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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10

Titel: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10
Hallo Leute.

Ich habe letzte Woche von einer Mitarbeiterin vom Jobcenter mit der ich persönlich vorher noch nichts zu tun gehabt habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erhalten. Dass ich so eine Zuweisung erhalten werde wurde aber schon vor Monaten mit meiner damaligen Sachbearbeiterin besprochen. Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Nun verhält sich die Lage so, dass ich innerhalb von einem Jahr drei verschiedene Sachbearbeiter bekommen habe. Mit dem zweiten Sachbearbeiter hatte ich lediglich zwei Gespräche im Rhythmus von 3 Monaten. Ein Mal um einen Kooperationsplan zu erstellen und ein Mal um Sachen wegen meiner Gesundheit abzuklären. So ganz beiläufig wurde dann auch die Sache mit der Arbeitsgelegenheit erwähnt und es hieß dann auch, dass mir keine Sanktionen drohen für den Fall, dass ich die Maßnahme abbrechen sollte wenn ich merke, dass ich es nicht schaffen sollte. Allerdings habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen. Ich war der Meinung, dass ich diesen Sachbearbeiter wie die anderen zuvor für längere Zeit haben werde und mir das dann hätte später schriftlich geben lassen wenn die Zuweisung gekommen wäre. War aber nicht der Fall.

Dann wurde ohne Vorankündigung der Sachbearbeiter für mich einfach gewechselt. Das habe ich auch nur durch Zufall auf der jobcenter.digital Seite mitbekommen als ich dort Sachen für einen Weiterbewilligungsbescheid nachreichen musste. Mit diesem Sachbearbeiter habe ich aber bisher noch nicht persönlich gesprochen.

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme sollte ich vielleicht noch kurz erwähnen, was in den letzten Monaten zuvor bei mir losgewesen ist damit man die aktuelle Situation etwas besser einordnen kann.

Und zwar ging es bei mir darum erst mal abzuklären, in wie weit ich noch arbeitsfähig bin, sprich wie viele Stunden für mich noch möglich sind. Bei meinen letzten Arbeitgebern hab ich spätestens zur Mittagszeit schlapp gemacht aber zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht gewusst, was mit mir los war.

Also war ich letztes Jahr sowohl bei einem sozialpsychiatrischen Dienst und anschließend bei einem Psychotherapeuten. Jahre zuvor war ich bereits an einer Charité wo man mir auch gesagt hat, dass ich Hochsensibel sei. Das bedeutet grob erklärt, dass man keine Reize filtern kann und alles was um einen herum passiert wie ein Schwamm aufsaugt. Das kann sehr belastend sein und führt dazu, dass die Batterien schnell entladen werden. Bei den Gesprächen aus dem letzten Jahr fand man dann noch heraus, dass ich unter einer Agoraphobie leide. Einfach übersetzt die Angst vor großen Plätzen. Das scheint bei mir Hand in Hand mit der Hochsensibilität zu gehen. Sobald ich längere Zeit unter vielen Leuten bin bekomme ich Herzrasen, Bauchschmerzen, mir wird teilweise schlecht und ich will nur flüchten. Setze ich mich bewusst diesen Situationen länger aus dann führt das dazu, dass ich extrem erschöpft bin und müde werde. Das ist auch der Grund, warum ich dann bei meinen letzten Arbeitgebern nicht lange "überlebt" habe und immer innerhalb weniger Monate gekündigt wurde. Ich habe dann eine Überweisung für eine Tagesklinik erhalten wo ich lernen sollte besser mit der Situation umzugehen aber letztendlich wurden einem nur Medikamente verabreicht um "ruhig gestellt" zu werden. Das löst das Problem auf Dauer nicht sondern lindert lediglich die Symptome für eine bestimmte Zeit.

Das erst mal zur Erklärung.

Jetzt habe ich die erste Woche hinter mir und stelle fest, dass ich das die nächsten 7 Monate wohl nicht packen werde vom "Leistungsdruck" her. Die anderen Leute dort die ebenfalls über eine Maßnahme dort gelandet sind sind alle freundlich aber durch meine Hochsensibilität komme ich an meine Grenzen.

Ich werde die Zuweisung mal noch anonymisiert hochladen damit ihr mal drüber schauen könnt ob das grundsätzlich alles so passt. Ich hatte gelesen, dass aus der Zuweisung erkenntlich sein muss, dass es sich um ein wettbewerbsneutrales Angebot handeln muss und keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Ob das in meinem Fall so ist kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen. Deshalb meine Frage an euch: Kann ich die Maßnahme tatsächlich einfach ohne Weiteres abbrechen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen wie mir das mein letzter Sachbearbeiter mitgeteilt hat oder sollte ich das anders lösen und falls ja, wie?

Danke schon mal für eure Antworten.




Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Vollloser am 06. September 2024, 22:59:38
Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Du wurdest also gezwungen (hast Dich nötigen lassen) wider deines Gewissens, in einer für Dich selbst existenziell relevanten Angelegenheit, zu lügen !?!!
:teuflisch:
Ja allein SOWAS kann auch schon allerlei psychisch/psychiatrische Symptome und Erkrankungen auslösen und etablieren und/oder verschlimmern/festigen !!
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 06. September 2024, 23:02:58
Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 22:59:38
Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 20:56:10Ich habe auch kategorisch nicht direkt gesagt, dass ich das nicht machen will da man mir das sonst als Totalverweigerung ausgelegt hätte und ich das natürlich vermeiden wollte.

Du wurdest also gezwungen (hast Dich nötigen lassen) wider deines Gewissens, in einer für Dich selbst existenziell relevanten Angelegenheit, zu lügen !?!!
:teuflisch:
Allein SOWAS kann auch schon allerlei psychisch/psychiatrische Symptome und Erkrankungen auslösen und etablieren und/oder verschlimmern/festigen !!

Hast du einen Vorschlag zur Lösung meines Problems mit dem Maßnahmeträger?
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13
Ich würde da immer schonungslose Ehrlichkeit empfehlen.
Wenn Du die Situation in dieser "Beschäftigung" nicht aushältst, würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Außerdem gilt diese Totalsanktion des Regelsatzes nur bei Ablehnung von angebotene Arbeitsverträge von Beschäftigungen, die einen komplett aus den Bürgergeldbezug herausbringen würden (andere Gesetzesfuchser von Mitgliedern hier, können Dir da noch genaueste Informationen geben - glaub ich).
Du machst Dir da aus meiner Sicht zu viel Sorgen und Gedanken über...
Äh - ja - DAS ist sicherlich auch wieder pathologisch für hochsensible !?!
Und/aber dass diese Jobcenter psychische Erkrankungen fördern können (DA klappt die "Förderung" recht gut :cool:), ist mittlerweile leider auch eine anerkannte Tatsache !
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 06. September 2024, 23:42:03
Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13Ich würde da immer schonungslose Ehrlichkeit empfehlen.
Wenn Du die Situation in dieser "Beschäftigung" nicht aushältst, würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Außerdem gilt diese Totalsanktion des Regelsatzes nur bei Ablehnung von angebotene Arbeitsverträge von Beschäftigungen, die einen komplett aus den Bürgergeldbezug herausbringen würden (andere Gesetzesfuchser von Mitgliedern hier, können Dir da noch genaueste Informationen geben - glaub ich).
Du machst Dir da aus meiner Sicht zu viel Sorgen und Gedanken über...
Äh - ja - DAS ist sicherlich auch wieder pathologisch für hochsensible !?!
Und/aber dass diese Jobcenter psychische Erkrankungen fördern können, ist mittlerweile leider auch eine anerkannte Tatsache !

Danke.
Diese Antwort hilft mir schon eher weiter.

Um das vielleicht für dich etwas genauer aufzuklären...
Einfach unbekümmert durch das Leben zu rennen und die Dinge seinen Lauf nehmen lassen ist nicht Teil meines Charakters. War es noch nie und wird es auch nie sein. Jede Entscheidung hat im Leben Konsequenzen. Ich kann und will mir das nicht erlauben Sanktionen zu kassieren. Dementsprechend sichere ich mich vorher ab um eben keine zu bekommen. Bisher hat das sehr gut funktioniert.

