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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: cardi33 am 11. August 2024, 11:55:35

Titel: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 11. August 2024, 11:55:35
Hallo An Alle.

Ich habe dieses Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, Ich weiß gar nicht um was es da geht. Hat jemand das auch schon mal bekommen und weiß um was es da geht?

Es heißt in dem Schreiben wenn man da nicht hingeht das dann die Leistungen eingestellt werden. Ist das überhaupt erlaubt das Sie deshalb die Leistungen komplett einstellen dürfen. Das Schreiben kommt Nicht von meiner Sacharbeiterin von der Ich sonst Termine Bekomme.

Mein Problem ist Ich habe in Hüfte und Knie Arthrose und weiß nicht wie es an dem Tag mit Schmerzen ist,vor allem auch weil der Aufzug dort zu 90% nicht funktioniert.
Bis letzten Sommer gab es auch noch unten am Eingang Security aus der Corona Zeit und der konnte einen dann zum 2. Eingang zum Behinderten Fahrstuhl begleiten und oben Bescheid geben das man oben in Empfang genommen wird.
Als Ich nämlich mal Anfang dieses Jahres bei einem Termin war musste ich über diesen Fahrstuhl hoch weil der andere wieder kaputt war aber da kann man nur aus dem Fahrstuhl raus in einen kleinen Gang zum Nottreppenhaus und dann steht man da aber vor der Tür und muss Klopfen und Klingeln bis Dich einer hört und öffnet.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

GLG

Cardi
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: TripleH am 11. August 2024, 12:05:10
Hiernach
https://hartz.info/index.php/topic,131301.0.html#msg1574970
bist du nicht erwerbsgemindert, sondern kannst noch bis 6h/Tag arbeiten. Was wurde aus dem Rat, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Umziehen konntest du letztes Jahr auch, es wird sicherlich schwer, zu begründen, dass du das kannst, aber einen einfachen Termin nicht wahrnehmen.

Da es mit Rechtsfolgenbelehrung ist, würde das Nichterscheinen ohne wichtigen Grund eine Sanktion zur Folge haben. Wenn du krank bist, musst du halt eine Krankschreibung einreichen.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34
Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach vor allem da dieses Gutachten Behauptet das Ich 6Std. Arbeiten kann. Das wurde NUR Aufgrund der Arztbefunde entschieden und nicht nach einem Persönlichen vorstellen beim Medizinischen Dienst. Meine Sacharbeiterin sagte mir das Sie nochmal ein neues Medizinisches Gutachten in Auftrag geben lassen möchte. Bin ja auch noch Umgezogen in er Zwischenzeit und musste zu mehreren Ärzten und die Termine dauern auch immer Etwas bis einer Frei ist. War auch 2 mal im MRT.




Ich Musste vom Amt aus Ja Umziehen da die Wohnung zu Teuer war, ich hatte ja erst mit meiner Schwester zusammen gewohnt die Ausgezogen ist weshalb ich mich verkleinern musste. Das habe ich ja auch nicht alleine gemacht sondern hatte dabei Hilfe die Alles getragen haben weil Ich das selbst nicht machen kann. 

Habe leider nur eine Krankmeldung bis Heute


Und was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde oder werden die Leistungen wie es in dem Schreiben steht komplett eingestellt?
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: TripleH am 11. August 2024, 14:09:20
Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Und was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde oder werden die Leistungen wie es in dem Schreiben steht komplett eingestellt?

Was war denn im Vorfeld? Zu solchen (ggf. rechtswidrigen) Schritten, die Leistungen zu versagen, obwohl es nur um eine Meldeaufforderung geht, machen Jobcenter nur bei Totalverweigerern, also Leistungsempfängern, die schon vorher zu x Einladungen nicht erschienen sind und alles ignorieren.

Das Jobcenter wird in solchen Fällen wahrscheinlich tatsächlich die Leistungen entziehen. Das ist höchstwahrscheinlich rechtswidrig, aber hat trotzdem zur Folge, dass du einige Zeit ohne Geld dastehen wirst. Denn auch ein gerichtliches Eilverfahren dauert seine Zeit. Und so mancher Richter mag zwar ob der Rechtswidrigkeit wissen, zögert aber eine Entscheidung entsprechend hinaus, weil er derselben Meinung wie das Jobcenter ist, dass ein Mindestmaß an Mitwirkung zu erbringen ist, wenn man Geld will.
 
