Guten Tag,
Ich bin gerade etwas überfragt. Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen und weiß nicht, wie ich das anstellen soll. Sie hat ihr eigenes Einkommen, ich leider noch nicht. Ich weiß, dass ich sowas wie nen "Jahres-Test" verlangen kann und sie dann nicht angerechnet wird. Wie stelle ich dies an?
So, zweite Frage. Wie beantrage ich nun, dass ich umziehen möchte? Und wie gehe ich dabei vor? Hab da leider keinerlei Ahnung von.
Grundsätzlich benötigt man für einen Umzug keinerlei Genehmigung.
Und das Probejahr beantragt man nicht - man teilt es mit und fertig.
lol es gibt weder nen "Jahres-Test" noch ein "Probejahr"
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 14:20:45Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen und weiß nicht, wie ich das anstellen soll.
Du zu ihr, nehme ich an? Dann ziehst du einfach um, machst eine entsprechende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit ihr und reichst rechtzeitig vor dem Umzug eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ein. Dabei weist du gleich darauf hin, dass ihr NOCH keine Bedarfsgemeinschaft seid.
Zitat von: malsumis am 15. August 2024, 15:25:37lol es gibt weder nen "Jahres-Test" noch ein "Probejahr"
,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr. Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt. Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.
Zitat von: Oberfrank am 15. August 2024, 15:08:42Grundsätzlich benötigt man für einen Umzug keinerlei Genehmigung.
Und das Probejahr beantragt man nicht - man teilt es mit und fertig.
Muss ich dafür nichts ausfüllen? Die müssen die Wohnung doch genehmigen oder irre ich mich da? Bin leider erst seit kurzem im Bürgergeld und plane auch nicht lange dort zu bleiben. Hab im Internet nur gefunden, dass das Jobcenter die Wohnung genehmigen muss. Finde aber irgendwie kein passendes Formular.
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr.
In der Form gibt es das nicht. Die Bezeichnung ist nur landläufig. Im ersten Jahr des Zusammenwohnens und wenn man weder verheiratet ist, noch gemeinsame Kinder hat, gilt, dass man angeben kann, keine BG zu sein. Aber ein "Probejahr" gibt es so nicht.
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt.
wie genannt, dass man keine BG ist. Und am Telefon ... kann je nach Formulierung auch ein Fallstrick sein.
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.
am Telefon gesagt?
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Muss ich dafür nichts ausfüllen? Die müssen die Wohnung doch genehmigen oder irre ich mich da?
Bin leider erst seit kurzem im Bürgergeld und plane auch nicht lange dort zu bleiben. Hab im Internet nur gefunden, dass das Jobcenter die Wohnung genehmigen muss. Finde aber irgendwie kein passendes Formular.
nein, nur wenn Du sicher sein willst, dass die Kosten komplett übernommen werden. Oder wenn Du Umzugskosten haben willst, aber da musst Du vorsichtig mit der Begründung sein.
Wenn es aber ohnehin von den Kosten passt, Du bei Deiner Freundin nicht mehr als jetzt zahlen wirst, benötigst Du keine Genehmigung.
Jeder im BG kann neue Mietverträge ohne Genehmigung abschließen und umziehen, so oft er will.
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 14:20:45So, zweite Frage. Wie beantrage ich nun, dass ich umziehen möchte? Und wie gehe ich dabei vor? Hab da leider keinerlei Ahnung von
so eine WG ist immer erwünscht, wenn man seine Wohnkosten verringern kann beim JC wenn das bei dir so sein sollte das wäre das auch ein Grund für deinen Zuzug ob Freundin oder Freund und wenn du den Zuzug auch noch aus deiner eigenen Tasche stemmst brauchts auch keine weiteren Anträgen.
Natsuno
Bist du Ü25?
Wohnst du noch bei den Eltern, oder ähnliches?
Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr. Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt. Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.
Es nennt sich schon "Jahr auf Probe".
