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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frena am 31. August 2024, 21:21:33

Titel: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 31. August 2024, 21:21:33
Guten Abend,

ich stehe vor einem dummen Problem.
Ich habe letzte Woche vom JC einen Brief bekommen in dem steht, dass durch einen Datenabgleich mit der Deutschen Rentenversicherung festgestellt wurde dass 2 meiner Kinder Leistungen von einem anderen JC bekommen.
Deswegen werden die Leistungen vorläufig eingestellt.

Es wurde der Bescheid von dem anderen JC gefordert und eine Stellungnahme meinerseits.
Frist bis zum 4.9.24.

Ich, blauäugig wie ich bin, dachte, dass ich bis zum 4.9. Zeit habe zu reagieren und erstmal nix passiert. Bis ich gestern gesehen habe, dass kein Geld eingegangen ist.
Das Problem ist, außer Miete (Dank Unterhaltsvorschuss) kann ich jetzt nichts mehr zahlen und hab kein Geld.

Zum Hintergrund:
Letztes Jahr im Juni habe ich dem JC pflichtgemäß mitgeteilt, dass mein noch Ehemann ausgezogen ist.
Seit September gehen die Kinder regelmäßig übers Wochenende und teilweise in den Ferien zu ihm. (Ich weiß nicht ob ich das auch hätte mitteilen müssen. Aber eigentlich ist das ja nicht Leistungsrelevant)

Ich hatte mir schon eine Antwort formuliert, weiß aber nicht ob die so gut und ausreichend ist.
Und ich weiß, ich hätte schneller reagieren müssen/sollen, aber wie gesagt, blauäugig. Außerdem lag ich die Woche flach (krank).

Ich dachte die Antwort in etwa so:
ZitatSehr geehrte Frau JC,

zu Ihrem oben genannten Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Ich kann Ihnen keinen Bescheid aus Papa JC vorlegen, da ich keinen habe.
Ich habe mit dem Jobcenter Papa nichts zu tun.
Meine Kinder 3 und 2 sowie 1 sind allerdings regelmäßig über das Wochenende bei Ihrem Vater in der nähe von JC Papa.
Dieser erhält, nach meinem Wissen, Leistungen vom Jobcenter Papa.
Auf seine Bescheide habe ich keinen Zugriff

Da ich keinen Bescheid vorlegen kann, sollte ich meiner Mitwirkungspflicht mit dieser Stellungnahme ausreichend nachgekommen sein und eine Einstellung der Leistung unnötig.


Mit freundlichen Grüßen

Ich würde mich freuen, wenn jemand bereit ist mir zu helfen.
Liebe Grüße
Frena
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 10. September 2024, 21:13:39
Guten Abend.
Ich hatte letzte Woche Montag den Brief in Kasten geworfen, also sollte das Amt den nun seit knapp einer Woche haben.
Bisher habe ich weder Geld noch eine Antwort bekommen.
Könnte/sollte ich einen Antrag auf vorläufige Zahlung stellen?
Ich hab denen ja alles gesagt was ich sagen konnte.

Außerdem hatte ich um den 23.7. dem Amt mitgeteilt, dass meine Miete erhöht wurde und um Erstattung der Nebenkostenabrechnung gebeten.
Dazu hab ich auch noch keine Reaktion bekommen.
Sollte das nicht unabhängig davon sein? Zumindest die Erstattung?
Im Brief vom Amt wegen den Kindern war allerdings auch irgendwie eine andere "Kundennummer" die ändert sich irgendwie in toller Regelmäßigkeit...
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: malsumis am 10. September 2024, 23:45:20
immer noch keine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragt?
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2024, 10:11:06
Die Einstellung der dir zustehenden Leistung ist ganz klar rechtswdrig, den der Aufenthalts der Kinder beeinflusst deinen Leistungsansprch nicht.
Auch die Einstellung der den Kindern zustehenden Leistung ohne vorherige Prüfung des Aufenthalts der Kinder ist ganz klar rechtswdrig.
Das die Kinder bei einem anderen JC Leistungen bekommen, bedeutet nicht, dass diese Leistungen rechtmäßig erbracht werden.
Wenn die Kinder sich nur besuchsweise beim Kindsvater aufhalten, hat dieser i.d.R. keinen Anspruch auf Bürgergeld für die Kinder. Den gibt es nur bei einem wechselseitigen 50:50 Betreuungsmodell.

Ich empfehle hier sofort Widerspruch gegen die klar rechtswidrige vorläufige Zahlungseinstellung einzulegen.
Zeitgleich sollte beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des dir und den Kindern zustehenden Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung jeweils wie oben.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 11. September 2024, 23:57:04
Hallo Ottokar, danke für deine Antwort.
In dem Brief steht aber nicht, dass ich die Option habe zu widersprechen. Sollte es da stehen?
Ich hatte ja gehofft, da ich kooperativ bin und alles dazu gesagt habe, was ich weiß, bearbeiten die das zügig und ich bekomme mein Geld.
Offensichtlich habe ich mich da geirrt.

Soweit ich weiß, bekommt mein noch-Mann irgendwelches Geld für die Fahrten und vielleicht auch um Essen zu kaufen. Er wollte vor ner Weile ne Liste wann er die Kinder hatte.
Aber selbst wenn, sind die Kinder ja fast die ganze Zeit hier.

Edit:
Ich hab mich an einem Widerspruch versucht.

Zitathiermit widerspreche ich der vorläufigen Leistungseinstellung.

Die Einstellung der mir zustehenden Leistungen ist ganz klar rechtswidrig, denn der Aufenthalt meiner Kinder beeinflusst meinen Leistungsanspruch nicht.
Auch die Einstellung der den Kindern zustehenden Leistungen ohne vorherige Prüfung des Aufenthalts ist rechtswidrig.
Sollten die Kinder Leistungen von einem anderen Jobcenter bekommen, so steht nicht fest, dass diese Leistungen rechtmäßig erbracht werden.
Sie selbst haben geschrieben, dass Ihnen nichts über die Leistungen aus PapaJC bekannt ist, somit auch nicht die Höhe oder Rechtmäßigkeit dieser Leistungen.


Zudem habe ich mit meinem Brief vom 28.08.2024 bereits erklärt, dass ich nicht weiß um welche Leistungen es sich handeln soll und ich keinen Bescheid vorlegen kann, da ich keinen Bescheid aus PapaJC habe.

Die Kinder und ich leben nach wie vor unter der Ihnen bekannten Adresse, durch die Einstellung der Leistungen ist unser Lebensunterhalt nicht mehr gesichert.

Das mit dem Gericht muss ich auch noch in Angriff nehmen.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Ottokar am 12. September 2024, 13:41:27
Die Mitteilung einer vorläufigen Zahlungseinstellung ist kein Verwaltungsakt.
Einer Behördenhandlung zu widersprechen ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Rechtsmittel des Widerspruches gegen einen Verwaltungsakt. Das JC muss im Wege der Auslegung ermitteln, ob ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt vorliegt, oder nur eine gegen die Behördenhandlung gerichtete Stellungnahme.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 12. September 2024, 23:14:01
Danke Ottokar für deine Mühen.
Allerdings hatte ich heute einen Bescheid im Briefkasten und Nachmittags auch Geld auf dem Konto.
Ich werde das alles morgen hochladen, sind 16 Seiten oder so, einiges zu anonymisieren.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 13. September 2024, 23:53:48
Hier hab ich einen Aufhebungsbescheid und einen neuen Bescheid wegen temporärer BG.
Aber was bringt mir der Alleinerziehenden Mehrbedarf, wenn die mir fast alles davon wieder abziehen, weil die Kinder ab und zu beim Papa sind?
Scheinbar ist das rechtens, aber nachvollziehen kann ich das nicht wirklich.
Ja, Papa braucht auch bissi Geld. Aber er zahlt keine Klamotten und alles...


wenn ich wieder posten darf, lade ich die restlichen Sachen hoch.
Da ist noch was wegen einer Mieterhöhung.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 14. September 2024, 01:10:37
Es gibt auch noch 2 Forderungen vom JC, einmal eine Umgangsvereinbarung und die Nebenkostenabrechnung.
Aber von der Abrechnung haben die das Anschreiben und die Aufstellung vom Vermieter, das einzige was noch fehlt ist die Abrechnung vom Heizung und Wasser Anbieter.
Aber was wollen die da prüfen? wie oft wir duschen?

