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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: serlouis am 04. September 2024, 13:56:55

Titel: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: serlouis am 04. September 2024, 13:56:55
Hallo Forum!
Mein Vermieter hat vor meine Kaltmiete zu erhöhen. Als ich den Brief bekam, meldete ich das dem Amt über eine Veränderungsmitteilung. Für die Mieterhöhung verlangt der Vermieter von mir schriftlich bis Oktober eine kurze Zustimmung. Das Jobcenter meldete sich und verlangt bis Oktober die Kopie davon. Obwohl noch keine Entscheidung vom Jobcenter vorliegt, ob die Miete übernommen wird!?
Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: Sheherazade am 04. September 2024, 14:10:01
Hast du das Ansinnen des Vermieters auf Richtigkeit geprüft?

ZitatNach der gesetzlichen Regelung des § 558 BGB kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Grundmiete nicht nach Belieben erhöhen. Vielmehr muss er vorher die Zustimmung des Mieters einholen.

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete aber nur dann verlangen, wenn

1. die Einjahressperrfrist eingehalten,

2. die Kappungsgrenze beachtet,

3. das Mieterhöhungsverlangen begründet und

4. die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten

wird.
Quelle (https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-20-mieterhoehungen-nach-%C2%A7558-bgb-berliner-mietspiegel-jahressperrfrist-vergleichsmiete-kappungsgrenze-zustimmungserfordernis.htm)
Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: serlouis am 04. September 2024, 14:18:45
Die Mieterhöhung wird gerade vom Mieterverein überprüft.
Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: Sheherazade am 04. September 2024, 14:40:12
Zitat von: serlouis am 04. September 2024, 13:56:55Obwohl noch keine Entscheidung vom Jobcenter vorliegt, ob die Miete übernommen wird!?

Das Jobcenter wird nur mit deiner Zustimmung die erhöhte Miete übernehmen. Und deine Zustimmung wird ja wohl erst nach Bescheid des Mietervereins erfolgen können, wenn überhaupt.
Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: jens123 am 04. September 2024, 19:46:35
Das Verhalten des JC ist hier sachlich richtig. Die neue, höhere Miete kann natürlich erst übernommen werden, wenn dies begründet ist. Vor deiner Zustimmung zur Mieterhöhung ist diese rechtlich (noch) nicht zustande gekommen. Der Vermieter müsste die Mieterhöhung (ohne Zustimmung) ja erst gerichtlich prüfen lassen.

Wenn eine Mieterhöhung plausibel und angemessen ist, muss der Mieter zustimmen. Alle im Zuge eines Rechtsstreits anfallenden Kosten werden sonst vom Mieter zu tragen sein. Die ungünstige Situation, dass Mietschulden durch Nichtzahlung der Mieterhöhung auflaufen können, sollte zudem bedacht werden.

Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 05. September 2024, 04:06:24
Man kann auch das jc fragen ob man die Zustimmung zur Mieterhöhung geben darf
Da muss denn das jc eine Entscheidung treffen
Titel: Aw: Mieterhöhung einfach so zustimmen?
Beitrag von: Sheherazade am 05. September 2024, 08:59:07
Zitat von: Bimimaus5421 am 05. September 2024, 04:06:24Da muss denn das jc eine Entscheidung treffen

Das Jobcenter wird ganz sicher keine Entscheidung treffen, die in das Mietrecht fallen.