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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SunnyFunny am 24. August 2024, 18:20:35

Titel: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: SunnyFunny am 24. August 2024, 18:20:35
Hallo zusammen,
Vorab möchte ich um Nachsicht bitten, falls ich hier mit meinem Anliegen falsch bin. Ist ganz schön anstrengend wegen der kleinen Schrift und unübersichtlich hier, wenn man was bestimmtes sucht. Bin schon seit einer halben Stunde dran und mir läuft eigentlich wegen anderer wichtiger Dinge (Anlage schreiben für die Beantragung des GdB) die Zeit weg.

Nun zu meinem Anliegen:
Am Freitag 23.8., als wir außer Haus waren, hat der Mann unserer Vermieterin in der Wohnung unter unserer Wohnung die Küche abgefackelt. In unserer Wohnung ist scheinbar kein Schaden entstanden. Dennoch sind wir damit beschäftigt Böden, Möbel usw. seit Stunden mehrmals zu wischen und zu putzen... Ich habe schon ein Schreiben an meine Versicherung und unsere Anwältin wegen eventueller Löschwasserschäden an unserer Waschmaschine im Keller oder durch Kurzschluss sowie dem schmierigen, rußigen Feinstaub überall, vorbereitet.

Wenn ich nun eine bestimmte Summe von meiner Versicherung für durch den Wohnungsbrand entstandenen Schaden bekäme, muss ich das dem Jobcenter melden und wird das aufs Bürgergeld als Einkommen angerechnet?

Wenn ja, dann schreibe ich der Versicherung und unserer Anwältin lieber nicht, um das volle Bürgergeld weiterhin beziehen zu können, denn wir sind froh, wenn von den fast 1.000,-€ Miete, bei meinem Freund von der Rente noch knapp 190,-€ bis Monatsende und vom Bürgergeld auf meinem Konto in Woche 3 noch 20-60,-€ drauf sind.

Vielen Dank und allen ein angenehmes Wochenende  :flag:
Titel: Aw: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 22:46:12
Zitat von: SunnyFunny am 24. August 2024, 18:20:35Wenn ich nun eine bestimmte Summe von meiner Versicherung für durch den Wohnungsbrand entstandenen Schaden bekäme, muss ich das dem Jobcenter melden und wird das aufs Bürgergeld als Einkommen angerechnet?

Wenn ja, dann schreibe ich der Versicherung und unserer Anwältin lieber nicht, um das volle Bürgergeld weiterhin beziehen zu können, denn wir sind froh, wenn von den fast 1.000,-€ Miete, bei meinem Freund von der Rente noch knapp 190,-€ bis Monatsende und vom Bürgergeld auf meinem Konto in Woche 3 noch 20-60,-€ drauf sind.
Ich vermute (nur) nein, das wird nicht angerechnet.

Sollte irgendwas angerechnet werden, hast Du aber in keinem Fall weniger als vorher.
Titel: Aw: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. August 2024, 12:56:07
SunnyFunny

Schadensersatzleistungen werden nicht angerechnet.
s. Anhang

Zitat von: SunnyFunny am 24. August 2024, 18:20:35Dennoch sind wir damit beschäftigt Böden, Möbel usw. seit Stunden mehrmals zu wischen und zu putzen...
Das sollte normal von einer Fachfirma gemacht werden und diese Kosten von der Versicherung getragen werden.

MfG FN
Titel: Aw: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: SunnyFunny am 25. August 2024, 15:40:01
Ich danke dir recht herzlich und wünsche dir eine gute Zeit  :sehrgut:  :cool:
Titel: Aw: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. August 2024, 17:36:36
Zitat von: SunnyFunny am 24. August 2024, 18:20:35Ist ganz schön anstrengend wegen der kleinen Schrift und unübersichtlich hier
So unübersichtlich ist es eigentlich gar nicht.

Die Schriftgröße kann man auch selbst an seinem PC einstellen.

Bei mir im Browser geht das für jede Seite einzeln.

Genau bei dieser Seite habe ich das auch gemacht.
Titel: Aw: Geld von Versicherung bei Wohnungsbrand Anrechnung als Einkommen auf Bürgergeld?
Beitrag von: Bimba161 am 25. August 2024, 20:49:13
Was soll das Schreiben an die Anwältin, was hat die damit zu tun ?
Unter ,,Meiner Versicherung" ist da eine Hausratversicherung gemeint ?
Richtig wäre gewesen, die eigene Hausrat-Versicherung mal zu informieren und einen von Denen mal vorbeikommen zu lassen, der sich den Schaden mal anschaut, bevor stundenlang geputzt wird, hoffe es sind Fotos vor der Putzaktion gemacht worden.
Da wären eventuelle Löschwasserschäden, Kurzschlüsse oder Dreckschäden festgehalten bzw. aufgenommen worden, muss allerdings auch durch Brand bzw. Feuer entstanden sein.
So kann dann die Hausratversicherung auch regulieren und diese Regulierung als Beweis eines Versicherungsschaden dem Sachbearbeiter vorlegen, wenn er es haben möchte.
Die Fachfirma von Fettnäpfchen vorgeschlagen ist auch nicht verkehrt, entweder alles machen lassen oder gegen geringes Geld einen Kostenvoranschlag der Arbeiten.
Eine Hausratversicherung kann auch nach Kostenvoranschlag abrechnen, nicht 1 zu 1 aber für beide Seiten ein zufriedenes Ergebnis kann da schon ausgehandelt werden.
Sollte es ganz schlimm sein, könnte auch ein Hotelaufenthalt anfallen, auch mal schön  :clever: