Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vollloser am 22. August 2024, 07:47:42

Titel: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Vollloser am 22. August 2024, 07:47:42
Hallo liebe Fachspezis, ich habe wieder eine spezielle Frage.

Kann man, geht das, macht es Sinn, zu versuchen, eine Hausratversicherung als "Mehrbedarf", oder so, beim Jobcenter zu beantragen ?
Und wenn ja, wie genau ?

Herzlichen Dank !
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Sheherazade am 22. August 2024, 09:22:36
Versuchen kannst du es, wird aber keinen Erfolg haben. Eine Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sofern du Einkommen hast, werden Versicherungen beim Freibetrag berücksichtigt - ohne Einkommen gibt es da nichts.
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Rotti am 22. August 2024, 11:39:02
Zitat von: Vollloser am 22. August 2024, 07:47:42Kann man, geht das, macht es Sinn, zu versuchen, eine Hausratversicherung als "Mehrbedarf", oder so, beim Jobcenter zu beantragen ?
nur beim Sozialamt wäre das möglich ganzer Jahresbetrag aber da musst du auch Einkünfte (Rente) haben oder erwerbstätig sein.
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Hary am 22. August 2024, 11:43:25
Soweit ich weiß, gibt es die Ausnahme, wenn im Mietvertrag explizit eine Hausratversicherung gefordert wird. Ob das noch aktuell ist weiß ich aber nicht.
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Rotti am 22. August 2024, 11:49:53
Zitat von: Hary am 22. August 2024, 11:43:25Soweit ich weiß, gibt es die Ausnahme, wenn im Mietvertrag explizit eine Hausratversicherung gefordert wird. Ob das noch aktuell ist weiß ich aber nicht.
ich glaube das verwechselt du mit Privathaftpflicht eine Hausratversicherung hat ja eigentlich mit dem VM nichts zu tun. Mieter können sich nicht bei allen Schäden auf den Vermieter berufen. Das gilt insbesondere für den Hausrat. In einer Mietwohnung ist das bewegliche Eigentum des Mieters nur mit einer eigenen Hausratversicherung versichert.
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Tomatenstude am 22. August 2024, 13:29:08
Zitat von: Vollloser am 22. August 2024, 07:47:42Hallo liebe Fachspezis, ich habe wieder eine spezielle Frage.

Kann man, geht das, macht es Sinn, zu versuchen, eine Hausratversicherung als "Mehrbedarf", oder so, beim Jobcenter zu beantragen ?
Und wenn ja, wie genau ?

Herzlichen Dank !
Schwierig. Die Versicherung dient dazu im Falle einer Zerstörung des Mobiliars und co, neues zu beschaffen.

Da das JC in dem Fall zur Erstausstattung verpflichtet ist, kann vermutlich keine Versicherung geltend gemacht werden.

Absetzen bei Einkommen ausgenommen.
Titel: Aw: Hausratversicherung - als Mehrbedarf beantragen, oder so ?
Beitrag von: Vollloser am 24. August 2024, 11:40:04
Danke für eure Antworten !  :smile: