Hallo an alle hier im Forum,
mein Mann und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft und auch Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Mein Mann hat zwar einen Job, aber ich bin ohne Job...und wir beziehen Bürgergeld.
Unser Sohn (25 J ) gehört seit langer Zeit nicht mehr zu unserer Bedarfsgemeinschaft gem. §7 III Nr 4 SGB II und er hat einen gut bezahlten Job.
Er wohnt aber noch bei uns in der Wohnung (Mehrfamilienhaus einer Wohnungsbaugesellschaft).
Wir bekommen für unseren Sohn natürlich keine KDU mehr.
Das heißt, von dem Gesamtbetrag der Warmmiete erhalten mein Mann und ich nur noch 2/3tel KDU, vom Jobcenter.
Unser Sohn gibt uns; weil wir für ihn keine KDU mehr erhalten, seinen Mietanteil sowie Stromanteil ( 1/3tel ) dazu (ja, das weiß auch das Jobcenter).
Nun möchte unser Sohn aber bei uns ausziehen, und er muss natürlich weder das Jobcenter noch uns dazu fragen.
1. Müssen wir den Auszug unseres Sohnes beim Jobcenter melden, auch wenn unser Sohn nicht mehr zu unserer BG gehört und schon seit 3 Jahren kein Bürgergeld mehr bezieht?
2. ist unsere Wohnung mit 80qm dann zu groß für uns Eltern (nach Ermessen des Jobcenters) ?
3. Wenn uns das Geld, dass uns unser Sohn jetzt noch gibt demnächst fehlt (für KDU ) sieht es für uns finanziell auch etwas knapp aus, wäre da was zu machen beim Jobcenter z.B. dass wir die volle KDU erhalten ?
4. müssen wir Eltern / Bedarfsgemeinschaft noch irgendetwas beachten, beantragen beim Jobcenter oder Ähnliches ?
Entschuldigung, wenn ich so frage, aber diese Situation hatten wir noch nie und so gut kennen wir Eltern auch nicht aus, mit dem Bürgergeldgesetzen !
lieben Gruß :bye:
zu 1
Ja, eine Veränderungsmitteilung dem JC schreiben, wegen Auszug des Sohnes
zu 2
Es kommt in erster Linie auf die Bruttokaltmiete an, nicht auf die qm-Wohnfläche. Einfach mal nachschauen, was für einen - dann - Zwei-Personenhaushalt angemessen ist.
zu 3
Siehe Pkt 2! Ggf. - wenn Angemssenheit - zu niedrig ist, erhaltet ihr irgendwann eine Kostensenkungsaufforderung und könnt dann entscheiden: "Aus dem Regelsatz zuzahlen oder umziehen!"
zu 4
Nein! Falls etwasSchrifltiches kommt, hier im Forum wieder neu nachfragen.
@ rosenrot: Nur zum besseren Verständnis und zur Beantwortung deiner Frage 3.
Zitat von: OLD-MAN am 07. September 2024, 08:24:23zu 1
Ja, eine Veränderungsmitteilung dem JC schreiben, wegen Auszug des Sohnes
Damit ihr ab dem Zeitpunkt seines Auszuges auch die vollen KdU bekommt, also sein Drittel dann auch vom Jobcenter.
Hallo,
erst einmal Danke.
@Oldman
Kaltmiete 407 €, Betriebskosten 178 €, Heizkosten 172 €(Verbrauch 3 Personen, kein Wasserboiler)
Das habe ich auf die schnelle im Internet gefunden :
Harald Thome, schlüssiges Konzept 2023, Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Kosten der Unterkunft gemäß SGB II, sowie SGB XII
2 Personen Haushalt , maximal Brutto-KM 503,75 € und Anteil Angebot 23% (obwohl ich keine Ahnung habe, was dieses Anteil Angebot zu bedeuten hat).
Zu Nr 3 :
Ich weiß nicht, ob eine Kostensenkung möglich ist, bei einer so großen Wohnungsbaugesellschaft wie unsere.
