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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 13. September 2024, 13:23:07

Titel: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 13. September 2024, 13:23:07
Beim Sozialamt wurde Erstattung mit allen Nachweisen eingereicht .
Nach 4 Wochen keine Reaktion
Dann Erinnerung wann zur Bearbeitung .
Nun schickt das Sozialamt deren Formulare die man nocheinmal ausfüllen soll und schreibt rotzfrech das nur der akutell gültige Mindestlohn für pflege anzuerkennen ist  und das nach Vorgang wird der Eingang der Anträge von der Pflegefachkraft des Grundsicherungsamtes  geprüft und bewilligt  wird
Aufgrund der personalsitutation wird dies hoffentlich in den nächsten sechs Monaten erfolgen .

Es wurde zwei mal die alle unterlagen eingereicht und nun fordern Sie es nocheinmal
Um zu verzögern 😡
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. September 2024, 17:54:34
Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 13. September 2024, 13:23:07Es wurde zwei mal die alle unterlagen eingereicht und nun fordern Sie es nocheinmal
Wenn du es nachweislich gemacht hast dann schreibe oberes deinem Sozialamt. Und fordere sie gleichzeitig die zeitgleiche Bearbeitung (unter dem Aspekt dass du weitere rechtliche Schritte unternimmst) wenn sie nicht bis Datum Schreiben + 14 Tage einen rechtsgültigen Bescheid erstellen.
 
Auch für die gilt die Pflicht zum Aktenstudium und der Datensparsamkeit!

MfG FN
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 15. September 2024, 21:23:51
@Fettnäpfchen ,lieben vielen Dank.
Schreiben ist raus
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. September 2024, 15:21:33
Frist Sozialamt gesetzt bis gestern und gleichzeitig Fachaufsichtsbeschwerde null Reaktion
Die wollen dies wohl aussitzen ?
Untätigkeitsklage beim Sg bereits eingereicht
Angeblich noch nicht das Az eingepflegt sonst hat es immer 4 Tage gedauert bis das Az kam .
Was kann man noch tun 😡
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. September 2024, 15:47:13
Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 21. September 2024, 15:21:33Was kann man noch tun 😡
Da fällt mir nichts zusätzliches mehr ein.
Geduld bewahren.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. September 2024, 20:28:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. September 2024, 15:47:13Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 21. September 2024, 15:21:33Was kann man noch tun 😡
Da fällt mir nichts zusätzliches mehr ein.
Geduld bewahren.

Ein schönes WE
FN
Schade
Nur komisch das auf eine Erinnerung zur Bearbeitung das Sozialamt innerhalb eines Tages die Formulare für die Verhinderungspflege zusenden kann ,aber eine Fachaufsichtsbeschwerde  und erklärung wo die Faxe vom Antrag aus August geblieben ist und einen Rechtsmittelfähigen Bescheid zu erstellen hat hat man es seiten der Behörde nicht eillig
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Ottokar am 22. September 2024, 10:29:10
Eine Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Behördenhandeln und kann uU als Widerspruch gegen einen VA interpretiert werden. Bearbeitungsfrist lt. SGG: 3 Monate.

Für die Erklärung, wo die Faxe vom Antrag aus August sind (abhanden gekommene Sozialdaten), ist der Datenschutzbeauftragte des Sozialamtes bzw. der Kommune zuständig. Der muss in einem solchen Fall zwangsläufig intern informiert werden, es wäre aber durchaus denkbar, dass der von nichts weis. Deshalb sollte man diesen lieber direkt anschreiben. Dabei ist das Sendeprotokoll als Beweis für die Übermittlung erforderlich.

Frist für die Antragsbearbeitung lt. SGG: 6 Monate.
Eine Untätigkeitsklage ist hier erst danach zulässig.
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 23. September 2024, 00:15:04
@Ottokar nein eine Untätigkeitsklage kann man auch schon früher nach 89 sgg ,ich denke das weißt du 😉
Das mit den Datenschutz hatte ich auch vor
Trotzdem denke ich das es mit Absicht gemacht wird um Gelder einzusparen ,zumal nun drei mal die Anträge mit Nachweisen vorliegen .
Das ist eindeutig Willkür und Schikane
Sie möchten gerne verklagt werden .
Ist nicht das erste mal das Sie so handeln
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Ottokar am 24. September 2024, 10:07:36
§ 89 SGG regelt nicht die Aufhebung der Sperrfrist aus § 88 SGG.
Eine Untätigkeitsklage ist grundsätzlich nicht vor Ablauf der in § 88 SGG genannten Fristen zulässig.
=> https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-89-ausnahme-von-der-klageerhebungsfrist-23-alternative-3-untaetigkeit_idesk_PI434_HI2965498.html
ebenso BSG Urteil vom 26.08.1994, 13 RJ 17/94
=> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/06_Urteile/BSG/1994/urt_bsg_1994_08_26_13rj17_94.html
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. Oktober 2024, 18:08:30
Das Sozialamt  fordert weiterhin das Formular obwohl am im formlosen  Antrag mitgeteilt hatte  wer die  verhinderte Person und wer die  Ersatzpflege war ( gleiche  Person wie  letztes Jahr ) und das Sozial schreibt in kurzversion  das wären die  richtigen Anträge und müssen eingereicht werden

 Formular VH Pflege  (https://www.pic-upload.de/view-37425466/ScanImage001FormularVHAntraggaufVH64CSGB12.jpg.html)

Gelten beim  Sozialamt keine  Formlose Anträge ?

Beim  Schwerbehindertenbeauftragenden wurde sich rausgerdet
Titel: Aw: Sozialamt Verhinderungspflege
Beitrag von: Ottokar am 12. Oktober 2024, 09:42:40
Antragstellung und Angaben dazu sind zwei verschiedene Dinge.
Lt. § 16 SGB I sind Anträge an keine Form gebunden, lt. § 60 Abs. 3 SGB I müssen für die zur Antragstellung benötigen Daten Formulare ausgefüllt werden, wenn die Behörde das verlangt.