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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MarshalGisors am 16. September 2024, 17:08:55

Titel: Freund beim Umzug geholfen und Geld erhalten.
Beitrag von: MarshalGisors am 16. September 2024, 17:08:55
Hab einem guten Freund zwei Tage bei seinem Umzug geholfen und er hat mir 50€ Trinkgeld zugesteckt. Jetzt würde ich gern das Geld über meine Freundin auf mein Konto einzahlen.

Was sollte ich dabei beachten? Kann ich es einfach mit dem Vermerk "Trinkgeld Umzugshilfe für Name XY" auf mein Konto einzahlen?
Titel: Aw: Freund beim Umzug geholfen und Geld erhalten.
Beitrag von: Sheherazade am 16. September 2024, 17:26:54
Nein, das gibt Probleme. Es gibt keinen Freibetrag für Trinkgeld. Zahl es lieber gar nicht ein, schon gar nicht über Dritte.
Titel: Aw: Freund beim Umzug geholfen und Geld erhalten.
Beitrag von: fräulein am 16. September 2024, 17:48:02
Einkommen (Arbeit war es!) ist doch bis 100 € frei monatlich, oder?
Und wenn man es als Geldgeschenk sieht, sind 50 € monatlich nicht zu melden?
Titel: Aw: Freund beim Umzug geholfen und Geld erhalten.
Beitrag von: Sheherazade am 16. September 2024, 18:22:27
Zitat von: fräulein am 16. September 2024, 17:48:02Einkommen (Arbeit war es!) ist doch bis 100 € frei monatlich, oder?


Trinkgeld ist kein Erwerbseinkommen, bestenfalls sonstiges Einkommen und darauf sind max. 30€ Versicherungspauschale frei, sofern die nicht schon woanders in Anspruch genommen wird.

ZitatUnd wenn man es als Geldgeschenk sieht, sind 50 € monatlich nicht zu melden?

Das soll wo stehen?

Titel: Aw: Freund beim Umzug geholfen und Geld erhalten.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:44:18
Zitat von: MarshalGisors am 16. September 2024, 17:08:55Jetzt würde ich gern das Geld über meine Freundin auf mein Konto einzahlen
Verstehe den ganzen Aufwand ehrlich gesagt gar nicht.

Dann hebe doch einfach 50 € weniger vom Konto ab, für das was du für Lebensmittel benötigst.

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 18:22:27Das soll wo stehen?
Vermutlich sind die 50 € gemeint, die pro Jahr frei sind, das sind die 50 €.

Die dürfen nicht angerechnet werden. (wenn die nicht schon wieder was geändert haben)