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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 22. August 2024, 07:40:31

Titel: Darf Jobcenter bei Bürgergeld-Antragstellung prüfen, wofür das Vermögen ausgeben
Beitrag von: selbiger am 22. August 2024, 07:40:31
Bürgergeld: Darf das Jobcenter einem Nicht – Leistungsbezieher vorschreiben, wofür er sein Vermögen ausgeben darf? Definitiv Nein – sagt der Sozialrechtsexperte Detlef Brock.
An Hand obergerichtlicher Rechtsprechung möchte ich Euch aufzeigen, wann von einer – Verschwendung des Vermögens – gesprochen wird.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/darf-das-jobcenter-bei-buergergeld-antragstellung-pruefen-wofuer-das-vermoegen-ausgegeben-wurde

na denn hat man schonmal eine idee um in zukunft über das erbe mitzureden..und für was und für was nicht dieses ausgegeben werden darf.. :schock: