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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08

Titel: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08
Hallo,
ist es normal, dass das Amt eine Bestätigung haben will, dass der Vermieter zustimmt, dass man zu einem bestimmten Datum, ausziehen kann?
Dürfen die das?

Ich werde die Wohnung fristlos zum 31.08. kündigen, da mein Arzt mir ein Attest gab, dass ich nicht länger in der Wohnung bleiben kann, aufgrund von Schimmel, welcher seit meinem Einzug, noch immer vorhanden ist und nie entfernt wurde und ich jetzt endlich eine Wohnung fand, in die ich umziehen kann.
Ab 01.09. ist die neue Whnung frei.


Ich bin vor 4 Jahren hier nur eingezogen, weil das Amt mir immer wieder die Zahlungen in meiner Heimat einstellte, da das damalige WG-Zimmer zu teuer wäre und trotz 3 Gerichtsurteilen, dass die zahlen müssen, haben die sich nie dran gehalten.

4 Jahre war Ruhe, jetzt machen sie wieder Probleme, weil die neue Wohnung 200€ billiger ist (auch unter der dortigen KdU), als die derzeitige, obwohl sie genau wussten, dass ich hier nie sein wollte.


Ich bin GruSi-Empfänger nach SGB12 und das Amt bleibt weiterhin zuständig, da ich aufgrund einer Behinderung, Eingliederungshilfe erhalte.

Danke schon mal vorab.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: turbulent am 29. Juli 2024, 14:47:39
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke?
Das ist ziemlich unwahrscheinlich, oder? Ich wünsche Dir, dass solche Vermutungen nicht zu oft vorkommen.

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08ist es normal, dass das Amt eine Bestätigung haben will, dass der Vermieter zustimmt, dass man zu einem bestimmten Datum, ausziehen kann?
Nein.

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Dürfen die das?
Wie begründen "die" denn das?

Vielleicht wollen sie Dich nur vor den zu erwartenden Schulden von bis zu drei Monatsmieten schützen. (Denn "die" werden sie nicht übernehmen.)
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 15:05:37
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Ich werde die Wohnung fristlos zum 31.08. kündigen

So eine fristlose Kündigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In deinem Fall z. B.

ZitatFristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Auch die außerordentliche fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.

Eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nur unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB entbehrlich. Dies ist bei erheblicher Gesundheitsgefährdung oftmals der Fall, da eine Fristsetzung oder Abmahnung häufig offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

Wichtig bei einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung ist, dass eine konkrete Gefahr besteht. Die (unberechtigte) Sorge des Mieters ist nicht ausreichend.

Im Streitfall muss der Kündigungsgrund natürlich vom Mieter auch nachgewiesen werden.

Will ein Mieter sich bei einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung z.B. auf Schimmelpilzbefall berufen, so muss die Gesundheitsgefährdung ggf. durch einen Sachverständigen geklärt werden (BGH, 18.04.2007 - Az: VIII ZR 182/06).
Quelle (https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/999/wann-darf-der-mieter-fristlos-kuendigen)

Natürlich möchte sich jetzt das Sozialamt vergewissern, dass du diese fristlose Kündigung auch durchbekommst und nicht noch 2 oder 3 Monatsmieten für die alte Wohnung brauchst.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 15:16:25
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 14:47:39Das ist ziemlich unwahrscheinlich, oder?
Dem Amt traue ich alles zu, so wie die mich immer behandeln.

Die wissen seit 7 Jahren, als sie ein Gutachten erstellen ließen, dass ich Autist bin, erfahren durfte ich es aber erst vor 2 Jahren, als ein Sozialarbeiter das Gutachten angefordert hatte, denn von allein haben die nicht dran gedacht, mir das Ergebnis mitzuteilen...
Hätte ich es damals erfahren, wäre ich schon längst in Behandlung, aber das war denen ziemlich egal, wie es mir geht.

Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 14:47:39Wie begründen "die" denn das?
Überhaupt nicht...

Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 14:47:39Vielleicht wollen sie Dich nur vor den zu erwartenden Schulden von bis zu drei Monatsmieten schützen. (Denn "die" werden sie nicht übernehmen.)
Selbst wenn, sollte das doch wohl mein Problem sein und nicht deren.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 15:47:17
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 15:16:25Die wissen seit 7 Jahren, als sie ein Gutachten erstellen ließen, dass ich Autist bin, erfahren durfte ich es aber erst vor 2 Jahren, als ein Sozialarbeiter das Gutachten angefordert hatte, denn von allein haben die nicht dran gedacht, mir das Ergebnis mitzuteilen...
Hätte ich es damals erfahren, wäre ich schon längst in Behandlung, aber das war denen ziemlich egal, wie es mir geht.

Ein Gutachten ist keine Diagnose. Damit bekommt man in der Regel keine Eingliederungshilfen wie du es dir vorstellst. Mal davon abgesehen, dass es Autismustherapien für Erwachsene so gut wie gar nicht gibt.

Zitat
Zitat von: turbulent am 29. Juli 2024, 14:47:39Vielleicht wollen sie Dich nur vor den zu erwartenden Schulden von bis zu drei Monatsmieten schützen. (Denn "die" werden sie nicht übernehmen.)
Selbst wenn, sollte das doch wohl mein Problem sein und nicht deren.

Es wird aber zu deren Problem, wenn du das Geld für die Doppelmieten nicht hast.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 17:45:23
Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 15:47:17Ein Gutachten ist keine Diagnose. Damit bekommt man in der Regel keine Eingliederungshilfen wie du es dir vorstellst. Mal davon abgesehen, dass es Autismustherapien für Erwachsene so gut wie gar nicht gibt.
Nicht falsch verstehen...
Ich bekomme bereits seit 7 Jahren, Eingliederungshilfe von dem Amt ^^
Und zuvor bekam ich 4 Jahre Eingliederungshilfe von einem anderen Amt, trotz dass ich damals (noch kein) Autist war.

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 15:47:17Es wird aber zu deren Problem, wenn du das Geld für die Doppelmieten nicht hast.
Wieso sollte das deren Problem sein?
Ich hab über 50.000€ Schulden (waren mal 20.000€, aber die Zinsen und Weiterverkäufe finden nach wie vor statt), aus der Zeit von vor über 13 Jahren, als ich noch 7 Jahre lang versucht habe, normal zu sein, weil jeder das von mir verlangt hatte, Auto auf Pump, teure Wohnung, usw. alles obwohl ich keinen Job länger als ein paar Wochen behalten konnte.

Das Amt hat bisher keine Schulden davon abbezahlt, das war schon immer mein eigenes Problem...
Wieso sollte das jetzt auf einmal deren Problem sein, wenn nochmal 800€ dazu kommen?
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 17:52:51
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 17:45:23Wieso sollte das jetzt auf einmal deren Problem sein, wenn nochmal 800€ dazu kommen?

Weil du im Leistungsbezug bist und das Amt laut Bescheid verpflichtet ist, dir die Miete für eine (!) Wohnung zu bezahlen. Und das ist nunmal gerade die jetzige Wohnung.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 18:11:08
Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 17:52:51Und das ist nunmal gerade die jetzige Wohnung.
Und dann wird es die andere sein ^^
Ich verstehe nicht was da jetzt das große Problem sein sollte...
Die anderen Wohnungen in denen ich irgendwann mal wohnte, bezahlen sie ja auch nicht mehr.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 19:40:51
Dann mach wie du denkst, weißt ja scheinbar alles besser. Und komm mir jetzt nicht mit der Autismuskeule, in meiner Familie wird Neurodiversität groß geschrieben, beratungsresistent ist hier aber niemand.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 21:18:11
Dann weißt du scheinbar nicht wie Autismus funktioniert und dass nicht jeder Autist gleich ist...
Ich verstehe nur das was mit meinem Hobby zu tun hat und alles andere nicht, programmieren in C++ kann ich, sonst aber nichts ^^

Ich lebe seit 12 Jahren in Isolation, die letzten 4 Jahre konnte ich nicht mal das Haus verlassen, das Amt weiß es, dennoch muss ich in der Stadt in einer verschimmelten Wohnung leben und darf nicht zurück aufs Land umziehen.

