Hallo Forum!
Mein Vermieter hat vor meine Kaltmiete zu erhöhen. Als ich den Brief bekam, meldete ich das dem Amt über eine Veränderungsmitteilung. Für die Mieterhöhung verlangt der Vermieter von mir schriftlich bis Oktober eine kurze Zustimmung. Das Jobcenter meldete sich und verlangt bis Oktober die Kopie davon. Obwohl noch keine Entscheidung vom Jobcenter vorliegt, ob die Miete übernommen wird!?
Hast du das Ansinnen des Vermieters auf Richtigkeit geprüft?
ZitatNach der gesetzlichen Regelung des § 558 BGB kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Grundmiete nicht nach Belieben erhöhen. Vielmehr muss er vorher die Zustimmung des Mieters einholen.
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete aber nur dann verlangen, wenn
1. die Einjahressperrfrist eingehalten,
2. die Kappungsgrenze beachtet,
3. das Mieterhöhungsverlangen begründet und
4. die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten
wird.
Quelle (https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-20-mieterhoehungen-nach-%C2%A7558-bgb-berliner-mietspiegel-jahressperrfrist-vergleichsmiete-kappungsgrenze-zustimmungserfordernis.htm)
Die Mieterhöhung wird gerade vom Mieterverein überprüft.
Zitat von: serlouis am 04. September 2024, 13:56:55Obwohl noch keine Entscheidung vom Jobcenter vorliegt, ob die Miete übernommen wird!?
Das Jobcenter wird nur mit deiner Zustimmung die erhöhte Miete übernehmen. Und deine Zustimmung wird ja wohl erst nach Bescheid des Mietervereins erfolgen können, wenn überhaupt.
Das Verhalten des JC ist hier sachlich richtig. Die neue, höhere Miete kann natürlich erst übernommen werden, wenn dies begründet ist. Vor deiner Zustimmung zur Mieterhöhung ist diese rechtlich (noch) nicht zustande gekommen. Der Vermieter müsste die Mieterhöhung (ohne Zustimmung) ja erst gerichtlich prüfen lassen.
Wenn eine Mieterhöhung plausibel und angemessen ist, muss der Mieter zustimmen. Alle im Zuge eines Rechtsstreits anfallenden Kosten werden sonst vom Mieter zu tragen sein. Die ungünstige Situation, dass Mietschulden durch Nichtzahlung der Mieterhöhung auflaufen können, sollte zudem bedacht werden.
Man kann auch das jc fragen ob man die Zustimmung zur Mieterhöhung geben darf
Da muss denn das jc eine Entscheidung treffen
Zitat von: Bimimaus5421 am 05. September 2024, 04:06:24Da muss denn das jc eine Entscheidung treffen
Das Jobcenter wird ganz sicher keine Entscheidung treffen, die in das Mietrecht fallen.