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. August 2024, 16:12:39
Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde

Schwierig zu beantworten, wenn man nur den Auszug von dem Schreiben kennt.
Auf jeden Fall geht eine Vollsanktion nicht, so wie hier angedroht.
Oder wurden schon einige Termine nicht wahr genommen?

Jedenfalls klingt es schon eigenartig, Gruppenveranstaltung im Kinosaal.
Als "Prominenter" Gast, eine/mehrere Leihbuden?
Wenn BIS zu 6 h am Tag arbeitsfähig, dürfte eh kaum was für dich dabei sein.


Da schon Dienstag würde ich hingehen, Anwesenheit bescheinigen lassen, ebenso FK beantragen.
Vor Ort ansonsten nirgendwo irgendwas unterschreiben

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach vor allem da dieses Gutachten Behauptet das Ich 6Std. Arbeiten kann.
Ist bekannt, aber ein Gutachten von der RV ist deutlich besser.
Auch, weil sich ein JC zwingend daran halten muss.

Bereite gerade meinen 3. Versuch vor, allein Orthopäde 3 Monate bis Termin, MRT ging dann schnell.
Nächster Termin Orthopäde in 4 Monaten, erst dann macht es für mich Sinn den Antrag auf EM Rente bei der RV abzugeben.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 11:55:35Ich habe dieses Schreiben vom Arbeitsamt bekommen
Ist das denn überhaupt für dich zuständig?
Wenn nicht, wäre eine Nichtteilnahme auch nicht sanktionierbar.

Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 11. August 2024, 18:14:44
Ich habe vor 14 Tagen einen Termin verpasst aber nur weil meine Mutter einen Tag vorher beim Arzt war und dort erfahren hatte das Sie was am Herzen haben soll. Ich hatte mir so Sorgen gemacht und deshalb den Termin vergessen.


Der letzte Termin war Ende März und war Telefonisch. Sie wollte dann nochmal 3 Monate später anrufen aber der Nächste Termin war der dann wo ich jetzt verpasst hatte.


Keine Ahnung was das mit dem Kinosaal sein soll



Ok dann versuche ich es mit der RV vielleicht klappt das dann damit
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 18:22:58
cardi33

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Meine Sacharbeiterin sagte mir das Sie nochmal ein neues Medizinisches Gutachten in Auftrag geben lassen möchte.
Also noch nichts schriftliches?

Ob das von der AfA ist oder von deinem JC ist ebenso wichtig, also klär uns mal auf!

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2024, 16:12:39Schwierig zu beantworten, wenn man nur den Auszug von dem Schreiben kennt.
Zumindest müsste man die Meldeaufforderung die angegeben werden muss auch lesen können, also einfach die ganze Seite kopieren.
Dann weiß man auch ob das im Anhang auf deinen Fall anzuwenden wäre.

MfG FN
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 11. August 2024, 18:55:54
Nein Leider Nix schriftliches.


Die Einladung ist vom JC Sorry kann es Leider nicht in der Hauptfrage Leider Nicht Ändern.


Das ist noch das was dabei war.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 19:10:41
cardi33

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 18:55:54Das ist noch das was dabei war.
darum ging es nicht, sondern um
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 18:22:58Zumindest müsste man die Meldeaufforderung die angegeben werden muss auch lesen können, also einfach die ganze Seite kopieren.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 18:55:54Die Einladung ist vom JC
:scratch:  und warum schreibst du nicht gleich was richtig ist?

