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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09

Titel: Neuer Wohnort, Sorge wegen möglichen Sozialbetrug
Beitrag von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09
Hallo,

ich schreibe für die Wohnsituation für meine Mutter, da wir unsicher sind, wie sie / wir vorgehen soll bzgl. einen Antrag für Bürgergeld. Leider ist die Situation recht umfangreich und ich habe gehofft, dass wir vielleicht uns beraten lassen, bevor wir etwas Falsches machen, da das Vor-Ort-Gespräch mit dem Sozialamt/Jobcenter leider etwas ungünstig verlief. Meine Mutter spricht fließend Deutsch und wohnt seit 40 Jahren in Deutschland. Früher hat sie in der Hotelbranche gearbeitet, aber leider ist sie in die Langzeitarbeitslosigkeit gerutscht.

Sie hat einige Jahre in Flensburger Raum gelebt und hat dort Bürgergeld bezogen. Hier wurden die Wohnkosten i.v.H. (warum auch immer) akzeptiert (800€ warm, pauschal, 50qm, die Wohnung hat sich auch per Zufall ergeben...) zzgl. Regelbedarf, wobei der Sachbearbeiter auch schon mal erwähnt hat, dass die Wohnung zu teuer wäre, aber es kam nie eine Aufforderung zum Umziehen.

Im März 2024 hat sie eine Eigenbedarfskündigung bekommen mit einer Frist von 3 Monaten, welche sie mit dem Vermieter auf 5 Monate verlängern konnte, d.h. bis 31.08.2024 musste sie ausziehen. Leider war die Wohnungssuche sehr, sehr schwierig. Sie hat jetzt zum 23.08. per Zufall und Glück eine Wohnung in der Umgebung Ostfriesland bekommen, welche allerdings recht teuer ist (800€ kalt, 100€ NK, alles inkl. Strom, Heizung, Internet - Gebäude hat PV und Wärmepumpe). Alle anderen Besichtigungen oder Anfragen wurden abgesagt oder sind ins Leere gelaufen – teilweise hat sie im Auto übernachtet, damit sie Wohnungen rechtzeitig besichtigen kann. Als Sohn habe ich gesagt, dass sie es nehmen soll, was sie kriegt - da ich sie finanziell auch unterstütze. Ich habe die Mietkaution gezahlt, die Miete für September und den Umzug.

Wir sind zusammen zum Rathaus für Anmeldung gegangen (die Mitarbeiterin hat sie sehr, sehr freundlich empfangen und willkommen) und wir sind dann auch direkt rüber zum Amt für Soziales und Arbeit. Die Sachbearbeiterin / Leiterin, die mit uns gesprochen hat, war aber leider sehr verärgert, da die Miete sehr, sehr hoch ist und kein Bürgergeld-Bezieher so eine Miete hier hat. Der Wohnungsmarkt ist im Keller und der qm Preis ist inzwischen bei 10 EUR. Ich kann das alles nachvollziehen, aber in gewisser Weise muss ich natürlich Partei für meine Mutter ergreifen. Das Kernproblem, was die Leiterin in den Raum stellte, wie meine Mutter ihren Lebensunterhalt zahlen möchte, da sie max. ~430 EUR Wohnkosten bekommt und den Regelbedarf (563 EUR), und somit 990 EUR zur Verfügung hat, wovon 900 EUR für die Miete wegfällt. Da ein Lebensunterhalt so unrealistisch ist, kann es dazu führen, dass sie den – nach ihren Worten - "Ermittlungsdienst" einschalten muss, welcher dann prüft, ob meine Mutter andere Einkünfte bekommt, da es dann nach Sozialbetrug aussieht. Meine Mutter hätte im Grunde nicht ausziehen sollen, sondern auf eine Räumungsklage abwarten sollen (und dann in weitere Kosten stürzen???) bzw. sich an das Sozialamt bei Flensburg wenden sollen und dort sagen, dass sie eine Wohnungsnot hat. Auf die Frage, wer die Mietkaution gezahlt hat, habe ich gesagt, dass ich das gezahlt habe – aber das die Info eher schlecht für das Jobcenter ist, da sie jetzt weiß, dass meine Mutter Unterstützung von mir bekommt (genaue Wortwahl von ihr weiß ich jetzt nicht mehr).

Das Ziel wäre jetzt vorerst eine Anmeldung auf Bürgergeld, damit sie versichert ist und dann natürlich einen Teilzeitjob zu finden, damit sie ca. 1000 EUR pro Monat verdient (Vollzeit schafft sie nicht körperlich). Ich würde meine Mutter weiterhin unterstützen und kann das auch pro Monat je nach Bedarf in geringerweise machen, aber schaffe es nicht, sämtliche Kosten zu tragen.

In meinen Augen ist das Kernproblem – wie stellen wir einen wahrheitsgemäßen Antrag, dass meine Mutter/wir kein Sozialbetrug begehen? Es ist nicht unsere Absicht oder das Ziel den Staat zu betrügen, aber man muss doch Verständnis haben, dass ich als Sohn meine Mutter unterstützen möchte – aber das wird wohl direkt angerechnet bzw. als kritisch angenommen.

Zu dem Ermittlungsdienst sind wir jetzt auch sehr verunsichert, ob wir nicht lieber in den Antrag schreiben, dass sie ein Auto (alter VW Up, ca. 2000-3000 EUR an Wert) hat. Das Auto gehört mir, ist auf meinen Namen angemeldet und versichert, aber meine Mutter fährt es natürlich, damit sie hier auf dem Land hin und her kann. Auch für einen Job ist das wichtig. Im Gespräch vor Ort haben wir gesagt, sie hat kein Auto.

Wie gesagt, unsere Absicht ist es nicht, ein Sozialbetrug zu begehen oder den Staat zu betrügen, ich will nur, dass meine Mutter in keine gefährliche Situation verläuft.

Ich danke schonmal vorab
VG
Ben513
Titel: Aw: Neuer Wohnort, Sorge wegen möglichen Sozialbetrug
Beitrag von: Sheherazade am 01. September 2024, 15:48:47
Deine Mutter kann dir einen Raum untervermieten, dann zahlst du ganz legal einen Teil ihrer Miete. Wobei ich sagen muss, dass 900€ Warmmiete für Ostfriesland tatsächlich sehr hoch sind. Das ihr euch ein Fahrzeug teilt, sollte kein Problem darstellen. Auch, dass du die Kaution übernommen hast, ist kein Problem und rechtfertigt keine Unterstützungsvermutung.
Titel: Aw: Neuer Wohnort, Sorge wegen möglichen Sozialbetrug
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. September 2024, 19:09:40
Ben513

Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09aber das die Info eher schlecht für das Jobcenter ist, da sie jetzt weiß, dass meine Mutter Unterstützung von mir bekommt (genaue Wortwahl von ihr weiß ich jetzt nicht mehr).
Kinder sind im SGB 2 den Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Sollte eine SB wissen. Also in Zukunft* alles mit Vorsicht betrachten und nicht irgendwas voreilig unterschreiben sondern immer auf das Recht zur Prüfung bestehen.

Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Ich habe die Mietkaution gezahlt, die Miete für September und den Umzug.
Wenn sie im Sep. schon Anspruch auf KdUH hat dann sollte das natürlich vom JC zurückgezahlt werden. Kommt darauf an was genau du der SB gesagt hast. Im Normalfall macht man da einen Darlehensvertrag aber es gelten natürlich auch mdl. Verträge.

Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Da ein Lebensunterhalt so unrealistisch ist, kann es dazu führen, dass sie den – nach ihren Worten - "Ermittlungsdienst" einschalten muss, welcher dann prüft, ob meine Mutter andere Einkünfte bekommt, da es dann nach Sozialbetrug aussieht.
Das entspricht den Vorgaben stimmt also.

Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Das Ziel wäre jetzt vorerst eine Anmeldung auf Bürgergeld,
Ich dachte das habt ihr schon da
Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Wir sind zusammen zum Rathaus für Anmeldung gegangen (die Mitarbeiterin hat sie sehr, sehr freundlich empfangen und willkommen) und wir sind dann auch direkt rüber zum Amt für Soziales und Arbeit.
gemacht?
Was für ein Datum und was habt ihr beim JC gesprochen also bezgl. Antrag auf ALG2

Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Zu dem Ermittlungsdienst sind wir jetzt auch sehr verunsichert, ob wir nicht lieber in den Antrag schreiben, dass sie ein Auto (alter VW Up, ca. 2000-3000 EUR an Wert) hat. Das Auto gehört mir, ist auf meinen Namen angemeldet und versichert, aber meine Mutter fährt es natürlich, damit sie hier auf dem Land hin und her kann. Auch für einen Job ist das wichtig. Im Gespräch vor Ort haben wir gesagt, sie hat kein Auto.
Zitat von: Ben513 am 01. September 2024, 14:42:09Zu dem Ermittlungsdienst sind wir jetzt auch sehr verunsichert, ob wir nicht lieber in den Antrag schreiben, dass sie ein Auto (alter VW Up, ca. 2000-3000 EUR an Wert) hat. Das Auto gehört mir, ist auf meinen Namen angemeldet und versichert, aber meine Mutter fährt es natürlich, damit sie hier auf dem Land hin und her kann. Auch für einen Job ist das wichtig. Im Gespräch vor Ort haben wir gesagt, sie hat kein Auto.
Hat sie ja nach dem Gesetz nicht sondern du.
Muss also nicht angegeben werden!

Mit der Unterstützung bei der Miete könnte es problematisch werden da das JC dies als Einkommen betrachten würde.
Wenn du wie von
Zitat von: Sheherazade am 01. September 2024, 15:48:47Deine Mutter kann dir einen Raum untervermieten, dann zahlst du ganz legal einen Teil ihrer Miete.
vorgeschlagen kann das nicht mehr passieren.

MfG FN

*Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)