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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vorname am 20. August 2024, 07:40:02

Titel: Krankmeldung abgeben - Welche Vorschriften beim Bürgergeld?
Beitrag von: Vorname am 20. August 2024, 07:40:02
Hallo,

wenn man sich über Jobcenter.Digital krankmelden will, wo genau macht man das und welche Vorschriften gelten jetzt beim Bürgergeld?

Früher bin ich oder ein Kumpel direkt zum JC um meine AU direkt einzureichen und quittieren zu lassen. Seit der Ukraine ist das aber ein Problem, weil man dann ewig warten muss, wegen den ganzen Leuten die dort anstehen.

Also will ich meine AU zukünftig über Jobcenter.Digital einreichen, hab aber nichts gefunden, wo man das machen könnte. Es gibt auch in der Hilfe- und Suchfunktion nichts zum Thema AU abgeben.

Jetzt hab ich das bei Veränderungsmitteilungen-Sonstiges eingestellt und die Bestätigung abgeholt.

Muss ich die "Original"-AU trotzdem beim JC einreichen? Das ist ja nur ein Ausdruck, da es die alten AU Zettel ja nicht mehr gibt.

Gibt es hierzu Vorschriften zum Bürgergeld?

Gruß
Titel: Aw: Krankmeldung abgeben - Welche Vorschriften beim Bürgergeld?
Beitrag von: martin77 am 20. August 2024, 08:00:45
Hallo ich versuche zu helfen.Ich schicke dem Jobcenter nur noch alles digital und es klappt gut.
Du musst die AU einscannen und dort hoch laden.jetzt kommt der komplizierte Teil.
Rufe unter 08004555501 denn dort wird es erst freigeschaltet.Hatte es am anfang auch nicht.Wichtig ist hier bei,sage du möchtest es deinem Arbeitsvermittler digital einreichen.Nach dem es freigeschaltet ist kannst es unter
meine Dokumente und Anlagen hochladen.Es gibt zwei Posteingänge.Für Arbeitsvermittler und Leistungsabteilung.
Leider ist das nicht so einfach.Ich habe damals auch nix gefunden.
Titel: Aw: Krankmeldung abgeben - Welche Vorschriften beim Bürgergeld?
Beitrag von: Penny am 20. August 2024, 09:26:26
Ich schicke die seit 11 Jahren immer per Post hin und klappt super, will dieses Online zeug nicht von denen.