Und da dies hier die erste Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist kenne ich mich mit den entsprechenden Gesetzen und Konsequenzen nicht aus, auch wenn ich mich natürlich schon etwas eingelesen habe. Die meisten Sachen die man auf Google findet sind aber auch schon zwischen 6 - teilweise 10 Jahre oder noch älter. Da gelten die Gesetze von damals gar nicht mehr für Heute.

Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt. Danke!
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 18:09:58
Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Besser nicht

Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 23:42:03Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt.

Genau so ist es richtig.

Wenn, dann erst mal mit dem Maßnahmeträger darüber reden, ob es eine andere Lösung gibt. (z.B. Einsatzmöglichkeit)
Auch vorher noch mit dem SB darüber reden.

Denn wenn JC schnell sind, dann bei Sanktionen.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 18:09:58
Zitat von: Vollloser am 06. September 2024, 23:32:13würde ich an Deiner Stelle da kündigen - grundsätzlich, und sofort.
Besser nicht

Zitat von: Ichigo am 06. September 2024, 23:42:03Dann werde ich nächste Woche mal sowohl mit dem Chef des Maßnahmeträgers als auch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter der diese Zuweisung erstellt hat reden und schauen was dabei herauskommt.

Genau so ist es richtig.

Wenn, dann erst mal mit dem Maßnahmeträger darüber reden, ob es eine andere Lösung gibt. (z.B. Einsatzmöglichkeit)
Auch vorher noch mit dem SB darüber reden.

Denn wenn JC schnell sind, dann bei Sanktionen.



Dazu habe ich noch etwas vergessen zu erwähnen... Und zwar war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei. Wohl auch deshalb weil ich bei den Gesprächen zuvor mit meinem damaligen Sachbearbeiter von mir aus zugesagt habe, es zumindest mal zu probieren. Später wurde mir dann von einem anderen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass mir keine Sanktionen drohen sofern ich vorhaben sollte, die Maßnahme abzubrechen. Aber ich hab mir das halt nicht schriftlich geben lassen wie in meinem Anfangspost auch schon erwähnt.

Was ich jetzt noch zusätzlich getan habe ist dem Sozialgericht in meinem Umkreis zu schreiben und die Situation zu schildern. Dadurch habe ich dann auch gleich die Möglichkeit zu erfahren, ob die Zuweisung grundsätzlich wettbewerbsneutral ist und ob damit Arbeitsplätze verdrängt werden oder nicht. Erst wenn ich vom Sozialgericht eine Antwort erhalten habe werde ich genauer entscheiden und so lange die Maßnahme erst mal weitermachen.
Dann kann mir am Ende auch keiner vorwerfen, dass ich es nicht lange genug ausprobiert habe um sichergehen zu können, dass ich es psychisch nicht schaffe.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 19:01:40
Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei
Ist jetzt egal, da schon begonnen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Aber ich hab mir das halt nicht schriftlich
Genau das ist der Haken, vertraue NIE einer mündlichen Aussage vom JC!

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40noch zusätzlich getan habe ist dem Sozialgericht in meinem Umkreis zu schreiben
Vergebliche Mühe, kannst du deine Zeit besser für was anderes nutzen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Zuweisung grundsätzlich wettbewerbsneutral ist
Laut Beschreibung wird sie es schon sein.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 07. September 2024, 19:29:12
ZitatIst jetzt egal, da schon begonnen.

Ja, aber das war von mir selbst auch so "gewünscht".
Zum einen deshalb, dass ich keine Sanktionen kassieren wollte weil das Sanktionsmoratorium zu diesem Zeitpunkt schon längst aufgehoben gewesen ist und zum Anderen weil ich ja auch für mich selber herausfinden wollte ob ich dem Arbeitsalltag gewachsen bin. Rein von der körperlichen Tätigkeit ist es für mich erträglich, aber es sind einfach zu viele Leute dort wodurch ich sehr schnell erschöpft bin. Zu Hause angekommen müsste ich eigentlich erst mal schlafen. Aber würde ich das tun könnte ich dann nachts nicht mehr schlafen und würde früh Morgens nicht fit für die Arbeit sein.

ZitatGenau das ist der Haken, vertraue NIE einer mündlichen Aussage vom JC!

Das war in der Tat nicht besonders schlau von mir.
Ist aber auch das erste Mal gewesen, dass ein Sachbearbeiter so schnell bei mir gewechselt ist.
Ich hatte lediglich zwei Gespräche mit diesem Sachbearbeiter. Aber gut, aus Fehlern lernt man.
Nur ist das in diesem Fall halt blöd gelaufen. Ich kann das natürlich bei meinem aktuellen Sachbearbeiter erwähnen, dass mir das so gesagt wurde und mir keine Sanktionen drohen. Ob man mir das dann glaubt und bei diesem Sachbearbeiter dann nachfragt und das nochmal bestätigt wird ist dann natürlich die andere Frage.

ZitatVergebliche Mühe, kannst du deine Zeit besser für was anderes nutzen.

Ich weiß nicht. Bis jetzt habe ich drei Mal beim Sozialgericht einen Fall gegen das JobCenter bei mir vor Ort eingereicht und habe drei Mal Recht bekommen. Zwei Mal war es wegen einer fehlerhaften Eingliederungsvereinbarung wo man mich dann auch in Jobs vermitteln wollte die erstens nicht mit den Berufen vereinbar gewesen sind die ich gelernt habe und zweitens sollte ich dafür viel zu weit fahren um die Arbeitsstelle zu erreichen.

Dass es in letzter Zeit immer mehr Fälle gegeben hat wo das Sozialgericht für das JobCenter entschieden hat habe ich zwar mitbekommen aber das heißt ja nicht immer gleich, dass man selbst auch automatisch davon betroffen sein muss.

Pech hatte ich dagegen beim Datenschutzbeauftragten. Vor ca. einem Jahr gab es mit einem alten Sachbearbeiter bei mir einen Fall wo ich zum Gespräch musste und angeschnauzt wurde was ich doch für eine "schlechte" Bewerbung schreiben würde. Dort wurde mir dann Wort für Wort meine Bewerbung vorgelesen obwohl ein Sachbearbeiter gar keine Berechtigung haben darf diese zu erhalten. Lediglich die Information darüber, dass man sich bei Stelle X beworben hat und zu welchem Datum, ob es schriftlich, per eMail oder Telefon gewesen ist und welches Ergebnis dabei herausgekommen ist hat die Sachbearbeiter zu interessieren. Hab dann daraufhin den Datenschutzbeauftragten informiert doch der fand angeblich keinen Verstoß.


ZitatLaut Beschreibung wird sie es schon sein.


Alles klar, dann kann ich also im Prinzip nur auf Kulanz hoffen.


Danke für deine Antworten.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Vollloser am 07. September 2024, 19:52:14
Die Diakonie im Wettbewerb !?!?
"Tafel", Kleiderkammer, Möbelbörse im Wettbewerb !?!?
Nach dem Motto, welche "Tafel"-Kleiderkammer... bedient am besten und am meisten Obdachlose Menschen !?!?
DAS wäre ja mal was !!  :grins:  :sehrgut:

Ein "Maßnahmenträger" ist grundsätzlich kein Betrieb, der irgendeinem Wettbewerb unterliegt !
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 07. September 2024, 20:07:03
Zitat von: Vollloser am 07. September 2024, 19:52:14Die Diakonie im Wettbewerb !?!?
"Tafel", Kleiderkammer, Möbelbörse im Wettbewerb !?!?
Nach dem Motto, welche "Tafel"-Kleiderkammer... bedient am besten und am meisten Obdachlose Menschen !?!?
DAS wäre ja mal was !!  :grins:  :sehrgut:

Ein "Maßnahmenträger" ist grundsätzlich kein Betrieb, der irgendeinem Wettbewerb unterliegt !

Was bedeutet das im Klartext?
Kann ich dieses Wissen in irgendeiner Form bei einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter nutzen?
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: amare am 07. September 2024, 20:12:52
Wurde denn bei Dir schonmal ein ärztlichen Gutachten vom Jobcenter in Auftrag gegeben um zu schauen ob du derzeit überhaupt arbeitsfähig bist?Wenn nicht,würde ich nachfragen ob das deine Sachbearbeiterin mal beauftragen kann.

Und ich kenne das selber leider ganz gut.Man soll sich der Angst stellen um sie zu bekämpfen.Habe ich schon Tausend mal gemacht.Die Angst lacht mich jedes Mal aufs neue aus.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12
Zitat von: amare am 07. September 2024, 20:12:52Wurde denn bei Dir schonmal ein ärztlichen Gutachten vom Jobcenter in Auftrag gegeben um zu schauen ob du derzeit überhaupt arbeitsfähig bist?Wenn nicht,würde ich nachfragen ob das deine Sachbearbeiterin mal beauftragen kann.

Und ich kenne das selber leider ganz gut.Man soll sich der Angst stellen um sie zu bekämpfen.Habe ich schon Tausend mal gemacht.Die Angst lacht mich jedes Mal aufs neue aus.


Ja, ich wurde insgesamt bereits 3 mal zum ärztlichen Dienst in die nächst größere Stadt geschickt.
Jedes Mal wurde nur nach Aktenlage entschieden. Dort wurden immer nur Fragen am PC beantwortet (teilweise waren das IQ-Tests und Fragen die darauf abzielten herauszufinden, welche Jobs man gern machen wollen würde) und anschließend immer ein Gespräch mit einem Berufspsychologen. Immer wieder entschied man darauf, dass ich laut Aktenlage in der Lage dazu wäre, ganz normal in Vollzeit zu Arbeiten.

Eine Reha wurde bei mir auch schon beantragt, aber diese wurde vor ca. 2 Jahren abgelehnt.

Erst beim letzten Besuch und letzten Gespräch mit dem Sachbearbeiter den ich nur zwei Mal gesprochen habe wurde mir dann gesagt, dass man der Meinung sei ich würde nicht für einen Vollzeitjob geeignet sein. Und dieser Einschätzung widerspreche ich auch nicht. Denn ich weiß ja selber am Besten was ich mir zumuten kann und was nicht. Als ich noch früher in Vollzeit gearbeitet hatte bekam ich spätestens zur Mittagszeit Probleme mit der Psyche. Konzentrationsschwächen die dann zu Fehlern führten und generell war ich den Firmen immer zu langsam und zu unflexibel.

Und jetzt wo ich eine Woche bei dieser Arbeitsgelegenheit hinter mir habe kann ich sagen, dass das auch schon ziemlich an mir schlaucht. Körperlich ist es machbar, aber von der Psyche her nicht aufgrund der Hochsensibilität. Es sind einfach zu viele Leute dort (sowohl "Mitarbeiter" als auch die Menschen, die sich von der Tafel etwas abholen). Reizüberflutung pur. Mag sein, dass die Mehrheit das belächelt und weitaus mehr leistet und trotzdem keine Probleme hat. Aber nur diejenigen, die sowas selbst haben wissen, was für ein Fluch sowas sein kann.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2024, 12:30:32
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Und jetzt wo ich eine Woche bei dieser Arbeitsgelegenheit hinter mir habe kann ich sagen, dass das auch schon ziemlich an mir schlaucht. Körperlich ist es machbar, aber von der Psyche her nicht aufgrund der Hochsensibilität.
Dann geh zu deinem Arzt und lass dich krankschreiben.
Damit erledigt sich das über kurz o. lang und sanktioniert kannst du auch nicht werden.

Mal eine, zwei Verständnisfragen:
Kannst du das letzte Ergebnis Von der sozialmedizinischen Stellungsnahme mal einstellen oder abtippen?

Wie ist das mit deinen Arbeitszeiten denn das liest sich seltsam von den Zeiten in Verbindung das es in der Woche nur 20 Std. sein sollen? Bei fünf Tagen a 8 Std. komme ich auf 40 Std.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 18:27:40Und zwar war keine Rechtsfolgebelehrung bei der Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit dabei.
Damit solltest du spätestens bei einem Widerspruch Recht bekommen denn ohne diese konntest du ja nicht wissen was für Folgen existieren. Bei mir hat da mal der Satz gereicht das es selbst gesucht war und es in den Schreiben vom JC keine RfB gegeben hat.
Da ging es allerdings um einen Arbeitsplatz und das JC wollte die Kosten ersetzt bekommen weil ich bei dem "Beutelschneider" nicht angefangen habe bzw er mich nicht mehr wollte weil ich darauf bestand das die vorher gemachten Absprachen auch im Vertrag stehen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Erst beim letzten Besuch und letzten Gespräch mit dem Sachbearbeiter den ich nur zwei Mal gesprochen habe wurde mir dann gesagt, dass man der Meinung sei ich würde nicht für einen Vollzeitjob geeignet sein.
sehr seltsam und eher untypisch deswegen auch die Nachfrage nach der Stellungsnahme sprich das Teil B.
Das Teil A darf das JC nicht haben und da ist es dann Voraussetzung dass das was er gesagt hat mehr oder weniger in das Ergebnis hineininterpretiert werden könnte.

MfG FN
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20
@Fettnäpfchen

ZitatDann geh zu deinem Arzt und lass dich krankschreiben.
Damit erledigt sich das über kurz o. lang und sanktioniert kannst du auch nicht werden.

Kann ich zur Zeit nicht tun.
Mein vorheriger Arzt ist verstorben und ich müsste mir dann erst mal einen neuen suchen.
Gut, das wäre jetzt grundsätzlich nicht das große Problem aber ich werde es jetzt erst mal so handhaben, dass ich auf jeden Fall Morgen nochmal hingehen werde und mir meine rund 7€ für den Tag mitnehme und dann zu Hause schauen werde ob mir mein neuer Sachbearbeiter und vielleicht auch schon das Sozialgericht geantwortet haben. Wobei das bei dem Sozialgericht vermutlich ein paar Tage dauern wird. Die schreiben auch eher nicht per eMail zurück sondern antworten dann mit einem Brief.

ZitatMal eine, zwei Verständnisfragen:
Kannst du das letzte Ergebnis Von der sozialmedizinischen Stellungsnahme mal einstellen oder abtippen?

Ungerne, weil das doch einige Seiten sind.

Einen kleineren Teil kann ich ja mal kurz abtippen...

"Fragestellung vom XX.XX.XXXX
Kunde erklärt, er sei so psychisch krank (wobei krank hier das falsche Wort ist - Hochsensibilität ist keine Krankheit sondern laut Psychologen ein Charaktermerkmal), dass noch nicht einmal die Charité geschweige ein anderer Arzt eine Diagnose stellen könnte (hier kurz eine Anmerkung von mir: Bei der Charité war ich damals ursprünglich auf eigenen Wunsch weil ich abklären lassen wollte ob ich Autist sei. Es stellte sich dann aber nach dem Gespräch heraus, dass ich eben hochsensibel sei. Man konnte mir das aber damals nicht mit einer Diagnose bestätigen weil der behandelnde Arzt mit dem ich ein Gespräch hatte kein Spezialist für Hochsensibilität gewesen ist. Bei uns im Ort und in der Nähe gibt es ebenfalls keine Spezialisten dafür, wodurch ich eben auch keine bestätigte Diagnose vorzeigen konnte). Er tut sich sehr schwer im Umgang mit seinen Problemen und ist anderen Personen gegenüber sehr misstrauisch (interessante Einschätzung, wo ich doch sehr offen mit meinen Problemen bei den Ärzten umgegangen und mit ihnen darüber gesprochen hatte). Im Rahmen der Vermittlungsbemühungen hat er immer Gegenargumente, die eine Beschäftigung, gleich welcher Art (Maßnahme "Aktive Eingliederung", AGH, Vermittlungsvorschlag) nicht zustanden kommen lassen. Herr X besitzt sehr wenig Selbstvertrauen (wenn das so wäre hätte ich mich nicht jahrelang gegen die Schikanen des Jobcenters wehren können) und wünscht sich eine Beschäftigung, bei der er alleine in Ruhe bis zu einem bestimmten Belastungsgrad die Arbeit ausführen könnte. Es ist recht schwierig, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, da er insgesamt auch sehr misstrauisch ist. Unterlagen aus der Charité kann er n.e.A. nicht vorlegen."