MfG FN
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 11. August 2024, 19:50:45
Ich habe Alles hier eingestellt was ich bekommen habe. Es ist keine Meldeaufforderung.  Es ist auch ein Gruppen Informationstag


Weil Ich es Versehentlich Falsch geschrieben habe und leider nicht mehr ändern kann.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 12. August 2024, 09:56:52
Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach
Doch, das ist ganz einfach: Antrag ausfüllen, unterschreiben und hinsenden.
Und wenn du nicht willst, dass die DRV auf das Gutachen des äD zurückgreift, dann machst du in diesem Antrag für JC und AfA keine Schweigepflichtentbindung.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 19:50:45Ich habe Alles hier eingestellt was ich bekommen habe. Es ist keine Meldeaufforderung.
Eine "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" ist kein nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zulässiger Meldegrund.
Das ist auch keine Einladung (Meldeaufforderung), sondern eine Mitwirkungsaufforderung.
Konkret wirst du aufgefordert, zur "Prüfung des Leistungsanspruches" durch Teilnahme an einer "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" mitzuwirken, was erkennbar großer Blödsinn ist.
Mangels rechtlicher Grundlagen versucht das JC die Teilnahme an einer Gruppeninformationsveranstaltung rechtlich verpflichtend zu machen und konstruiert sich dazu ein Mittelding aus Mitwirkungs- und Meldeaufforderung.
Deshalb widerspricht der genannte Mitwirkungsgrund "Prüfung des Leistungsanspruches" auch dem genannten Termininhalt "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten", denn da geht es gerade nicht um eine "Prüfung des Leistungsanspruches".
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" ist immer individuell und darf schon aus Gründen des Datenschutzes niemals in einer Gruppenveranstaltung erfolgen.
Abgesehen davon ist eine Gruppeninformation immer nur ein Monolog des Veranstalters, kein Dialog beider Seiten, wie er für eine "Prüfung des Leistungsanspruches" jedoch zwingend wäre (Recht auf Anhörung). Deshalb ist bei einer Gruppeninformation auch keine Mitwirkung möglich, da die Initiative nur vom Veranstalter ausgeht.
Zudem irritiert der Meldeort "Kinosaal", hat dein JC tatsächlich einen Kinosaal?

Die RFB "Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen..." dürfte klar rechtswidrig sein.
Die Nichtwarnehmung eines Termins ist keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 61 SGB I, da hier mit § 59 SGB II eine eigene vorragige gesetzliche Regelung (lex specialis) besteht. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I ist damit ganz klar unzulässig. Für die Auslegung als Meldeaufforderung nach § 59 SGB II mangelt es jedoch inhaltlich sowohl an dem Begriff, als auch an der Nennung der rechtlichen Grundlagen.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Neo333 am 12. August 2024, 10:29:35
Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Das wurde NUR Aufgrund der Arztbefunde entschieden und nicht nach einem Persönlichen vorstellen beim Medizinischen Dienst.

Es kann auch mit nach Selbstauskunft entschieden werden, die beim Antrag mit dabei ist. Die sollte man nicht ausfüllen habe ich mal gehört.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: malsumis am 12. August 2024, 10:51:00
Zitat von: TripleH am 11. August 2024, 14:09:20Und so mancher Richter mag zwar ob der Rechtswidrigkeit wissen, zögert aber eine Entscheidung entsprechend hinaus, weil er derselben Meinung wie das Jobcenter ist, dass ein Mindestmaß an Mitwirkung zu erbringen ist, wenn man Geld will.

Richter sind nach dem GG nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung an das Gesetz halten und nicht danach, ob sie einen unsympathisch finden oder meinen, dem Querulanten muss ein Denkzettel verpasst werden.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 12. August 2024, 12:01:42
Zitat von: malsumis am 12. August 2024, 10:51:00Richter sind nach dem GG nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung an das Gesetz halten und nicht danach, ob sie einen unsympathisch finden oder meinen, dem Querulanten muss ein Denkzettel verpasst werden.
Träum weiter.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 12. August 2024, 12:42:39
Doch, das ist ganz einfach: Antrag ausfüllen, unterschreiben und hinsenden.
Und wenn du nicht willst, dass die DRV auf das Gutachen des äD zurückgreift, dann machst du in diesem Antrag für JC und AfA keine Schweigepflichtentbindung.

Ok danke für die Info.


Zudem irritiert der Meldeort "Kinosaal", hat dein JC tatsächlich einen Kinosaal?

