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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:24:26

Titel: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:24:26
Hallo liebe Gemeinde,

ich, 31 möchte umziehen. Dazu habe ich dem Jobcenter einen neuen Mietvertrag vorgelegt. Dieser war in angemessener Höhe. 325 Nettokaltmiete, 140 NK und 150 Heizung. Jetzt soll ich den ändern lassen da die nur 315 Nettokalmiete, 125 NK und 135 Heizung als angemessen sehen. Laut Internet sind doch aber die Kosten nicht zu hoch. Hat jemand einen Rat was ich da machen kann?  :schock:

Danke im voraus
Titel: Aw: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: Rotti am 08. August 2024, 17:33:21
Zitat von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:24:26ich, 31 möchte umziehen. Dazu habe ich dem Jobcenter einen neuen Mietvertrag vorgelegt. Dieser war in angemessener Höhe. 325 Nettokaltmiete, 140 NK und 150 Heizung. Jetzt soll ich den ändern lassen da die nur 315 Nettokalmiete, 125 NK und 135 Heizung als angemessen sehen

angemessen ist immer was du vorher bezahlst hast wenn du ohne besonderen Grund dir eine neue Wohnung aussuchst.
Titel: Aw: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:48:42
Im Ernst? Da lag die Miete samt NK und Heizung bei 670 Euro. Die neue Miete ist also noch günstiger.
Titel: Aw: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: OLD-MAN am 09. August 2024, 08:25:03
Verständigungsprobleme zwischen dir und dem JC?

So wie ich deinen Post verstanden habe, ist die vom JC angemessene Bruttokaltmiete = 440,- € (Netto 315,- + 125,- € ).

Lt. deinen Angaben kostet die neue Whg. aber Bruttokalt = 465,- €. Woher stammt hier deine Äußerung, sie sei angemessen?

Außerdem schreibst du .....ich möchte umziehen ..... Bezieht sich die neue Angemessenheit auf 2 Personen oder nur auf eine?
Titel: Aw: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: Rotti am 09. August 2024, 15:56:54
Zitat von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:48:42Im Ernst? Da lag die Miete samt NK und Heizung bei 670 Euro. Die neue Miete ist also noch günstiger
dann hast du natürlich einen besonderen Grund, aber ob sie dir auch die Umzugskosten erstatten wäre ja von deiner Seite auch noch zu erfragen.
Titel: Aw: Hilfe bei Bürgergeld Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. August 2024, 16:26:09
peterunduschi

Zitat von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:24:26Dieser war in angemessener Höhe. 325 Nettokaltmiete, 140 NK und 150 Heizung.
Woher hast du diese Daten und warum ist das JC anderer Meinung?
Also damit ist gemeint ob deine Daten oder Ihre nicht stimmen.
Evtl. kannst du das bei https://www.harald-thome.de/informationen.html herausfinden. Dort solltest du auf jeden Fall mal nachschauen und auch darauf achten wie alt die Daten sind denn die gehören alle zwei Jahre aktualisiert.

Alles andere dann später.

Zitat von: peterunduschi am 08. August 2024, 17:48:42Im Ernst?
das gilt nur für einen bereits gemachten Umzug ohne Zusicherung vom JC und im selben Bereich deines JC.

MfG FN