Psychologische Stellungnahme

Der XX-jährige Kunde XX wurde bereits wiederholt im Berufspsychologischen Service begutachtet (2011,2016 und dann hier nochmal 2017), zudem nahm er an der Dienstleistung "K2 Auffassungsgabe" teil (2012). Er verfügt über den mittleren Schulabschluss und konnte 2014 über eine Umschulung einen Berufsabschluss zum Kaufmann für Bürokommunikation erwerben. Eine berufliche Integration mit diesem Abschluss gelang ihm bislang jedoch nicht. In der testpsychologischen Untersuchung im Jahr 2016 konnte XX im Erwachsenenvergleich durchschnittliche intellektuelle Leistungen, mit einer Schwäche im räumlichen Vorstellungsvermögen zeigen. Die von ihm zum damaligen Zeitpunkt angestrebte Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Finanzbuchhaltung, Datev und SAP wurde nicht empfohlen, da der Kunde intellektuell bereits in der Umschulung eine deutliche Beanspruchung erfahren hat und die Qualifizierung um ein halbes Jahr verlängern musste (der eigentliche Grund wieso diese Weiterbildung gescheitert ist war, dass man mir nicht zumuten wollte mit dem Zug dorthin zu fahren weil ich halt zu diesem Zeitpunkt bereits von meiner Hochsensibilität erfahren hatte und mir der damalige Sachbearbeiter nicht zugetraut hatte das ein halbes Jahr durchzustehen). Es wurde zudem die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie für XX angeraten, weil sich dieser als sehr unzufrieden, angespannt und belastet ansah. Da der Kunde zum damaligen Zeitpunkt den Verdacht hegte, an einer autistischen Erkrankung zu leiden, erfolgte eine ärztliche Abklärung in der Charité. Lt. Aussage des Kunden ließ sich die Diagnose Autismus aber nicht bestätigen, stattdessen wird bei ihm von einer hohen Sensibilität auf äußere Reize gesprochen. Ärztliche Befunde zu dieser Untersuchung hat der Kunde bislang allerdings nicht beigebracht. Da sich XX für Vermittlungsangebote bisher psychisch auch nicht belastbar fühlte, erfolgte im März 2017 eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst, wo eine psychische Minderbelastbarkeit bei vollschichtiger Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Im September 2017 fand eine Fallbesprechung mit der einschaltenden Vermittlungsfachkraft statt, wo besprochen wurde, dem Kunden die Aufnahme einer Psychotherapie aufgrund seiner geschilderten Belastungssituation anzuraten. Es war auch die Überweisung an einen Neurologen angedacht, wofür sich XX selbstständig um einen Arzttermin kümmern sollte.

Um dem Kunden einen stützenden beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, wurde ihm die Teilnahme an der Maßnahme "Aktive Eingliederung" mit psychologischer Begleitung empfohlen (mir hingegen wurde damals in mehreren Foren von dieser Maßnahme abgeraten). Die zuständige Vermittlungsfachkraft hat diesbezüglich eine gemeinsame Fallbearbeitung mit dem Kunden und dem BPS, vertreten durch den Unterzeichner, eingeschaltet um eine Einschätzung zu treffen, ob es sich dabei um einen passenden Schritt für die berufliche Integration des Kunden handelt. In diesem Rahmen wird eine Aussage zur psychischen Belastbarkeit von XX getroffen.


XX erscheint in seiner Persönlichkeit eher zurückgezogen und vorsichtig, wirkt an der gemeinsamen Fallbearbeitung aber kooperativ mit und nutzt diese Gelegenheit auch, um seine eigenen Fragen z.B. zu der besprochenen Maßnahme zu klären. XX beschreibt, schon immer leicht durch äußere Reize irritierbar gewesen zu sein. Bereits in der Schulzeit stellte sich heraus, dass er leichter als andere durch Sinnesreizungen zu überfordern war. Nach dem Schultag ist er häufig sehr müde gewesen, musste ich zurückziehen um wieder zu Kräften zu kommen. In beruflichen Situationen konnte er Anforderungen an ein schnelles Arbeiten bei parallelen Aufgaben nicht gut bewältigen, ließ sich leicht stressen und wurde bei der Arbeit zunehmend unkonzentrierter, sodass er letztlich mehr Fehler machte und schlechte Leistungsbewertungen erhielt. Insbesondere in den ausgeübten handwerklichen Berufen (ich habe Maler und Lackierer gelernt und später zum Fahrzeuglackierer umgeschult) ist es zu Konflikten gekommen, die zu beruflichen Misserfolgen führten. Diese leichte Überforderung spiegelt sich auch in seinem Privatleben wider, wo ihn die gelegentliche Betreuung seiner Geschwister ebenfalls sehr anstrengt. Eine konkrete fachärztliche Abklärung erbrachte jedoch keine aussagekräftigen Ergebnisse bzw. Befunde, um z.B. auf eine tieferlegende psychische Problematik zu schließen (ist ja auch logisch, da Hochsensibilität keine Krankheit ist). Den Bemühungen, um eine therapeutische und fachärztliche Anbindung kommt der Kunde in einem begrenzten Rahmen nach, ein deutlicher Leidensdruck scheint hier aus psychologischer Sicht aber nicht zu bestehen (weil ihr das ja auch so gut beurteilen könnt wie es in mir aussieht). Dies ist jedoch auch dadurch zu begründen, dass der Kunde aktuell nicht mit beruflichen Anforderungen konfrontiert ist und sich sehr schonend verhalten und selbst Rückzugs - und Erholungsmöglichkeiten schaffen kann. Die psychische Belastbarkeit des Kunden wird - insbesondere da hieraus nachweisliche berufliche Misserfolge entstanden sind - als vermindert eingeschätzt. Das Ausmaß dieser Belastungsminderungen kann durch die mehrjährige Distanz zu beruflichen Anforderungen aktuell allerdings nicht klar bestimmt werden. Aufgrund der ärztlichen Einschätzung einer vollschichtigen Erwerbsfähigkeit unter leidensgerechten Bedingungen wird daher die Teilnahme an einer niederschwelligen Maßnahme mit psychologischer Begleitung als zu bewältigende Aktivierung für den Kunden eingeschätzt.

Die gemeinsame Fallbearbeitung erbrachte die Ergebnisse, dass XX die ihm angebotene Maßnahme "Aktive Eingliederung" für sich nutzen möchte, um sich einerseits psychologisch zu stabilisieren bzw. auch beruflich zu erproben. Hinsichtlich seiner psychischen Auffälligkeiten werden perspektivisch Tätigkeiten mit einer geringen Anforderung an das Umstellungs - und Anpassungsvermögen, wenig Zeitdruck und geringen sozialen Interaktionsanforderungen als sinnvoll erachtet. Zusätzlich ist eine Abklärung der bislang noch eher diffusen neurologischen Befundlage des Kunden anzustreben, wobei die Eigenbemühungen von XX zu einem Facharzttermin zu gehen, in der Vermittlung nachzuhalten sind. GGg. ist auch über die besprochene Maßnahme eine fachärztliche Untersuchung anzubahnen. Sollte diese angestrebte Maßnahme für den Kunden dennoch psychisch nicht zu bewältigen sein, empfehle ich eine erneute gemeinsame Fallbearbeitung, um dann unter Einschätzung der Maßnahmenberichte die psychische Leistungsfähigkeit des Kunden für Anforderungen des Arbeitsmarktes erneut zu hinterfragen."

Ein Ergebnis von sozialpsychiatrischen Dienst aus dem letzten Jahr habe ich nicht.
Da war es nämlich so, dass die gute Frau mit der ich ein paar Gespräche hatte im Anschluss mit zu meinem Sachbearbeiter gekommen ist als ich den nächsten Meldetermin hatte und ihre persönliche Einschätzung direkt vorgetragen hat. Sie war der Meinung, dass ich durch die Hochsensibilität nicht im Stande dazu wäre, in Vollzeit zu arbeiten und wollte abklären lassen, ob eine berufliche Reha nicht eine Option wäre. Diese wurde bei mir aber wie weiter oben bereits erwähnt bei mir abgelehnt.