Die meisten JC interessiert es aber nicht und es wird versucht von Anfang eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) zu unterstellen. Vllt. hält sich ja dein JC/SB an die telefonische Aussage wenn er/sie überhaupt davon wissen. Es könnte ja auch von einem CallCenter beantwortet worden sein oder es wird abgestritten.
Mitteilen je nach dem ob du
Zitat von: Tomatenstude am 15. August 2024, 16:25:24wenn Du sicher sein willst, dass die Kosten komplett übernommen werden. Oder wenn Du Umzugskosten haben willst,
ansonsten, wenn du Ü25 bist, reicht es wenn du
Zitat von: Sheherazade am 15. August 2024, 15:36:38Dann ziehst du einfach um, machst eine entsprechende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit ihr und reichst rechtzeitig vor dem Umzug eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ein
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten (http://hartz.info/index.php?topic=7349.msg67471#msg67471) bei dieser hat das JC kein Anrecht den Originalen MV zu fordern da er nicht erwähnt wird. Allerdings gibt es auch keine BK Nachzahlung erstattet da es eine Pauschale ist.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454) Bei dieser KBV kann/wird das JC den Originalen MV verlangen dafür kann man auch BK Nachzahlungen geltend machen.
Überlegt es euch gut denn es sind schon Beziehungen an einer VuE die das JC unterstellt zugrunde gegangen. Daher auch den Ratgeber oben und unten aufmerksam lesen denn wenn es soweit ist muss deine Freundin mit Ihrem kompletten Einkommen auch für dich einstehen. Je nach Verdienst kann es sogar sein das DU nichts vom JC bekommst und dann erst zeigt es sich ob die Idee gut war.
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG (http://hartz.info/index.php?topic=46684.msg429453#msg429453)
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
MfG FN
Sorry, dass ich erst so spät antworte.
Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil? Hoffe, dass ich schnell genug wieder raus bin und dann diese Probleme nicht mehr habe. Geht mir nur um das kurze überbrücken, solange ich noch keinen Job habe.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
deine eingereichte VÄM wird da genauestens auf Angemessenheit geprüft stell dich gleich darauf ein das du vielleicht weniger als die Hälfte bewilligst bekommst, wie in deiner früheren Wohnung und den Umzug musst du aus eigener Tasche bezahlen, weil bei dir kein wichtiger Grund vorliegt für einen Umzug.
Natsuno
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
Wie wäre es denn wenn du die Antworten mal liest anstatt die selbe Frage erneut zu stellen, wenn auch in abgeänderter Form :weisnich:
MfG FN
Zitat von: Rotti am 22. August 2024, 16:48:43Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
deine eingereichte VÄM wird da genauestens auf Angemessenheit geprüft stell dich gleich darauf ein das du vielleicht weniger als die Hälfte bewilligst bekommst, wie in deiner früheren Wohnung und den Umzug musst du aus eigener Tasche bezahlen, weil bei dir kein wichtiger Grund vorliegt für einen Umzug.
Das weiß ich, sollte auch weniger das Problem sein. Kosten sollten gleich bleiben, wenn nicht sogar weniger. Und Umzug beantragen lohnt sich laut Aussagen mancher eh nicht und benötige ich auch nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 16:52:48Natsuno
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
Wie wäre es denn wenn du die Antworten mal liest anstatt die selbe Frage erneut zu stellen, wenn auch in abgeänderter Form :weisnich:
MfG FN
Ich habe deine Nachricht gelesen und Danke dir dafür. Ich hatte allerdings am Handy deine Links nicht gesehen.
Was empfiehlst du zutun? Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering. Ich möchte ja nicht für immer beim Jobcenter bleiben, am liebsten sofort raus. Leider sind die was ein neuer Job angeht, nicht so kooperativ wie oft behauptet und ich muss mir eigenständig was suchen. Das sollte aber kein Problem sein.
Meine Schwester arbeitet beim Jobcenter (leider anderes Bundesland) und auch sie sagte, dass es dieses Jahr gibt und ich darauf bestehen soll. Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.
