Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Termin wegen Besprechung beruflicher Situation beim Jobcenter.
Ich habe von April-Sep. 2024 Aufstockung erhalten. Der Antrag ging bis September, wo ich die letzte Leistungen erhalten habe. Trotzdem habe ich für nächste Woche einen Termin. Ich tippe es liegt daran, dass das JC nicht wußte, ob ich eine Weiterbewilligung beantrage, was ich aber nicht gemacht habe.
Sollte bzw muss ich trotzdem zu dem Termin, oder sollte ich ihn einfach absagen?
Danke
Wenn dein Bewilligungszeitraum beendet ist, kannst du die Einladung einfach ignorieren.
Muss man denn noch nicht einmal absagen?
Eljay
Zitat von: Eljay am 13. September 2024, 15:25:53Muss man denn noch nicht einmal absagen?
Wenn du willst kannst du absagen.
Die freuen sich bestimmt wenn sie dich nicht noch mit einer weiteren Einladung
und
danach mit einer Anhörung darin dann mit einer Sanktionsandrohung und
danach mit einer Sanktion zu bestrafen.
Wobei sie dann bei letzterem sicher feststellen werden das du nicht mehr Kunde bei Ihnen bist. Wobei ob sie es wirklich schnallen da bin ich mir nicht soooo sicher.
:lachen: Entscheide selber :zwinker:
MfG FN
Zitat von: Eljay am 13. September 2024, 15:25:53Muss man denn noch nicht einmal absagen?
Muss man nicht, aber aus Höflichkeit würde ich es tun.
Aber nur per Tel. oder Mail, wenn das mit im Brief steht, letzteres dürfte am besten sein.
Zitat von: Eljay am 13. September 2024, 14:26:50Ich habe von April-Sep. 2024 Aufstockung erhalten. Der Antrag ging bis September, wo ich die letzte Leistungen erhalten habe. Trotzdem habe ich für nächste Woche einen Termin. Ich tippe es liegt daran, dass das JC nicht wußte, ob ich eine Weiterbewilligung beantrage, was ich aber nicht gemacht habe.
Du hast aber auch keine Verändeurngsmitteilung geschickt? Wir haben ja noch September und damit bist du noch im Leistungsbezug. Da würde ich wenigstens den Termin absagen.
Wenn dein Bewilligungszeitraum am 30.09.2024 endet, unterliegst du auch noch bis dahin der Meldepflicht.
Eljay
Zitat von: Eljay am 13. September 2024, 14:26:50Ich habe von April-Sep. 2024 Aufstockung erhalten. Der Antrag ging bis September, wo ich die letzte Leistungen erhalten habe.
Da ziehe ich meine (lustig gemeinte) Ansage doch zurück.
Ich habe das falsch verstanden also so das du aus dem Bezug bist was ja so nicht stimmt.
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 14. September 2024, 09:46:40Wenn dein Bewilligungszeitraum am 30.09.2024 endet, unterliegst du auch noch bis dahin der Meldepflicht.
Aber bedeutet Meldepflicht zum Termin erscheinen zu müssen, oder einfach nur absagen?
Das bedeutet, dass du dich zu melden hast, wenn du eine Einladung zum Termin bekommst - entweder pünktlich zum Termin erscheinen oder nachweislich frühzeitig den Termin absagen, möglichst unter Angabe der Hinderungsgründe.
Ok, danke. Dann muss ich wohl leider hin, da der Termin bereits morgenfrüh ist.
Was seltsam ist, ist dass sie zwei Wochen vor dem Ende des Bewillungszeitraumes noch einen Termin machen. Ich könnte es verstehen, wenn ich bereits für die nächsten sechs Monate eine Verlängerung beantragt hätte und darauf der Termin gemacht wurde. Echt komisch.
Und was können die machen, wenn du nicht kommst? Leistungen mindern, die du ohnehin nicht beantragt hast?
Gute Frage, aber ich weiß nicht, ob sie eine bestimmte Geldsumme zurückfordern können. Zeitgleich habe ich als Freiberufler aufstocken lassen, und weniger eingekommen habe, als geschätzt, weshalb ich eigentlich eine Nachzahlung erhalten müßte.
Ich will nur sagen, dass es vielleicht besser ist, keine Angriffsfläche zu bieten.
Zitat von: Eljay am 15. September 2024, 14:52:11Ich will nur sagen, dass es vielleicht besser ist, keine Angriffsfläche zu bieten.
Sehe ich auch so, zumal du nur einen vorläufigen Bescheid hast und auch noch eine abschließende EKS abgeben musst.
Vielleicht hättest Du den Termin vermeiden können, wenn Du mitgeteilt hättest, dass Du nicht vor hast, einen WBA zu stellen.
Wenig Unangenehmes morgen Früh!
Eljay
Zitat von: Eljay am 15. September 2024, 13:03:49Dann muss ich wohl leider hin, da der Termin bereits morgenfrüh ist.
Zitat von: turbulent am 15. September 2024, 15:18:36Wenig Unangenehmes morgen Früh!
Das wünsche ich auch.
Zitat von: Eljay am 15. September 2024, 13:03:49Was seltsam ist, ist dass sie zwei Wochen vor dem Ende des Bewillungszeitraumes noch einen Termin machen.
Ob das der SB weiß ist fraglich.
Wenn ich weiß dass
Zitat von: Eljay am 13. September 2024, 14:26:50Ich tippe es liegt daran, dass das JC nicht wußte, ob ich eine Weiterbewilligung beantrage, was ich aber nicht gemacht habe.
ich ab Oktober mit dem JC nichts mehr zu tun habe dann kann es von Seiten JC überhaupt nichts unangenehmes mehr kommen. Bzw. wäre ich so tiefenentspannt das es mir am Allerwertesten vorbei gehen würde, denn die könnten mir überhaupt nichts mehr. Außer dem was halt noch zur abschließenden Bewilligung dazu gehört.
Viel Spaß und einen angenehmen Aufenthalt in dem letzten Termin beim JC
MfG FN
Zitat von: Eljay am 15. September 2024, 14:52:11Gute Frage, aber ich weiß nicht, ob sie eine bestimmte Geldsumme zurückfordern können. Zeitgleich habe ich als Freiberufler aufstocken lassen, und weniger eingekommen habe, als geschätzt, weshalb ich eigentlich eine Nachzahlung erhalten müßte.
Ich will nur sagen, dass es vielleicht besser ist, keine Angriffsfläche zu bieten.
Auch dies ist wenig relevant, Sanktionen können nur auf zukünftige Leistungen angewendet werden. Nachträgliche Leistungen aus dem bewilligten Zeitraum sind unantastbar in diesem Kontext.
Ein freundlicher Anruf ist aber niemals falsch. ;)
Warst Du da? Worum ging es denn? Hast Du mitgeteilt, dass Du ab nächstem Monat keine finanzielle Unterstützung mehr benötigst?