Die Umgangsvereinbarung die wir haben sieht ungefähr so aus:
ZitatDie Kinder werden hauptsächlich von der Mutter betreut.
Wir vereinbaren die Betreuung/Umgangszeiten bei Bedarf z.B. Änderung der Umstände neu, wobei wir den groben Umfang beibehalten.

Der Vater betreut die Kinder alle 14 Tage über das Wochenende.
Er holt die Kinder am Freitag um 15:00 Uhr ab und bringt sie am Sonntag um 18:00 Uhr zurück.
Sollte das Wochenende ein langes Wochenende sein, z.B. Christi Himmelfahrt, so bleiben die Kinder entsprechend von Mittwoch bis Sonntag. Vergleichbares gilt wenn ein Feiertag am Vater-Wochenende auf Freitag oder Montag fällt.

Die Kinder werden 2-4 Wochen der gesetzlichen Schulferien beim Vater verbringen.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vereinbart, damit die Ferienplanung stattfinden kann.



Dies entspricht der Minimalregelung. Der Vater kann nach Absprache die Kinder auch darüber hinaus betreuen.
Mit Namen und so. das könnte ich noch hin schicken.
Aber was ist dann mit den Ferien? ziehen die mir dann pauschal irgendwo auch nochmal 4 Wochen ab?
zb jetzt in den Sommerferien hatte der Papa die Kinder ca 2 Wochen aber dafür auch nicht die normalen Wochenenden. Im Endeffekt hatte er die Kinder nur 5 Tage mehr als wenn er sie die normalen Wochenenden gehabt hätte.

Für Hilfe bei allen Punkten bin ich dankbar.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2024, 10:32:53
Nach den letzten Infos von dir erfüllt eure Umgangsregelung die Bedingungen, die das BSG für eine temporäre BG normiert hat.
Die Kinder haben entsprechend ihrem Aufenthalt entweder bei dir oder beim Kindsvater Anspruch auf Leistungen des SGB II, dieser Aufenthalt sollte dokumentiert und monatlich dem JC eingereicht werden.
Für die Zeit, in welcher die Kinder nicht bei dir leben, sondern beim Kindsvater, stehen dir trotzdem die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung zu.
Der Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf darf hier jedoch nicht gekürzt werden, da du überwiegend allein für die Kinder sorgst.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Sheherazade am 14. September 2024, 11:08:14
Zitat von: Frena am 13. September 2024, 23:53:48Aber was bringt mir der Alleinerziehenden Mehrbedarf, wenn die mir fast alles davon wieder abziehen, weil die Kinder ab und zu beim Papa sind?

Ich verstehe das so, dass für deine Kinder anteilig der Regelbedarf (13€/Tag x 4 Tage mit mind. 12 Stunden) gekürzt wird, weil es das ist, was sie beim Vater erhalten. Dein Mehrbedarf und die KdU bleiben unangetastet.
 
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 15. September 2024, 01:00:45
Vielen Dank für eure Antworten.
Die Kinder bekommen ja aber gar keinen Regelsatz mehr. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sind zumindest bei den großen genug um ihren Bedarf zu decken.
Deswegen überträgt das JC mir ja deren Kindergeld, teilweise.
Und ja, den Mehrbedarf kürzen die nicht. Aber ob das jetzt hier oder da abgezogen wird, im Endeffekt wird eben trotzdem ca 3/4 von dem was ich als Mehrbedarf bekommen wieder abgezogen. :-/

Also schicke ich dem JC diese Vereinbarung und erstmal fertig?



Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: turbulent am 15. September 2024, 09:33:45
Zitat von: Frena am 15. September 2024, 01:00:45Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.
Was fordern "die" denn?
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 15. September 2024, 21:21:35
@turbulent
Das hatte ich schonmal in Beitrag #8 angehängt, aber vermutlich ist das zu viel Zeug.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: turbulent am 15. September 2024, 22:48:16
Zitat von: Frena am 15. September 2024, 01:00:45Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.
Die Frage finde ich eindeutig: die Anlagen, die Du zur Nebenkostenabrechnung bekommen hast. Wenn da keine waren, hättest Du die vom Vermieter anfordern müssen, denn ohne Anlagen konntest Du ja nicht prüfen, ob alles richtig ist. (Du musst sie für Dich anfordern, nicht fürs JC. Du musst die Abrechnung überprüfen (bzw. überprüfen lassen, wenn Du das selbst nicht kannst), nicht das JC.)
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Ottokar am 16. September 2024, 10:14:35
Bei den 3 Kindern wird die monatliche Regelleistung von 390€ um 52€ gemindert, das entspricht 4 Tagen, also 2 Wochenenden im Monat. Alles anderen Leistungen bleiben wie sie sind. Das ist imho so korrekt und entspricht der Umgangsvereinbarung.
Der Bescheid ist vorläufig, d.h. am Ende des Bewilligungszeitraumes muss die Dokumentation, wann die Kinder beim Vater waren, dem JC eingereicht werden.
Sofern die Kinder öfter beim Vater waren, z.B. wegen Ferien, wird es für diesen Zeitraum dann zu einer Rückforderung von an dich für die Kinder zuviel gezahlter Regelleistung kommen.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 17. September 2024, 07:32:45
@turbulent
Ich habe ja keine x Anlagen.
Hatte ich nie und hatte das JC dementsprechend auch nie.
Was wollen die jetzt auf einmal damit?
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: turbulent am 17. September 2024, 10:04:47
Wie überprüfst Du denn Deine Nebenkostenabrechnung? Blindes Vertrauen, der Vermieter wird es schon gut mit Dir meinen?

Du (!) brauchst Anlagen. Du musst doch wissen, ob die Kosten korrekt umgelegt wurden. Oder bezahlst Du alle Rechnungen, die Du bekommst, ohne sie zu prüfen? Warum dann gerade die, bei der es um mehrere 100 Euro geht, nicht?

Und wenn Du möchtest, dass jemand Drittes Kosten für Dich übernimmt, kann dieser Dritte sich darauf verlassen (bzw. muss darauf bestehen, da es nicht eigene Gelder sind, die das JC da herausgeben soll), dass Du die Rechnungen prüfst, bevor Du eine Übernahme beantragst.
Klingt das logisch für Dich?
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Ottokar am 17. September 2024, 13:41:02
Der Mieter hat das Recht, eine Betriebskostenabrechnung zu prüfen, aber nicht die Pflicht dazu.
Das JC hat keinerlei Befugnisse, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen, so etwas gehört nicht zum Aufgabengebiet des SGB II, demzufolge darf das JC dazu auch keine Daten erheben (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X). Allerdings bringt es nichts, sich deshalb mit dem JC herumzustreiten. Wenn die Betriebskostenabrechnung Anlagen aufweist, kann man diese freiwillig dem JC vorlegen. Sollte das JC darüber hinaus Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Rechnungen und Belege fordern, geht das dann allerdings zu weit.
Titel: Aw: Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)
Beitrag von: Frena am 04. November 2024, 01:29:38
Hallo,
ich wollte einfach mal bescheid sagen was passiert ist.
Ich habe alles so hin geschickt wie hier gesagt, das Schreiben über die Papa-Zeiten und die Nebenkostenabrechnung wie ich sie hatte.

Bezüglich der Papa-Zeiten kam bisher nichts weiteres. Auch nicht wegen Ferien oder so.
Für die Betriebskostenabrechnung kam Samstag der Bescheid...an meine Tochter.
Keine Ahnung warum er an sie adressiert ist.
Ich bekomme quasi die Betriebskostenabrechnung erstattet.
Allerdings überweisen die mir 30€ weniger.
So wie ich das sehe, haben die Großen ihren Bedarf mit der Betriebskostenabrechnung im November dann doch nicht komplett decken können, weswegen mir dann kein Kindergeld mehr angerechnet wird und somit keine 30€ Versicherungspauschale greift.

Vielen Dank für eure Hilfe