Ja das sind die besten Vorrausetzungen für eine lange Beziehung, wenn man sorge hat, dass der Partner für einen einstehen muss :lachen:
Zitat von: Harald53 am 22. August 2024, 17:41:26Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.
Ja das sind die besten Vorrausetzungen für eine lange Beziehung, wenn man sorge hat, dass der Partner für einen einstehen muss :lachen:
Sie macht das jetzt schon grob gesagt. Ich bin aber typisch Mann und finde sowas überhaupt nicht angenehm :lachen: Sie hat kein Problem damit und sagt mir immer, dass sie es gerne macht aber ich schäme mich totally.
Natsuno
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Was empfiehlst du zutun?
Wie wäre es mit Fragen beantworten, sind ja nur 2, damit man weiß welche Hilfestellung möglich ist.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Und Umzug beantragen lohnt sich laut Aussagen mancher eh nicht und benötige ich auch nicht.
Letzteres kann man akzeptieren aber ersteres "laut Aussagen mancher".... Aber in deinem Fall ist es besser keinen Antrag zu stellen. Einziger anerkennbarer Grund wäre eine billigere Miete als die die das JC jetzt bezahlt. Natürlich noch die "Familienzusammenführung
*" aber damit wäre das Thema eh erledigt denn das soll ja vermieden werden.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Leider sind die was ein neuer Job angeht, nicht so kooperativ wie oft behauptet und ich muss mir eigenständig was suchen.
Das ist blauäugig!
Dafür sind die JC/SB nicht wirklich zuständig kannst ja mal deine Schwester fragen aber dann:
Warum hat mir meine SB noch keinen Job vermittelt. Nicht das sie sich angegriffen fühlt oder es einfach leugnet.
Was sie machen sind VV, oder Stelleninformationen, oder Maßnahmen, oder 1.-Jobs zu vermitteln bzw. zu versenden.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08dass es dieses Jahr gibt und ich darauf bestehen soll. Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.
Dann frage auch gleich was du machen kannst wenn das JC das Probejahr nicht (aner)kennt.
Deine Sorge ist durchaus gerechtfertigt denn darauf läuft es aller spätestens nach dem Probejahr
* raus. Ab da müsst Ihr beweisen warum ihr keine VuE seid.
Du und deine Freundin wisst hoffentlich das mit Zusammenzug sich deine Freundin auch "nackig" machen muss.
(Was man mit den verlinkten KbV verhindern kann.)
Und was nicht verlangt werden darf solange das Probejahr akzeptiert wird.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:58:09Sie hat kein Problem damit und sagt mir immer, dass sie es gerne macht aber ich schäme mich totally.
Wenn sie so viel verdient das die komplette Miete und deine Lebenshaltungskosten + dem was sie zum Leben braucht dann ist das in Ordnung. Also ohne Miete geschätzte 1200 pro Person bei mittlerem Standard.
Früher ging auch nur einer Arbeiten und hat für die Familie gesorgt.
Je nach JC/SB ein Worst Case Szenario:Allerdings wirst du bis du nach dem Widerspruch kein Recht und vor dem SG Recht bekommen hast keine Leistungen vom JC bekommen
und sie darf dich nicht Unterstützen denn sonst hat sich das Probejahr automatisch erledigt.
Das nur am Rande mit Geduld und Darlehensverträgen anderer kann man da auch noch was Überbrücken. Wenn es das JC darauf anlegt und nach Frist bearbeitet kann es schon mal ein oder zwei Jahre dauern bis man weiß was dann Sache ist.
MfG FN
Ja, leider ist das Jobcenter bzw. die Dame in der Weiterbildung-Abteilung nicht so kooperativ. Ich hatte Zwei feste Zusagen und die Garantie, dass man mich übernommen hätte + Festanstellung (Erst Kaufmann im Gesundheitswesen und dann Lager) Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei. Letzteres, weil, warum auch immer, bei mir vermerkt ist, dass ich keine Schichtarbeit machen soll. Ist nun so weit, dass beim nächsten Termin die Teamleitung anwesend ist.
