Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: perplexed am 18. August 2024, 18:52:03

Titel: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: perplexed am 18. August 2024, 18:52:03
Moin moin,
Ich bin aufgrund Trennung von zuhause ausgezogen und wohne mietfrei beim Kumpel. Nachdem ich auszog, habe ich einen Bürgergeld- Antrag gestellt gehabt, der aber telefonisch abgelehnt wurde, weil ich keine Mietkosten habe und mein Gehalt meinen Lebensunterhalt abdeckt. Ich habe der Dame vom Jobcenter gesagt, dass ich gerne in meine Wohnung zurück einziehen würde, falls meine Ex von dort auszieht. Ich solle das Jobcenter unbedingt benachrichtigen, falls ich vorhaben sollte, in meine ehemalige Wohnung einzuziehen. Ich bräuchte vor dem Umzug Zustimmung vom Jobcenter. Meine Ex zieht aus. Ich habe das Jobcenter von meinem Vorhaben benachrichtigt. Für die Zustimmung sollte ich ein Mietangebot meiner ehemaligen Wohnung vom Vermieter im Jobcenter einreichen, so als sei es eine neue Wohnung. Gesagt, getan. Mietangebot vom Vermieter geholt, eingereicht. Das Jobcenter hat die Wohnung abgelehnt. Die Bruttokaltmiete der Wohnung sei für 1 Person zu hoch.
Ich ziehe nicht in eine neue Wohnung ein. Der Mietvertrag läuft weiterhin auf meinen Namen. Ich würde zurück einziehen. Ich habe vor der Trennung keine Sozialleistungen bezogen.

Ich bitte um Rat..
Ich will Widerspruch einlegen. Was ist mir der einjährigen Karenzzeit. Wieso greift die nicht in meinem Fall? Kann ich meinen Widerspruch mit der Karenzzeit argumentieren?
Kann ich dem Jobcenter anbieten, die Differenz der Miete selber zu zahlen?
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Tomatenstude am 18. August 2024, 23:26:13
Zitat von: perplexed am 18. August 2024, 18:52:03Ich bitte um Rat..
Reicht das Gehalt für Wohngeld? Mal ausgerechnet? Wäre entspannter, wenn es nur um die Wohnkosten geht.

Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: perplexed am 19. August 2024, 00:00:35
Hallo,
Es geht um die Wohnkosten. Kann/ Soll ich parallel Wohngeld beantragen? Greift die  Karenzzeit nicht ein ?
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Tomatenstude am 19. August 2024, 07:51:07
Zitat von: perplexed am 19. August 2024, 00:00:35Hallo,
Es geht um die Wohnkosten.
Und nur die werden mit Wohngeld bezahlt.

Das gibt es, wenn das Gehalt ausreichend ist für den Lebensunterhalt, aber es in Sachen Miete eng wird.

Zitat von: perplexed am 19. August 2024, 00:00:35Kann/ Soll ich parallel Wohngeld beantragen?

ist vorrangig zu beantragen und ist entspannter im Weiteren.

Zitat von: perplexed am 19. August 2024, 00:00:35Greift die  Karenzzeit nicht ein ?
Karenz gibt es m.W. wenn man bereits Miete zahlt und in BG rutscht. Da man ja nicht von einem Tag auf den anderen eine neue Wohnung anmieten kann -oder im besten Fall absehbar aus dem BG kommt.

Dein Antrag erst ohne Mietkosten und nun mit einer Art formaler Neuanmietung ist von Karenz nicht umfasst.

Denn man soll ja nicht von vornherein eine Wohnung mieten, die zu teuer ist und dann muss das Amt 1 Jahr zahlen. Das ist mit Karenz nicht gemeint.

Mieten kannst Du natürlich so oder so und das Amt muss dann auch den Teil der Miete übernehmen, der angemessen ist, also wenn Du notfalls den Rest selbst zahlen kannst. Daher aber auch der Hinweis erstmal Wohngeld zu beantragen.

