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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cheffe am 30. Juli 2024, 18:03:12

Titel: Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Cheffe am 30. Juli 2024, 18:03:12
Hallo,

uns ( wir wohnen im eigenen abbezahlten kleinem Haus) wurde bisher nur der Regelsatz für Verheiratete bewilligt ohne die Kosten für Heizung,Schornsteinfeger,Grundbesitzabgaben,Strom,etc).
Was muss ich unternehmen, damit ich diese Kosten auch bezahlt bekomme?
Wie muss ich argumentieren, damit mir noch die Kosten der Unterkunft bewilligt werden?
Im Internet hab ich was von "Lastenzuzuschuss " gelesen, da ich vorher nie Hartz 4 bekommen habe, kenne ich mich nicht gut aus, aber fest steht das wir mit rund 1100 € nicht über die Runden kommen.
Titel: Aw: Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juli 2024, 19:04:00
Anlage KdU wurde ausgefüllt? Das wäre nämlich der Antrag auf Kosten der Unterkunft, in eurem Fall für die von dir genannten Betriebskosten.

Lastenzuschuss ist Wohngeld und das gibt es nicht gleichzeitig mit Bürgergeld.
Titel: Aw: Kosten der Unterkunft
Beitrag von: TripleH am 30. Juli 2024, 21:50:22
Zitat von: Cheffe am 30. Juli 2024, 18:03:12Was muss ich unternehmen, damit ich diese Kosten auch bezahlt bekomme?

Die entsprechenden Unterlagen (Abschlagsbescheide, Rechnungen etc) einreichen. Also für 2024 was du halt schon hast, künftige Rechnungen sofort nach Erhalt. Die Kosten werden dann immer im Monat der Fälligkeit berücksichtigt. Wenn du also z. B. Nur alle 3 Monate Wasserabschlag zahlen musst, dann wird das nur jeden dritten Monat berücksichtigt.