Habe aktuell nicht das beste Verhältnis zu meiner Schwester, da ich ihr die "Macht" gab, weil sie der Meinung war, dass sie da mehr erreichen kann (bzgl. der Weiterbildung) aber im Endeffekt es überhaupt nichts gebracht hat. Daher ist es aktuell schwierig sie zu fragen, sonst hätte ich ja kein Post eröffnet! :lachen:
Ich habe nur gehört, dass sofern keine Kinder etc. im Spiel sind, meistens das Jahr auf Probe gewährt wird und hoffe, dass dies auch so geschehen wird. Nicht, dass ich meiner Freundin das nicht zumuten will, eher, weil ich mich dann besser fühle. Und ja, wir wissen, dass sie alles offenlegen muss.
Ja, aktuell verdient sie so ca. 2,5-3k im Monat. Sie könnte auch locker die Wohnung alleine bezahlen aber ich weiß nicht ob man mich da versteht. Ich möchte einfach meinen Teil dazu beitragen und wenns sein muss, dann eben leider übers Jobcenter. Sie zahlt ja schon die ersten 3 Monate "alleine" da ich ja noch meine Wohnung habe und diese natürlich nicht einfach blind gekündigt hatte.
Falls ich irgendwas vergessen habe, tuts mir leid. Bin aktuell im Kopf etwas gestresst und vergesse schnell Dinge :lachen: oder überlese sie. Habe die Sorge, dass das Jobcenter da irgendwie zwischenfunken wird.
Natsuno
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Falls ich irgendwas vergessen habe, tuts mir leid.
Beantworte endlich die zwei GRUNDLEGENDEN Fragen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2024, 17:53:17Bist du Ü25?
Wohnst du noch bei den Eltern, oder ähnliches?
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Und ja, wir wissen, dass sie alles offenlegen muss.
Sie muss und darf gar nichts offenlegen wenn Ihr eine KBV/Unter.-MV abschließt.
Sie taucht wenn es mit dem JC klappt erst bei einer Veränderungsmitteilung und der beigelegten KBV namentlich auf.
Nicht ein Wort von deinem Umzugsgedanken vorher zum SB!!!
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Habe die Sorge, dass das Jobcenter da irgendwie zwischenfunken wird.
Nicht wegen dem hier.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei.
und das hast du dir gefallen lassen.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Letzteres, weil, warum auch immer, bei mir vermerkt ist, dass ich keine Schichtarbeit machen soll.
Das geht nur wenn einmal eine Amtsärztliche Untersuchung gemacht wurde und das im Teil B steht.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ist nun so weit, dass beim nächsten Termin die Teamleitung anwesend ist.
Das ist ja noch schlimmer. Nimm auf jeden Fall einen Beistand mit ansonsten bist du verloren.
Und extra für dich etwas Lesestoff ganz unten damit du wenigstens das Grundlegende weißt.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Habe aktuell nicht das beste Verhältnis zu meiner Schwester,
Dann lass das in Zukunft. Entweder hat sie einen auf den Deckel bekommen oder war der Meinung das sie was zu sagen hat was andere SB sicher nicht so mögen, dann geht der Schuss nach hinten los.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ich möchte einfach meinen Teil dazu beitragen und wenns sein muss, dann eben leider übers Jobcenter.
Du MUSST die hälftige Miete (KbV) übernehmen ansonsten hat sich das mit dem JC und einer Bewilligung schon erledigt.
