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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: andreas1977hb am 16. August 2024, 11:34:01

Titel: Kind im Haus
Beitrag von: andreas1977hb am 16. August 2024, 11:34:01
Moin, ich bin mir unsicher daher mal die folgende Frage:

Ich und mein Partner sind verheiratet beziehen beide Bürgergeld.
Jetzt ist der 19 Jährige Sohn meines Partners bei uns eingezogen da er hier in der Stadt in der wir leben seine Ausbildung absolviert. Der Sohn muss bei uns keine Miete zahlen,mein Partner bekommt aber (auf Antrag) für seinen Sohne nun Kindergeld (250,- /monatlich). Der Sohn bestreitet seinen Lebensunterhalt aus der Ausbildungsvergütung. Das Kindergeld wird für reine Fixkosten (anteilig Strom,Gas,Wasser,Internet,TV,Telefon,Müll) verwendet. Mein Partner müsste beim JC also angeben das er mit dem Kindergeld "Einkommen" hat, wie abr ist der Soh zu behandeln ? gehört diese zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft ? Oder bilden wir eine WG mit mit ihm ? Bin mir da unsicher was man in einer VÄM und weiteren Anlagen angeben sollte/muss..

Danke für euer Schwarmwissen... :)

Titel: Aw: Kind im Haus
Beitrag von: Sheherazade am 16. August 2024, 11:42:21
Wenn du mit deinem Partner eine BG bildest, wird sein Sohn auch da rein kommen. Also eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter senden und den Zuzug des Sohnes melden. Das Jobcenter wird euch dann noch schreiben, was es alles vom Sohn braucht.

Es ist übrigens nicht möglich, jemanden mietfrei bei sich wohnen zu lassen, wenn man selbst Bürgergeld bezieht.

Titel: Aw: Kind im Haus
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2024, 12:05:28
Der Sohn gehört zu eurer BG, sein Lohn und das Kindergeld werden bei seinem Bedarf mindernd berücksichtigt. Die Miete wird nur personenanteilig vom JC bezahlt, d.h. dass der Sohn 1/3 der Miete aus seinem Einkommen zahlen muss.