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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 28. August 2024, 13:23:46

Titel: Zwangsweise Rente mit offener Hintertür abgeschafft
Beitrag von: selbiger am 28. August 2024, 13:23:46
Zu Zeiten von Hartz IV wurden Leistungsempfänger ab einem bestimmten Alter vom Jobcenter in die Zwangsverrentung gedrängt. Die "Zwangsverrentung" ist mit der Einführung des Bürgergeldes vorerst ausgesetzt. Allerdings hat sich der Gesetzgeber eine "Hintertür" offen gelassen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-zwangsweise-rente-mit-offener-hintertuer

und diese besagten hintertüren kan man auf breiter ebene bei urteilen finden..und solange urteile mit hintertüren fallen..sind urteile für die katz..hintertüren haben system..und sind im sinne der jeweiligen regierungen..oder anderen institutionen usw..man wiegt den kläger durch urteile zu seinem gunsten in sicherheit aber pustekuchen..
und solange so geurteilt wird...muss man sich auch nicht wundern wenn man kein vertrauen in diesen rechtsstaat hat..wenn da nichts als wischiwaschi bei rauskommt..
Titel: Aw: Zwangsweise Rente mit offener Hintertür abgeschafft
Beitrag von: orpheus am 28. August 2024, 14:57:00
Wieder so ein Artikel, in dem nur steht, es könnte eventuell sein, daß in 2 Jahren eine Regelung wieder eingesetzt wird, die bei Einführung des Bürgergeldes ausgesetzt wurde. Gibt aber dazu noch überhaupt keine Informationen, und was genaues weiß man sowieso nicht.
Gibt es denn nichts vernünftiges auf dieser Bürgergeldseite zu schreiben statt die Leute mit so einem Blabla verrückt zu machen?
Titel: Aw: Zwangsweise Rente mit offener Hintertür abgeschafft
Beitrag von: selbiger am 28. August 2024, 15:19:51
Zitat von: orpheus am 28. August 2024, 14:57:00es könnte eventuell sein, daß in 2 Jahren eine Regelung wieder eingesetzt wird

sag niemals nie..in big germonny ist alles möglich..immer schön an hintertürchen denken.. :weisnich:
Titel: Aw: Zwangsweise Rente mit offener Hintertür abgeschafft
Beitrag von: Rotti am 28. August 2024, 16:52:47
ZitatWer sich weigerte, musste dennoch vorzeitig die Rente in Anspruch nehmen
In der Praxis bedeutete dies, dass die Ämter ab dem 63. Lebensjahr die Berechtigten aufforderten, einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zu stellen.

ja das wäre toll aber nur wenn es keine Kürzungen der Rente gibt, denn mit 63 kann das JC noch eine gute Arbeitsstelle vermitteln.(Facharbeiter mangel und bis 70 arbeiten)