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
MfG FN
Oh, hatte ich dann tatsächlich überflogen und dachte, dass es klar sei, da ich ja davon schrieb, dass ich aktuell meine eigene Wohnung habe. Ja, ich bin ü25 und nein, ich wohne schon Ewigkeiten nicht mehr bei meiner Mama :lachen:
Ich bin was das Jobcenter angeht sehr zwiegespalten. Ich hör halt oft, dass wenn man was falsches sagt, ist man am Arsch. Demnach sage ich nur im Notfall etwas gegen das Wort der Vermittlerin oder wie in diesem Fall die Tante von der Weiterbewilligung. Sie bat mich drum, dass ich mich mehr mit dem Thema Weiterbildung auseinandersetzen soll und ihr auflisten soll, weshalb und warum ich das machen möchte. Pros und Contras etc. Ich tat dies, sie sagte dann trotzdem, dass ich mich nicht damit beschäftigt habe. Sagte dann, dass gewisse Träger nur aufs Geld achten und dies nicht Seriös wirkte etc.
Also heißt es jetzt KBV oder Unter-MV, richtig?
Wenn deine Freundin so viel Geld hat, warum suchst du dir dann nicht einfach einen Ausbildungsplatz zum "Kaufmann im Gesundheitswesen" und machst eine Ausbildung? Evtl. kannst du dir ja noch einen Nebenjob suchen und bist dann gar nicht vom JC abhängig. Meine Tochter hat auch Kauffrau im Gesundheitswesen gelernt und dieser Beruf ist sehr gefragt.
Natsuno
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 20:14:02Also heißt es jetzt KBV oder Unter-MV, richtig?
Es gibt beides und wenn die Freundin (so nennst du die nie beim JC) die neue Whg. kauft anstatt mietet geht da nur eine KbV.
Muster wären ja vorhanden.
Wie ist die momentane Sachlage zwischen JC und dir und was weiß es von deinem Umzugsgedanken und deiner Freundin?
Was kostet die jetzige Whg?
was wird die Hälfte der neuen Whg kosten?
und hattest du schon einen Amtsarzttermin der das mir der Schichtarbeit attestiert hat?
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 20:14:02und dachte, dass es klar sei, da ich ja davon schrieb, dass ich aktuell meine eigene Wohnung habe.
da es bei Unterstützung gegen das JC auf jede Kleinigkeit ankommt ganz besonders bei deinem Vorhaben ist diese Aussage
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe
nicht so klar wie du dachtest sonst hätte ich auch nicht nachgefragt. "aus meiner aktuellen Wohnung" kann durchaus bei Mutti oder Bekannten oder einer WG sein.
Ein schönes WE
FN
Edit
Zitat von: Birgit63 am 23. August 2024, 06:24:05"Kaufmann im Gesundheitswesen" und machst eine Ausbildung? Evtl. kannst du dir ja noch einen Nebenjob suchen und bist dann gar nicht vom JC abhängig. Meine Tochter hat auch Kauffrau im Gesundheitswesen gelernt und dieser Beruf ist sehr gefragt.
Aber das geht doch überhaupt nicht laut SB und vereitelt hat es diese Fachkraft auch noch:
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53+ Festanstellung (Erst Kaufmann im Gesundheitswesen und dann Lager) Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei.
Soviel zum Thema Jobvermittlung vom SB
Jeder kann eine Ausbildung machen. Dazu braucht man keine Genehmigung vom JC. Natürlich nur, wenn man nicht auf das JC angewiesen ist. Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass der TE sich vielleicht noch einen Nebenjob zur Ausbildung suchen könnte, damit er noch etwas zum Ausbildungsgehalt dazu verdienen kann. Meine Tochter hat gar nicht so schlecht verdient in der Ausbildung und hatte auch noch einen Nebenjob am WE. Das beides zusammen dürfte nicht viel weniger sein, wie das Geld vom JC.
Birgit63
Ist ja auch gut dein Tipp.
Auch und besonders für den TE.
Was er macht :weisnich: auf jeden Fall hat er ein bißerl Aufklärung bekommen das es beim JC nicht so abläuft wie es vom "Kunden" gern gesehen wird sondern auch das Gegenteil davon sein kann.
In meinem letzten Post habe ich nach dem FN das :ironie: vergessen.
Er hat ja jetzt vier Tage WE, mal schauen was als Antwort kommt und ob die Fragen noch beantwortet werden.
MfG FN