meine nachbarin hat jetze ihren ganzen alten aktenbestand voller alten arbeitsamt unterlagen bescheiden,etz usw..aus mindestens 2 jahrzehnten entsorgt..nun geht sie in altersrente und hat angst nichts mehr nachweisen zu können..ich habe ihr gesagt das sie sich da eigentlich keine sorgen machen soll..da soweit ich weis ab mitte ende der 90ziger nach und nach alles digitalisiert wurde..und somit alles abrufbar ist..
meine frage..hätte sie das doch lieber alles noch behalten sollen..??
AfA und JC senden einem einmal jährlich eine Kopie der Meldung an die DRV zu.
Diese sollte man schon aufbewahren - zumindest solange, bis man sein Rentenkonto bei der DRV dahingehend überprüft hat, dass diese Angaben dort eingetragen wurden. Man erhält ja jährlich(?) einen Auszug von der DRV über Beitragszeiten, da kann man das abklären. Sind die Daten fehlerhaft, muss man eine Kontenklärung beantragen und dafür benötigt man dann Nachweise.
Unabhängig davon sollte man Bescheide die strittig sind unbefristet aufbewahren.
ok..alles klar danke..werde ich mal so weitergeben..