ZitatWie ist das mit deinen Arbeitszeiten denn das liest sich seltsam von den Zeiten in Verbindung das es in der Woche nur 20 Std. sein sollen? Bei fünf Tagen a 8 Std. komme ich auf 40 Std.

Ich arbeite 4 Stunden pro Tag (meistens von 9-13 Uhr), sodass ich auf 20 Stunden pro Woche komme.
Weiter unten in der Beschreibung von der Zuweisung steht zwar 8-16 Uhr, aber das sind nur die offiziell eingetragenen Öffnungszeiten von der Diakonie, welche aber auch nicht stimmen. Spätestens 14 Uhr ist dort komplett alles dicht.


ZitatDamit solltest du spätestens bei einem Widerspruch Recht bekommen denn ohne diese konntest du ja nicht wissen was für Folgen existieren.

Ich hoffe ja mal, dass es erst gar nicht zu einem Widerspruch kommt und ich tatsächlich wirklich sanktionsfrei abbrechen kann wie mir das meine vorherige Sachbearbeiterin mitgeteilt hat. Aber ich werde ja sehen, was mein aktueller Sachbearbeiter mir antwortet. Die Person, die für die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit zuständig ist kann man telefonisch nicht erreichen weil keine Telefonnummer vermerkt ist. Auch über die jobcenter.digital Seite kann man sich nicht bei ihr melden. Deswegen erst mal der Umweg über meinen Sachbearbeiter.


Zitatsehr seltsam und eher untypisch deswegen auch die Nachfrage nach der Stellungsnahme sprich das Teil B.
Das Teil A darf das JC nicht haben und da ist es dann Voraussetzung dass das was er gesagt hat mehr oder weniger in das Ergebnis hineininterpretiert werden könnte.


Mir wurde das auch mal erklärt aber ich hab das bereits schon wieder vergessen wer welchen Teil einsehen und behalten darf und wer nicht. Aber von mir existieren so viele Sachen bei denen im System, dass die Sachbearbeiterin da auch nur durch die Gespräche mit mir zu dem Entschluss gekommen sein wird. Denn während der Gespräche hat sie keine Akten eingesehen und einfach nur vermerkt, was wir besprochen hatten.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 17:32:53
Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 19:29:12Das war in der Tat nicht besonders schlau von mir.
Wetten? Das hättest du nie schriftlich bekommen.

Zitat von: Ichigo am 07. September 2024, 20:25:12Reizüberflutung pur
Wenn der Träger und das JC wirklich auf Stur schalten sollten, lass dir eine AU geben.

Wie schon @Fettnäpfchen ebenso geraten hat.

Wenn dein Arzt nicht mehr ist, musst du dir ja eh einen neuen suchen und deine Akte beim ehemaligen Arzt anfordern. Entweder die senden sie dem neuen Arzt zu oder du bekommst sie selbst.
(falls noch Personal in der Praxis ist)

Notfalls musst du bei deiner KK fragen, wo die Akte sein könnte, wenn kein Personal mehr in der Praxis.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Marco1982 am 08. September 2024, 17:59:09
Wenn das Jobcenter euch in eine Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit drücken will und euch mit einer Totalsanktion droht 100% Regelsatz weg, last euch da nicht unter Druck setzten oder unterschreibt da nix sofort vor Ort.

Viele Mitarbeiter erzählen da leider Unwahrheiten und hoffen der Kunde hat kein Plan von der Gesetzeslage und lassen sich da einschüchtern.

Sowas kann Aktuell mit MAX 30% Sanktioniert werden.


Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den §§ 31 bis 31b SGB II setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um.
Die BA weist darin ausdrücklich darauf hin, dass das Nichtreagieren auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbewerben auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines Stellenangebots durch das Jobcenter nicht die Voraussetzungen für den Entzug des Regelbedarfs erfüllen, da es hierbei an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fehlt (Rz. 31.46c).
Lt. BA ist ein Entzug der Regelleistung nicht auf eine Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis anzuwenden.

Als Beispiele für den Entzug des Regelbedarfs nennt die BA das Nichtunterzeichnen eines vorgelegten Arbeitsvertrages, oder das trotz Arbeitsvertrag die Arbeit nicht angetreten wird (Arbeitsverweigerung). Sofern es dafür keinen wichtigen Grund gibt.




Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09
Zitat von: Marco1982 am 08. September 2024, 17:59:09Nochmal an alle wenn das Jobcenter euch in eine Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit drücken will und euch mit einer Totalsanktion droht 100% Regelsatz weg, last euch da nicht unter Druck setzten oder unterschreibt da nix sofort vor Ort.

Viele Mitarbeiter erzählen da leider Unwarheiten und hoffen der Kunde hat kein Plan von der Gesetzeslage und lassen sich da einschüchtern.


Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den §§ 31 bis 31b SGB II setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um.
Die BA weist darin ausdrücklich darauf hin, dass das Nichtreagieren auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbewerben auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines Stellenangebots durch das Jobcenter nicht die Voraussetzungen für den Entzug des Regelbedarfs erfüllen, da es hierbei an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fehlt (Rz. 31.46c).
Lt. BA ist ein Entzug der Regelleistung nicht auf eine Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis anzuwenden.

Oder auch Maßnahmen.

Als Beispiele für den Entzug des Regelbedarfs nennt die BA das Nichtunterzeichnen eines vorgelegten Arbeitsvertrages, oder das trotz Arbeitsvertrag die Arbeit nicht angetreten wird (Arbeitsverweigerung). Sofern es dafür keinen wichtigen Grund gibt.




In meinem Kooperationsvertrag steht bei "Ziele" nur drin: "Stabilisierung des Gesundheitszustandes".
Dann bei "Zunächst möchte ich folgendes erreichen": "Ggf. Abklärung der Leistungsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst / Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit"
Und unter dem Punkt "Meine nächsten Schritte sind": "Kontaktaufnahme zu verschiedenen Institutionen bzgl. Ihres Gesundheitszustandes"

Finde ich heftig wenn ich hier lese, dass 100% Sanktionen bei sowas eventuell versucht wird zu vollstrecken.
Aber wenn ich das richtig sehe dann habe ich das Ziel des Kooperationsplanes doch bereits damit erfüllt, dass ich hingegangen bin und schon ein paar Tage dort gearbeitet habe um dadurch dann entscheiden zu können ob ich das weitermachen kann oder nicht. Denn im Gespräch vor ein paar Monaten hieß es nur, dass die Arbeitsgelegenheit genutzt werden soll um zu schauen ob ich dem Arbeitsalltag gewachsen bin vom Leistungsdruck und von meinem psychischen Zustand her betrachtet. Teilgenommen habe ich so gesehen also an der Arbeitsgelegenheit. Im Kooperationsplan steht ja nichts davon, dass ich die gesamte Dauer (in diesem Fall 7 Monate) daran teilnehmen muss. Könnte man doch im Ernstfall so argumentieren, oder?
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 18:36:21
Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Finde ich heftig wenn ich hier lese, dass 100% Sanktionen bei sowas eventuell versucht wird zu vollstrecken
100 % eher nicht, jedenfalls kenne ich momentan noch keinen Fall.
Hier geht es ja um eine Maßnahme, kein Jobangebot.

Wenn dann 30 %, die werden vom JC gern (unrechtmäßig) genommen.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Vollloser am 08. September 2024, 19:24:14
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 18:36:21jedenfalls kenne ich momentan noch keinen Fall.

So einen Fall lernt man auch nicht kennen - genauso, wie man zu Hartz4-Zeiten auch keinen vollsanktionierten gekannt hat (außer Ralph Boes) !
Die verschwinden dann i.d.R. einfach.
Ein/e jetzt vollsanktionierter/e wird dann in seiner/ihrer Wohnung einfach vor sich hinkrepieren.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 08. September 2024, 20:00:00
Nehmen wir mal an, dass das dann im Laufe der kommenden Woche passieren wird...

