Moin,
eine Klientin muss ihren russischen Pass verlängern. Sie wohnt an der dänischen Grenze und muss dafür nach Berlin, weil das russische Konsulat in Hamburg geschlossen wurde. Sie ist über 60 Jahre alt und nicht gesund. Das Sozialzentrum verweigert ihr Reisekosten incl. einer Übernachtung, obwohl sie es innerhalb eines Tages weder zeitlich noch konstitutionmäßig schaffen kann. Ist das rechtens?
Vielen Dank für eure Antworten,
Marty
Kurze Gegenfrage:
Was hat der dt. Sozialstaat damit zu tun, einer Russin zu helfen, Ihren russischen Ausweis zu verlängern?
:ironie:
Soll sie doch bei Putin anrufen und das Reisegeld verlangen!
Hier wäre die Überlegung ob es nicht besser wäre im Konsulat ein Freifahrschein nach Russland
zu beantragen, wenn sie Wert darauf legt Russische Staatsbürgerin zu bleiben darf sie auch dort leben.
Auch dort gibt es Sozialhilfe.
Für wen und was ist ein
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 12:22:42Sozialzentrum
denn überhaupt zuständig? Ich kenne sowas gar nicht.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 16:20:55Hier wäre die Überlegung ob es nicht besser wäre im Konsulat ein Freifahrschein nach Russland
zu beantragen, wenn sie Wert darauf legt Russische Staatsbürgerin zu bleiben darf sie auch dort leben.
Auch dort gibt es Sozialhilfe.
wer weiß was da los ist vieleicht lebte sie ja auf der Krim und ist auf der Flucht vor dem Krieg und möchte ihre Russische Staatsbürgerschaft erhalten bevor die Ukraine da alles zurückerobert wäre doch denkbar oder?
Ich finde diese Anfeindungen, nur weil es sich um eine russische Staatsbürgerin handelt, auch etwas befremdlich.
In welchem Leistungssystem hängt sie denn rum? SGBXII?
Wäre da Mehrbedarf oder ein Darlehen möglich?
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat muss Sie das russische Dokument nicht verlängern.
Die Frage ist also warum muss sie verlängern und warum hat sie hier Anspruch auf Stütze.
Ich bin dagegen das bei uns Leute leben die unbedingt auch Ausländer bleiben wollen.
Ohne Bereitschaft zur Integration sollte es keine Stütze geben.
Deutsche Fahrkosten um den russischen Ausweis zu verlängern schon gar nicht.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Die Frage ist also warum muss sie verlängern und warum hat sie hier Anspruch auf Stütze
wahrscheinlich, weil sie lange genug da ist, um ein Aufenthaltsrecht zu besitzen. Eventuell hat sie vorher auch 30 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Oder ist Kind russischer Eltern, die hergekommen sind.
Und P.S. Pässe muss man immer verlängern. Aktuell ist der deutsche 10 Jahre gültig. Aber auch den muss man dann verlängern.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Ohne Bereitschaft zur Integration sollte es keine Stütze geben.
Integration hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab, ebenso wie deren Erwerb oder Besitz nicht mit Integration automatisch einher geht
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Auch dort gibt es Sozialhilfe.
den hier :ironie: vergessen? Oder ist man der irrigen Ansicht, im Rest der Welt gäbe es auch nur annähernd die hiesige Sozialhilfe ?
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 12:22:42Das Sozialzentrum verweigert ihr Reisekosten incl. einer Übernachtung, obwohl sie es innerhalb eines Tages weder zeitlich noch konstitutionmäßig schaffen kann. Ist das rechtens?
Ich vermute mal, mit "Sozialzentrum" ist das Sozialamt gemeint.
Ja, das ist rechtens.
Weder das SGB II noch das SGB XII kennen Leistungen zur Verlängerung oder Ausstellung eines Ausweis- oder Passdokumentes. Vielmehr sind die Kosten dafür im Regelsatz enthalten.
Wenn der Passinhaberin dabei zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten entstehen, muss sie diese selbst tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dafür ein Darlehen nach § 67 oder § 73 SGB XII zu beantragen.