Ich verstehe rein überhaupt nichts davon, ich denke nur dass es so sein muss, weil es logisch für mich ist.
Ich kann was verstehen wenn man es genau erklärt, aber soweit will mir hier scheinbar keiner helfen...

Ihr dürft mich gern aus dem Forum kicken, wenn ihr nicht anerkennen wollt, dass ich meine Probleme habe, ihr wärt nicht das erste Forum und mit Sicherheit auch nicht das letzte ^^
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: turbulent am 29. Juli 2024, 21:23:44
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 21:18:11Ich verstehe rein überhaupt nichts davon, ich denke nur dass es so sein muss, weil es logisch für mich ist.
Du verstehst nichts davon, deshalb fragst Du um Rat/nach Hilfe. So weit so gut. Aber warum nimmst Du dann keine Ratschläge an? Hattest Du das schon so vor, als Du die Fragen gestellt hast?
Was genau hast Du Dir von hier erwartet? Dass Dir Deine Erwartungen bestätigt werden? Hm.
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 21:48:09
Wo waren dort Ratschläge versteckt?

@turbulent, Du hast mir geholfen, die kleine Prinzessin hat aber alles nach dem ersten Zitat, in Frage gestellt...

Und das erste Zitat von ihr wusste ich bereits selbst und sie hat ja selbst zitiert, dass Schimmel ein Grund ist, dennoch war der Grund ihrer Ansicht nach, nicht genug ^^
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2024, 16:51:14
Zwergchen

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:084 Jahre war Ruhe, jetzt machen sie wieder Probleme, weil die neue Wohnung 200€ billiger ist (auch unter der dortigen KdU), als die derzeitige, obwohl sie genau wussten, dass ich hier nie sein wollte.

Ich bin GruSi-Empfänger nach SGB12 und das Amt bleibt weiterhin zuständig, da ich aufgrund einer Behinderung, Eingliederungshilfe erhalte.
Beim SGB 12 kenne ich mich nicht aus (dürfte aber unter die selben Regelungen fallen wie beim SGB 2) aber wenn die neue Whg. unter der jetzigen Miete und auch noch unter den Angemessenheitskriterien liegt kann das Amt den Umzug nicht verhindern.
ZitatGenerell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung des Leistungsträgers (BSG in B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006, sowie in B 4 AS 60/09 R vom 01.06.2010), genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs.  4 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss.
Genauso muss die Miete übernommen werden.

Mit dem Attest könntest du sogar einen Antrag auf Zusicherung/Notwendigkeit und mit der Zusicherung auf Umzugs.- u. Wohnungsbeschaffungskosten stellen welcher ebenso positiv beschieden werden müsste.
Wenn du aber den neuen MV schon unterschrieben hast werden die sich querstellen.

Im SGB 2 gilt:
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatWenn man mit Zustimmung des Leistungsträgers umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. § 22 Abs. 4 SGB II die Zustimmung des "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SGB II beantragt werden.
ZitatWenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach einem nicht genehmigten Umzug der Leistungsträger für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Hierbei wird die Warmmiete insgesamt betrachtet. Der Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen für die neue Wohnung ist dabei i.d.R. ausgeschlossen.
...
...
...
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution.

MfG FN
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Zwergchen am 30. Juli 2024, 17:33:57
Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2024, 15:47:17Es wird aber zu deren Problem, wenn du das Geld für die Doppelmieten nicht hast.
Genau das war das Problem, jedoch hat man es mir gegenüber nie erwähnt...
Meine Sozialarbeiterin hat heut dort angerufen und ihr wurde es gesagt ^^

Auch wurde ihr gesagt, dass es kein Problem ist, wenn ich fristlos kündige ohne dass ich die Zustimmung des Amtes habe und dann alles nach der Kündigung genehmigt wird...