Meinem Sachbearbeiter habe ich bereits über die jobcenter.digital Seite geschrieben und ihm die Situation ausführlich erklärt. Da ich diesen Sachbearbeiter erst letzten Monat neu zugeteilt bekommen habe und noch nicht persönlich mit ihm gesprochen habe bin ich alles detailliert durchgegangen. Die Person, die mir die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit zugeschickt hat ist für mich komplett fremd. Noch nie vorher den Namen gehört oder jemals ein Gespräch mit dieser Person geführt. Eine Telefonnummer war auch nicht angegeben, nur eine Fax-Nummer. Deshalb habe ich erst mal den Weg zu meinem Sachbearbeiter gewählt.

Wenn dieser mir nun im Laufe dieser Woche mitteilt, dass ich mit Sanktionen zu rechnen habe wenn ich die Arbeitsgelegenheit abbrechen will...
Wie fahre ich dann fort? Gehe ich weiter zu der Arbeitsgelegenheit und warte ab, bis ein Sanktionsbescheid per Post bei mir eintrudelt oder nutze ich die Informationen die ihr mir gegeben habt um das direkt abzuschmettern?

Bin gerade am Überlegen ob ich nicht sogar sofort Morgen früh zum Jobcenter fahren sollte um das zu klären.
Da ich aber keinen Termin habe werde ich wohl wieder nach Hause geschickt. Denn seit einiger Zeit haben sie die Arbeitszeiten im Jobcenter auch drastisch gekürzt. Früher war es immer von 8-16 Uhr offen. Jetzt nur noch von 8-12 Uhr mit Ausnahme von Mittwochs wo eh immer geschlossen ist und Donnerstags dann noch von 13-17 Uhr.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20
So sorry für den Doppelpost aber es hat sich dann Heute etwas Neues ergeben.

Ich bin gleich früh Morgens beim Jobcenter gewesen und habe zuvor beim Maßnahmeträger Bescheid gegeben, dass ich mich für Heute abmelde weil ich abklären will ob ich aus der Maßnahme raus kann oder nicht.

Gewissermaßen hatte ich Glück, dass ich ohne Termin drangekommen bin. Denn die Person die einen Termin gehabt hätte war nicht da und somit konnte ich dann stattdessen drankommen.

Alles in Allem muss ich sagen war ich mit dem Verlauf des Gesprächs zufrieden, zum Teil aber auch nicht so ganz.

Das Wichtigste zu erst: Mein neuer Sachbearbeiter hat (noch) viel Verständnis aufgebracht und ich konnte auch gut mit ihm über alles reden. Er sagte mir zu, dass ich keinerlei Sanktionen zu befürchten hätte da er gesehen hat, dass ich Willen gezeigt habe indem ich die Maßnahme ein paar Tage lang durchgeführt habe.

Er hat dann die Frau angerufen die mich in die AGH gesteckt hat und Bescheid gegeben, dass ich dann dort rausgenommen werde. Ich muss jetzt im Prinzip nur nochmal mit dem Maßnahmeträger sprechen und mir ein Zeugnis ausstellen lassen, auch wenn ich "nur" eine Woche dort gewesen bin.

Jetzt zum Teil mit dem ich nicht so ganz einverstanden gewesen bin.
Als direkte Gegenmaßnahme hat er dann vorgeschlagen, mich einfach direkt in die nächste AGH zu stecken.
Als er mit der Frau telefoniert hat, die mich in die AGH hier gesteckt hat wo ich jetzt raus bin hat diese ihm drei AGH's genannt wo ich dann wohl einsteigen KÖNNTE. Ich MUSS es nicht wenn es mir nicht zusagt, weil diese Sachen auch wieder im sozialen Bereich wären wo ich wieder mit vielen Leuten in Kontakt kommen würde, was nicht gut wegen der Reizüberflutung wäre. Zum einen gabs da als Angebot den Verkehrswächter, dann so eine Art Schülerlotse und das dritte Angebot war irgendwas "Grünes". Ich schätze mal in der Gärtnerei. Die direkten Angebote habe ich noch nicht vorliegen, die bekomme ich dann beim nächsten Meldetermin in 10 Tagen, den wir direkt vereinbart haben.

Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren. Falls ich nichts finde schaut er mit mir gemeinsam beim nächsten Meldetermin.

Was sagt ihr dazu und wie fändet ihr diesen Ausgang wenn das eure Situation gewesen wäre?
Bei den Arbeitsgelegenheiten habe ich gleich gesagt, dass die mich ja nicht aus der Hilfsbedürftigkeit bringen und da stimmte er mir auch zu. Aber andererseits hieß es von ihm, dass man ja etwas finden muss, was zu mir passt und da ich nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann kommen eben erst mal nur 4 Stunden pro Tag in Frage. Dass mir das Jobcenter jetzt keine "richtigen" Jobs anbietet und ich diese selber finden muss ist mir schon klar. Die schieben sich das Geld mit ihren ganzen Maßnahmepauschalen ja eh nur hin und her wenn man irgendwelche Maßnahmen antritt. Aber als ich mich noch regelmässig beworben habe und bewerben sollte habe ich halt keine Zusagen erhalten.  :sad:
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:39:17
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren.

Guck mal nach EDV-Sachbearbeiter/in, wird auch in Teilzeit angeboten. Damit könntest du deine Chancen auf einen Arbeitsplatz recht ordentlich erhöhen.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 11:48:52
Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:39:17
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann noch die Alternative vorgeschlagen, mich in eine Maßnahme zu stecken wo ich entweder mit etwas Glück von zu Hause aus über einen Gruppenchat/Videotelefonie online lernen kann und am Ende der Maßnahme ein Zertifikat bekomme. Das wäre dann für den Bürobereich, da ich ja zuletzt umgeschult hatte auf Kaufmann für Bürokommunikation. Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren.

Guck mal nach EDV-Sachbearbeiter/in, wird auch in Teilzeit angeboten. Damit könntest du deine Chancen auf einen Arbeitsplatz recht ordentlich erhöhen.

Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern. Nachdem ich die Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation gemacht habe hatte ich für ein paar Monate in einem Sanitätshaus gearbeitet. Das hat dann aber nicht mehr funktioniert weil ich denen dann doch zu unkonzentriert gewesen bin und zu viele Fehler gemacht habe und dann war Schluss und ich habe keine anderen Stellen mehr gefunden wo man mich genommen hätte.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:53:09
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:48:52Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern.

Mit solchen selbsterfüllenden Prophezeiungen wird das tatsächlich nichts.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 11:59:06
Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 11:53:09
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:48:52Grundsätzlich würde ich das erst mal auch so sehen.
Aber ob das das Problem löst, dass ich schon Jahre lang raus bin und mir somit Berufserfahrung fehlt wird sich durch so eine Maßnahme sicherlich auch nicht ändern.

Mit solchen selbsterfüllenden Prophezeiungen wird das tatsächlich nichts.

Das ist keine selbsterfüllende Prophezeiung sondern fundierte Antworten die ich aus meinen Bewerbungen erhalten habe als ich mich noch regelmäßig beworben habe. Wenn denn mal jemand zurück geantwortet hat und einen Grund genannt hat dann hieß es entweder, dass mir die Berufserfahrung fehlt oder, dass man sich auf die eigenen Auszubildenden konzentriert und diese übernimmt.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Sheherazade am 09. September 2024, 12:07:43
Ich weiß nicht wie alt du bist, aber wäre ich vor 30 Jahren mit dieser Einstellung an meine Arbeitssuche rangegangen, hätte ich seitdem nie mehr Arbeit bekommen. Nach meinem damaligen Umzug in ein Bundesland mit extrem hoher Arbeitslosenquote habe ich einen ähnlichen Lehrgang (12 Monate in Teilzeit wegen Grundschulkind) erfolgreich absolviert und tatsächlich nach bestandener Prüfung gleich einen guten Job gefunden - den ich dann auch über 27 Jahre behalten habe.

Mein Rat an dich: Gib nicht schon auf bevor das Rennen überhaupt begonnen hat.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 12:16:33
Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 12:07:43Ich weiß nicht wie alt du bist, aber wäre ich vor 30 Jahren mit dieser Einstellung an meine Arbeitssuche rangegangen, hätte ich seitdem nie mehr Arbeit bekommen. Nach meinem damaligen Umzug in ein Bundesland mit extrem hoher Arbeitslosenquote habe ich einen ähnlichen Lehrgang (12 Monate in Teilzeit wegen Grundschulkind) erfolgreich absolviert und tatsächlich nach bestandener Prüfung gleich einen guten Job gefunden - den ich dann auch über 27 Jahre behalten habe.

