Hallo, habe eine Auszahlung aus dem Insolvenzverfahren meines früheren Arbeitgebers erhalten muss so von 2018 sein es sind 1800€ .
Muss ich jetzt befürchten das mir das angerechnet wird. :weisnich:
War total überrascht das das nach so langer Zeit noch was gibt. :scratch:
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 10:02:55Muss ich jetzt befürchten das mir das angerechnet wird. :weisnich:
Ja, wird angerechnet.
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 11:49:00Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 10:02:55Muss ich jetzt befürchten das mir das angerechnet wird. :weisnich:
Ja, wird angerechnet.
Und was heißt das. Wie würde das dann aussehen. Wie bekommen die das mit. Muss ich das beim nächsten WBA eintragen. Auf den Kontoauszügen würde es nicht auftauchen. Gebe nur Auszüge von Sep. Okt und Nov.
Wie und wann müsste ich das angeben, beim nächsten WBA.??
An sich musst du das spätestens bei Zahlungseingang (zusammen mit einer Kopie des dazu gehörigen Schreibens des Insolvenzverwalters und mit einer Veränderungsmitteilung) beim Jobcenter einreichen.
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 12:14:16Wie bekommen die das mit
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 12:14:16Auf den Kontoauszügen würde es nicht auftauchen
Du musst (solltest) schon ehrlich sein und hast dich übrigens verpflichtet, jede Einkommesänderung zu melden.
Ich kann zwar auch verstehen, einen so hohen Betrag (noch dazu unerwartet) zu erhalten, aber es ist halt Einkommen und meldepflichtig!
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 12:14:16Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 11:49:00Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 10:02:55Muss ich jetzt befürchten das mir das angerechnet wird. :weisnich:
Ja, wird angerechnet.
Und was heißt das. Wie würde das dann aussehen. Wie bekommen die das mit. Muss ich das beim nächsten WBA eintragen. Auf den Kontoauszügen würde es nicht auftauchen. Gebe nur Auszüge von Sep. Okt und Nov.
Wie und wann müsste ich das angeben, beim nächsten WBA.??
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 13:56:44An sich musst du das spätestens bei Zahlungseingang (zusammen mit einer Kopie des dazu gehörigen Schreibens des Insolvenzverwalters und mit einer Veränderungsmitteilung) beim Jobcenter einreichen.
Ja OK. Danke. Ein Schreiben habe ich noch nicht nur den Eingang auf dem Konto. Das war gestern.
Kann man das online machen. ??
Reicht auch eine Kopie des Kontoauszuges.?
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 14:06:19Ein Schreiben habe ich noch nicht nur den Eingang auf dem Konto. Das war gestern.
Kann man das online machen. ??
Reicht auch eine Kopie des Kontoauszuges.?
Keine Ahnung ob man das online machen kann. Es entzieht sich mir auch ob der Kontoauszug reicht, da ich diese extrem späte Zahlung von Lohn aus Insolvenz noch nie hatte. Deshalb wäre das Schreiben vom Insolvenzverwalter nicht schlecht, da steht dann wohl auch drauf ob noch Lohnbestandteile wie Sozialversicherung nachgezahlt wurden. Es würde schon einen Unterschied machen ob das Geld als sonstiges Einkommen oder als Lohn angerechnet wird.
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 15:03:44Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 14:06:19Ein Schreiben habe ich noch nicht nur den Eingang auf dem Konto. Das war gestern.
Kann man das online machen. ??
Reicht auch eine Kopie des Kontoauszuges.?
Keine Ahnung ob man das online machen kann. Es entzieht sich mir auch ob der Kontoauszug reicht, da ich diese extrem späte Zahlung von Lohn aus Insolvenz noch nie hatte. Deshalb wäre das Schreiben vom Insolvenzverwalter nicht schlecht, da steht dann wohl auch drauf ob noch Lohnbestandteile wie Sozialversicherung nachgezahlt wurden. Es würde schon einen Unterschied machen ob das Geld als sonstiges Einkommen oder als Lohn angerechnet wird.
Ja OK. Melde das auf jeden Fall, habe eben kein Schreiben.
Hatte damals 2022 eines bekommen wo die Höhe der Forderung drauf stand.
Aber jetzt bei der Auszahlung noch nicht.
Man soll es ja umgehend mitteilen,wenn ich kein Schreiben habe kann ich nur den Kontoauszug einreichen. Kann ja jetzt nicht Tage auf den Brief warten.
Oder ich schicke den Brief von 2022 mit der Forderung die aber beträchtlich höher war
Bin jetzt verwirrt. :weisnich:
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 15:25:36Man soll es ja umgehend mitteilen,wenn ich kein Schreiben habe kann ich nur den Kontoauszug einreichen.
Muss dann erstmal reichen. Ein Schreiben wird aber noch kommen, kenne ich zumindest aus anderen Insolvenzen so.
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 15:52:40Muss dann erstmal reichen. Ein Schreiben wird aber noch kommen, kenne ich zumindest aus anderen Insolvenzen so.
OK. Gibt es eigentlich irgendwelche Freibeträge, oder wird das voll angerechnet.
Bekommt man dann zwei Monate garnichts oder wie wird das gemacht. :weisnich:
Zitat von: Terminator62 am 03. August 2024, 17:17:40Gibt es eigentlich irgendwelche Freibeträge, oder wird das voll angerechnet.
Keine Ahnung, wie schon geschrieben
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2024, 15:03:44Deshalb wäre das Schreiben vom Insolvenzverwalter nicht schlecht, da steht dann wohl auch drauf ob noch Lohnbestandteile wie Sozialversicherung nachgezahlt wurden. Es würde schon einen Unterschied machen ob das Geld als sonstiges Einkommen oder als Lohn angerechnet wird.
ZitatBekommt man dann zwei Monate garnichts oder wie wird das gemacht. :weisnich:
Ich wage zu behaupten, dass das anrechenbare Einkommen so verteilt wird, dass du/ihr nicht völlig aus dem Bezug fallt.