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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: GünsTiger am 06. August 2024, 13:39:36

Titel: Überprüfungsantrag gegen Änderungsbescheid
Beitrag von: GünsTiger am 06. August 2024, 13:39:36
Wenn man einen Überprüfungsantrag gegen einen Änderungsbescheid stellt, weil der Überprüfungsgrund in einer der Änderungen liegt - betrifft der Überprüfungsantrag dann nur den Zeitraum, der von dem Änderungsbescheid umfasst wird (umfasst vier Monate) oder auch den Ursprungsbescheid (umfasst sechs Monate)?
Titel: Aw: Überprüfungsantrag gegen Änderungsbescheid
Beitrag von: turbulent am 06. August 2024, 16:39:11
Überprüft wird exakt das, was beantragt wurde. Wenn also nur beantragt wurde, den Bescheid vom x.y. zu prfen, dann wird genau der überprüft (kein Zeitraum, der Bescheid). Und wenn DU noch einen zweiten Bescheid überprüft haben willst,  musst Du den entweder mit aufführen oder einen zweiten Überprüfungsantrag stellen.
Titel: Aw: Überprüfungsantrag gegen Änderungsbescheid
Beitrag von: GünsTiger am 08. August 2024, 12:38:34
@turbulent

Danke für die Hilfe!
Titel: Aw: Überprüfungsantrag gegen Änderungsbescheid
Beitrag von: Ottokar am 09. August 2024, 12:54:56
Alternativ kann aber auch der konkrete Zeitraum angegeben werden, der überprüft werden soll.
Titel: Aw: Überprüfungsantrag gegen Änderungsbescheid
Beitrag von: GünsTiger am 11. August 2024, 00:55:20
@Ottokar

Danke!