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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: plushundert am 09. August 2024, 10:32:32

Titel: Senkung der Mietkosten
Beitrag von: plushundert am 09. August 2024, 10:32:32
Guten Tag allerseits,

nachdem das Amt eine Aufforderung zur Senkung der Miet+Nbenkosten geschickt hat, ist heute der neue Bescheid gekommen. Das Amt hat 170 Euro Miete+Nebenkosten nicht anerkannt und abgezogen. Natürlich haben wir versucht etwas günstigeres zu finden, das ist hier in der Gegend allerdings unmöglich - es gibt einfach nichst. Was kann ich jetzt machen?
LG, P.

Habe mir die Frage selbst beantwortet: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und beim Sozialgericht Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen.
Titel: Aw: Senkung der Mietkosten
Beitrag von: 180 am 09. August 2024, 14:49:53
Das wichtigste sind Beweise, dass du es versucht hast.
Einfach Screenshots machen oder Websiten abspeichern mit den Mietangeboten. Zeitungsanzeigen ausschneiden oder abfotografieren. Bei Supermärkten die schwarzen Bretter abfotografieren. Und ne Tabelle anlegen, wo du dich beworben hast und dass es ne Absage gab.

So lange du die Bemühungen nachweisen kannst, muss das JC dir Miete weiter übernehmen. Ggf. einklagen. Immer weiter suchen bzw. Beweise für die Suche sammeln.

Falls du mal ne Zusage für ein Drecks Kellerloch bekommst, einfach nicht in die Tabelle aufnehmen und nicht abspeichern abfotografieren. Die Zusage hat es niemals gegeben! ;)

Titel: Aw: Senkung der Mietkosten
Beitrag von: Tomatenstude am 09. August 2024, 15:01:38
Zitat von: plushundert am 09. August 2024, 10:32:32Guten Tag allerseits,

nachdem das Amt eine Aufforderung zur Senkung der Miet+Nbenkosten geschickt hat, ist heute der neue Bescheid gekommen. Das Amt hat 170 Euro Miete+Nebenkosten nicht anerkannt und abgezogen. Natürlich haben wir versucht etwas günstigeres zu finden, das ist hier in der Gegend allerdings unmöglich - es gibt einfach nichst. Was kann ich jetzt machen?
LG, P.
-Nachweise erbringen, dass eine günstigere Wohnung nicht zu haben ist oder keine Besichtigungen machbar waren
-In eine andere Gegend ziehen
Titel: Aw: Senkung der Mietkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. August 2024, 16:39:50
plushundert

Zitat von: plushundert am 09. August 2024, 10:32:32nachdem das Amt eine Aufforderung zur Senkung der Miet+Nbenkosten geschickt hat, ist heute der neue Bescheid gekommen.
So dann dürftze das erste Schreiben ein halbes Jahr her sein.
Da ich Besuch bekommen habe melde ich mich die Tage wieder.

Solange kannst du die Fragen der anderen User beantworten und auch das Kostensenkungsanschreiben in anonymisierter Form einstellen.

MfG FN