Hallo, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme einer - meistens teureren - Übergangswohnmöglichkeit, wie z. B. Ferienwohnung oder ähnliches? Die WG meiner Tochter hat sich aufgelöst und zum 01.10.24 steht sie ohne Wohnung da. Alle Bemühungen eine Wohnung zu finden, verlaufen ins Nichts.
Bin für jeden Tip oder Ratschlag dankbar.
VG Ameenah
Ameenah
Zitat von: Ameenah am 04. September 2024, 13:15:46Hallo, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme einer - meistens teureren - Übergangswohnmöglichkeit, wie z. B. Ferienwohnung oder ähnliches?
Nein so etwas gibt es bei Bürgergeldbezug nicht da es nicht vom Gesetzgeber vorgegeben ist.
MfG FN
Ich habe es befürchtet.