Woher soll ich das denn alles wissen, wenn die mir das gegenüber nie erwähnen?
Ich hab jetzt fristlos gekündigt, ich hoffe bloß, dass das Amt am Ende nicht sagt, dass sie das nie gesagt haben, denn in den Mails steht überhaupt nichts davon drin und ich habe generell nur noch Kontakt per Mail, eben aus diesen Gründen, um Beweise zu haben ^^
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Sunny am 01. August 2024, 19:23:34
Ich habe gleiches Problem: Beziehe aufstockende Sozialleistungen. Ich wohne in einer Mietwohnung einer städtischen Stiftung (Vermieter OB) mit dem Ziel: leistbares Wohnen. Innerhalb von 6 Wochen wurde die Warmmieten verdoppelt. RA für Mietrecht schreibt 3 Seiten an OB: Unrechtmäßige Bereicherung. Seitdem droht mir Vermieter mit Kündigung. Das SI überwiesen am 31.7.24 plötzlich keinerlei Leistungen. Wenn verspätete Mietzahlung: Vorwand für Vermieter: Kündigung.
Ich maile Amtsleiter SI: gem. Paragraph 43 Abs. 2 muss die mtl. Leistung am letzten Tag auf dem Konto sein! Er mailt zurück: IT Probleme verhinderten Überweisung NUR MEINER LEISTUNG!?;? Er stehe in permanentem Kontakt mit IT Firma.
Ich zurück: zur Vermeidung unnötiger Kosten für ihn (in Verzug gesetzt: zahlt meinen Anwalt, Schadensersatz für evtl. Kündigung/Umzug) soll er mir Eidesstattliche Versicherung des IT Chefs senden, der das bestätigt.
Plötzlich er: wollen Sie Scheck, ich habe alles sofort überwiesen!. Ich: ich will Eidest. Versich.
Er: Bla, bla,...das IT Problem war vorgeschoben, gab es nicht. Ich an ihn: Art. 15 DSGVO: ich will wissen, ob er mit dem (ihm bekannten) OB meine personenbezogenen Daten ausgetauscht hat (Zwecks Kungeln, verspätete Mietzahlung, Kündigung, etc.) Art 15 DSGVO (steht alles bei Bundesverband Verbraucherschutz), bietet immateriellen Schadensersatz 500€ / Monat. Immater. SchadErs. Ist KEIN EINKOMNEN, WIRD NICHT AUF LEISTUNGEN ANGERECHNET. Aber der hat mich voll ANGELOGEN!!!
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Rotti am 01. August 2024, 22:40:47
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Hallo, ist es normal, dass das Amt eine Bestätigung haben will, dass der Vermieter zustimmt, dass man zu einem bestimmten Datum, ausziehen kann? Dürfen die das?
so einfach kann keiner die Wohnung wechseln da müssen schon stichhaltige Gründe sein.
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Ich werde die Wohnung fristlos zum 31.08. kündigen, da mein Arzt mir ein Attest gab, dass ich nicht länger in der Wohnung bleiben kann, aufgrund von Schimmel, welcher seit meinem Einzug, noch immer vorhanden ist und nie entfernt wurde und ich jetzt endlich eine Wohnung fand, in die ich umziehen kann
so einfach geht das nicht erst sollte klar sein wer den Schimmel verursacht solange du deinen VM nicht mehrmals aufgefordert hast den Schimmel zu beseitigen und gegebenenfalls das nicht Gerichtlich durchgesetzt hast kannst du nicht so einfach kündigen.

Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. August 2024, 14:45:34
Zwergchen

Zitat von: Zwergchen am 30. Juli 2024, 17:33:57Ich hab jetzt fristlos gekündigt, ich hoffe bloß, dass das Amt am Ende nicht sagt, dass sie das nie gesagt haben, denn in den Mails steht überhaupt nichts davon drin und ich habe generell nur noch Kontakt per Mail, eben aus diesen Gründen, um Beweise zu haben
Wenn da nichts drin steht hast du auch keinen Beweis.
Deswegen besteht man auf eine schriftliche Antwort in der das beantragte/erfragte etc dann auch drin steht.
Und E-Mail und Gericht .... zumindest im Schriftverkehr mit dem SG werden E_Mails nicht anerkannt.