Umzug...den möchten wir nicht. Wir wohnen hier schon seit 20J in der Wohnung und sind jetzt 59 u 64 J alt. Mein Mann hat COPD und eine körperliche Behinderung und wir sind froh, dass er überhaupt noch in seine 90 Std im Monat arbeiten kann.
Ich bin schon länger ohne Job, weil ich so krank geworden bin. Ständig ins Krankenhaus, ständig eine weitere Operation und ständig bin ich beim Arzt.
Laut Gutachten des berufsmedizinischen Dienstes bin ich auch nicht arbeitsfähig.
Ich habe jetzt alle Unterlagen zusammen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen (Wartejahre habe ich erfüllt).
Wir wohnen im Erdgeschoss und Treppensteigen fällt uns beiden schon schwer genug.
Natürlich gibt es Fahrstühle, aber nicht in jedem Wohnhaus.
Und die Wohnungssuche hier in der Kreisstadt ist eine Katastrophe. Bei unserer Wohnungsgesellschaft ist die Warteliste bei 180 Personen, sagt unser Vermieter,
Eine 3,5 und 4,5 Zi Wohnung bekommt man schneller als eine 2,5 Zi Wohnung.
Ja, und ein Umzug kostet auch Geld und das haben wir nicht, und einen Kredit bekommen wir nicht, wegen unserer Privatinsolvenz. Aussichtslos einen Umzug aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Dann melde doch erstmal den Auszug eures Sohnes, wenn er denn erfolgt ist und wartet ab. 6 Monate lang bekommt ihr dann die vollständige Miete. Sollte diese Miete für euch zwei nicht angemessen sein, wird man euch das mitteilen. Dann könnt ihr immer noch entscheiden wie ihr weiter vorgehen möchtet.
Hier (https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html) findest du eine Liste der Städte/Gemeinden mit den Angemessenheitsgrenzen, euer Ort ist bestimmt auch dabei. Vielleicht ist die Wohnung ja gar nicht zu teuer, auch nach Auszug eures Sohnes.
Der Auszug muss beim Jobcenter gemeldet werden. Durch den Auszug ändert sich u.a. der auf euch entfallende Mietanteil, statt bisher 2/3 entfallen dann 2/2 auf euch, d.h. das JC muss die volle Miete bei euch anerkennen. Dabei ist nicht die Wohnungsgröße sondern die Gesamtkosten relevant. Das JC wird euch mitteilen, falls diese unangemessen sind. Das JC muss diese dann so lange weiter anerkennen, wie es euch nicht möglich ist, diese zu senken.
Hinweis: Die meisten Angemessenheitsgrenzen sind willkürlich festgelegt und in der Praxis rechtlich nicht haltbar.
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2024, 16:44:38Sollte diese Miete für euch zwei nicht angemessen sein, wird man euch das mitteilen. Dann könnt ihr immer noch entscheiden wie ihr weiter vorgehen möchtet.
Hier (https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html) findest du eine Liste der Städte/Gemeinden mit den Angemessenheitsgrenzen, euer Ort ist bestimmt auch dabei. Vielleicht ist die Wohnung ja gar nicht zu teuer, auch nach Auszug eures Sohnes.
Hallo Sheherazade
Danke, für den Link, aber unsere Kreisstatt ist nicht dabei.
Wie ich ja ggeschrieben habe, habe ich das im Internet gefunden, für unsere Kreisstadt :
Harald Thome, schlüssiges Konzept 2023, Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Kosten der Unterkunft gemäß SGB II, sowie SGB XII
2 Personen Haushalt , maximal Brutto-KM 503,75 € und
unsere Kosten der Miete : Kaltmiete 407 €, Betriebskosten 178 €, Heizkosten 172 €(Verbrauch 3 Personen, kein Wasserboiler)und ein Umzug kommt nicht in Frage (habe ich ja erklärt)...außerdem innerhalb 6 Monaten eine entsprechende Wohnung zu finden, ist hier in der Kreisstadt unmöglich.