P.S. jetzt nochmals gesehen
Zitat von: perplexed am 19. August 2024, 00:00:35der aber telefonisch abgelehnt wurde,
d.h.
Du hast keinen Antrag dort eingereicht und auch noch keinen Bescheid erhalten? Am Telefon wird viel erzählt. Dennoch bleibt der Rat mit dem Wohngeld. Ob das machbar ist, kannst Du vorher mit einem Rechner, den es im Netz gibt, kurz ausrechnen.
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2024, 09:01:47
Zitat von: perplexed am 18. August 2024, 18:52:03Der Mietvertrag läuft weiterhin auf meinen Namen.

Nur auf deinen Namen? Und der Mietvertrag wurde auch noch nicht gekündigt? Wann bist du ausgezogen und wann hast du den Antrag auf Bürgergeld gestellt? Hast du irgendeinen Bescheid vom Jobcenter vorliegen oder nur die telefonische Absage erhalten?

In Abhängigkeit von der Beantwortung meiner Fragen: Du hättest zu keinem Zeitpunkt die Genehmigung des Jobcenters gebraucht, in deine eigene Wohnung zurückzuziehen. Du hast aber mehrere Fehler gemacht. Zuerst einmal hätte deine Freundin besser die Wohnung verlassen bei der Trennung. Und dann hast du einen Antrag auf Bürgergeld gestellt obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig - damit hatte das Jobcenter die Nase drin.

Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: perplexed am 20. August 2024, 17:40:11
Hi @tomatenstude
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Ablehnung bezüglich der Wohnung erhalten. Zudem soll ich noch einige Unterlagen einreichen, damit der Antrag final bearbeitet werden kann.
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: perplexed am 20. August 2024, 23:27:16
@shehereazade
Ich bin Mitte Juni ausgezogen und am 20.06. habe ich den Antrag gestellt. Am 27.06. kam der Anruf. Ich habe vom Jobcenter zwei Schreiben erhalten. Einmal die Ablehnung der Wohnung. Und noch ein Schreiben, wonach ich gebeten werde fehlende Unterlagen einzureichen. Der Mietvertrag läuft auf uns beiden, weil der damals do abgeschlossen wurde.
Fehler habe ich gemacht und suche deshalb Hilfe. Was empfiehlst du mir?
@otokar Hast du einen Rat für mich?
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Tomatenstude am 21. August 2024, 08:50:55
Zitat von: perplexed am 20. August 2024, 17:40:11Hi @tomatenstude
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Ablehnung bezüglich der Wohnung erhalten. Zudem soll ich noch einige Unterlagen einreichen, damit der Antrag final bearbeitet werden kann.

Das JC kann die Wohnung als preislich nicht angemessen werten, es kann sie nicht ablehnen, so dass Du daran gebunden bist.

Wenn Du bereits im MV stehst, geht es um eine Übernahme der gesamtem Wohnung, Umschreibung nur auf Dich und dann kann natürlich eine Wohnung als nicht mehr angemessen gelten, je nach Höhe der Miete.

Wie genannt: Die angemessene Miete steht Dir so oder so zu. Wenn Du aber ein Gehalt hast und nur die Miete das Problem und eine Lohnerhöhung (auch durch mehr Stunden) nicht machbar ist, kann Wohngeld Abhilfe schaffen.
Dort wird auch nur bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt, aber u.U. reicht es ja.
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. August 2024, 16:39:51
perplexed

Zitat von: perplexed am 20. August 2024, 23:27:16@shehereazade Ich bin Mitte Juni ausgezogen und am 20.06. habe ich den Antrag gestellt. Am 27.06. kam der Anruf. Ich habe vom Jobcenter zwei Schreiben erhalten. Einmal die Ablehnung der Wohnung. Und noch ein Schreiben, wonach ich gebeten werde fehlende Unterlagen einzureichen. Der Mietvertrag läuft auf uns beiden, weil der damals do abgeschlossen wurde. Fehler habe ich gemacht und suche deshalb Hilfe. Was empfiehlst du mir? @otokar Hast du einen Rat für mich?
Ein gemeinsam unterschriebener MV ist für dich auch nach Umzug gültig. Ausser du hast mit dem VM und deiner EX das Vertraglich geändert.
Das muss dringend geklärt werden denn so bist du mit haftbar auch wenn du nicht darin wohnst.