Ich habe noch Nie von einem Kinosaal gehört beim Arbeitsamt



Die RFB "Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen..." dürfte klar rechtswidrig sein.
Die Nichtwarnehmung eines Termins ist keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 61 SGB I, da hier mit § 59 SGB II eine eigene vorragige gesetzliche Regelung (lex specialis) besteht. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I ist damit ganz klar unzulässig. Für die Auslegung als Meldeaufforderung nach § 59 SGB II mangelt es jedoch inhaltlich sowohl an dem Begriff, als auch an der Nennung der rechtlichen Grundlagen.
[/quote]


Danke für deine Tipps dann weiß ich Bescheid das es nicht so erlaubt ist.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: TripleH am 12. August 2024, 17:42:17
Zitat von: malsumis am 12. August 2024, 10:51:00Richter sind nach dem GG nur dem Gesetz unterworfen.

Jo. Hab ich geschrieben, dass ein Richter rechtswidrig anders entscheiden würde? Nein, ich habe geschrieben, dass er unter Umständen die Entscheidung verzögert, um den TE zu zwingen, beim Jobcenter zu erscheinen oder ihm klarzumachen, wer am längeren Hebel sitzt, da der TE weiterhin kein Geld bekommt.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. August 2024, 17:58:18
Zitat von: cardi33 am 12. August 2024, 12:42:39Ich habe noch Nie von einem Kinosaal gehört beim Arbeitsamt
Ich mag ja Leute die Informationen haben möchten und selbst, kaum welche Beibringen.

Für diesen ominösen Termin gibt es, mit Sicherheit, auch ein Schreiben dazu.

Da dürften die Adresse und weitere Informationen dazu, drin stehen.



Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 12. August 2024, 19:08:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. August 2024, 17:58:18
Zitat von: cardi33 am 12. August 2024, 12:42:39Ich habe noch Nie von einem Kinosaal gehört beim Arbeitsamt
Ich mag ja Leute die Informationen haben möchten und selbst, kaum welche Beibringen.

Für diesen ominösen Termin gibt es, mit Sicherheit, auch ein Schreiben dazu.

Da dürften die Adresse und weitere Informationen dazu, drin stehen.






Sorry aber wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe das Anschreiben Eingestellt, das einzige was ich weggelassen habe ist Meine Adresse und die Adresse vom Jobcenter. Der Rest vom Text kann man im Anhang Lesen und da steht NIX genaues.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. August 2024, 17:18:15
Zitat von: cardi33 am 12. August 2024, 19:08:52Sorry aber wer lesen kann ist klar im Vorteil
Habe ich beides gelesen, das kann aber nicht alles sein.

Oder diese Einladung ist insgesamt eh Dünnschiss.

Warst du dort, im "Kinosaal" vom JC? (welches JC hat so was und wofür?)
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2024, 18:08:04
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2024, 17:18:15Warst du dort, im "Kinosaal" vom JC? (welches JC hat so was und wofür?)

Würde mich auch interessieren. Wobei ich vermute, dass mit "Kinosaal" so eine Art Vorführraum für Gruppenveranstaltungen gemeint ist.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 13. August 2024, 20:07:36
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2024, 17:18:15
Zitat von: cardi33 am 12. August 2024, 19:08:52Sorry aber wer lesen kann ist klar im Vorteil
Habe ich beides gelesen, das kann aber nicht alles sein.

Oder diese Einladung ist insgesamt eh Dünnschiss.

Warst du dort, im "Kinosaal" vom JC? (welches JC hat so was und wofür?)


Ich habe Alles Geschickt was ich bekommen hatte. Ich habe auch geschrieben gehabt das ich Nur meine Adresse und die vom Amt weggemacht habe. Alles andere habe ich geschickt gehabt.

Ich konnte leider doch nicht hin dahin Heute da ich die halbe Nacht auf dem Klo mit Magen und Darm Problemen war.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: 180 am 14. August 2024, 09:02:53
Dann beschaff dir mal ein Attest vom Arzt.

