Hallo,
ich bin neu hier, weil ich gerade ein Problem habe, wo ich nicht klarkomme:
Bin schwerbehindert, 58 Jahre alt und seit 4 Jahren arbeitslos. Weil ich bisher wegen meinen gesundheitlichen Problemen keine Arbeit gefunden habe (bin halt körperlich nicht belastbar), hat mir eine Sozialberatung geraten EMR zu beantragen.
Das hab ich vor 2 Monaten auch meiner SB gesagt. Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige und es bei Terminen monatelange Wartezeiten gibt, bin ich bei der Antragstellung noch nicht vorwärtsgekommen.
Jetzt hab ich am Freitag in meinem Briefkasten eine Einladung bei einem Bildungsträger (vorort) mit RFB bekommen, weil man mit mir über Weiterbildungen sprechen will.
Das kapier ich jetzt nicht. Da hat doch mein JC schon 3 Jahre Zeit gehabt, mir etwas anzubieten, was aber nie passiert ist und jetzt, wo ich mich auf die EMR vorbereite, jetzt soll ich eine Weiterbildung bekommen?
Was ich da auch nicht verstehe, ist, warum die Einladung mit RFB ist. Sind Weiterbildungen Pflicht?
Kann mich da jemand auflären?
Gruß
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Was ich da auch nicht verstehe, ist, warum die Einladung mit RFB ist. Sind Weiterbildungen Pflicht?
Die RFB bezieht sich auf die Teilnahme am Gespräch, nicht auf die Teilnahe an einer Weiterbildung.
D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?
Sollte der Maßnahmeträger nur das anbieten, was die auf ihrer Website stehen haben, dann interessiert mich nichts davon. Ich verstehe auch nicht, warum ich ausgerechnet dorthin soll.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass die eine Maßnahme vorbereitet haben, die nicht für "Jedermann" auf der Homepage steht.
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 10:25:02D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?
Nein, kann man nicht. Du solltest aber gute Gründe haben, eine für deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geeignete Weiterbildung abzulehnen.
ZitatIch könnte mir nur vorstellen, .....
Wirst du beim Termin wohl erfahren.
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 10:30:33Nein, kann man nicht. Du solltest aber gute Gründe haben, eine für deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geeignete Weiterbildung abzulehnen.
Die bieten auf der Homepage überwiegend Kurse für Migranten an, wo das Minimum Deutschgrundkenntnisse sind. Mit sowas kann ich nichts anfangen, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass das Angebot der Homepage alles sein soll.
Das wäre keine Weiter- sondern eine Rückbildung :smile:
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 10:25:02D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?
Da gibt es diese eigenartigen Maßnahmen, die nicht wirklich weiterbilden
sich aber trotzdem als Weiterbildung tarnen. Da dankend abzulehnen, ohne santioniert zu werden,
ist fast unmöglich.
Vorname
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 11:00:18für Migranten an, wo das Minimum Deutschgrundkenntnisse sind. Mit sowas kann ich nichts anfangen, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass das Angebot der Homepage alles sein soll. Das wäre keine Weiter- sondern eine Rückbildung :smile:
und du bist sicher kein Migrant :zwinker:
lies dann unten das mit den Maßnahmen!
Zitat von: new am 11. August 2024, 14:10:55Da gibt es diese eigenartigen Maßnahmen, die nicht wirklich weiterbilden sich aber trotzdem als Weiterbildung tarnen. Da dankend abzulehnen, ohne santioniert zu werden, ist fast unmöglich.
Sorry aber das ist Blödsinn!
Eine Maßnahme muss sogar auf jeden so zugeschnitten sein das es auch eine Sinvolle ist.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Mein Verdacht ist, dass das JC jetzt im Zugzwang ist, weil ich denen angekündigt hatte, dass ich EMR beantragen will.
Vielleicht gibt es sogar einen Job der zu meinen Einschränkungen passt, aber wenn sich niemand vom JC darum kümmert, dann bleibe ich arbeitslos bis zur Rente.
Die Rentenversicherung würde wahrscheinlich ins Grübeln kommen, warum mir in 3 Jahren ALG 2 nichts angeboten wurde, was meine Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte.
@Fettnäpfchen
Danke für den Link
Deine Annahmen und Vermutungen scheinen vorauszusetzen, dass das Jobcenter der Rentenversicherung erklärungspflichtig ist, warum man dich noch nicht in Arbeit vermittelt hat. Das ist falsch.
