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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: FAX am 13. September 2024, 17:25:45

Titel: ALG I - Berechnung bei einem Honorarvertrag
Beitrag von: FAX am 13. September 2024, 17:25:45
Wer mindestens zwei Jahre gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I. Meine zwei Fragen: Wie berechnet sich das ALG I, wenn jemand auf der Basis eines Honorarvertrages (also nicht fest angestellt) gearbeitet hat? Bekommt man dann überhaupt ALG I?
Titel: Aw: ALG I - Berechnung bei einem Honorarvertrag
Beitrag von: TripleH am 13. September 2024, 18:32:27
Da wahrscheinlich niemand Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt hat, besteht kein Anspruch.
Titel: Aw: ALG I - Berechnung bei einem Honorarvertrag
Beitrag von: Sheherazade am 13. September 2024, 18:46:21
Ich habe mal den fehlenden Begriff eingefügt in rot.

Zitat von: FAX am 13. September 2024, 17:25:45Wer mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I.