Ich bin sprachlos ob der Aggressivität bei dieser sachlich gestellten Frage. Insbesondere an dieser Stelle hätte ich das tatsächlich nicht erwartet. Da gönnt der eine Loser dem Anderen nicht das Schwarze unterm Nagel. Armselig. Traurig.
Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen: in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter.
Warum sollte der deutsche Steuerzahler auch das noch mitfinanzieren? Sicherlich kann ein gewisser Zwerg im Kremlbunker seinen im Ausland lebenden Russlandpatrioten ein paar Rubel spendieren.
Zitat von: malsumis am 22. August 2024, 23:42:59Warum sollte der deutsche Steuerzahler auch das noch mitfinanzieren?
Die Frage ist, ist das eine Sozialleistung. Die Antwort ist ja, nach § xx oder nein, das ist nicht enthalten.
@Marty es ist schon verständlich das durch die Kriege die Putin führt ein russischer Pass
das letzte ist was begehrenswert wäre.
Schon allein der Gedanke das für dessen Verlängerung der Deutsche Staat eine Leistung erbringen soll
ruft bei mir eine gewisse Übelkeit hervor.
Die Frage zu stellen ist also grenzwertig.
Auch dann wenn die Frau das Deutsche Grundgesetz achtet und hier integriert ist.
@ Marty,
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Ich bin sprachlos ob der Aggressivität bei dieser sachlich gestellten Frage.
Das dir hier die meisten Antworten nicht gefallen, kann ich nachvollziehen, aber Agressivität kann ich hier nicht feststellen.
Der dt. Staat ist keine eierlegende Wollmichsau!
...und noch eins:
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Da gönnt der eine Loser dem Anderen nicht das Schwarze unterm Nagel. Armselig. Traurig.
Ich bin nicht abhängig, kann gönnen, aber sicher nicht in diesem Fall!
Zitat von: OLD-MAN am 23. August 2024, 08:19:03@ Marty,
Das dir hier die meisten Antworten nicht gefallen, kann ich nachvollziehen, aber Agressivität kann ich hier nicht feststellen.
Keine Aggressivität? Bemerkenswert.
Allein, dass man jemand vorwirft, warum er nicht sofort seine Staatsangehörigkeit aufgibt oder sonst wahlweise gleich ausreist, wenn der herrschende Präsident und seine Taten abgelehnt wird.
Zitat von: OLD-MAN am 23. August 2024, 08:19:03Der dt. Staat ist keine eierlegende Wollmichsau!
Das wird in anderen Fragen zuweilen auch erwartet, ohne, dass solche vorwurfsvollen und hämischen Antworten kommen, wieso man überhaupt die Staatsangehörigkeit benötige und an wen man sich doch bitte zu wenden habe usw.
Zitat von: OLD-MAN am 23. August 2024, 08:19:03...und noch eins:
Ich bin nicht abhängig, kann gönnen, aber sicher nicht in diesem Fall!
Und auch nicht sachlich bleiben.
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Da gönnt der eine Loser dem Anderen nicht das Schwarze unterm Nagel. Armselig. Traurig.
Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen:
Inwiefern unterscheidet sich jetzt Deine "Aggressivität" von der der Anderen?
Die Antworten waren sicher unhöflich, was jedoch durchaus verständlich ist, wenn man die Ungleichbehandlung bedenkt, dass die Deutschen ständig als Schmarotzer beschimpft werden, jedoch gleichzeitig Ausländer nach immer "mehr" rufen und nicht selten auch mehr bekommen.
Darauf mit Beschimpfungen und Herabwürdigungen zu reagieren, wie Du es tust, bestätigt genau die Wahrnehmung, die zu dieser Reaktion geführt hat.
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen: in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter.
Sozialzentren haben bestimmt manche mit dem Kommunaler Sozialverband verwechselt und hat hier mit Bürgergeld nichts zu tun.