Das du eine EM-Rente beantragen willst, macht das Jobcenter jetzt auch nicht weiter panisch. Im Falle einer Rentenbewilligung zahlt dann eben eine andere Stelle für dich. Zudem dauert so ein Rentenantragsbearbeitung auch recht lange.
Vorname
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 20:42:22weil ich denen angekündigt hatte, dass ich EMR beantragen will.
In dem Augenblick wo du eine EMR beantragst kannst du das JC davon unterrichten denn dann ist es offiziell.
Das wiederum bedeutet dass das JC dich absolut in Ruhe lassen muss da deine Erwerbsfähigkeit erst noch erneut festgestellt werden muss.
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2024, 08:41:38Deine Annahmen und Vermutungen scheinen vorauszusetzen, dass das Jobcenter der Rentenversicherung erklärungspflichtig ist, warum man dich noch nicht in Arbeit vermittelt hat. Das ist falsch.
Das habe ich auch nicht geschrieben, sondern:
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 20:42:22Die Rentenversicherung würde wahrscheinlich ins Grübeln kommen, warum mir in 3 Jahren ALG 2 nichts angeboten wurde, was meine Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte.
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
@Vorname du grübelst die Rentenversicherung garantiert nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 18:54:32Sorry aber das ist Blödsinn!
die Maßnahmeträger haben voll besetzte Räume da basteln Menschen oder müssen kochen oder sonstwas. das kann doch keine individuelle Maßnahme sein. Ich war wegen sowas mal beim Sozialgericht die haben dem JC Recht gegeben. Es hieß, ich bin erwerbslos das ist Grund genug, eine maßnahme zu besuchen. Da mussten wir einkaufen und kochen. Wie kann das sinnvoll sein.
new
Zitat von: new am 12. August 2024, 15:08:00Ich war wegen sowas mal beim Sozialgericht die haben dem JC Recht gegeben.
So geht Rechtsprechung im Lande. Recht hat wer Recht bekommt.
JC freundliche Richter hatte ich auch schon zweimal. Entweder man geht in die nächste Instanz oder schluckt die bittere Pille.
Wenn du den Ratgeber gelesen hast weißt du ja was genau eine Maßnahmezuweisung beinhalten muss und auch den Grund warum genau diese Maßnahme DIR helfen soll Vermittlungshemmnisse zu überwinden.
MfG FN
Zitat von: Ronald BW am 12. August 2024, 14:41:51du grübelst die Rentenversicherung garantiert nicht.
Da ich schon 2x Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV beantragt habe, wovon 1x genehmigt wurde, weiß ich zwischenzeitlich schon recht gut, wie die ticken.
Und wenn vordergründig das JC dafür zuständig ist, mich in den Arbeitsmarkt zu integrierenn, das aber nicht macht und die DRV dafür jetzt zahlen soll, dann kommen die garantiert ins Grübeln.
@Vorname Du bist für dein Glück und Seelenheil zuständig nicht das Jobcenter.
Das Jobcenter kann dir im besten Fall helfen das passende zu finden.
Und die DRV kommt immer noch nicht ins grübeln so wichtig bist du nicht, dort bist du eine Akte
mit einer Nummer mehr nicht, davon gibt es dort Millionen.
Auch wenn du mit Namen angeschrieben wirst ist das für den Vorgang völlig belanglos.
Wichtig ist nur hat die Nummer Ansprüche oder Nicht.
Und ganz wichtig lebt sie noch die Person hinter der Nummer.
Das ist aber auch das einzige was dich als Person wichtig macht, ob du lebst.
Du hauchst der Nummer Leben ein, das ist dann wichtig, aber sonst bist du wie alle anderen ein Verwaltungsakt
Zitat von: Vorname am 13. August 2024, 07:32:02schon 2x Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV beantragt habe, wovon 1x genehmigt wurde
Wenn da einmal die RV zuständig ist, muss man eigentlich nur jedes Jahr den Antrag erneuern.
(bei mir ein einfacher Zettel bzw. sogar per Telefon)
Das wird dann immer für 1 Jahr genehmigt, steht im Schreiben alles dazu drin.
Ist die RV dafür zuständig, kann vom JC gar nichts mehr kommen, was Maßnahmen, Euro Jobs usw. angeht.
Mit 58 kommt sonst weiter gar nichts mehr dazu von der RV.
ABER man hat Ruhe vor dem JC, bis auf die obligatorischen (sinnlosen) Termine.
