für einen Termin, der evtl. 5 Min. dauert?
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:41:27
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juli 2024, 17:40:30die wollen 50 € für einen Termin, der evtl. 5 Min. dauert?
Terminvereinbarung: Anruf, Arbeit unterbrechen, in der Zeit nichts anderes machen. Termin eintragen, wieder in anderen Vorgang reinarbeiten. Hier reichen 5 Minuten nicht.
Ankunft in der Praxis: Akte wurde vorher schon rausgesucht. Patient kommt an, wird eingetragen, in den Warteraum geschickt. Karte einlesen? Karte vergessen? Überweisung? Oh, aus Versehen 10 Minuten zu früh/zu spät, wieder drei Sätze. Patient wird in Warteliste 3 aufgenommen (Gespräch mit Arzt sowieso), Papierakte auf den Haufen. Nächster Vorgang.
Nein, so ein Termin erfordert wesentlich mehr als nur 5 Minuten.

Du denkst wahrscheinlich über Supermarktkassierer, dass sie nur Waren übers Band ziehen müssen? Und über Fahrkartenkontrolleure, dass sie nur nach Tickets fragen und die zurückgeben müssen? Und über Bankleute, dass sie nur Überweisungen entgegen nehmen müssen? Du könntest das bestimmt alles viel besser und schneller...

(Deren Anwälte kennen sich damit sicherlich gut aus. Und wahrscheinlich schreiben die nicht schon beim ersten "Vergehen" eine Rechnung.)
ICH würde mit Zwiebelfingern (bei Bedarf einzusetzen) in die Praxis gehen und Besserung geloben und darum bitten, dieses eine Mal, das wirklich allerallerletzte Mal, darauf zu verzichten. Es sei mir an dem Sonntag wirklich richtig beschissen gegangen, deshalb wollte ich am Montag nicht ausm Haus. Oder so.
Hochnäsigkeiten à la "bei Ihnen muss ich doch auch immer so lange warten", "das Gespräch hätte doch eh nur 5 Minuten gedauert", "ich hatte halt nichts mehr zu besprechen" würde ich mir echt verkneifen. Oder darauf bestehen und die 50 Euro zahlen. (Wobei ich trotzdem um Entschuldigung bitten würden, allein schon für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, den ich mit der Rechnung und allem Weiteren dazu verursacht habe.)
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: GünsTiger am 29. Juli 2024, 23:04:00
In der Regel ist ein Ausfallhonorar nur dann berechnungsfaehig, wenn es zuvor schriftlich zwischen Praxis und Patient vereinbart wurde.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-13939
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juli 2024, 09:06:26
Hast du den Link selbst auch angeklickt und vollständig gelesen? Dann wäre dir der wichtigste Absatz und dessen letzter Satz bestimmt nicht entgangen.
ZitatViele Arztpraxen versuchen, die Pflicht zur Zahlung von Ausfall-Honoraren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern.

Auch dies wird von der Rechtsprechung kritisch gesehen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar von 75 Euro in Rechnung gestellt werde, unwirksam.

Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Patient keine Möglichkeit habe, sich bei unverschuldetem Nichterscheinen zu entlasten.

Krankheit wäre z. B. etwas, was diese Klausel unwirksam machen würde, auch wenn man bei der kurzfristigen Absage einen Ersatztermin vereinbart. Ein lapidares "Termin nicht mehr nötig" kommt da eher nicht hin - das weiß man nämlich schon am Freitag vor dem Montagstermin, insbesondere, wenn man diesen Termin beim Facharzt schon länger hatte. Hier sieht es eher nach "am WE auf den Kalender geguckt, ach Mist, ich habe am Montag ja den Termin beim Hautarzt, nee da hab ich jetzt keinen Bock drauf, der Pickel ist ja schon weg".
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juli 2024, 17:07:35
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:41:27Hochnäsigkeiten à la "bei Ihnen muss ich doch auch immer so lange warten"
Damit hat das nicht viel zu tun.
Es gibt nicht wenige Ärzte mit Wartezeiten von 1 - 2 (oder mehr) Stunden, dann fällt es kaum auf wenn mal einer kurzfristig seinen Termin kanzelt.

Gilt natürlich alles nicht, wenn es eine bestimmte Untersuchung ist, für die sich die Arztpraxis extra Zeit einplant. (sowas wie z.B. eine Krone beim Zahnarzt)
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: GünsTiger am 30. Juli 2024, 18:44:40
@Sheherazade

Ja, ist mir bekannt.

Dennoch bleibt dies möglich, da der Behandlungsvertrag jederzeit - auch durch konkludentes Handeln, wie Nichterscheinen - gekündigt werden kann. Auch dann darf kein Ausfallhonorar berechnet werden, wenn es nicht zuvor wirksam und individuell vereinbart war.

Das ein solches Verhalten (Nichterscheinen) moralisch auch völlig daneben sein kann, steht außer Frage, ist hier aber nicht das Thema.

Es sollte ausserdem klar sein, dass auch der Arzt den Behandlungsvertrag als gekündigt ansehen kann und dem Patienten den Besuch einer anderen Praxis nahelegen darf...
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: 180 am 30. Juli 2024, 21:45:42
Wenn das per normaler Briefpost kam, ignorieren und aussitzen. Du hast die Rechnung nie erhalten.
Wenn noch was kommt, per 2Zeiler Widerspruch einlegen und dann weiter abwarten.

Falls das der einzige Hautarzt in der Umgebung ist, besser die 50€ zahlen. Der wird dir sonst sicher die Behandlung verweigern - so lange kein akut lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: Ronald BW am 31. Juli 2024, 10:06:48
Wenn jemand nicht auf einen Termin warten will oder kann ist es ratsam wenn es einigermaßen machbar
ist eine Uni-Klinik aufzusuchen, in Tübingen ist es so wer vor 9:00 da ist bekommt sofort einen Termin
Bei mir war es so das ich um 11:00 mit allem fertig war.
Vorher halt anrufen oder den Hausarzt fragen wie die das händeln.
Generell sind Uni-Kliniken eine gute Alternative bei allen Gesundheitsproblemen.
Titel: Aw: Facharzttermin nicht rechtzeitig abgesagt - Wie schätzt ihr diesen Fall ein?
Beitrag von: anne am 31. Juli 2024, 14:27:01
Benutzer 50, hätte es sich bei deinem Termin denn überhaupt um eine "ressourcenintensive" Behandlung gehandelt? Wenn nicht, stehen deine Chancen gut  :smile: