Wenn man einen Überprüfungsantrag gegen einen Änderungsbescheid stellt, weil der Überprüfungsgrund in einer der Änderungen liegt - betrifft der Überprüfungsantrag dann nur den Zeitraum, der von dem Änderungsbescheid umfasst wird (umfasst vier Monate) oder auch den Ursprungsbescheid (umfasst sechs Monate)?
Überprüft wird exakt das, was beantragt wurde. Wenn also nur beantragt wurde, den Bescheid vom x.y. zu prfen, dann wird genau der überprüft (kein Zeitraum, der Bescheid). Und wenn DU noch einen zweiten Bescheid überprüft haben willst, musst Du den entweder mit aufführen oder einen zweiten Überprüfungsantrag stellen.
@turbulent
Danke für die Hilfe!
Alternativ kann aber auch der konkrete Zeitraum angegeben werden, der überprüft werden soll.
@Ottokar
Danke!