Beim nächsten Mal direkt am Anfang auf der Einladung das Erscheinen bestätigen lassen.
Bei der Gruppenveranstaltung, dann selbstgedruckte Flyer verteilen mit der URL von diesem oder weiteren Foren, Beratungsstellen der Stadty usw.
Und ruhig mal lautstark fragen, warum die Veranstaltung so einseitig ist und Rechte und Tricks für Kunden viel zu kurz kommen.  :cool:
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. August 2024, 16:37:09
Zitat von: cardi33 am 13. August 2024, 20:07:36Ich habe Alles Geschickt was ich bekommen hatte.
Dann muss es der totale Sperrmüll sein, was da vom JC kam.

Falls die wegen der "Nichtteilnahme" jetzt beim JC Ärger machen sollten, melde dich einfach wieder hier.

Für mich kann hier keine Sanktion verhängt werden.

Wie soll man denn individuelle Ansprüche bei einer Gruppenveranstaltung prüfen können?
Dazu noch nicht mal weitere Informationen mitgibt, was genau das für eine Veranstaltung sein soll.

Finde es schon dreist, was das JC hier ablässt.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 14. August 2024, 21:20:24
Ich werde mich natürlich Melden wenn Ich eine Sanktion bekommen sollte. Ich hoffe Ihr könnt mir dann weiterhelfen.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 15. August 2024, 09:11:24
Wenn dann bitte schon melden, wenn die "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" kommt.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 15. August 2024, 10:51:01
Zitat von: Ottokar am 15. August 2024, 09:11:24Wenn dann bitte schon melden, wenn die "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" kommt.


Natürlich genau dann. Sorry habe es Falsch ausgedrückt.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 20. August 2024, 15:12:00
Hallo Ich habe dieses schreiben jetzt vom Amt bekommen. Könnt Ihr mir Bitte dabei helfen was ich jetzt dem Amt schreiben soll???


Danke für Eure Hilfe
Cardi
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 20. August 2024, 17:01:36
Als erstes solltest du mal die Einladung aus dem Eingangsbeitrag vollständig hier hochladen, mit dem kleinen Fitzel kann man nicht wirklich was anfangen, ausser dir zu schreiben, was du lesen willst.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 20. August 2024, 17:53:21
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2024, 17:01:36Als erstes solltest du mal die Einladung aus dem Eingangsbeitrag vollständig hier hochladen, mit dem kleinen Fitzel kann man nicht wirklich was anfangen, ausser dir zu schreiben, was du lesen willst.


Wie Ich schon geschrieben Habe das ist das KOMPLETTE anschreiben von der Einladung das einzige was fehlt sind Namen und Anschrift Meinerseits und vom Jobcenter. Ich kann nicht mehr Hochladen als ich bekommen habe

Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 20. August 2024, 18:10:15
Zitat von: cardi33 am 13. August 2024, 20:07:36Ich konnte leider doch nicht hin dahin Heute da ich die halbe Nacht auf dem Klo mit Magen und Darm Problemen war.

Bist du einfach nicht dahin oder hast du angerufen, den Termin abgesagt und eine AU nachgereicht?
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: 180 am 20. August 2024, 18:14:22
Hast du noch ausreichend Schonvermögen um ein paar Monate zu überbrücken?

Wenn nicht, solltest du schnell handeln: Zusammen mit einem Beistand beim JC auf der Matte stehen. Mitteilen, dass du mit dem Erscheinen jetzt Mitwirkungspflichten nachgeholt hast und entsprechend die Zahlungen sofort wieder zu leisten sind. Weigert das JC Personal sich, den Geschäftsführer verlangen. Wird das verweigert, mitteilen, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig ist und das JC damit ab sofort vorsätzlich rechtswidrig handelt, wenn es trotzdem nicht sofort die Zahlung aufnimmt.

Eilantrag beim Sozialgericht einreichen.
Und hinterher die Briefe vom JC zusammen mit dem Urteil beim KRM in Nürnberg (echtes JC) oder Landrat als Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, dass das Personal im JC vorsätzlich rechtswidrig handelt.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 20. August 2024, 18:42:51
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2024, 18:10:15
Zitat von: cardi33 am 13. August 2024, 20:07:36Ich konnte leider doch nicht hin dahin Heute da ich die halbe Nacht auf dem Klo mit Magen und Darm Problemen war.

