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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: martin77 am 13. August 2024, 18:08:19

Titel: Wieviel Geld darf ich behalten?
Beitrag von: martin77 am 13. August 2024, 18:08:19
Hallo zusammen.Ich hätte da eine frage.Ich werde dem nächst einen neuen WBA stellen.Da ich gespart habe,bleiben mir noch 400 Euro auf dem Konto.Muss ich das verbrauchen oder darf ich es behalten?danke für antwort
Titel: Aw: Wieviel Geld darf ich behalten?
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2024, 18:10:36
Deine 400€ fallen ganz sicher unter den Vermögensfreibetrag, darfst du also behalten und musst es nicht verbrauchen.
Titel: Aw: Wieviel Geld darf ich behalten?
Beitrag von: martin77 am 13. August 2024, 18:14:11
Ok danke dir
Titel: Aw: Wieviel Geld darf ich behalten?
Beitrag von: Rotti am 15. August 2024, 18:27:49
Zitat von: martin77 am 13. August 2024, 18:08:19Da ich gespart habe,bleiben mir noch 400 Euro auf dem Konto.Muss ich das verbrauchen oder darf ich es behalten?danke für antwort
es sollte ja ein freiwilliges muß sein das angespart wird für eine neue Waschmaschine, den Tauschführerschein, Personalausweis, oder vielleicht Tüv Rheinland das monatliche Bürgergeld Budget reicht sonst nicht für notwendige Neuanschaffungen.
Titel: Aw: Wieviel Geld darf ich behalten?
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2024, 09:12:15
Angesparte Regelleistung ist bereits im Folgemonat Vermögen.
Der Verbrauch wäre jedoch insoweit unbillig, als damit Rücklagen für Ersatzanschaffungen entsprechend dem Gesetzeszweck gebildt werden. Zudem findet eine Vermögensprüfung i.d.R. nur bei Antragstellung statt.
Solange das verwertbare und nicht separat geschützte Gesamtvermögen (Konto, Sparbuch, Bargeld, Münzsammlung, etc.) nicht den Vermögensfreibetrag lt. § 12 SGB II i.H.v. 15.000 Euro übersteigt, besteht keine Gefahr.