Mein Rat an dich: Gib nicht schon auf bevor das Rennen überhaupt begonnen hat.

Ich bin 34.
Allerdings lebe ich in einer relativ kleinen Stadt mit rund 20.000 Einwohnern, vielleicht sind es mittlerweile ein paar mehr. Und hier gibt es keine all zu große Auswahl an Jobs. Ich hab in meiner Jugend eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht, obwohl ich das nie machen wollte. Ich wollte immer Mediengestalter werden. Dafür war aber meine Mathenote zu schlecht, das haben mir die Betriebe damals auch klipp und klar so gesagt, dass sie mich deswegen nicht genommen haben. Also hab ich dann den Maler und Lackierer durchgezogen weil ich mir gesagt habe, dass ich dann zumindest mal eine Ausbildung in der Tasche habe. Zu dem Zeitpunkt konnte und wollte mich mein damaliger Lehrmeister aber nicht übernehmen weil kein Geld da war um eine Fachkraft einzustellen.

Ich wollte dann später zu meiner damaligen Freundin nach Baden-Württemberg ziehen und habe deshalb dann auf den Fahrzeuglackierer umgeschult in der Hoffnung, dass ich bei Porsche anfangen könne. Hatte aber leider nicht geklappt.
Einige Zeit später fanden die Ärzte dann heraus, dass ich in der Berufsbranche nicht mehr arbeiten könne. Durch die damals noch giftigen Dämpfe und Lacke hat man mir aus gesundheitlichen Gründen dazu geraten, den Beruf zu wechseln und das habe ich dann mit der Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation getan. Vor der Umschulung sagte man mir noch, dass man im Büro immer etwas finden wird. Als ich dann fertig war nach 2 1/2 Jahren hieß es vom Jobcenter plötzlich, dass alle Stellen besetzt sind und man sogar im Prinzip zu viele Bürokaufmänner/frauen auf dem Arbeitsmarkt habe.

Von Aufgeben kann hier also nicht die Rede sein wie du vielleicht siehst.
Trotz dessen, dass ich mit der Hochsensibilität zu kämpfen habe, habe ich in all den letzten Jahren immer versucht etwas Neues auszuprobieren und war auch immer offen dafür. Nur hat mich das letztendlich nie in ein Arbeitsverhältnis gebracht. Wenn, dann wollte man mich vom Jobcenter aus immer nur in irgendwelche Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten stecken wodurch die selber finanziell profitiert hätten. Ich selber aber gar nicht.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Sheherazade am 09. September 2024, 12:23:24
Anscheinend bist du aber gerade an einen Sachbearbeiter gekommen, der dir einige Möglichkeiten anbietet, allerdings erwartet er von dir auch Eigeninitiative wie z. B. die Suche nach für dich geeigneten Kursen. So eine Weiterbildung ist nicht gerade billig und man bekommt keine Zusage nur um sich die Zeit zu vertreiben bis zur nächsten Idee eines kompletten Berufswechsels. Er scheint ja Potenzial in dir zu sehen um dich mit geeigneten Maßnahmen oder Kursen aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen trotz deiner Einschränkungen.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. September 2024, 16:19:14
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 12:16:33Ich hab in meiner Jugend eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht, obwohl ich das nie machen wollte.
Ich wollte schon vorschlagen dass du dich ja selbstständig machen könntest. Da könntest du alleine arbeiten und nur das Annehmen was du dir zutraust, alleine machen kannst und du hättest nicht mal Zeitdruck oder Stress von irgendwem ausser vll. der Kundschaft. Aber das fällt ja , aus mehreren Gründen, flach.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Ich arbeite 4 Stunden pro Tag (meistens von 9-13 Uhr), sodass ich auf 20 Stunden pro Woche komme.
dann wäre das geklärt.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Mir wurde das auch mal erklärt aber ich hab das bereits schon wieder vergessen wer welchen Teil einsehen und behalten darf und wer nicht.
Du Teil A+B
Das JC nur Teil B
Was ich erwartet habe das du vom Teil B das Leistungsbild abtippst.
Also der zeitliche Umfang (anscheinend Vollzeit wie du geschrieben hast)
Die maximale körperliche Arbeitsschwere
Die Körperhaltung (also sitzend, stehend, oder wechselnd, ......)
Die ergänzende Beschreibung (insbesondere negative Leistungsbild
das scheint ja das was du abgetippt hast zu sein.)
Und ob das Teil B ohne Arzt eröffnet werden kann.
Lässt mich seltsamerweise darauf schließen das dein JC eine Optionskommune zu sein scheint.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 15:14:20Aber von mir existieren so viele Sachen bei denen im System, dass die Sachbearbeiterin da auch nur durch die Gespräche mit mir zu dem Entschluss gekommen sein wird. Denn während der Gespräche hat sie keine Akten eingesehen und einfach nur vermerkt, was wir besprochen hatten.
Erfahrungsgemäß kennt so gut wie kein JC Mitarbeiter die Akte seiner Kunden.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Dann bei "Zunächst möchte ich folgendes erreichen": "Ggf. Abklärung der Leistungsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst / Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit"
Wieso bitteschön ausgerechnet die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit. Was außer Geld soll dir das in deiner nicht belastbaren Situation bringen.

Zitat von: Ichigo am 08. September 2024, 18:11:09Teilgenommen habe ich so gesehen also an der Arbeitsgelegenheit. Im Kooperationsplan steht ja nichts davon, dass ich die gesamte Dauer (in diesem Fall 7 Monate) daran teilnehmen muss. Könnte man doch im Ernstfall so argumentieren, oder?
Das klappt normal überhaupt nicht.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Mein neuer Sachbearbeiter hat (noch) viel Verständnis aufgebracht und ich konnte auch gut mit ihm über alles reden. Er sagte mir zu, dass ich keinerlei Sanktionen zu befürchten hätte da er gesehen hat, dass ich Willen gezeigt habe indem ich die Maßnahme ein paar Tage lang durchgeführt habe.
Oder er weiß das du ohne Rfb auf jeden Fall Recht bekommen würdest. Hat dann halt einen auf guten SB gemacht, aber das wird sich ja heraus kristallisieren.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er hat dann die Frau angerufen die mich in die AGH gesteckt hat und Bescheid gegeben, dass ich dann dort rausgenommen werde
:scratch: Geht die doch nichts mehr an wenn er dein neuer SB ist...(s. oberhalb guter SB ?)

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20hat diese ihm drei AGH's genannt wo ich dann wohl einsteigen KÖNNTE. Ich MUSS es nicht wenn es mir nicht zusagt, weil diese Sachen auch wieder im sozialen Bereich wären wo ich wieder mit vielen Leuten in Kontakt kommen würde, was nicht gut wegen der Reizüberflutung wäre. Zum einen gabs da als Angebot den Verkehrswächter, dann so eine Art Schülerlotse und das dritte Angebot war irgendwas "Grünes". Ich schätze mal in der Gärtnerei.
Also was so rumliegt und noch nicht voll besetzt ist. Gültig im rechtl. Sinne dürfte da nur der Schülerlotse sein.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Er meinte, dass er auch durchaus bereit dazu wäre etwas zu finanzieren, wo man eine Schulung für SAP, Datev etc. bekommt, sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren. Falls ich nichts finde schaut er mit mir gemeinsam beim nächsten Meldetermin.
Das ist die Arbeit die ein SB machen muss da er weiß was das JC fördert und was nicht.
und da er ja einen Eindruck von Dir gewonnen hat und deine Akte lesen muss muss er sich nur noch an das Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) halten.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20Aber andererseits hieß es von ihm, dass man ja etwas finden muss, was zu mir passt und da ich nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann kommen eben erst mal nur 4 Stunden pro Tag in Frage.
Eine AGH soll dem eLB einen Einstieg in eine geregelte und strukturierte Wiedereinführung in den Berufsalltag bringen.
Da geht es nicht darum das du für acht oder auch nur vier Stunden irgendetwas machst sondern dich aus der Statistik zu kicken. So wie jetzt halt auch.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 12:16:33Zu dem Zeitpunkt konnte und wollte mich mein damaliger Lehrmeister aber nicht übernehmen weil kein Geld da war um eine Fachkraft einzustellen.
Das gab es zu meiner Zeit auch schon das der Lehrling eine billige Arbeitskraft war. Der nächste Azubi ist halt billiger las der läpische Junggesellenlohn im ersten Gesellenjahr.