Zitat von: Vorname am 13. August 2024, 07:32:02weiß ich zwischenzeitlich schon recht gut, wie die ticken.
Dann hast du die Zuständigkeit der RV wegen Fristablauf nicht weiter aufrechterhalten?
Denn da fällt man automatisch zum JC zurück, was die Eingliederung angeht.
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Hallo,
ich bin neu hier, weil ich gerade ein Problem habe, wo ich nicht klarkomme:
Bin schwerbehindert, 58 Jahre alt und seit 4 Jahren arbeitslos. Weil ich bisher wegen meinen gesundheitlichen Problemen keine Arbeit gefunden habe (bin halt körperlich nicht belastbar), hat mir eine Sozialberatung geraten EMR zu beantragen.
Das hab ich vor 2 Monaten auch meiner SB gesagt. Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige und es bei Terminen monatelange Wartezeiten gibt, bin ich bei der Antragstellung noch nicht vorwärtsgekommen.
Das kapier ich jetzt nicht. Da hat doch mein JC schon 3 Jahre Zeit gehabt, mir etwas anzubieten, was aber nie passiert ist und jetzt, wo ich mich auf die EMR vorbereite, jetzt soll ich eine Weiterbildung bekommen?
Kann mich da jemand auflären?
Gruß
Du hast 2 Probleme:
1.Du hättest VOR der Beantragung zur EM-Rente mit deiner SB sprechen sollen. Die hätte evtl. ein amtsärztliches Gutachten angefordert, welches die Frührente (EM-Rente) befürwortet. Bis zu dem Zeitpunkt, hätte dich die SB von jeglichen Weiterbildungsmassnahmen ect. freigestellt. Du hättest weiterhin BG bezogen. Evtl. zusätzlich von einem Facharzt eine AU geben lassen.
2.Weiterbildung und Reha geht vor Rente. Das sieht die RV genauso wie das JC und deshalb dürftest du vom JC jetzt diese Weiterbildungsangebote per Brief ins Haus geflattert bekommen haben...
Kümmere dich um einen zeitnahen Termin über deine SB für einen Amtsarzttermin zur Begutachtung deiner
Erwerbsfähigkeit.
Alles Gute weiterhin!
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Kümmere dich um einen zeitnahen Termin über deine SB für einen Amtsarzttermin zur Begutachtung deiner Erwerbsfähigkeit.
Das bringt gar nichts. Die Ärzte beim äD sind darauf festgelegt, selbst Personen die mit dem Kopf unter dem Arm zu ihnen kommen noch für vollschichtig erwerbsfähig zu erklären.
Ich habe noch kein Gutachten des äD der AfA gesehen, in welchem die gesundheitliche Erwerbsfähigkeit zutreffend beurteilt worden wäre. Allerdings habe ich mehrfach erlebt, wie bei Personen, denen vom äD der AfA volle Erwerbsfähigkeit attestiert wurde, von der DRV die volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. In einigen Fällen sogar von Anfang an dauerhaft, was nur in wirklich harten Fällen vorkommt.
Der TE sollte umgehend EM Rente beantragen und die behandelnden Fachärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Das
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige
ist total sinnlos, da die DRV trotzdem von diesen Fachärzten selbst direkt Auskünfte einholt, wofür diese auch bezahlt werden.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Du hättest VOR der Beantragung zur EM-Rente mit deiner SB sprechen sollen.
Absoluter Quatsch
Das macht man eigenständig bei seiner RV, ohne Gesülze von einem MA im JC.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Bis zu dem Zeitpunkt, hätte dich die SB von jeglichen Weiterbildungsmassnahmen ect. freigestellt
Ab Antragsstellung auf EM Rente bei der RV ist das JC eh dazu verpflichtet, abzuwarten bis das Ergebnis da ist.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Weiterbildung und Reha geht vor Rente
Mit 58 kommt da auch von einer RV nichts mehr.
Was das JC hier angeht, eine ECHTE Weiterbildung wird das kaum sein.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. August 2024, 16:26:29Was das JC hier angeht, eine ECHTE Weiterbildung wird das kaum sein.
Ich war jetzt beim Termin und bin mir veralbert vorgekommen. Es ging nicht um eine Weiterbildung, sondern man wollte mir ein Coaching aufschwatzen. Da hab ich dankend abgelehnt, da ich bereits an einem Coaching teilgenommen hatte, bei dem nur herauskam, dass man mir bei meiner gesundheitlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht weiterhelfen könne.