Eingliederungs- und Sozialhilfe, Leistungserbringer
Der Kommunale Sozialverband ist nach dem Landesrecht neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sowohl Träger der Eingliederungshilfe als auch Träger der Sozialhilfe.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat muss Sie das russische Dokument nicht verlängern.
wenn es denn so ist
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Die Frage ist also warum muss sie verlängern und warum hat sie hier Anspruch auf Stütze.
das würde mich tatsächlich auch interessieren
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Ich bin dagegen das bei uns Leute leben die unbedingt auch Ausländer bleiben wollen.
das bleibt sie auch mit einem deutschen Pass. Ganz ehrlich, hätte ich die Wahl... hätte ich auch lieber zwei Staatsbürgerschaften als nur eine :zwinker: Zudem gibt es in DE mehr als genug "deutsche" Staatsbürger mit Migrationshintergrund aus zum Bsp. Afrika oder Nahost... die sich nicht im geringsten integrieren. Da macht niemand ein Fass auf aber wenn manch Einer Russland hört
geht das gepöbel los.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Ohne Bereitschaft zur Integration sollte es keine Stütze geben.
Einen Pass abzugeben wertest du als Bereitschaft zur Integration? Na wenns nur das wäre...
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Deutsche Fahrkosten um den russischen Ausweis zu verlängern schon gar nicht.
bekommt sie lt. Ottokar auch nicht. Von daher, ist doch alles gut.
Zitat von: anne am 23. August 2024, 14:05:32Einen Pass abzugeben wertest du als Bereitschaft zur Integration?
Na sicher. Nicht dass die bei nächsten "Wahlen" wieder mal Schlange stehen, um für ihren Kriegstreiber, der uns mit Atomwaffen droht, die Stimme zu geben. Kannst dir ja mal auf YouTube das Video Fabian Köster als Russia-Today-Reporter bei den Putin-Wahlen heute-show vom 22.03.2024 angucken.
Es heißt, nur ein Bruchteil der Russen in Deutschland - auch die mit doppelter Staatsbürgerschaft - nehmen an der Präsidentenwahl teil. Ausserdem heißt es doch immer, die Wahlen fallen sowieso so aus, wie es Putin gefällt. Sollte dem nicht so sein, könnten Russen in Deutschland auch die Opposition wählen - wenn es denn Kandidaten gibt -. Das würde sich dann positv auf Deutschland auswirken.
Zitat von: malsumis am 23. August 2024, 15:23:18Kannst dir ja mal auf YouTube das Video Fabian Köster als Russia-Today-Reporter bei den Putin-Wahlen heute-show vom 22.03.2024 angucken.
Ja, diese Menschen gibt es auch. Wie auch die Erdogan Anhänger. Aber wie bereits erwähnt... anderen Wählern nimmst du dann auch die Möglichkeit, Opposition zu wählen.
Im Grunde ist es aber iwie richtig
eigentlich dürfte nur für das Land gewählt werden, in dem die wahlberechtigte Person lebt. Vllt. solltest du da mal die Ampel anschreiben... was die so davon halten würde...
Moment, die Frage wurde schon beantwortet
https://www.tagesschau.de/bundesrat-doppelpass-100.html
die Ampel, insbesondere die Grünen, begrüssen das doppelte Wahlrecht für Migranten.
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen
Einfach nur Ekelhaft, was du hier ablässt!
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
Nur mal zur Info, das ist längst nicht überall so!
Bei den meisten Optionskommunen nennt sich auch ein JC, JC!
Wenn die Frau halt einen russischen Pass hat, ist es schon ihr Problem wie sie diesen verlängern lassen kann.
Deutsche müssen auch oft in die nächste Stadt dafür fahren.
Auch die müssen die Fahrkarte selber zahlen.
Warum nur wollen Ausländer ständig eine Sonderbehandlung haben?
Fahrkarte für einen ICE + Übernachtung, noch andere Wünsche?
Und NEIN wir können nichts dafür, dass nicht in jeder Stadt eine russische Botschaft vorhanden ist.
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
Nur um das abschließend noch klarzustellen: deine Aussage ist nachweislich falsch.
§ 6d SGB II schreibt vor, dass auch Optionskommunen die Bezeichnung "Jobcenter" führen müssen.
Hier wäre das im Übrigen das Jobcenter Nordfriesland (https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/).