MfG FN
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 16:54:29
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren
Problem könnte sein, du findest vermutlich nichts.

Ob er das deswegen gesagt hat?

Denn solche Kurse müssen vom JC zertifiziert sein, da gibt es nicht viel.

Privat finanzieren sollte man so was nie, bieten manche auch gern an.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 17:10:38
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 16:54:29
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 11:17:20sofern sich etwas finden lässt. Das soll ich jetzt in den nächsten Tagen recherchieren
Problem könnte sein, du findest vermutlich nichts.

Ob er das deswegen gesagt hat?

Denn solche Kurse müssen vom JC zertifiziert sein, da gibt es nicht viel.

Privat finanzieren sollte man so was nie, bieten manche auch gern an.

Tatsächlich habe ich zwei Kurse gefunden, die man sogar Online von zu Hause machen könnte.
Und ja, mein Sachbearbeiter sagte mir schon, dass ich darauf schauen muss ob der Kurs finanzierbar über das Jobcenter ist oder nicht. Dass die beiden Kurse finanzierbar wären steht zumindest mal auf deren Seite drauf. Ist von der WBS.

Wie bereits erwähnt... Sollte ich nichts finden sucht er mit mir gemeinsam wenn dann der nächste Meldetermin ist. Aber ich hab ja bereits etwas gefunden. Da müsste er dann halt drüber schauen und überprüfen ob das Jobcenter das tatsächlich finanziert.
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 17:23:25
Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 17:10:38Aber ich hab ja bereits etwas gefunden
Auf jeden Fall besser als irgendeine Dünnschissmaßnahme.

Zitat von: Ichigo am 09. September 2024, 17:10:38Dass die beiden Kurse finanzierbar wären steht zumindest mal auf deren Seite drauf
Dann muss der SB schon eine gute Begründung liefern, wenn er das nicht bewilligen würde.

Vermute, die Seite vom Anbieter ist gemeint und die schreiben das nur dann dazu, wenn es tatsächlich so ist. (oft steh da Finanzierung über JC oder RV möglich)
Titel: Aw: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit bereits begonnen - Fragen dazu
Beitrag von: Ichigo am 09. September 2024, 17:28:23
@Fettnäpfchen:

ZitatLässt mich seltsamerweise darauf schließen das dein JC eine Optionskommune zu sein scheint.

Ich habe das eben mal kurz überprüft. Laut der Liste der Optionskommunen auf Wikipedia gehört mein Landkreis/meine Stadt nicht dazu. Scheint also keine Optionskommune zu sein.

ZitatWieso bitteschön ausgerechnet die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit. Was außer Geld soll dir das in deiner nicht belastbaren Situation bringen.

Das hatte ich etwas weiter vorne erwähnt gehabt. Es gab vor ein paar Monaten ein Gespräch mit meiner damaligen Sachbearbeiterin und einer Frau, die aus einer angrenzenden Stadt zum Gespräch kam. Ich weiß jetzt nicht mehr genau ob sie eine Art Amtsarzt gewesen ist oder ob es was Anderes gewesen ist. Bei dem Gespräch ging es hauptsächlich darum aus meiner Sicht zu schildern wie mich meine Hochsensibilität im Berufsalltag und auch im normalen Leben beeinträchtigt und ob es nicht Lösungen gibt das zu verändern/verbessern. Ist aber nun mal nicht der Fall. Hochsensibilität ist keine Krankheit sondern ein Charaktermerkmal, das haben mir alle Psychologen und Therapeuten bestätigt bei denen ich zum Gespräch da war. Entweder man hat es oder eben nicht. Wenn man älter wird soll es angeblich etwas abstumpfen, aber davon hab ich bisher noch nichts bemerkt. Im Gegenteil. Ich hab eher das Gefühl, dass es von Jahr zu Jahr schlimmer wird. Auf jeden Fall kam dann am Ende des Gesprächs raus, dass ich doch ruhig mal an einer Arbeitsgelegenheit versuchen soll um zu überprüfen ob ich das sowohl körperlich als auch psychisch schaffe. So könne man dann auch gleich besser einschätzen ob ich 8 Stunden packen würde oder eben vielleicht nur 4. Ich selber hatte mich damit ja auch einverstanden erklärt weil ich eben schon länger aus meinem letzten Job raus gewesen bin.

ZitatOder er weiß das du ohne Rfb auf jeden Fall Recht bekommen würdest. Hat dann halt einen auf guten SB gemacht, aber das wird sich ja heraus kristallisieren.

Das kann gut möglich sein. Allerdings weiß ich nicht ob er innerhalb von 5 Minuten an die ganzen Informationen kommen konnte. Ich selber hatte ihm ja erst am Sonntag über das jobcenter.digital Portal geschrieben gehabt und zu dem Zeitpunkt wusste noch niemand anderes davon, dass ich die Maßnahme abbrechen möchte. Erst als ich dann um 8 Heute vorm Jobcenter stand und um ein Gespräch bat hat er alles kurz überflogen was ich ihm über das Portal geschrieben hatte.


Zitat:scratch: Geht die doch nichts mehr an wenn er dein neuer SB ist...(s. oberhalb guter SB ?)

Ich weiß nicht ob das in anderen Jobcentern anders abläuft aber mein Sachbearbeiter hat mir ja nicht die Zuweisung für die Arbeitsgelegenheit zugeschickt. Das war eine Frau mit der ich vorher noch nie etwas zu tun gehabt habe. Ich kannte weder ihren Namen noch wusste ich, wo sie sich im Jobcenter befindet um mit ihr persönlich zu sprechen. Sie war aber Heute im Home Office, das hab ich herausgehört als die beiden telefoniert hatten. Denn normalerweise hätte ich eben die Frau kontaktieren und sagen müssen, dass ich die Maßnahme abbrechen möchte. Da ich sie aber nicht antreffen konnte bin ich zu meinem Sachbearbeiter gegangen. Und der meinte zu mir, dass ich alles richtig gemacht habe.

ZitatAlso was so rumliegt und noch nicht voll besetzt ist. Gültig im rechtl. Sinne dürfte da nur der Schülerlotse sein.

Ja so ist es wohl. Bei den drei angebotenen Sachen komme ich aber insgesamt betrachtet auch wieder mit vielen Leuten in Kontakt, das hat mir der Sachbearbeiter selber auch so gesagt. Eventuell nicht ganz so viel wie bei der Diakonie wo ich jetzt raus bin aber auch nicht wirklich weniger.

ZitatEine AGH soll dem eLB einen Einstieg in eine geregelte und strukturierte Wiedereinführung in den Berufsalltag bringen.
Da geht es nicht darum das du für acht oder auch nur vier Stunden irgendetwas machst sondern dich aus der Statistik zu kicken. So wie jetzt halt auch.

Ja ich weiß. Ist man in so einer Arbeitsgelegenheit drin gilt man als arbeitssuchend und fällt somit automatisch aus der Arbeitslosenstatistik heraus. Eigentlich eine Sauerei sowas, da das Ganze einfach nur der Statistikbereinigung dient.


ZitatDas gab es zu meiner Zeit auch schon das der Lehrling eine billige Arbeitskraft war. Der nächste Azubi ist halt billiger las der läpische Junggesellenlohn im ersten Gesellenjahr.

Ja, das habe ich dann später als ich im Sanitätshaus gearbeitet hatte auch bemerkt. Da wurden auch alle halbe Jahre 450€ Jobber im Lager eingestellt um die Pakete zu verpacken. Spart die Firma sich halt viel Geld... Leider eine gängige Praxis. So eben auch mit den 1€ Jobs...



@Kopfbahnhof: "Kostenübernahme durch den Bildungsgutschein oder AVGS" steht dort.