VM = Vermieter
M = Mieter
Die Pos. Nebenkosten sind ja seit 01.07.d.J. nicht mehr in den Nebenkosten zu finden. M hat daraufhin den Anteil dieser Nebenkosten aus der mtl. Überweisung herausgestrichen. Jetzt erreicht ihm vom VM eine Mahnung + Mahngebühren dieses "Fahlbetrages".
Begründung: Unerlaubte Kürzung der Mietzahlung
M ist aber der Meinung, etwas, was der VM nicht mehr erheben darf, braucht auch nicht mehr bezahlt werden und zwar auch ohne vorherige Genehmigung.
Wie seht Ihr das und gibt es eventuell auch unterstüzende , gesetzliche Regeleung zum Nachlesen?
Vermutlich hätte man die nächste Nebenkostenabrechnung abwarten sollen, denn darüber wurden die Kabelgebühren ja bisher abgerechnet. Bis dahin gilt in der Regel die seit der letzten Nebenkostenabrechnung festgelegte Mietzahlung.
Zitat von: OLD-MAN am 07. September 2024, 08:35:13Die Pos. Nebenkosten sind ja seit 01.07.d.J. nicht mehr in den Nebenkosten zu finden. M hat daraufhin den Anteil dieser Nebenkosten aus der mtl. Überweisung herausgestrichen
Die Kabelgebühren waren einzeln aufgeführt im Mietvertrag?
Also z. B.:
60 Euro Betriebskosten
10 Euro Kabelgebühren
80 Euro Heizkosten
Oder gibt es nur einen einzigen Vorauszahlungsbetrag für alle umgelegten Nebenkosten?
Zitat von: OLD-MAN am 07. September 2024, 08:35:13Begründung: Unerlaubte Kürzung der Mietzahlung
Korrekt
Das wird bei der nächsten BK Abrechnung einfach mit verrechnet.
Dann ist eben das Guthaben evtl. etwas höher.
Kabel TV lag ja so bei ca. 100 € pro Jahr. (hier noch deutlich weniger bei 6 Monaten)
Hier ist es schon seit Januar raus und der VM hat gleich eine Erklärung geliefert, warum er nicht extra die Mietzahlungen anpasst.
Zitat von: TripleH am 07. September 2024, 14:06:28Die Kabelgebühren waren einzeln aufgeführt im Mietvertrag?
Ja, alle Betriebskosten sind einzeln aufgeführt mit entsprechenden Zahlungsbetrag!
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 17:33:34Korrekt
Könntest du das bitte näher begründen?
Es geht hier um eine (1) Position in den Nebenkosten, die gesetzlich weggefallen ist - also nicht mehr erhoben werden darf. Wieso sollte M diese Position weiterbezahlen müssen. Kommt einer unerlaubten Nebenkostenpauschale gleich.
M musste ja schließlich einen unabhängigen neuen Anbieter finden, den er auch bezahlen muss. Quasi würde er jetzt 2x Kabelgebühren bezahlen.
Zitat von: OLD-MAN am 08. September 2024, 08:36:41Es geht hier um eine (1) Position in den Nebenkosten, die gesetzlich weggefallen ist - also nicht mehr erhoben werden darf. Wieso sollte M diese Position weiterbezahlen müssen. Kommt einer unerlaubten Nebenkostenpauschale gleich.
Es sind doch nur Nebenkostenvorauszahlungen, abgerechnet wird mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Unterjährige Änderungen sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich, das gilt auch für Erhöhungen.
Der Vermieter kann aber keine Zahlung auf etwas verlangen, dass er nicht mehr leistet. Wenn die Kosten tatsächlich aufgeschlüsselt wurden, kann in der Höhe auch eine Minderung erfolgen, denn es liegt ja ein Mangel vor. Allerdings muss oder sollte man das auch schriftlich anzeigen, dass man das ab xxxx so macht.
Zitat von: OLD-MAN am 08. September 2024, 08:36:41Könntest du das bitte näher begründen?
NK unterliegen naturgemäß Schwankungen.
Dann gibt es eben bei der BK Abrechnung evtl. ein höheres Guthaben.
(oder eine geringere Nachzahlung)
Warum soll ein VM jetzt wegen ca. 50 € so einen Aufwand betreiben und die BK anpassen?
Zitat von: TripleH am 08. September 2024, 10:55:10Allerdings muss oder sollte man das auch schriftlich anzeigen, dass man das ab xxxx so macht.
Na dann viel Spaß mit dem VM und evtl. vor Gericht.
Auch wenn man Recht hat, muss man bei Kleinigkeiten nicht unbedingt darauf bestehen.
Mir wäre der Aufwand dafür zu hoch und unnötiger Ärger, wegen nichts.
Der VM hat sicherlich auch die Mieter darüber informiert, was die Kabelgebühr angeht.
