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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PetraL am 22. August 2024, 16:29:47

Titel: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: PetraL am 22. August 2024, 16:29:47
Hallo, ihr Lieben. Habe eine kurze Frage: Ist es jetzt nach dieser ganzen Umstellung der Kommunikation mit dem Jobcenter auf dieses Online-Portal noch zulässig, einen Widerspruch per Fax zu übermitteln? Oder kann der dann bereits als "nicht formgerecht" abgelehnt werden?
Vielen lieben Dank  :smile:
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 17:10:53
PetraL

Zitat von: PetraL am 22. August 2024, 16:29:47mit dem Jobcenter auf dieses Online-Portal noch zulässig, einen Widerspruch per Fax zu übermitteln?
Obwohl ich mich mit diesem Online Portal nicht auskenne und nicht weiß zu was man sich verpflichtet wenn man unterschreibt
Würde ich sagen das es zulässig ist.
Aber besser du schaust mal nach was du da unterschrieben hast nicht das es für solche "User" nicht mehrt gilt.

Ich persönlich werde das nie nutzen denn egal was das JC als neu und gut verkauft ist für mich als nicht Vorteilhaft zu betrachten. Ich bleibe bei bewährtem da habe ich alles was ich brauche in Papier und auf dem Computer mit Abgabebestätigung und damit meine Nachweise die ja anscheinend nicht immer möglich sind bei der E-Akte wie ich schon vermehrt im Forum gelesen habe.

MfG FN
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: PetraL am 22. August 2024, 17:27:27
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 17:10:53Aber besser du schaust mal nach was du da unterschrieben hast nicht das es für solche "User" nicht mehrt gilt.
:weisnich: Hmmm ... da weiß ich jetzt nicht, wo ich das nachschauen könnte - aber da ging es eigentlich nur darum, dass man Bescheide und Schreiben, die bereits per "digitalem Verwaltungsprozess" in digitaler Form vorliegen, nur noch dort bekommt, nicht mehr per Post. (Vor der Umstellung konnte man noch anklicken, dass man das Zeuch auch nochmal per Post bekommen möchte, das ist jetzt weggefallen.) Und alles andere ("noch nicht digitalisierte Verwaltungsprozesse") bekommt man weiterhin (noch) ausschließlich per Post.  :weisnich:
Ich finde das übrigens nicht so übel, denn die Kommunikation funktioniert so - zumindest bis jetzt - um Längen besser und vor allem sehr viel schneller. Das Hochladen von Unterlagen und die Online-Abgabe der abschließenden EKS haben jetzt auch tadellos funktioniert.
Ok, bis ich endlich mal Zugang zu den Funktionen hatte war es ein langer, langwieriger und sehr steiniger Weg, aber jetzt tut's  :zwinker:
Also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es per Fax nach wie vor geht, denn die Online-Funktion für einen Widerspruch kann ich - mangels speziellem Ausweis - leider nicht nutzen. (An dem "barrierefrei" sollten die mal noch kräftig arbeiten ...)
:danke:
P.S.: Nachweis geht online auch super-einfach, das ist kein Problem.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 18:05:07
PetraL

Zitat von: PetraL am 22. August 2024, 17:27:27Also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es per Fax nach wie vor geht, denn die Online-Funktion für einen Widerspruch kann ich - mangels speziellem Ausweis - leider nicht nutzen.
Warte mal was andere User schreiben!

Spezialausweis wegen einem Widerspruch  :schock:
Ja genau so was meinte ich im Erstbeitrag.
Naja wenn es keinen Widerspruchsbutton oder sowas gibt kann es schon passieren dass das dann von "Staatsgläubigen" (um es mal so zu nennen) als nicht möglich hingenommen wird.

MfG FN
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: PetraL am 22. August 2024, 18:34:06
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 18:05:07Spezialausweis wegen einem Widerspruch 
Ja, tatsächlich. Ist unglaublich, aber - leider !! - wahr.
Damit man im Portal den Online-Widerspruch nutzen kann, muss man irgendsonen digitalen Ausweis haben.
WBA geht, Anlagen zum WBA gehen - aber Widerspruch verlangt "Zum Einlegen eines Widerspruchs Online ist es erforderlich, dass Sie Ihre Identität mit einem gültigen Ausweisdokument bestätigen. Dies kann über eine der folgenden Möglichkeiten erfolgen: elektronischen Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), eID-Card oder Online-Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes"...
Hab ich halt alles nicht, nur einen popeligen Reisepass, der aber noch 2 Jahre gültig ist (und so lange werde ich auch nix neues kaufen, kostet ja ein Schweine-Geld).
P.S.: Aber, da kommt mir gerade die Idee, vielleicht einfach nochmal beim Technischen Support anzurufen - vielleicht fehlt mir ja da auch wieder irgendeine Freischaltung?  :scratch:  :weisnich:
Denn du hast natürlich vollkommen recht: SINN ergibt das nicht! (Allerdings: was ergibt schon Sinn bei den Jobcentern? :zwinker:
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Sheherazade am 23. August 2024, 09:16:34
ZitatIst ein Widerspruch per Fax zulässig?

