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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00

Titel: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00
Hallo erst einmal liebes Forum  :smile:

Dies ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe das ich hier richtig bin.
Gerne möchte ich die eine oder andere Meinung zu meinem Antrag und über die Liste die ich erstellt habe lesen.
Kann ich das so lassen? Ist das zu viel Text oder sogar zu viel bla bla um die Lieferkosten?
Das ist kein Versuch noch mehr Geld zu erhalten sondern spiegelt meine jetzige Situation wieder.
Sind eigentlich Quitungen vorzulegen beim Jobcenter?
Stelle mir das, wenn ich gebraucht kaufe, nicht immer so leicht vor. Außerdem muss ich dann ja auch jeden erklären warum ich diese benötige.
Garantie hab ich ja eh nicht auf gebrauchtes :) Ach eins noch....Fernseher mit auf die Liste oder nicht? Wahrscheinlich eher nicht, so glaub ich.

Vielen Dank schon vorweg und euch allen einen wunderschönen Abend  :grins:

Liebe Grüße aus Brandenburg 
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: nemadi am 16. August 2024, 21:25:52
Alles auf einen Blick vielleicht?  :wand: :sorry: 

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Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: Rotti am 17. August 2024, 01:45:27

Das Gebrauchtwarenhaus wird doch bestimmt die Waren liefern das handelt man da aus mit dem Preis.

War denn schon eine Besichtigung vom JC bei dir in der Wohnung ?

ps dein unbenannt 3.pdf ist schlecht geschwärzt.
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: Tomatenstude am 17. August 2024, 07:52:39
Zitat von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00Gerne möchte ich die eine oder andere Meinung zu meinem Antrag und über die Liste die ich erstellt habe lesen.
Du hattest vorher nichts, keine Tasse, kein Schneidebrett usw.?
Und in der Wohnung gibt es nichts? Nicht mal eine Küchenarmatur und einen Klodeckel?  :schock:

Esstisch + Wohnzimmertisch wird vermutlich nicht gehen, ebenso das Bücherregal + Regal+ noch eine Anbauwand  :scratch:

Zitat von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00Stelle mir das, wenn ich gebraucht kaufe, nicht immer so leicht vor. Außerdem muss ich dann ja auch jeden erklären warum ich diese benötige.
wenn jemand was zum Verkauf einstellt, ist er froh, wenn das jemand kauft. Da sind keine Erklärungen notwendig.

Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: DerGreif am 17. August 2024, 12:09:09
Kommt auf das Jobcenter an. In unserer Stadt sind solche Listen egal und landen im Papierkorb.
Der Außendienst kommt raus und stellt den Bedarf fest. Dafür gibt's Geld. Ende
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 16:46:42
nemadi

Zitat von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00Gerne möchte ich die eine oder andere Meinung zu meinem Antrag und über die Liste die ich erstellt habe lesen. Kann ich das so lassen? Ist das zu viel Text oder sogar zu viel bla bla um die Lieferkosten?
Der Antrag passt so! Das JC wird schon das was nicht bewilligt wird schon streichen.

Vom Text her würde ich am Schluss das mit der Mühe die sie mit dir haben streichen, der erste Satzteil reicht.

Dazu gibt es auch noch zwei Möglichkeiten für JC. Entweder es sind festgelegte Pauschalen oder es gibt eine Berechnung nach Einzelteilen.

Zitat von: nemadi am 16. August 2024, 19:26:00Fernseher mit auf die Liste oder nicht? Wahrscheinlich eher nicht, so glaub ich.
Stimmt den gibt es nicht.

Noch etwas Lesestoff über die Materie:
Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)
ZitatElektrische Geräte
Bei der Bewilligung eines  Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Staubsaugers sollte aus ökonomischen Erwägungen der Preis für ein Neugerät zugrunde gelegt werden.  Im Gegensatz zu einem in der Anschaffung günsti�gen Gebrauchtgerät, bietet das Neugerät die Vor�teile der geringen Reparaturanfälligkeit einschließlich der kostenfreien Garantieleistungen sowie einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch.
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
Erstausstattung Berlin (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html)

MfG FN
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: nemadi am 17. August 2024, 21:35:29
Zitat von: Tomatenstude am 17. August 2024, 07:52:39Du hattest vorher nichts, keine Tasse, kein Schneidebrett usw.? Und in der Wohnung gibt es nichts? Nicht mal eine Küchenarmatur und einen Klodeckel? 

Nein in der Wohnung ist wirklich nix. Ich wohne komplett Möbliert, das schließt auch das Geschirr und Co. mit ein.

Von hier was mitzunehmen ist nicht meine Absicht da dies hier ebenso benötigt wird. 
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: nemadi am 17. August 2024, 23:01:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 16:46:42Dazu gibt es auch noch zwei Möglichkeiten für JC. Entweder es sind festgelegte Pauschalen oder es gibt eine Berechnung nach Einzelteilen.

Dies habe ich nun dank deinen Beitrag gefunden:

Durchführungsanweisung § 24 SGB II – abweichende Erbringung von Leistungen

Erstausstattungen sind in der Regel als Geldleistung in Form von Pauschalen zu gewähren. Besteht bereits im Vorfeld der begründete Verdacht einer zweckfremden Verwendung, soll die Hilfe als Sachleistung erfolgen.

Dem Antragsteller sind im Falle einer Beihilfegewährung i.d.R. Leistungen in Höhe der in der jeweiligen Tabelle dargestellten Mittelwerte zu bewilligen. Innerhalb dieses Pauschalbetrages kann der Hilfebedürftige eigenverant␂wortlich entscheiden,
welche Prioritäten er -im Rahmen des ihm verfügbaren Betrages- bei der Deckung seines
notwendigen Bedarfs setzt. Der Leistungsberechtigte ist insofern nicht an den vom Landkreis zur Orientierung erstellten Katalog gebunden.
Setzt der Hilfebedürftige die gewährten Leistungen nicht zur Deckung des Erstausstattungsbedarfes ein, bleibt dies zunächst unbeachtlich. Aus diesem Grund ist es auch nicht notwendig sich die korrekte Mittelverwendung nach der Leistungsgewährung nachweisen zu lassen.

Einrichtungspauschalen 1 Personen Haushalt: 1366,50€
Nun wo ich ungefähr ne Vorstellung habe kann ich mit der Planung beginnen  :sehrgut:
Schönes Wochenende und herzlichen Dank fürs erste  :grins:
Titel: Aw: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung - geht das so ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. August 2024, 14:48:33
nemadi

Zitat von: nemadi am 17. August 2024, 23:01:54Durchführungsanweisung § 24 SGB II – abweichende Erbringung von Leistungen
Ja so ist der Grundgedanke hinter vielen Sachen im SGB .
Das heißt leider nicht das sich (d)ein JC daran hält.

Daher kann es sein dass du uU dafür Kämpfen musst.
Zitat von: nemadi am 17. August 2024, 23:01:54Einrichtungspauschalen 1 Personen Haushalt: 1366,50€ Nun wo ich ungefähr ne Vorstellung habe kann ich mit der Planung beginnen
Also Vorsicht und erst das Antwortschreiben vom JC abwarten.

Kannst dich ja bei Unklarheiten deswegen jederzeit hier im Thema dazu melden.

MfG FN