Zumindest die 60jährige kranke Russin sollte doch wissen, wer ihr die Leistung verweigert hat und das Jobcenter ist nunmal kein Sozialzentrum.
Was mich zu der Vermutung führt, dass die Russin ebenso wie deren Problem frei erfunden sind und du hier lediglich herumpöbeln willst.
Sozialzentrum scheint ein Behördenkonglomerat dort zu sein:
https://www.husum.org/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Sozialzentrum-Husum-und-Umland-mit-Jobcenter-/Grundsicherung-f%C3%BCr-Arbeitsuchende-nach-dem-SGB-II-Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV-.php?object=tx,3215.2&ModID=10&FID=38.3.1&NavID=2214.73&La=1&call=1&ort=38.1
ZitatAn wen muss ich mich wenden?
An das örtlich zuständige Jobcenter.
In den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren.l
Ansonsten ist die Antwort doch klar: es gibt nichts, jedenfalls keine Beihilfe:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_33_17_R.html
ZitatDie Kosten für die Beschaffung eines Passes sind auch für ausländische Arbeitslosengeld II-Bezieher vom Regelbedarf grundsätzlich umfasst.
Aber mal rein interessehalber an den TE:
Wieso "Klientin"?
Welcher Aufenthaltsstatus?
Warum in Deutschland?
Keine Verwandten hier?
Zitat von: TripleH am 23. August 2024, 22:12:08Ansonsten ist die Antwort doch klar: es gibt nichts, jedenfalls keine Beihilfe:
und damit endet der sachliche Teil der Antwort. Ja, es ist rechtens, dass es nichts gibt. Punkt.
Und mit der Abgabe eines Passes ist niemand gleich "integriert" und noch weniger sozialisiert.
ZitatIn den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren
Soweit hatte ich das gar nicht gelesen.
Als Sozialzentrum bezeichnet man dort also ein Gebäude, in welchem verschiedene Sozialleistungsbehörden gemeinsam ihre Kunden empfangen.
Ein Sozialzentrum ist aber keine Behörde und auch keine definierte Bezeichnung, Sozialzentren findet man deshalb auch in Krankenhäusern, beim ASB, der Diakonie uvm. - auch in Norddeutschland.
Man muss also zwingend nachfragen, ob eine Behörde gemeint ist und welche.
Und die Behauptung
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
ist und bleibt inkompetenter Unfug.
Wer selbst absolut keine Ahnung hat und Andere als Loser, Armselig, Traurig und elenden Haufen bezeichnet, ist selbst all das, was er da Anderen unterstellt, und damit hier definitiv falsch.
Zitat von: Ottokar am 25. August 2024, 10:16:08Man muss also zwingend nachfragen, ob eine Behörde gemeint ist und welche.
Natürlich. Sollte nur als Ergänzung dienen, weil der Vorwurf kam, der Sachverhalt wäre gefakt. Im Prinzip ist der Sachverhalt angesichts des hohen ausländischen Personenkreises, der inzwischen von deutschen Sozialleistungen profitiert, nicht so selten und Gott sei Dank bereits sowohl durch den AS Senat als auch den SO Senat des BSG höchstrichterlich geklärt, dass es dafür keine Beihilfe gibt.
Zu beantworten, ob ein Darlehen in Frage käme, fehlen die notwendigen Angaben zum Aufenthaltstitel, Schonvermögen usw.
Was ist ein AS Senat?
Was ist ein SO Senat?
AS = SGB II
SO = SGB XII
Das sind die Buchstaben in den Urteilen.
Z. B.
Bundessozialgericht
Urteil vom 12.09.2018, B 4 AS 33/17 R
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Kosten für die Beschaffung eines ausländischen Reisepasses
und
Bundessozialgericht Urt. v. 29.05.2019, Az.: B 8 SO 14/17 R
Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII; Keine Übernahme der Kosten für die Passbeschaffung
Das sind Sachgebietskennzeichen
AS = Arbeitssuchende
SO = Sozialhilfe
https://www.gerichtsaktenzeichen.de/aufbau-der-gerichtsaktenzeichen/gerichtsaktenzeichen-in-der-sozialgerichtsbarkeit/#sachgebietskennzeichen