Guten Tag,
ich lese gerade:
Vor der Anrechnung des Bürgergelds (bei mir Grundsicherung im Alter) erfolgt eine Abziehung verschiedener Beträge vom Einkommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab sicherzustellen, dass Personen, die einer regulären Arbeit nachgehen, über mehr verfügbares Einkommen verfügen als jene, die ausschließlich vom Bürgergeld leben.
Kann man sagen, wieviel einem eheähnlicher Partner (Rentner) zusteht, wieviel er also mehr "haben" darf?
Viele Grüße
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" (http://hartz.info/index.php?topic=17).