Hey an alle :)
Ich wollte folgendes Wissen, wie kann ich mich gegen ein vielleicht aufkommendes Kostensenkungsverfahren wehren?
Hier in dem Ortsteil wo ich wohne liegen die Mieten allgemein mittlerweile bei einer Höhe von 480-600 Euro Warm, nun ist es so das die Wohnungen auch alle zwischen 41 und 50 qm groß sind, jedenfalls ist es so..
Meine Wohnung ist 41qm groß und ich wohne in einem Mehrfamilienhaus weiter geht es damit das ich 2022/9 hier eingezogen bin und die Betriebskostenabrechnung die ich zuletzt hatte natürlich nicht für ein ganzes Jahr berechnet wurde sondern nur für das Jahr 2022 also dann eben September bis Dezember.
Schon da musste das Jobcenter damals ungefähr 150 Euro nachzahlen, die Miete wurde damals NOCH nicht erhöht es wurde aber schon drauf hingewiesen das sie sich drastisch erhöhen wird weil die Genossenschaft die günstigen Preise mit den Vertragspartnern nicht mehr halten kann.
Nun steigt meine Warmmiete von 399 auf 567 Euro und mein Vermieter möchte von mir bzw. dem Jobcenter 502 Euro nachgezahlt haben, was tue ich jetzt am besten?
Ich habe jetzt die erste Mieterhöhung überhaupt bekommen, seid ich hier wohne.
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 15:08:59Nun steigt meine Warmmiete von 399 auf 567 Euro und mein Vermieter möchte von mir bzw. dem Jobcenter 502 Euro nachgezahlt haben, was tue ich jetzt am besten?
Reden wir hier von der Betriebskostenabrechnung für 2023? Dann reichst du eine Kopie davon beim Jobcenter ein und beantragst die Übernahme.
Darf die Kaltmiete nicht maximal 20 Prozent erhöht werden in 3 Jahren, so ist jedenfalls mein Wissensstand
Aus dem Eingangsbeitrag wird nicht klar, ob sich nur die Betriebskosten erhöht haben oder auch die Kaltmiete. Sollte aber dem Schrieb des Vermieters zu entnehmen sein.
Zitat von: Sheherazade am 30. August 2024, 15:59:43Aus dem Eingangsbeitrag wird nicht klar, ob sich nur die Betriebskosten erhöht haben oder auch die Kaltmiete. Sollte aber dem Schrieb des Vermieters zu entnehmen sein.
Also die Heizkosten lagen bei 92 Euro, jetzt liegen sie bei 248 Euro.
Die Betriebskosten lagen bei 87 Euro, jetzt liegen sie bei 99 Euro.
Die Kaltmiete liegt nach wie vor bei 220,69 Euro.
Dann handelt es sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Betriebskostenabrechnung mit der du -wie von mir oben geschrieben- weiter vorgehen solltest.
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:08:45Also die Heizkosten lagen bei 92 Euro, jetzt liegen sie bei 248 Euro.
der Vormieter hatte wenig Heizkosten verbraucht
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 15:08:59Ich wollte folgendes Wissen, wie kann ich mich gegen ein vielleicht aufkommendes Kostensenkungsverfahren wehren?
da musste man erst wissen in welcher Stadt du lebst und ob die Warmmiete noch angemessen ist.
Zitat von: Rotti am 30. August 2024, 16:17:57Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:08:45Also die Heizkosten lagen bei 92 Euro, jetzt liegen sie bei 248 Euro.
der Vormieter hatte wenig Heizkosten verbraucht
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 15:08:59Ich wollte folgendes Wissen, wie kann ich mich gegen ein vielleicht aufkommendes Kostensenkungsverfahren wehren?
da musste man erst wissen in welcher Stadt du lebst und ob die Warmmiete noch angemessen ist.
Brandenburg an der Havel.
Der Vormieter war ja auch kaum hier..
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:25:31Brandenburg an der Havel.
Dann guck mal hier (https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html) nach.
Es gilt Kaltmiete + kalte Nebenkosten = Bruttokaltmiete, Heizkosten sollten in der Regel nach Bedarf übernommen werden.