Prinzipiell kann ein Widerspruch per Fax eingelegt werden. Auf einem Fax ist zwar keine Originalunterschrift vorhanden. Dafür weist das Fax aber eine Kopie der handschriftlichen Unterschrift auf. Wenn der Widerspruch dem Absender zweifelsfrei und eindeutig zugeordnet werden kann, wird die Behörde den Widerspruch auch dann anerkennen, wenn er als Fax eingereicht wurde.

Letztlich ist aber die Rechtsbehelfsbelehrung maßgeblich. Wenn dort ausdrücklich steht, dass ein Widerspruch nur schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden kann und weder in der Rechtsbehelfsbelehrung noch sonst irgendwo auf dem Bescheid eine Faxnummer angegeben ist, wird ein Widerspruch per Fax nicht akzeptiert werden.
Quelle und mehr Infos (https://www.faxvorlagen-druckvorlagen.de/ist-ein-widerspruch-per-fax-zulaessig/)

Ich persönlich würde dabei auf Nummer Sicher gehen und wenn die Frist kurz vor Ablauf ist, den Widerspruch zwar per Fax senden, aber im Schreiben darauf hinweisen, dass das Original per Post nachgesendet wird - und den Brief dann auch per einfacher Briefpost hinterher senden.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Ottokar am 23. August 2024, 09:44:05
Das JC darf keine rechtssicheren Zustellwege verbieten.
Ein unterschriebener Widerspruch per Fax mit Sendebestätigung übermittelt gilt weiterhin als rechtswirksam erhoben. Maßgeblich ist dabei die Übermittlung des Willens mit eigenhändiger Unterschrift und die lesbare Zustellung beim Empfänger. Mit "lesbar" ist gemeint, dass ein Schriftstück materiell vorliegt, also wie ein Brief. (Druckt das Faxgerät das Fax nicht aus, geht das zu Lasten des JC.)
Nach meiner Kenntnis kann ein Widerspruch auf diese Weise über das Portal Jobcenter Digital gar nicht eingelegt werden, da das Hochladen eines Dokumentes auf einen Server der BA keine Zustellung beim JC bedingt und auch nicht in einem materiell vorliegenden Schriftstück resultiert, sondern nur digital/elektronisch vorliegt.
Elektronisch kann man einen Widerspruch derzeit nur rechtssicher über De-Mail eingelegt werden (§ 36a Abs. 2a Nr. 2 lt. d SGB I).
Das Portal Jobcenter Digital erfüllt imho nicht die Anforderungen des § 36a Abs. 2a SGB I, weshalb es dort auch immer wieder Ärger mit hochgeladenen aber nicht unterschriebenen Dokumenten gibt.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Rotti am 23. August 2024, 09:54:36
Zitat von: PetraL am 22. August 2024, 18:34:06Identität mit einem gültigen Ausweisdokument bestätigen. Dies kann über eine der folgenden Möglichkeiten erfolgen: elektronischen Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), eID-Card oder Online-Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes"...
du meinst sicher auch das eine Bestätigung der Person mit dem Handy falls da ein Chip eingebaut ist sich ins System mit der AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion einloggen kann.

Zitat von: Ottokar am 23. August 2024, 09:44:05Elektronisch kann man einen Widerspruch derzeit nur rechtssicher über De-Mail eingelegt werden (§ 36a Abs. 2a Nr. 2 lt. d SGB I).
Da gibt es jetzt nur einen Anbieter und der ist sehr teuer die anderen haben das alle eingestellt und wenn da bei der Behörde keine funktionierente Faxnummer angegeben ist bleibt nur noch Einschreiben als Nachweis.

Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: dj3d am 23. August 2024, 10:07:01
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-ueberpruefungsantrag-per-fax-jobcenter-duerfen-zugang-nicht-pauschal-bestreiten
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 11:04:57
Zitat von: Rotti am 23. August 2024, 09:54:36Da gibt es jetzt nur einen Anbieter und der ist sehr teuer die anderen haben das alle eingestellt und wenn da bei der Behörde keine funktionierente Faxnummer angegeben ist bleibt nur noch Einschreiben als Nachweis.


Einschreiben nur bedingt, da die gegenseite sagen kann, es waren leere Blätter drin. Wenn schon Einschreiben, dann nur mit genug Zeugen...