Zitat von: Rotti am 01. August 2024, 22:40:47so einfach kann keiner die Wohnung wechseln da müssen schon stichhaltige Gründe sein.
Doch es besteht die freie Wohnort Wahl.

Zitat von: Rotti am 01. August 2024, 22:40:47so einfach geht das nicht erst sollte klar sein wer den Schimmel verursacht solange du deinen VM nicht mehrmals aufgefordert hast den Schimmel zu beseitigen und gegebenenfalls das nicht Gerichtlich durchgesetzt hast kannst du nicht so einfach kündigen.
auch das geht. Könnte aber unter anderen Voraussetzungen schadhaft sein.
Das trifft hier aber nicht zu da die TE:
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08jetzt machen sie wieder Probleme, weil die neue Wohnung 200€ billiger ist (auch unter der dortigen KdU), als die derzeitige,
geringere KduH hat als vorher und zusätzlich unter den Angemessenheitskriterien.
Da kann es sogar im Einzugsbereich des Amtes sein und auch ohne Zusicherung muss das Amt die vollen KdUH übernehmen da billiger.

Sunny
und war der RA erfolgreich.

MfG FN
Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Arimond77 am 19. August 2024, 12:39:37
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Ich bin vor 4 Jahren hier nur eingezogen, weil das Amt mir immer wieder die Zahlungen in meiner Heimat einstellte, da das damalige WG-Zimmer zu teuer wäre und trotz 3 Gerichtsurteilen, dass die zahlen müssen, haben die sich nie dran gehalten.

Wenn so ein Urteil gefallen ist, dann muss doch das Amt zahlen. Da können die sich doch nicht gegenstellen, oder irre ich?
 
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Beitrag von: Schmidtchen am 22. August 2024, 11:24:44
Beantworte doch mal die Fragen, die dir gestellt wurden:

Hast du dem Vermieter vom Schimmel berichtet und ihn in den 4 Jahren aufgefordert, diesen zu beseitigen?

Wenn nicht und du jetzt fristlos kündigst und ihm eine verschimmelte Bude zurück gibst, gibt es richtig Probleme und dann geht es nicht nur um 3 Monate Mietzahlung, die das Amt dann nicht leistet, weil es ja die neue Wohnung bezahlt.

Titel: Aw: Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. September 2024, 20:59:25
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 21:18:11Dann weißt du scheinbar nicht wie Autismus funktioniert und dass nicht jeder Autist gleich ist...
Ich verstehe nur das was mit meinem Hobby zu tun hat und alles andere nicht, programmieren in C++ kann ich, sonst aber nichts ^^

Ich lebe seit 12 Jahren in Isolation, die letzten 4 Jahre konnte ich nicht mal das Haus verlassen, das Amt weiß es, dennoch muss ich in der Stadt in einer verschimmelten Wohnung leben und darf nicht zurück aufs Land umziehen.

Ich verstehe rein überhaupt nichts davon, ich denke nur dass es so sein muss, weil es logisch für mich ist.
Ich kann was verstehen wenn man es genau erklärt, aber soweit will mir hier scheinbar keiner helfen...

Ihr dürft mich gern aus dem Forum kicken, wenn ihr nicht anerkennen wollt, dass ich meine Probleme habe, ihr wärt nicht das erste Forum und mit Sicherheit auch nicht das letzte ^^
Verschimmelte Wohnung geht garnicht .
Ist der Vermieter zuständig
Der muss den Schimmel wegmachen
Das ist Gesundheitsgefährend
Vermieter Frist setzen der soll den schimmel wegmachen
Ich weiß nicht wie stark der schimmel ist ?
Ich spreche aus eigner Erfahrung
Hatten vor Jahren auch schimmel immer wieder .
Ich selber hatte mit giftiger Farbe die ins mauerwerk geht in den Aussenwände z.b wohnzimmer und Schlafzimmer gestrichen .
Auch musste der Vermieter den Schimmel wegmachen
Und mit Sanierung ist alles weg
Man muss nur wissen wie man Druck macht
Kannste auch die Bildzeitung anschreiben
Das Sozialamt muss sogar beitrag für Mieterbund bezahlen , damit nicht weitere Probleme entstehen