Bist du einfach nicht dahin oder hast du angerufen, den Termin abgesagt und eine AU nachgereicht?




Ich hatte in der Nacht und am nächsten Tag als der Termin war Magen Darm Probleme. Da mein Hausarzt bei dem ich an dem Tag nach dem Termin war nicht Rückwirkend Krank schreibt konnte ich keine AU einreichen, da es mir nicht gut Ging habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 20. August 2024, 20:00:32
Zitat von: 180 am 20. August 2024, 18:14:22Hast du noch ausreichend Schonvermögen um ein paar Monate zu überbrücken?

Wenn nicht, solltest du schnell handeln: Zusammen mit einem Beistand beim JC auf der Matte stehen. Mitteilen, dass du mit dem Erscheinen jetzt Mitwirkungspflichten nachgeholt hast und entsprechend die Zahlungen sofort wieder zu leisten sind. Weigert das JC Personal sich, den Geschäftsführer verlangen. Wird das verweigert, mitteilen, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig ist und das JC damit ab sofort vorsätzlich rechtswidrig handelt, wenn es trotzdem nicht sofort die Zahlung aufnimmt.

Eilantrag beim Sozialgericht einreichen.
Und hinterher die Briefe vom JC zusammen mit dem Urteil beim KRM in Nürnberg (echtes JC) oder Landrat als Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, dass das Personal im JC vorsätzlich rechtswidrig handelt.




Leider Habe ich niemanden als Begleitperson. Für die Miete Könnte ich mir einen Kredit von meiner Schwester nehmen. Leider Wohnt Sie zu weit weg um als Begleitperson mitzugehen.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. August 2024, 21:01:11
Es geht bei dem Schreiben um diesen Termin zur "Gruppenveranstaltung" ??

Dann wäre eine komplette Leistungseinstellung extremst daneben, was der SB sich hier leistet.

Außer es gibt noch irgendetwas anderes, warum dieses Schreiben.

Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 18:42:51habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen

Das würde ich aber spätestens jetzt tun.
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 20. August 2024, 22:32:02
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. August 2024, 21:01:11Es geht bei dem Schreiben um diesen Termin zur "Gruppenveranstaltung" ??

Dann wäre eine komplette Leistungseinstellung extremst daneben, was der SB sich hier leistet.

Außer es gibt noch irgendetwas anderes, warum dieses Schreiben.

Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 18:42:51habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen





Das würde ich aber spätestens jetzt tun.



Ja es geht um diese Einladung, steht ja in dem schreiben. Ich hatte Ende Juni einen Termin den habe ich leider verpasst weil meine Mutter hatte einen Termin 2 Tage vorher beim Arzt und da wurden bei einer Untersuchung plötzlich Herzprobleme festgestellt. Am Tag des Termins war eine 2. Untersuchung wo ich dabei war weshalb ich den Termin vergessen hatte. Hatte das so auch in der Anhörung geschrieben aber bisher noch nix dazu gehört
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fritz1971 am 21. August 2024, 09:18:33
Eine komplette Leistungseinstellung wegen nicht Erscheinens bei dieser komischen Gruppenbespaßung ist dermaßen daneben, unglaublich. Dieser SB-Mensch gehört sich aus dem Verkehr gezogen und nicht Kunden vorgesetzt.
Du kannst dich auch hier mal melden und denen die Situation schildern, Sanktionsfrei.de helfen immer.

https://sanktionsfrei.de/

Hoffe du bekommst schnell dein dir zustehendes Geld!
Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 21. August 2024, 10:47:41
Ich rate zu sofortigem Widerspruch, Bsp.

ZitatAbsender

Empfänger

Widerspruch gegen Ihren Leistungsentzugsbescheid vom ...

Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ... über den vollständigen Entzug von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach § 61 SGB I ein.

Gründe
Ihr Bescheid ist klar rechtswidrig.

