Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25

Titel: Nur 3 statt 6 Monate BG-Bezug, abschließende Berechnung?
Beitrag von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25
Mein Sohn ist ausgezogen. Für die vorläufige Berechnung seines Bürgergelds wurde auch mein variierendes Einkommen gemäß meiner Schätzung als Grundlage genommen.
Nun ist er nach der Hälfte des Zeitraums seines Bürgergeldbescheids ausgezogen.
Wie berechnet das JC abschließend?

Tatsächliche Einnahmen(Gewinn) in den 3 Monaten bei mir? (Durchschnitt der 3 Monate)
Oder 6 Monate Durchschnitt/Monat für die 3 Monate, die er noch bei mir war?


Da er jetzt nicht mehr hier ist, könnte ich meine Stundenzahl/Verdienst erhöhen, möchte aber nicht, dass ihm das dann nachteilig angerechnet wird und er zurückzahlen muss.
Ich selbst bin ohne Bürgergeld lebensfähig.
(Da uns durch komplizierte Umstände Einnahmen weggebrochen sind, musste er Bürgergeld beantragen, weil es nicht mehr für uns beide gerecht hatte.)

Titel: Aw: Nur 3 statt 6 Monate BG-Bezug, abschließende Berechnung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. August 2024, 17:34:39
Andromeda

Zitat von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25Mein Sohn ist ausgezogen.
Mit Zusicherung vom JC?
und das Alter wäre auch wichtig!

Zitat von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25Wie berechnet das JC abschließend?
Geht er einer Tätigkeit nach?

Zitat von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25möchte aber nicht, dass ihm das dann nachteilig angerechnet wird und er zurückzahlen muss.
Wenn er berechtigt ausgezogen ist bist du aus der Nummer raus.
Also vorausgesetzt die oberen Antworten passen! und er hat eine abgeschlossene Ausbildung/Studium.

MfG FN
Titel: Aw: Nur 3 statt 6 Monate BG-Bezug, abschließende Berechnung?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2024, 17:38:46
Insbesonders die Altersangabe wäre wichtig. Es ist zu vermuten, dass nach dieser Aussage hier
Zitat von: Andromeda am 14. August 2024, 03:57:25Mein Sohn ist ausgezogen. Für die vorläufige Berechnung seines Bürgergelds wurde auch mein variierendes Einkommen gemäß meiner Schätzung als Grundlage genommen.
der junge Mann unter 25 Jahre alt ist.