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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Clyde R Schrank am 01. September 2024, 17:33:35

Titel: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: Clyde R Schrank am 01. September 2024, 17:33:35
Ahoi alle zusammen.

Als Info vorweg, der Antrag ist inzwischen beschieden worden.

Ich hatte im November letzten JAhres nen Antrag gestellt. Auf ner mitgebrachten Kopie bekam ich einen Eingangsstempel mit Handzeichen.
Beim nächsten Meldetermin, 7 Monate später, habe ich mündlich nachgefragt was aus dem Antrag geworden ist. Die SB war so eine der unfreundliche Personen. Es war ihr schlicht egal. Also kurz danach schriftlich nachgefragt.
Dort hieß es plötzlich, das kein Antrag eingegangen wäre. Also hab ich ihn erneut eingereicht. (war keine fristsache oder so) 2 Wochen später kam der Bescheid.

Nun habe ich inzwischen dreimal nachgefragt, was mit meinem Antrag aus dem letzten Jahr passiert ist. Jedesmal wurde entweder ausweichend geantwortet, der bezug zu einem völlig anderen Antrag aus dem Oktober hergestellt oder schlicht nicht drauf eingegangen. Sie wollen mir also nicht Antworten.

Damit möchte ich mich nicht abfertigen lassen. Ich will wissen was passiert ist und vermute das der Antrag in einem der Scanzentren falsch zugeordnet wurde. Oder das er noch irgendwo im Amt rumliegt....

Kann ich, wegen dem möglichen Datenschutzverstoß, den Bundesdatenschützer anschreiben oder sollte ich erst noch eine andere Instanz wählen?
Titel: Aw: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: OLD-MAN am 01. September 2024, 17:45:40
Vergiss es doch einfach. Das Leben ist zu kurz, um der Ursache jetzt noch auf den Grund zu gehen, nochzumal die zweite Einreichung ja beschieden wurde.
Titel: Aw: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: Clyde R Schrank am 01. September 2024, 17:58:22
Zitat von: OLD-MAN am 01. September 2024, 17:45:40Vergiss es doch einfach. Das Leben ist zu kurz, um der Ursache jetzt noch auf den Grund zu gehen, nochzumal die zweite Einreichung ja beschieden wurde.

Wenn die merken, die kommen damit durch, dann machen die es das nächste mal wieder. Und dann ist es vielleicht kein unwichtiger Antrag mehr...

Ich hab das ganze, mit den verschwundenen Anträgen und Nachweisen, früher oft genug durchgemacht. Hab lange dafür kämpfen müssen, das man mir einen Eingangsstempel gibt. Auch da hatte ich nicht aufgegeben. Seitdem ist auch nichts mehr verschwunden, bis auf diesen ersten Fall wieder.
Titel: Aw: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: Sheherazade am 01. September 2024, 18:20:50
Zitat von: Clyde R Schrank am 01. September 2024, 17:33:35Ich hatte im November letzten JAhres nen Antrag gestellt. Auf ner mitgebrachten Kopie bekam ich einen Eingangsstempel mit Handzeichen.
Beim nächsten Meldetermin, 7 Monate später, habe ich mündlich nachgefragt was aus dem Antrag geworden ist.

Du hast 7 Monate (!) gewartet bis du nachgefragt hast und machst dir JETZT Gedanken wie du das Jobcenter wegen Verletzung des Datenschutzes dran kriegen kannst?
Titel: Aw: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: Harald53 am 01. September 2024, 18:44:28
Zitat von: Sheherazade am 01. September 2024, 18:20:50Du hast 7 Monate (!) gewartet bis du nachgefragt hast und machst dir JETZT Gedanken wie du das Jobcenter wegen Verletzung des Datenschutzes dran kriegen kannst?

Naja vorher nachfragen macht ja wenig Sinn, denn das JC hat schließlich 6 Monate Zeit Anträge zu bescheiden.
Titel: Aw: Antrag gestellt, nicht angekommen. Auskunft darüber verwehrt. Wie vorgehen?
Beitrag von: Clyde R Schrank am 01. September 2024, 18:48:41
Zitat von: Sheherazade am 01. September 2024, 18:20:50Du hast 7 Monate (!) gewartet bis du nachgefragt hast und machst dir JETZT Gedanken wie du das Jobcenter wegen Verletzung des Datenschutzes dran kriegen kannst?

Wollte nach Jahren dem Jobcenter mal etwas "vertrauen" entgegen bringen und habe den Antrag im Meldetermin, der schon nach 5,5 Monaten war, angesprochen. War natürlich nen Fehler. Die SB war beim Termin so sauer, das sie mich zugüg rauswarf. Sie hat nicht bekommen, was sie wollte. Und ja, ich weiß, vertraue nie dem JC. Hab ihr dann noch etwas Zeit gegeben um auf meine mündliche Anfrage zu reagieren und hab dann schriftlich nachgefragt.

Hier (oder nur für mich) ist es nicht unüblich das Anträge länger dauern. Betreffen die Anträge die Hauptleistung(WBA), gehts innerhalb von 2-6 Wochen. Für "Nebensachen" dann halt gerne  4, 5, 6 Monate. Z.B.: Melde ich jeden Monat ein kleines Einkommen. Die Neuberechnung erfolgt oft erst 3-4 Monate später.

Ist wohl ein Personalmangel. Hab nachgefragt ob nen Job für mich frei wäre, aber die wollen mich nicht haben. Bin nicht so beliebt weil ich oft unangenehme fragen stelle und nicht alles sofort Unterschreibe was man mir hinhält.

Edit: Danke Harald, das hab ich noch erwähnen wollen, aber vergessen zu schreiben^^