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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Susanne vom See am 31. August 2024, 14:26:20

Titel: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Susanne vom See am 31. August 2024, 14:26:20
Hej Folks,

tja, nun ist es passiert - der ganze Druck, den ich mir zum Teil selber gemacht habe und der auch vom JC kam und kommt, meine Freiberuflichkeit endlich auf solide, finanzielle Füße zu stellen, hat mich in einen Burnout manövriert.

Jetzt bin ich erstmal für den ganzen September AU gestellt, aber die Kosten meiner Selbständigkeit laufen ja weiter, Raummiete, NK, Werbung usw.

Die AU-Bescheinigung ist beim JC eingereicht, aber da mein Bewilligungszeitraum zu Ende September ausläuft und der WBA zwar schon eingereicht ist, aber aus o. g. Gründen die vorläufige EKS nicht, bin ich mir nicht sicher, wie ich hier jetzt weiter vorgehen soll oder muss.

Vielleicht hat der eine oder andere helle Kopf hier im Forum Tipps und Tricks für mich, was ich nun weiter beachten muss.

Liebe Grüße

Susanne vom See

(Dumme Kommentare können gespart werden, die schaffe ich auch selber)
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: TripleH am 31. August 2024, 14:38:44
Meinst du das im Hinblick auf die laufenden Kosten der Selbstständigkeit? Vom Jobcenter wird es bei Verlust aus der Selbstständigkeit keinen Ausgleich geben. Soweit keine Untervermietung oder Kündigung/Ruhendstellung von Verträgen möglich ist, wird es tatsächlich problematisch.

Bei der Planung der Selbstständigkeit hattest du nie in den Blick genommen, was ist, wenn du mal länger krank wirst? Sowas kann ja - unabhängig, ob im Bezug von Bürgergeld oder nicht - jedem Selbständigen mal passieren.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Jo am 31. August 2024, 16:11:51
Wenn der Bewilligungszeitraum erst Ende September ausläuft hast du ja noch Zeit für die EKS.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Susanne vom See am 01. September 2024, 12:25:04
Zitat von: TripleH am 31. August 2024, 14:38:44Bei der Planung der Selbstständigkeit hattest du nie in den Blick genommen, was ist, wenn du mal länger krank wirst? Sowas kann ja - unabhängig, ob im Bezug von Bürgergeld oder nicht - jedem Selbständigen mal passieren.

Doch, von sehr langer Hand geplant, vor 10 Jahren, gleiche Situation musste ich meine Kapitallebensversicherung durch das JC gezwungenermaßen auflösen. Dann wieder hochgerappelt, seit Corona in Ergänzung, doch die Umsätze reichen leider nicht, um komplett rauszukommen und sich wieder einen finanziellen Grundstock zu schaffen.

Wechsel in eine Festanstellung hätte mich nach spätestens 2 Wochen wieder in einen Burnout gefahren, sodass ich eh wieder beim JC vorstellig geworden wäre. Was sich dann die letzten Jahre im Kreis gedreht hätte.
So kann ich mir als Freiberuflerin wenigstens meine Arbeitszeiten und Pausen so gestalten, wie sie mir guttun und muss mich nicht fremden Zwängen beugen. Das geht wohl mal so für ein-, zwei Tage, aber spätestens nach einer Woche würde ich mit Messer ung Gabel bewaffnet auf die Belegschaft losgehen.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: TripleH am 01. September 2024, 13:00:23
Zitat von: Susanne vom See am 01. September 2024, 12:25:04Wechsel in eine Festanstellung hätte mich nach spätestens 2 Wochen wieder in einen Burnout gefahren, sodass ich eh wieder beim JC vorstellig geworden wäre.

Das ist so nicht richtig. Wenn man aus einem versicherungspflichtigen AV heraus krank wird, bekommt man erstmal Lohnfortzahlung und/oder Krankengeld.

Dein eigentliches Problem waren aber die laufenden Kosten des Gewerbes. Welche Art Hilfe hast du dir vorgestellt?
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Susanne vom See am 05. September 2024, 08:18:56
Zitat von: TripleH am 01. September 2024, 13:00:23Dein eigentliches Problem waren aber die laufenden Kosten des Gewerbes. Welche Art Hilfe hast du dir vorgestellt?

Eigentlich nur Hinweise und Tipps, wie ich hier als freiberufliche Aufstockerin mit dem JC umgehe, wenn ich jetzt gesundheitlich längerfristig ausfalle.

Bin jetzt noch den ganzen September AU geschrieben, JC fordert aber die vorläufige EKS. Gut, kann ich einreichen, aber ich weiß halt nicht, ob, wie und wann ich wieder so fit bin, dass ich mit mehr oder weniger regelmäßigen Einnahmen rechnen kann.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Sheherazade am 05. September 2024, 09:02:03
Zitat von: Susanne vom See am 05. September 2024, 08:18:56Bin jetzt noch den ganzen September AU geschrieben, JC fordert aber die vorläufige EKS. Gut, kann ich einreichen, aber ich weiß halt nicht, ob, wie und wann ich wieder so fit bin, dass ich mit mehr oder weniger regelmäßigen Einnahmen rechnen kann.

Wenn du es nicht abschätzen kannst, wer soll das sonst (ausser deinem Arzt) können? Dann trag halt einfach überall Null bei den Einnahmen der vEKS ein.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: TripleH am 05. September 2024, 18:24:46
Zitat von: Susanne vom See am 05. September 2024, 08:18:56Eigentlich nur Hinweise und Tipps, wie ich hier als freiberufliche Aufstockerin mit dem JC umgehe, wenn ich jetzt gesundheitlich längerfristig ausfalle.

Das mit dem JC ist doch einfach. So, wie Sheherazade geschrieben hat, einfach Null Einnahmen.

Aber was willst du denn nun mit deinen laufenden Kosten machen? Ist nicht das dein eigentliches Problem?
 
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Susanne vom See am 06. September 2024, 14:34:18
Zitat von: TripleH am 05. September 2024, 18:24:46
Zitat von: Susanne vom See am 05. September 2024, 08:18:56Eigentlich nur Hinweise und Tipps, wie ich hier als freiberufliche Aufstockerin mit dem JC umgehe, wenn ich jetzt gesundheitlich längerfristig ausfalle.

Das mit dem JC ist doch einfach. So, wie Sheherazade geschrieben hat, einfach Null Einnahmen.

Aber was willst du denn nun mit deinen laufenden Kosten machen? Ist nicht das dein eigentliches Problem?
 

Sind doch Betriebskosten. Die müssen ja von den € 0,00-Einnahmen abgezogen werden.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: Sheherazade am 06. September 2024, 15:07:58
Das Problem hierbei ist, dass das Jobcenter keine Verluste berücksichtigt, du bleibst also auf deinen Betriebskosten sitzen.
Titel: Aw: Bournout, AU und Selbständigkeit
Beitrag von: TripleH am 06. September 2024, 17:57:29
Zitat von: Susanne vom See am 06. September 2024, 14:34:18Sind doch Betriebskosten. Die müssen ja von den € 0,00-Einnahmen abgezogen werden.

??? Und dann? Dann hast du z. B. 6000 Euro Verlust wegen der laufenden Kosten. Was meinst du, wo du das Geld herbekommst? Das Jobcenter interessiert nur, ob du Gewinn erzielt hast, weil das Einkommen wäre. Dein Verlust spielt keine Rolle.