Wir haben hier all unsere sozialen Bindungen, unsere Ärzte in der Nähe, der Job meines Mannes, zur Familie...und das seit meiner Kindheit.
Wir sind auch nicht mehr so jung und haben beide unsere Behinderungen und chronischen Krankheiten und auch keinerlei finanzielle Mittel, um einen Umzug zu finanzieren
(und auch noch Schulden beim Jobcenter, die wir an den Inkassodienst Recklinghausen zurückzahlen müssen, und dann unsere Insolvenz, wo wir nirgendwo einen Kredit bekommen)
Und in direkter Nähe hier was zu finden, ist unmöglich.
Selbst unser Vermieter hat keine kleine und auch keine günstigere Wohnung zur Verfügung.
rosenrot
Zitat von: rosenrot am 10. September 2024, 15:29:37Danke, für den Link, aber unsere Kreisstatt ist nicht dabei.
seltsam denn der Link von ihr führt zu H.Thome
Zitat von: rosenrot am 07. September 2024, 15:03:50Ja, und ein Umzug kostet auch Geld und das haben wir nicht, und einen Kredit bekommen wir nicht, wegen unserer Privatinsolvenz. Aussichtslos einen Umzug aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Das ist momentan auch nicht nötig.
Wenn dann wartet man die Kostensenkungsaufforderung ab und dann erst kann man anfangen auf Suche zu gehen und das zu dokumentieren um dann dem JC mitteilen zu können das es keinen günstigeren Wohnraum gibt, falls das wirklich so ist.
Dafür hält man sich am besten an die Vorgaben die im "Formblatt zur Wohnungssuche" (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) beschrieben sind.
Sollte es tatsächlich günstigeren Wohnraum geben, was ja nach 20 J. eher unwahrscheinlich ist dann muss das JC die Umzugskosten tragen.
Und da kann man dann mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung argumentieren. Denn ist der Umzug teurer als die Mehrkosten die Ihr in 24 Monaten tragen müsstet darf ein Umzug aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehr gefordert werden und die tatsächlichen Kosten der KdUH muss vom JC weiterhin übernommen werden.
Also keine Panik solange ihr euch an die Ratschläge haltet.
MfG FN
Zitat von: rosenrot am 10. September 2024, 15:29:372 Personen Haushalt , maximal Brutto-KM 503,75 € [/b]
und
unsere Kosten der Miete : Kaltmiete 407 €, Betriebskosten 178 €
Damit wärt ihr bei ca. 585€ Bruttokaltmiete, also ca. etwaqs über 80€ drüber. Sollten sich die Betriebskosten nicht noch etwas mindern durch den Auszug eures Sohnes, müsst/könnt ihr diese 80€ dann aus dem Regelsatz bezahlen nach Ablauf der 6 Monate. Das wird man euch aber dann noch mitteilen. Dann kann man immer noch mit der Wirtschaftlichkeitsprüfunge argumentieren.
Die Brutto-KM von 503,75€ dürfte ins Blaue hinein geschätzt worden und rechtlich kaum haltbar sein.
Bei 2 Personen werden 60qm als angemessen angesehen.
Lt. DMB (https://mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/betriebskostenspiegel/) betrugen die angemessenen kalten Betriebskosten im Jahr 2022 je qm 2,15€, wenn man die herausrechnet (503,75€ - 2,15€x60qm = 129€) verbleiben 374,75€ für die Kaltmiete, das sind bei 60qm gerade mal 6,24€/qm. Findet sich dazu kein Wohnraum, sind die tatsächlichen Kosten vom JC weiter anzuerkennen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" (http://hartz.info/index.php?topic=15).
Sollte eure Stadt einen eigenen aktuellen Betriebskostenspiegel haben, gilt dieser und nicht der o.g. des DMB.