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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Jul7 am 14. August 2024, 14:02:43

Titel: Frage UV
Beitrag von: Jul7 am 14. August 2024, 14:02:43
Hallo, folgender Fall:

Vater zahlte die letzten Jahre eine gewisse Summe monatlich an das Jugendamt, immer weniger wie der UV betrug. Sein Kind bekamen dann den normalen UV.

In wenigen Monaten wird das Kind 18. Dann gibt es keinen UV mehr. Der Vater hat dann einen Berg Schulden angehäuft, die muss er abbezahlen. Er möchte aber dann die Summe die er jetzt zahlt dem Kind direkt überweisen. Kann das Jugendamt sagen nicht unser Problem, zuerst sind wir jetzt dran oder geht der Anspruch des Kindes vor?

Danke und liebe Grüße
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: TripleH am 14. August 2024, 14:38:24
Der Vater zahlt den laufenden Unterhalt an das volljährige Kind, wenn der Unterhaltstitel weiter gilt. Das Jugendamt wird natürlich parallel die bestehenden Schulden betreiben. Ob er dazu leistungsfähig ist, also für die Schulden neben laufendem Unterhalt und eigenem Lebensunterhalt noch was übrig ist, kann nur anhand deiner mageren Sachverhaltsschilderung nicht beurteilt werden.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Jul7 am 14. August 2024, 18:11:33
Hallo, danke dir. Einen Titel gibt es nicht. Der Vater wird regelmäßig überprüft aber da er gesundheitsbedingt nicht mehr wie halbtags arbeiten (ändert sich nicht mehr), muss er weniger zahlen. Also weniger wie der eigentliche UV. Somit kann er auch nicht mehr zahlen wenn das Kind 18 ist.

Die Summe bleibt gleich da sich weder sein Gehalt noch sein Eigenbedarf ändern.

Ich habe mich nur gefragt, ob das Jugendamt sagen kann die Schulden gehen vor. Unterhalt interessiert uns nicht und das Kind dann eben nichts bekommt.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: TripleH am 14. August 2024, 19:30:05
Wenn es keinen Titel gibt, gibt es auch keine Pflicht. Das Jugendamt sagt überhaupt nichts. Es vollstreckt und das macht im Normalfall die Stadt- oder Kreiskasse. Und ob es was zu vollstrecken gibt, hängt von seinem Einkommen und seinem Pfändungsfreibetrag ab. Da wird nichts diskutiert.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Jul7 am 14. August 2024, 20:49:52
Naja der Vater hat schon die Pflicht seinem Kind (geht weiter in die Schule) Unterhalt zu zahlen. Dafür muss es ja keinen Titel geben. Oder sehe ich dass falsch? Der Vater will ja bezahlen.

Also dann wohl einfach zahlen an das Kind ab 18 und abwarten was dann kommt? Also vom Jugendamt bzw. der Stadt. Die überprüfen wie gehabt Einkommen und Eigenbedarf nehme ich an. Naja gut. Abwarten.

Danke erstmal und allen einen schönen Abend!
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: TripleH am 14. August 2024, 21:22:22
Ohne Titel sind das alles erstmal freiwillige Zahlungen. Das Jugendamt prüft nichts mehr, wenn kein UVG gezahlt wird. Die lassen nur noch die bestehenden Schulden eintreiben.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Sheherazade am 15. August 2024, 08:50:59
Zitat von: Jul7 am 14. August 2024, 20:49:52Naja der Vater hat schon die Pflicht seinem Kind (geht weiter in die Schule) Unterhalt zu zahlen. Dafür muss es ja keinen Titel geben. Oder sehe ich dass falsch?

Es wird erst zur Pflicht, wenn das dann volljährige Kind seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater geltend macht, idealerweise mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Bis dahin sind alle Zahlungen an das volljährige Kind -wie schon geschrieben wurde- freiwilliger Natur und müssen/werden vom Jugendamt beim Eintreiben der Unterhaltsrückstände (z. B. mittels Lohn- oder Kontopfändung) nicht berücksichtigt.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Jul7 am 15. August 2024, 11:46:28
Okay danke euch. Wenn ich es richtig verstehe, sollte das Kind einen Titel haben. Dann wird es für alle Beteiligten ,,einfacher".
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Sheherazade am 15. August 2024, 12:44:23
Ja, so sieht es aus.
Titel: Aw: Frage UV
Beitrag von: Jul7 am 15. August 2024, 17:02:10
Vielen Dank für die Antworten, allen noch einen schönen Donnerstag!