Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: sagmal am 01. August 2024, 22:56:45

Titel: Einkommen des eheähnlichen Partners
Beitrag von: sagmal am 01. August 2024, 22:56:45
Guten Tag,

ich lese gerade:

Vor der Anrechnung des Bürgergelds (bei mir Grundsicherung im Alter) erfolgt eine Abziehung verschiedener Beträge vom Einkommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab sicherzustellen, dass Personen, die einer regulären Arbeit nachgehen, über mehr verfügbares Einkommen verfügen als jene, die ausschließlich vom Bürgergeld leben.

Kann man sagen, wieviel einem eheähnlicher Partner (Rentner) zusteht, wieviel er also mehr "haben" darf?

Viele Grüße
Titel: Aw: Einkommen des eheähnlichen Partners
Beitrag von: Ottokar am 02. August 2024, 11:16:15
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" (http://hartz.info/index.php?topic=17).