Die werden einfach rausgenommen und die Zahlung der BK bleibt dennoch unverändert.
Es geht hier ja nicht um so hohe Beträge, pauschal kann man das eh nicht beantworten, jeder MV ist anders gestaltet.
Zitat von: OLD-MAN am 08. September 2024, 08:36:41musste ja schließlich einen unabhängigen neuen Anbieter finden
Beim Kabel TV bleibt es der bisherige, zumal die eh nicht so schnell abschalten werden.
Hier ist schon seit 01.24 raus, Kabel TV geht immer noch.
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 17:01:01Na dann viel Spaß mit dem VM und evtl. vor Gericht. Auch wenn man Recht hat, muss man bei Kleinigkeiten nicht unbedingt darauf bestehen. Mir wäre der Aufwand dafür zu hoch und unnötiger Ärger, wegen nichts.
:ok:
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen, das zu kürzen. Auf die NK-Abrechnung warten und gut ist's. :weisnich:
Zitat von: Schnuffel01 am 09. September 2024, 00:10:25Ich würde nicht mal auf die Idee kommen, das zu kürzen.
Ich auch nicht, bin froh, wenn die Miete die gleiche bleibt.
Dann muss ich nicht noch extra wegen sowas, dem JC Bescheid geben.
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 16:40:51Dann muss ich nicht noch extra wegen sowas, dem JC Bescheid geben.
Ich gehe mal anhand des verwendeten Unterforums davon aus, dass TE jobcenterunabhängig ist und die Miete aus eigener Tasche bezahlt. Dann ist man natürlich an möglichen Einsparungen bzw. Vermeidung von überflüssigen Vorauszahlungen interessiert, wäre ich auch.
Ich bin auch jobcenterunabhängig und wohne bei einer Wohnungsgesellschaft und hatte auch das Nebenkostenprivileg. Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen die Miete zu kürzen. Wie bereits erwähnt, gehört das zu den Nebenkosten und kommt mit der Abrechnung zum Tragen.
Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 17:18:02dass TE jobcenterunabhängig ist
Stimmt!
Zitat von: Birgit63 am 10. September 2024, 07:49:10Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen die Miete zu kürzen.
Wie leicht einige User hier über die Tatsache hinweggehen, plötzlich 2x Kabelanschlussgebühr mtl. bezahlen zu müssen!
Ansonsten wird hier über jeden Cent zuwenig/zuviel gezahlt/erhalten gestritten, aber in diesem Thread scheint es nicht von größerem Interesse zu sein, wenn der M hier -wie geschrieben- plötzlich 2 Mal Kabelanschlussgebühren bezahlen muss.
Bei Vodafone kosten der Kabelanschluss 12,99 € mtl., in den Nebenkosten ist dieser Betrag mit 12,- € angegeben und - eigentlich - seit 01.07.24 ersatzlos gestrichen.
O.k. in der Nebenkostenabrechnung gleicht sich das zwar wieder aus, aber .....
• fühlt es sich an, jetzt mtl. 12,- höhere Betriebskostenvorauszahlungen leisten zu müssen
• ist 12,- € mtl. auch nicht unbedingt "Peanuts"!
Wenn ich aktuell den Fäden der "Nullrunde beim Regelsatz" in den aktuellen Nachrichten verfolge, dann kann ich nur schwer begreifen, das hier anscheinend mit zwei Auffassungsgaben geantwortet wird.
Zitat von: Birgit63 am 10. September 2024, 07:49:10Ich bin auch jobcenterunabhängig und wohne bei einer Wohnungsgesellschaft und hatte auch das Nebenkostenprivileg. Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen die Miete zu kürzen. Wie bereits erwähnt, gehört das zu den Nebenkosten und kommt mit der Abrechnung zum Tragen.
Ich hätte es auch nicht gemacht bei voraussichtlich unter 100€ in diesem Jahr zu viel gezahlten Vorauszahlungen, aber ich kann den Gedanken dahinter verstehen, mehr meinte ich nicht. Allerdings hätte ich den Vermieter vor der eigenmächtigen Kürzung der Abschläge kontaktiert. ;-)
Ich verstehe dich schon @sheherazade, aber
um das mit der Nebenkostenabrechnung zu erklären:
Dieses Jahr (2024) sind´s in der Tat nur 6 x 12,- € = 72,- €
Abrechnung NK für 2024 erfolgt erst Mitte Juni 2025 und für das Jahr 2025 ändern sich die NK im allgemeinen nicht, also .... Auch egal, ob Nachzahlung oder Gutschrift, denn es geht ausschließlich um die Pos. "Nebenkosten - Kabelanschlußgebühren"!
Nächstes Jahr sind´s dann aber schon 12 x 12,- € = 144,- €.
Diese Endabrechnung erfolgt dann erst Mitte 2026.
M zahlt schließlich keine pauschalen Nebenkosten, sondern Pos. 1 (Gebäudeversicherung) bis Pos.12 (Hausmeister) alle Nebenkosten als Einzelbetrag, der in der Summe dann addiert ist.
Also, wann stellt der VM /wann muss der VM die Nebenkosten um/anpassen?
Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 10:02:00Abrechnung NK für 2024 erfolgt erst Mitte Juni 2025
OK, du bekommst also keine kalenderjährlichen BK-Abrechnungen (Monat 01-12), sondern immer von Monat 07-06? Dann hätte der Vermieter eigentlich schon mit der Abrechnung von Juni 2024 berücksichtigen müssen, dass ab 7/2024 die Kabelgebühren entfallen, war ja lang genug vorher angekündigt. In dem Fall hätte ich schon mit Erhalt der BK-Abrechnung im Juni das Gespräch mit dem Vermieter gesucht, schließlich legt die BK-Abrechnung die Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest.
Nein, jetzt hast du mich falsch verstanden,
BK Abrechnung ist immer das Kalenderjahr, aber die Abrechnung erhält M erst Mitte des Jahres, Also di BK Abrechnung vom Kalemderjahr 2024 erreicht M erst Mitte 2025. Jetzt richtig verstanden?
Ah, ok. Da stand ich auf dem Schlauch, bin schon zu lange kein Mieter mehr. :zwinker:
Wie schon gesagt, ich würde auch nach Möglichkeiten suchen, diese entfallenen Vorauszahlungen rauszunehmen aus der Mietzahlung, allerdins nur mit vorheriger Kontaktaufnahme und Einverständnis des Vermieters. Deiner ist scheinbar jetzt garstig, weil du die BK-Vorauszahlungen eigenmächtig gekürzt hast.
Ich finde auf die Schnelle keine gesetzliche Grundlage für diesen besonderen Fall. Einerseits hatte der Vermieter seit 2021 Zeit, sich auf das Ende der Umlage ab 6/2024 einzustellen, andererseits verlierst du das Geld ja nicht, sondern bekommst es im Rahmen der nächsten Abrechnung wieder. Wobei ich diese Position über das Ende des Abrechnungsjahres hinaus definitiv nicht mehr zahlen würde, deshalb solltest du trotzdem noch das Gespräch mit deinem Vermieter suchen, damit die Vorauszahlungen ab 01/2025 um die Postion des Kabelfernsehens in beiderseitigem Einverständis gekürzt werden. Das dein Vermieter 6 Monate für die Erstellung der BK-Abrechnung braucht, kann dir nicht angelastet werden.
Hallo,
ich arbeite in einer Immobiienverwaltung und 2! meiner Mieter haben ihre Vorauszahlung ab 7/24 gekürzt, ohne irgendeine Nachricht oder einen Hinweis.
Das empfand ich mir gegenüber als extrem unhöflich, außerdem ist es für mich als Verwalter ein gewisser Aufwand, unterjährig die geänderten Vorauszahlungen zu verbuchen.
Zumal mir auch kein Gesetz bekannt ist, das unterjährige Anpassungen der Vorauszahlungen vorsieht.
Es geht tatsächlich um jeweils 36 Euro, die tatsächlich nicht mehr angefallen sind, bzw. um 60 Euro, um die die Vorauszahlungen großzügig gerundet, verringert wurden.
Kurzum: Ich reagiere auf so einen Quatsch nicht, aber für Mieter, die mir so respektlos eine lange Nase zeigen, werde ich mir auch kein Bein ausreißen.
Allerhöchstens käme eine Anpassung nach § 313 BGB in Betracht, welche selbst hohe Anforderungen stellt. Aber einfach mal so einseitig die Miete zu kürzen, kann der Mieter nicht.
Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 08:56:42wie geschrieben- plötzlich 2 Mal Kabelanschlussgebühren bezahlen muss
Warum sollte man das tun?
Die schalten eh nicht so schnell ab, dafür haben die gar nicht genug Personal.
Wenn es dann irgendwann mal so weit ist, kann man immer noch einen Vertrag machen.
So lange kann man sagen, habe erst mal über Internet TV (oder DVB-T) gesehen und das getestet :grins:
Hier ist auch Vodafone, kamen schon 3 Schreiben mit Abschalttermin, letztes im März, seitdem nichts mehr. (läuft nach wie vor)
Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 10:02:00Also, wann stellt der VM /wann muss der VM die Nebenkosten um/anpassen?
Sollte in der BK Abrechnung für 2024 drin stehen, welche man 2025 bekommt.
@ Kopfbahnhof
Dein wiederholter Vorschlag ist für M (ehrlich, aufrichtig und gesetzeskonform) keine Option!
:flag:
Schreib halt den Vermieter an und frag, wie er das mit den Kabelgebühren handhabt!