Mit § 59 SGB II besteht im SGB II eine eigenständige, den § 61 SGB I verdrängende, vorrangige Regelung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger. Der Gesetzgeber hat Ihnen auch kein Ermessen eingeräumt, ob Sie für eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger auf § 59 SGB II oder auf § 61 SGB I abstellen. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I sowie eine darauf gestützte Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist damit klar unzulässig und somit rechtswidrig.
Da Sie in Ihrem Schreiben die hier anzuwendenden korrekten Rechtsgrundlagen für eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger (§ 59 SGB II) und die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht (§ 32 SGB II) nicht genannt haben, liegen auch die Voraussetzungen für eine Sanktion nach § 32 SGB II nicht vor.

Ihr (Einladungs)Schreiben vom ... ist weder als Mitwirkungsaufforderung noch als Meldeaufforderung definiert. Daran ändert auch der, darin abschließend erfolgte, pauschale Verweis auf die §§ 60, 61, 66 und 67 SGB I nichts.
Aus dem Inhalt ist lediglich erkennbar, dass es um einen Termin in einem Kinosaal geht, wo eine Gruppenveranstaltung zu den Themen "Mitwirkungspflichten" und "Vermittlungsangeboten" erfolgen soll.
Der Termin dient also klar erkennbar gerade nicht zur Prüfung meines Leistungsanspruches, wie sie darin und im Leistungsentzugsbescheid behaupten.
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" ist immer individuell und beinhaltet regelmäßig die Offenlegung sensibler Sozialdaten, diese Prüfung kann und darf schon aus Gründen des Datenschutzes niemals in einer Gruppenveranstaltung erfolgen, wo Dritte anwesend sind.
Aufgrund dessen könnte man tatsächlich vermuten, dass Sie hier unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ("Prüfung des Leistungsanspruches") und missbräuchlicher Anwendung unzulässiger rechtlicher Grundlagen (§§ 62 und 66 SGB I) vorsätzlich die Voraussetzungen für den Entzug von Leistungen schaffen wollten, obwohl § 32 SGB II für den Fall einer Meldepflichtverletzung lediglich eine 10% Sanktion vorschreibt. Und weil eine "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" kein nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 SGB III zulässiger Meldegrund ist.

Unabhängig davon habe ich einen wichtigen Grund für meine Nichtanwesenheit bei der Gruppenveranstaltung vom 13.08.2024.
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" beinhaltet generell sensible Sozialdaten, die keinen Dritten zugängig gemacht werden dürfen und müssen.
Bei einer Gruppenveranstaltung in einem Kinosaal in Anwesenheit etlicher anderer Antragsteller ist der Schutz meiner Sozialdaten erkennbar nicht gegeben. Meine gesetzlich zulässige Weigerung, gegenüber unbefugten Dritten meine Sozialdaten offenzulegen und so an einem strafbaren Verstoß gegen den Datenschutz mitzuwirken, rechtfertigt keine Sanktion und überschreitet ganz klar die in § 65 SGB I geregelten Grenzen der Mitwirkung.

Aus den o.g. Gründen fordere ich Sie auf, den Leistungsentzugsbescheid unverzüglich aufzuheben.
Sollte ein persönliches Erscheinen bei Ihnen zur Prüfung meines Leistungsanspruches erforderlich sein, dann bitte ich um Mitteilung eines kurzfristigen Termins, bei welchem der Schutz meiner Sozialdaten auch gewährleistet ist.

Sollten Sie den Leistungsentzugsbescheid nicht bis zum 31.08.2024 aufgehoben haben, werde ich beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz dagegen beantragen.

MfG

Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: cardi33 am 21. August 2024, 11:16:19
Danke Ottokar das werde ich genauso übernehmen und hinschicken.


Titel: Aw: Re: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. August 2024, 16:50:34
Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 22:32:02Hatte das so auch in der Anhörung geschrieben aber bisher noch nix dazu gehört
Dann ist diese 100 % Leistungseinstellung nichts als reine Willkür dieses SB!

Vermutlich sollte man hier sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen.
Solche MA haben rein gar nichts in so einer Behörde zu suchen.

Scheint schon ein krasses Beispiel zu sein, wie manch MA im JC so tickt.