Und die De-Mail hat für uns auch nur Nachteile, da rate ich dringend von ab. Viele möglichkeiten haben wir, als Bürger leider nicht.

Fax mit erweitertem Sendebericht, Abgabe mit bestätigung auf einer Kopie oder mit Zeugen.

Nach aktuellen Stand darf man das mittel frei Wählen. Also egal ob man bei diesem rechtlich unsicheren Digital mitmacht oder nicht. Nimm den Weg, der dir lieber ist. Für den Nachweis, nimm am besten das Fax mit dem erweitertem Sendebericht.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: malsumis am 23. August 2024, 15:12:58
Zitat von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 11:04:57Einschreiben nur bedingt, da die gegenseite sagen kann, es waren leere Blätter drin.
Und wer wird das glauben? Der knapp bei Kasse Sozialleistungsbezieher verschwendet Portokosten für Einschreiben, um leere Blätter zu verschicken?
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Harald53 am 23. August 2024, 16:06:51
Für mich ist das Fax (nutze den Dienst von simple-fax.de seit Jahren ohne Probleme) nachwievor die beste Option wichtige Unterlagen wie z.B. Betriebskostenabrechnung, WBA etc. dem Jobcenter zukommen zu lassen.

Günstig, schnell, und mit Sendenachweis. Was will man mehr.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Rotti am 23. August 2024, 17:42:07
Zitat von: Harald53 am 23. August 2024, 16:06:51Günstig, schnell, und mit Sendenachweis. Was will man mehr.
wenn das Fax bei der Gegenseite auch funktioniert und nicht ausgeschaltet wurde.Bei meiner Behörde geht das nicht mehr mit Simple Fax vielleicht liegt es auch daran, das ich keine eigene Faxnummer habe. :weisnich:
Zitat von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 11:04:57Einschreiben nur bedingt, da die gegenseite sagen kann, es waren leere Blätter drin. Wenn schon Einschreiben, dann nur mit genug Zeugen..
bei einer Behörde sicher nicht aber wenn ich bei Telekombetreiber oder Versicherungen anschreibe lasse ich immer einen Bekannten auf der Kündigung mit Unterschreiben das funzt immer da sind dann schnell die Betätigungen bei mir raus.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 17:51:12
Zitat von: malsumis am 23. August 2024, 15:12:58
Zitat von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 11:04:57Einschreiben nur bedingt, da die gegenseite sagen kann, es waren leere Blätter drin.
Und wer wird das glauben? Der knapp bei Kasse Sozialleistungsbezieher verschwendet Portokosten für Einschreiben, um leere Blätter zu verschicken?

Nehmen wir einfach mal an du hast nen fieses Jobcenter (oder SB) erwischt und der/die sagen vor Gericht:" Tut uns leid, es war nur ein leeres Blatt drin. Da hat der Kunde X beim eintüten wohl versehentlich das falsche Blatt reingetan." Dann fragt dich der Richter:" Welches Schriftstück haben sie den hingeschickt? Können sie beweisen, das dieses Schreiben auch wirklich drin war?

Was machst du dann?

Es kann gut gehen, oder man haut auch mal Pech. Ich persönlich gehe so ein Risiko nicht ein, da die Fristen dann längst verstrichen sind. Ein nachholen ist also nicht mehr möglich.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: Rotti am 23. August 2024, 18:38:21
Zitat von: Clyde R Schrank am 23. August 2024, 17:51:12Dann fragt dich der Richter:" Welches Schriftstück haben sie den hingeschickt? Können sie beweisen, das dieses Schreiben auch wirklich drin war?
Widerspruchsstelle das steht doch auf dem Briefkuvert.
Titel: Aw: Widerspruch noch per Fax zulässig?
Beitrag von: jens123 am 23. August 2024, 19:08:58
Ich übersende wichtigere Dinge (oder wenn man merkt, die Gegenseite wartet angespannt auf einen Fehler, den man macht) mehrfach: 1. PDF-Fax, 2. E-Mail, 3. Post. 1. und 2. kosten nichts, 3. das entsprechende Entgelt (gewöhnliche Briefe haben ja jetzt auch eine Basis-Sendungsverfolgung, also ist man bereits ab 85 Cent dabei).

Die E-Mail kann man mit angehangenem Anschreiben als PDF (inkl. Unterschrift) gestalten und einfach mit "Bitte um Kenntnisnahme" titulieren.

Wenn dann eine Fachkraft oder Behörde behauptet, alle drei Varianten wären ausbleibend, kann man aufgrund seiner Nachweise mindestens Erklärungsnot auslösen. Diese Falschbehauptung aufzulösen ist dann ein Leichtes.