Die zwei Schreiben muss man lesen können um weiteres zu sagen/schreiben können. Anonymisiert natürlich das Datum sollte aber stehen bleiben.

Zitat von: perplexed am 18. August 2024, 18:52:03Für die Zustimmung sollte ich ein Mietangebot meiner ehemaligen Wohnung vom Vermieter im Jobcenter einreichen, so als sei es eine neue Wohnung. Gesagt, getan. Mietangebot vom Vermieter geholt, eingereicht. Das Jobcenter hat die Wohnung abgelehnt. Die Bruttokaltmiete der Wohnung sei für 1 Person zu hoch.
Was hat sich im Verhältnis zur vorigen Miethöhe getan.

Ist die EX ausgezogen und wurde es vom VM akzeptiert das ihr so vorgegangen seid wie Ihr vorgegangen seid?
Kaution erhält wer zurück?

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter lehnt Wohnung ab. Was ist mir der Karenzzeit
Beitrag von: Sheherazade am 21. August 2024, 16:49:42
Zitat von: perplexed am 20. August 2024, 23:27:16Der Mietvertrag läuft auf uns beiden, weil der damals do abgeschlossen wurde.

Dann muss der Mietvertrag auch gemeinsam gekündigt werden. Wenn jetzt beide Mietvertragspartner ausgezogen sind, geht das Jobcenter ggf. davon aus, dass das auch genau so geschehen ist.

ZitatBeide Partner als Mieter

Schwieriger wird es, wenn Sie beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen sind. Ihre Trennung ändert nämlich den Mietvertrag nicht. Auch der Auszug eines Mieters entbindet ihn nicht aus dem Mietvertrag. Sie schulden beide weiterhin die Miete und dürfen zumindest theoretisch beide weiter die Wohnung nutzen. Natürlich ist es möglich, sich untereinander zu einigen. Sind Sie bereit, die Miete allein weiterzuzahlen, kann Ihr Ex-Partner natürlich ausziehen und seine Zahlung einstellen. Da er aber weiter gesamtschuldnerisch mit Ihnen haftet, sind Probleme vorprogrammiert.

ZitatEinzelkündigung nicht möglich

Haben mehrere Personen einen Mietvertrag geschlossen, können nur beide gemeinsam kündigen. Was nicht geht: Der wegziehende Partner kündigt seinen Teil des Mietvertrages separat. Eine solche Kündigung ist nicht möglich. Eine Kündigung müssen Sie mit Wirkung für beide gemeinsam unterzeichnen. Dann besteht allerdings auch das Risiko, dass Ihr Vermieter mit nur einem von beiden keinen neuen Vertrag aufsetzen will. Oder er verlangt in einem neuen Vertrag eine höhere Miete.
Aufhebungsvertrag kann Lösung sein

Versuchen Sie, mit Ihrem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Damit vereinbaren Sie, dass eine Mietpartei aus dem Mietverhältnis entlassen und der Vertrag mit der anderen weitergeführt wird. Allerdings kann es sein, dass Ihr Vermieter nicht damit einverstanden ist. Schließlich verzichtet er auf einen weiteren Schuldner und damit auf eine gewisse Sicherheit. Zwingen können Sie Ihren Vermieter nicht. Sie haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
Quelle und mehr Infos (https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/trennung-was-wird-aus-dem-mietvertrag)