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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: gkn am 11. September 2024, 10:14:54

Titel: Frage Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
Beitrag von: gkn am 11. September 2024, 10:14:54
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bürgergeld (Aufstockung als selbstständiger). Nach über 10 Jahren hatte ich dieses Jahr leider einen erheblichen Auftragseinbruch, sodass mir nichts anderes übrig blieb als BG bedarf anzumelden.

Die ersten 6 Monate sind nun herum und ich habe bis wieder alles rund läuft um weitere 6 Monate verlängert. Ich besitze ein kleines Reihenhaus (3 Personen Haushalt) mit Gas Heizung und Kamin. Die Gas-Zentralheizung wurde seit wir den Kamin haben eigentlich nur noch morgens für Warmwasser/Duschen per Zeitschaltuhr an der Heizung aktiviert. Das Jobcenter beharrt jedoch darauf, dass wir kein Geld für Holz (Heizen im Herbst/Winter) bekommen und die Gas-Heizung verwenden sollen.

Aus diesem möchte ich nun die Abschläge an den Energieversorger (selbst) erhöhen lassen, da ich befürchte sonst auf erheblichen Kosten nach Ablauf der Bewilligung (wenn ich nicht weiter bewillige) sitzen zu bleiben. Der aktuelle Verbrauch/Abschläge für Gas basieren auf einem deutlich reduzierten Verbrauch der Gas Heizung von nur ca. 2h (3 in der kalten Jahrezeit) pro Tag an für Warmwasser und ggf. Grundwärme Obergeschoss. Bei einem Betrieb über den vollen Tag (7:00 Uhr bis 22 Uhr) dürfte der Verbrauch/Kosten hier im Herbst/Winter mind das 2-3 fache unserer aktuellen Abschläge betragen.

In diesem Zusammenhang hat sich noch eine andere Frage ergeben. Bei Erstbewilligung habe ich bei der Wohnfläche die Fläche laut Neu-Berechnung für die neue Grundsteuer angegeben. Diese weicht wegen den kalkulatorischen Zu-/Abschlägen (inkl. Fluren, Kellerräume,Dachschrägen, z.T. neue Zwischenwände seit Erbauung) erheblich von der Grundfläche laut Kaufvertrag bzw. original Bauplan ab.

Die Grundfläche (laut Berechnung für neue Grundsteuer) liegt bei gerundet 65 m².
Die Grundfläche laut Bauplan/Kaufvertrag liegt bei 109 m².

Ich habe im Internet gelesen, dass der Zuschuss für Erdgas-Zentralheizungen bei 2,84 Euro/m² liegen soll (vgl. https://www.jobcenter-region-hannover.de/heizung). In sofern wäre es wohl von Vorteil die echte Grundfläche (und keine kalkulatorische mit abgezogenen Flächen) anzugeben.
Daher überlege ich nun das zu korrigieren. Allerdings befürchte ich, dass die Eigenheim-Immobilie dem JC dann zu groß sein könnte und anstelle der korrigierten Zuschüsse für Gas/Heizen dann andere Probleme geben könnte.

Wie kann ich das vorher prüfen und sicherstellen, dass es hier keine Probleme gibt und das JC behaupten könnte das Eigenheim sei für 3 Personen zu groß?

Danke für eure Tipps und Rückmeldungen.

Vg

Titel: Aw: Frage Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
Beitrag von: Sheherazade am 11. September 2024, 11:51:35
Dein Haus ist auch mit 109qm safe.

ZitatFür eine Eigentumswohnung oder ein Eigentumshaus, das du selber bewohnst, gilt folgendes: Eine Haus-Wohnfläche bis zu 140 Quadratmeter gilt als angemessen. Bei einer Eigentumswohnung liegt die Grenze bei 130 Quadratmetern. Ab vier Personen kommen weitere 20 Quadratmeter pro Person hinzu. In Härtefällen sind auch größere Wohnungen geschützt.
Quelle (https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld)
Titel: Aw: Frage Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2024, 12:23:07
Das JC muss die tatsächlichen HK anerkennen, wenn diese angemessen sind. Die Wohnfläche des Eigenheimes (vermögensrechtliche Angemessenheit) spielt dabei keine Rolle, da sich die Angemessenheit lt. BSG wegen der Gleichbehandlung an der Größe einer angemessenen Wohnung orientiert. Angemessen sind für 3 Personen dabei 75qm (x 2,84 Euro/m² = 213€).

Hinweis: Die vermögensrechtliche Angemessenheit beträgt lt. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB II für bis zu 4 Personen 140 Quadratmeter.
Titel: Aw: Frage Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
Beitrag von: gkn am 11. September 2024, 14:07:26
Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Ich hatte auch schon mal recherchiert aber wollte mich lieber noch mal vergewissern, dass das auch up-to-date ist und ich damit nicht doch irgendwie auf die Nase falle.

Wenn ich das also richtig verstehe gibt es hier zwei verschiedene Angemessenheitsgrundlagen - einmal für die Heizkosten an sich und einmal für die Angemessenheit der Wohnung/Eigenheim? Das hatte mich bei meinen Recherchen nämlich ebenfalls irritiert, welche Grenze nun für mich und mein Eigenheim und/oder Heizkosten zutreffend sind.

Zusammengefasst heißt das also:

Ich hoffe das habe ich so nun korrekt verstanden.

Dann spricht ja im Grunde nichts dagegen dem JC den Fehler mit den zu niedrigen m² zu melden und mit dem Energieversorger eine höhere Abschlagszahlung zu vereinbaren.
Titel: Aw: Frage Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2024, 14:18:45
Zitat von: gkn am 11. September 2024, 14:07:26mit weniger als 140 m² ist die (vermögensrechtliche) Angemessenheit gegegeben
Korrekt.

Zitat von: gkn am 11. September 2024, 14:07:26Heizkosten werden jedoch (für 3 Personen) nur mit bis zu 75m² x 2,84 Euro/m² bewilligt
Falsch.
Wie ich bereits schrieb, muss das JC die tatsächlichen Heizkosten anerkennen, wenn diese angemessen sind. Auch wenn dein JC 2,84 Euro/m² als angemessen anerkennt, heißt das nicht, dass das JC im Einzelfall nicht mehr anerkennen muss. Außerdem muss das JC lt. Gesetz generell zunächst die tatsächlichen Heizkosten anerkennen. Eine Begrenzung auf die angemessen Kosten ist im Normalfall erst 6 Monate nach einer Mitteilung über die Unangemessenheit der tatsächlichen Kosten zulässig.