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:08:45Die Betriebskosten lagen bei 87 Euro, jetzt liegen sie bei 99 Euro. Die Kaltmiete liegt nach wie vor bei 220,69 Euro.
du bist doch im grünen Bereich bei der Bruttokaltmiete 431,20€ und Heizkosten, WW
ZitatZur Prüfung der durchschnittlichen Heizkosten hat das Jobcenter Brandenburg an der Havel nach dem
Urteil vom 02.07.2009 auf den Heizspiegel für Deutschland zurückzugreifen. Aus den erhobenen
Heizdaten von rund 63.000 zentral beheizten Wohngebäuden im Bundesweiten Heizspiegel, der seit
2005 jährlich veröffentlicht wird (http://www.heizspiegel.de)
https://www.jc-brandenburg.de/files/content/PDF/Infoblatt_Wohnungswechsel_01.01.2022.pdf
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:08:45248 Euro.
248€ für Heizung und Warmwasser im Monat für 41qm. :schock:
Wasgeht1997
Normal bin ich ja relativ schmerzfrei, aber da muss ich mal saublöd nachfragen.
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 16:08:45Also die Heizkosten lagen bei 92 Euro, jetzt liegen sie bei 248 Euro.
was ist denn das für ein zugige unbeheizbare Whg. wenn man bei 41qm solche HK hat?
Oder wird so geheizt wie man es früher immer gerne den staatl. Büroangestellten nachgesagt hat. Oh zu warm mach mal das Fenster auf.
92.- habe ich bei 50qm nicht und da wird das WW noch mit dem Gas aufgeheizt.
Glaube das würde ich nicht mal erreichen wenn ich täglich ein Vollbad nehmen würde.
Wie ist denn dein Verhalten in dem erwähnten Bereich?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. August 2024, 17:27:15Glaube das würde ich nicht mal erreichen wenn ich täglich ein Vollbad nehmen würde.
bei 469€ Warmmiete gesamt würde ein Schuh daraus und wäre angemessen. :grins:
Wasgeht1997
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. August 2024, 17:27:15Normal bin ich ja relativ schmerzfrei, aber da muss ich mal saublöd nachfragen.
Das für dich wichtigste habe ich vergessen!
Wie hoch ist der Verbrauch in KWh im Vorjahr?
und in der neuesten Abrechnung?
Daran kann man sich am besten orientieren, denn ist der Verbrauch in der alten Whg in etwa so hoch wie in der neuen Whg. liegen die Kosten ja schlussendlich nur an den Preiserhöhungen. Und dann ist das der Weg um den Verdacht des verschwenderischen Heizen ausschließen zu können.
Zitat von: Wasgeht1997 am 30. August 2024, 15:08:59vielleicht aufkommendes Kostensenkungsverfahren wehren?
Jetzt gar nicht.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- 15.06.2016, B 4 AS 36/15 R
Eine Kostensenkungsaufforderung stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.
Vorrang bei einer Kostensenkungsaufforderung hat eine Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Kostensenkung (Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage).
Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse setzt jedoch voraus, dass der "Dialog" zwischen Leistungsberechtigtem und Jobcenter nach der Einwendung gegen die Kostensenkungsaufforderung beendet ist, ohne dass das Jobcenter die Kosten weiterhin für angemessen erklärt.
Erst wenn es wirklich zu einer Senkung kommt.
Und bis dahin, also ab Erhalt eines Informationsschreiben zur Kostensenkungsaufforderung, sollte man sich an dem Inhalt "Formblatt zur Wohnungssuche" (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf)
orientieren.
MfG FN
Zitat von: Rotti am 31. August 2024, 18:37:39Zitat von: Fettnäpfchen am 31. August 2024, 17:27:15Glaube das würde ich nicht mal erreichen wenn ich täglich ein Vollbad nehmen würde.
bei 469€ Warmmiete gesamt würde ein Schuh daraus und wäre angemessen. :grins:
Also mir haben 2 verschiedene Mitarbeiter meines Jobcenters gesagt das 568 Euro Warmmiete angemessen wären und ich keine Kostensenkung zu befürchten hätte, eine von den beiden Damen arbeitet in der Leistungsabteilung.